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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Tagesbefehle der VM'in / Innere Führung - und alles andere aus dem BMVg  (Gelesen 81649 mal)

Andi

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Das Betreten/die Kontrolle der Stuben von Soldatinnen und Soldaten, denen die freiwillige Inanspruchnahme einer Gemeinschaftsunterkunft gegen Entrichtung einer Unterkunftspauschale genehmigt wurde, soll durch Vorgesetzte grundsätzlich nur in Gegenwart der Bewohner und nur bei Vorliegen zwingender dienstlicher Gründe erfolgen. Eine Kontrolle ist den Bewohnern zeitgerecht anzuzeigen.

Von dieser Grundsatzregelung kann dann abgewichen werden, wenn besondere Umstände und Situationen ein sofortiges Handeln erforderlich machen"
[/i]

Wir haben aber keine besonderen Umstände, die ein sofortiges Handeln erforderlich machen.
Und eine Einzelperson kann durch das Sammeln von irgendwelchen "Devotionalien" auf seiner Stube (oder sonst wo in seinem privaten oder dienstlichen Umfeld) auch nicht gegen den Traditionserlass verstoßen, da der Erlass sich an die Dienststellen der Bundeswehr richtet und Vorgaben für ihre individuelle Ausgestaltung von Tradition und Brauchtum im Gesamtkontext der Regelungen dieses Erlassen macht.
Die Einzelperson kann durch solche privat gesammelten "Devotionalien" aber z.B. Zweifel an seiner individuellen Verfassungstreue und damit seiner charakterlichen Eignung aufkommen lassen. Gleiches gilt für Vorgesetzte, die solche in Gemeinschaftsunterkünften, Gemeinschaftsräumen oder Dienstzimmern zur schau gestellten Devotionalien toleriert haben oder tolerieren ohne z.B. eine erforderliche Meldung an den MAD zu veranlassen.
Platt gesagt - und man darf davon halten was man will - ist es einem Soldaten derzeit absolut erlaubt seine Stube z.B. mit Wehrmachtshelmen zu "schmücken" oder mit entsprechenden Postern sofern er sich dabei innerhalb der Vorgaben für die innere Ordnung innerhalb von Unterkünften der Bundeswehr bewegt. Mir würde derzeit auch ehrlich gesagt schwerfallen die Rechtmäßigkeit eines Befehls zu konstruieren, der z.B. auf die Entfernung eben dieser "Devotionalien" hinwirkt (wie gesagt unter der Prämisse, dass nicht gegen Vorschriften oder Gesetzt versoßen wird, wie z.B. irgendein Wehrmachtsausrüstungsgegenstand auf dem z.B. ein Hakenkreuz abgebildet wäre). Das gibt die derzeitige Weisungs- und Befehlslage innerhalb der Bundeswehr schlicht nicht her - aber vielleicht tut sie dies ja bald.

Und was sollte hier überprüft werden ? Ob sich ALLE an diese Befehlslage halten:

"Es ist untersagt, Tonträger (z. B. Schallplatten, Musikkassetten, CD), Handys, Smartphones oder sonstige Bildträger (z. B. Bilder, Fotos, Filme, Video, CD), Datenträger (z. B. Disketten, CD, USB-Stick, mobile Festplatte), Schriften, Fahnen, Figuren, Abzeichen oder ähnliche Gegenstände in den Unterkunftsbereich bzw. den Bereich der militärischen Dienststelle auch nur vorübergehend einzubringen, die

• sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten,
• Kennzeichen oder Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen darstellen oder enthalten,
• zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppen aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder sie beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden,
• Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharm-losung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt.

Darüber hinaus ist es untersagt, Gegenstände und akustische und optische Darstellungen, die

• sich gegen die Bundeswehr richten,
• für eine politische Gruppe werben,
• geeignet sind, andere zu verunglimpfen oder in ihrem Ansehen herabzusetzen,
• das allgemeine Schamgefühl verletzen,

in dienstlichen Bereichen aufzuhängen, auszulegen oder in anderer Weise zugänglich zu machen."

Nur ist die Wehrmacht eben im Gegensatz z.B. zur Waffen-SS eben keine verbrecherische Organisation und die Verwendung von Zeichen der Wehrmacht nicht verboten und fällt erst mal nicht unter diese Vorgaben. Von daher gefährdet eben - um beim Beispiel zu bleiben - der Wehrmachtshelm weder die militärische Ordnung, das innere Gefüge einer Einheit oder die Selbstbestimmungsrechte von Kameraden, die diesen sehen. Auch sehe ich jetzt so blöd es klingt überhaupt erst mal keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen o.ä. Ich sehe nur einen Sachverhalt den ich zu weiterer Abklärung dem MAD übergebe und in dem ich gemäß Vorschrift gar nichts unternehmen darf bis der MAD seine Ermittlungen abgeschlossen hat.

