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Autor Thema: Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen  (Gelesen 6711 mal)

Ceejay

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Hallo,

Da ich ja ein befristeten Vertrag habe, ist die Möglichkeit ergeben das ich ein Freistellungsantrag stellen kann. Alternativ sag ich brauche da frei für persönliche Angelegenheiten.
Jetzt ist die Frage, falls das mit der BW nicht klappt und ich dann auf die Verlängerung hoffe, sieht das besser als das ich nicht die Intention habe zu gehen. Andererseits ist der Arbeitsmarkt knallhart.

Was würdet ihr tun?
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schlammtreiber

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #1 am: 10. April 2017, 13:43:36 »

Andererseits ist der Arbeitsmarkt knallhart.

Die Arbeitslosenquote ist so niedrig wie seit 1981 nicht mehr, die Beschäftigungsquote ist die höchste seit Ewigkeiten, die Wirtschaft wächst... der Arbeitsmarkt ist also sehr freundlich zu nennen.

Aber ich weiß, nachdem man jahrzehntelang (ca. 1990 - 2005) nur gehört hat, dass alles immer schlimmer und härter wird, braucht es Zeit, bis sich das setzt.
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BulleMölders

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #2 am: 10. April 2017, 15:34:13 »

Respekt Schlammi, ich habe mir den Beitrag nun fünf mal durchgelesen und habe immer noch nicht kapiert was der TE jetzt wirklich wissen will.
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ToMA

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #3 am: 10. April 2017, 15:52:20 »

Respekt Schlammi, ich habe mir den Beitrag nun fünf mal durchgelesen und habe immer noch nicht kapiert was der TE jetzt wirklich wissen will.

Das hatte ich beim ersten Durchlesen auch gedacht!

Die Frage des TE lautet wohl:  einen Tag (privaten) Urlaub für die Eignungsfeststellung nehmen oder Sonderurlaub beantragen und dafür aber "auffliegen", dass man nicht mehr unbedingt bei diesem Arbeitgeber bleiben möchte, was man ihm aber negativ für seine Zukunftsaussichten im Betrieb anlasten könnte. :D

Meine Empfehlung wäre, mit offenen Karten spielen. Was hättest Du zu verlieren?
Dass sich Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt umschauen, ist ja mehr als einleuchtend, vor allem, wenn man nur einen Zeitvertrag hat.
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mailman02

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #4 am: 10. April 2017, 16:12:28 »

Warum nicht einfach Urlaub nehmen? Die Freistellung  kann man noch für andere Sachen nutzen.
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HerrZog

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #5 am: 10. April 2017, 16:24:20 »

Da der Vertrag derzeit befristet ist stellt sich mir die Frage garnicht.

An deiner Stelle würde ich übrigens erst einmal an meinen Grammatikkenntnissen arbeiten. Ich musste auch zwei mal lesen, bevor ich verstanden habe was du überhaupt willst.
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ulli76

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #6 am: 10. April 2017, 17:19:22 »

Die Fähigkeit, sich verständlich auszudrücken gehört nicht mehr zum Anforderungsprofil der Bundeswehr.
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http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

miT

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #7 am: 11. April 2017, 01:13:40 »

Dann kommt man in die Cyber Abwehr. Da wird mit 1 und 0 kommuniziert
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Kameradschaftliche Grüße!

Deepflight

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #8 am: 11. April 2017, 10:58:57 »

Da ich aktuell (noch) disziplinarischer Vorgesetzer in der freien Wirtschaft bin und da auch schon ein paar Jahre Erfahrung in
verschiedenen Firmen habe, würde ich dir STRIKT abraten, deinen Arbeitgeber etwas von deiner Intention zu Bundeswehr zu gehen
wissen zu lassen. Zumindest so lange, bis bei der Bundeswehr etwas spruchreif ist.

Aus meiner Erfahrung stehen Mitarbeiter, bei denen eine Intention zum Verlassen des Unternehmens bekannt ist, sofort auf der internen
Abschussliste; auch wenn die eigentlich einen guten Job machen.

Leider ist es in Deutschland so, dass viele Chefs allergisch reagieren, wenn die Wechselintention eine MA bekannt ist.
Daher wäre mein Tipp, entweder nen Tag Urlaub oder Gleitzeit zu nehmen.

Es soll auch Leute geben, die sich für den Tag krank melden; davon kann ich nur abraten! Wenn das rauskommt das du nicht krank sondern
bei der Eignungsfeststellung warst, kann das richtig Ärger geben. Und da der Soldat später eh zur Wahrheit verpflichtet ist, finde ich eine Lüge noch vor Dienstantritt gegenüber dem aktuellen Arbeitgeber verwerflich....
Noch dazu, wenn du auf dem Weg zur Eignungsfeststellung einen Unfall hast, wird es doppelt unlustig.