Das ganze auch im Kontext des Traditionserlasses/des Traditionsverständnisses der Bundeswehr.

Wie gesagt kann ein einzelner Soldat nicht gegen den Traditionserlass verstoßen weil sich dieser an Truppenteile der Bundeswehr richtet - alles andere macht auch keinen Sinn, weil einer alleine wohl kaum für sich Brauchtum oder Tradition begründen kann.
Ein Traditionsraum eines Verbandes z.B. fällt unter den Erlass, der "Spintschmuck" von Soldat Pimpelhuber aber nicht - der gibt aber z.B. Auskunft über seinen geistigen Horizont, seine sexuellen Vorlieben oder seine Lieblingszeitung.

Nur weil "...seit Ewigkeiten..." keine Kontrolle mehr erfolgte, heißt es nicht, dass es an einem Tag X nicht zulässig wäre.

Da wäre ich sehr vorsichtig. Zum einen ist wie ja schon von dir zitiert zwischen unterschiedlichen Fallgruppen zu unterscheiden und zum anderen besteht keine Gefahr im Verzug. Es hat also in bestimmten Fallgruppen eine zeitgerechte Ankündigung zu erfolgen und ein Verzicht auf die Anwesenheit des Stubennutzers ist in diesem ganz konkreten Fall wohl nicht begründbar. Wir reden hier immerhin auch über Grundrechte von Soldaten, die zu schützen sind.

Und ich muss den Gesamtbedenken von Jan dahingehend recht geben, dass es ja in diesem - so einmaligen - Fall explizit darum geht Verfehlungen, also Dienstvergehen aufzudecken unter der Bedingung, dass die Verteidigungsministerin selber per Befehl und ihre Aussagen definiert hat, dass jeder Soldat unter Verdacht steht.  :-\
Da ist ehrlich gesagt mein erster Gedanke, den ich bekomme: rechtsstaatlich eher zweifelhaft.

Aber vielleicht hat der ein oder andere Jurist da noch ein paar Gedanken zu.

Gruß Andi
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wolverine

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Der Jurist beschränkt sich auf die effektive Fallfrage:
Stehe ich da alleine, oder ist das nicht ein Grund zur Beschwerde, da hier definitiv gegen die WDO verstoßen wird?
Und für eine Beschwerde braucht es keinen "Grund". Wenn sie sich beschwert fühlen, schreiben Sie eine.
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F_K

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Ist überhaupt der Gesamtpersonalrat, die Schwerbehindertenvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte und die VPs gehört worden?

Wenn ich eine Stube hätte, würde ich mich beschweren ...
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Andi

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Gesamtpersonalrat und Gesamtvertrauenspersonenausschuss sind die hier für die Befehlsgebung auf Ebene Ministerin und GI die zu beteiligenden Beteiligungsorgane, da es ganz klar um eine Maßnahme des Dienstgestaltung geht. Bei der dann spezifischen Umsetzung durch Aufnahme der Kontrollen in den Dienstplan ist dann die VP/der Sprecher VPV und/oder der zuständige Personalrat nochmals zu beteiligen.

Gruß Andi
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justice005

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Der Befehl ist völlig rechtmäßig.

Es handelt sich allerdings auch nicht um eine "Durchsuchung", da man dafür einen konkreten Verdacht und einen Durchsuchungsbeschluss eines Richters bräuchte. Es ist wohl vielmehr eine stinknormale Anweisung, der Dienstaufsichtspflicht - in einem speziellen Fall - nachzukommen.

Es ist die Pflicht jedes Vorgesetzten, sicherzustellen, dass Befehle eingehalten werden (§ 10 Abs. 2 sowie § 10 Abs. 5 SG). Daher kann und muss der Vorgesetzte auch ohne konkreten Verdacht im Rahmen der Dienstaufsicht regelmäßig prüfen, ob allgemeine Befehle eingehalten werden.

Die allgemeine Begehung der Räumlichkeiten dürfte wohl kaum zu beanstanden sein. Der Befehl erinnert mich irgendwie an den Drogenhund, den man mal einfach so ohne Verdacht im Rahmen der Dienstaufsicht durchs Gebäude hüpfen lässt.

Viel spannender und rechtlich auch interessanter ist hingegen die Frage, was man im Falle eines Fundes tut. Da dürfte es wohl erhebliche Unterschiede geben, wo man etwas gesichtet hat und vor allem was man gesichtet hat.