Also: Nimm Urlaub oder Gleitzeit für einen privaten, nicht verschiebbaren Termin! Was du in deiner Freizeit macht, geht deinen AG nämlich nix an....
Abklärung der Eignung
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Tasty

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #9 am: 11. April 2017, 11:31:18 »

Da ich aktuell (noch) disziplinarischer Vorgesetzer in der freien Wirtschaft bin und da auch schon ein paar Jahre Erfahrung in
verschiedenen Firmen habe, würde ich dir STRIKT abraten, deinen Arbeitgeber etwas von deiner Intention zu Bundeswehr zu gehen
wissen zu lassen. Zumindest so lange, bis bei der Bundeswehr etwas spruchreif ist.

Also: Nimm Urlaub oder Gleitzeit für einen privaten, nicht verschiebbaren Termin! Was du in deiner Freizeit macht, geht deinen AG nämlich nix an....

Sehe ich genauso, so habe ich das auch gemacht. Einfach Urlaub nehmen, der Rest geht den aktuellen Arbeitgeber erst was an, wenn der Wechsel konkret wird.
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mailman02

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #10 am: 11. April 2017, 11:55:35 »

Der TE ist ja eh befristet angestellt. Muß er halt selbst wissen ob eine Weiterbefristung, oder eine Entfristung wahrscheinlich ist, und ob er dies mit der Freistellung riskieren will.

Davon würde ich es abhängig machen. Ansonsten Urlaub.
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Chriz89

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #11 am: 11. April 2017, 14:12:13 »

Ich habe für die Eignungsfeststellung auch Urlaub genommen und kann nur raten dies zu tun.

Die Erfahrung, dass viele Arbeitgeber allergisch reagieren, wenn man sich nach etwas neuem umschaut habe ich auch gemacht. Bei einer sehr gut arbeitenden Kollegin wurden dann plötzlich "Fehler" bei ihren Arbeiten gefunden und sie wurde nur sehr unfreundlich behandelt.
Sollte es bei der Eignungsfeststellung dann nicht klappen verspielst du so außerdem eine Weiterbe- oder Entfristung deiner jetzigen Arbeitsstelle.
Wenn natürlich von vornherein die Stelle nur befristet ausgelegt ist und keine Möglichkeit auf Verlängerung des Vertrages besteht, dann würde ich mit offenen Karten dem Chef gegenüber spielen.
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Deepflight

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #12 am: 11. April 2017, 14:58:35 »

"....dann würde ich mit offenen Karten dem Chef gegenüber spielen."

BITTE NICHT!!!!
Selbst wenn es eine Stelle ist, die so oder so befristet ist, möchtest du ein (hoffentlich gutes) Arbeitszeugnis, dass dich bei der Suche
nach einem neuen Job unterstützt.
Es gibt genug Chefs, die dir in solchen Fällen eine Retourkutsche via Arbeitszeugnis reindrücken würden.

Nimm dir Urlaub, ist die sicherste Variante und du machst auf keinen Fall was falsch.
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wolverine

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #13 am: 11. April 2017, 15:20:42 »

Selbst wenn es eine Stelle ist, die so oder so befristet ist, möchtest du ein (hoffentlich gutes) Arbeitszeugnis, dass dich bei der Suche
nach einem neuen Job unterstützt.
Es gibt genug Chefs, die dir in solchen Fällen eine Retourkutsche via Arbeitszeugnis reindrücken würden.
Weil sich ein Arbeitnehmer auf einer befristeten Stelle, die nicht verlängert oder entfristet wird, nach einer anschließenden Beschäftigung umschaut?!
Bei aller Liebe, aber das scheint mir jetzt schon etwas allzu weit hergeholt. Es mag solche Chefs im Einzelfall geben. Das sind dann aber wohl Psychopathen. :-\
« Letzte Änderung: 11. April 2017, 16:08:56 von wolverine »
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Tasty

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #14 am: 11. April 2017, 15:30:15 »

Weil sich ein Arbeitnehmer auf einer befristeten Stelle, die nicht verlängert oder entfristet wird, nach einer anschließenden Beschäftigung umschaut?! 

Davon war aber nirgends die Rede. Und wenn man sich die Alternative einer Weiterbeschäftigung zB durch Vertragsverlängerung zumindest als Option erhalten will, kann es unvorteilhaft sein, ein "ich such mir eh was anderes" zur Schau zu stellen.
Reserven (in diesem Falle Handlungsoptionen) zu schaffen, hat noch nie geschadet.
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