Dass man verfassungsfeindliche Kennzeichen und extremistische Propaganda nicht in die Liegenschaft einbringen darf, ist wohl unstrittig und bedarf keiner weiteren Vertiefung. Aber was ist mit bloßen Wehrmachts-Erinnerungsstücken, die nicht strafbar sind und deren Besitz auch nicht verboten ist?

Nach meiner ganz persönlichen Meinung muss man hier unterscheiden: In den Büros und Diensträumen wird man wohl relativ einfach eine Entfernung befehlen und durchsetzen können. Da kann man sich auch auf den Traditionserlass berufen. Zudem ist der Vorgesetzte hier relativ frei, zu entscheiden, wie die Büros aussehen sollen und dürfen.

Bei den Stuben und Unterkünften wird es kniffliger.

Hier hätte ich Probleme damit, den Soldaten Vorschriften zu machen, welche Deko erlaubt ist und welche nicht (natürlich nur, solange keine Straftatbestände verletzt werden). Da würde ich jedenfalls mal keine konkrete Prognose wagen, wie eine entsprechende Beschwerde vor Gericht ausgeht. 

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VictorBravo

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Habe mir schon die Finger wund gegoogelt, konnte über folgendes Gerücht nichts finden.

Angeblich soll man im Zuge der aktuellen Geschehnisse an der HSU ein Portrait des Namensgebers Helmut Schmidt (in Luftwaffenuniform) entfernt haben.

Die Info stammt aus einem Facebook-Forum (auf Frage nach der Quelle kam keine Antwort). Von daher bin ich da sehr vorsichtig. Könnte mir vorstellen, dass dies auch eine Fake-News ist ... sind ja diese Tage alle etwas hysterisch.

Hat da jemand etwas gehört? Ist da etwas dran?

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LwPersFw

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Nochmal ... die Vorschrift sieht Stuben- und Spindkontrollen vor, ohne das der DV einen speziellen Grund benötigt.

Er soll sie nur rechtzeitig ankündigen und auf das erforderliche Maß beschränken.
Und dieses "Maß" bestimmt der DV...bestimmt nicht der Soldat.
Wann hier die Ankündigung erfolgt ist...hat der Fragesteller ja nicht geschrieben.

Ich persönlich war in meiner Dienstzeit 2x Spieß... und habe diese Kontrollen Morgens für den Nachmittag angekündigt...und dann wurden sie durchgeführt.


Was bei der Stuben- / Spindkontrolle offen zu sehen ist...
Genau das muss ja anhand der o.g. Vorgaben bewertet werden.... finde ich etwas was gegen diese Vorgaben verstößt... handelt der DV wie in solchen Fällen vorgegeben....

Sieht man nichts ... wünscht man einen schönen Tag... und geht wieder.


Beispiel:

Hängt ein Hakenkreuz an der Wand ... wird eingeschritten.

Hängt ein Foto vom Opa in Wehrmachtsuniform an der Wand... passiert garnichts



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dunstig

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Ich wüsste nicht mal, wo dieses besagte Porträt denn überhaupt gehangen haben soll. Kann also nicht so dramatisch sein.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Andi

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Nochmal ... die Vorschrift sieht Stuben- und Spindkontrollen vor, ohne das der DV einen speziellen Grund benötigt.

Das ist richtig, nur haben wir jetzt einen speziellen Grund. Und der hat m.E. nur ein Ziel: mutmaßliche Dienstvergehen zu erkennen...

Abgesehen davon kann diese vom GI angeordnete Maßnahme nicht unter Beteiligung des Hauptpersonalrats und vom Gesamtvertrauenspersonenausschuss beschieden worden sein, da der Hauptpersonalrat erst diese Woche wieder tagt und der Gesamtvertrauenspersonenausschuss erst nächste Woche...
Aber ich muss gestehen, dass ich dazu auch noch keinen schriftlichen Befehl gesehen habe.

Gruß Andi
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LwPersFw

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@ Andi,

die Frage, was auf der Ebene BMVg passiert ... mögen die Gremien / Rechtsverständigen prüfen...

Hier sind wir ja auf der Ebene Kompanie ... und dort wurde der DV - von seinen Vorgesetzten  - angewiesen, die entsprechenden Kontrollen durchzuführen
( wofür es keiner Beteiligung der VP bedarf, da diese Einzelmaßnahme nicht unter "Gestaltung des Dienstbetriebes" fällt )

Hat er sich dabei an die Vorgaben der A2-2630/0-0-2 gehalten, sehe ich kein Problem.
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miguhamburg1

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Danke, Luftwaffenpersonäler, für diese Sachdarstellung!

Dieses Stilisieren dieser Weisung zu einem Generalverdacht spricht schlicht nur gegen die, diesen Vorwurf erheben!

Diese Maßnahme ist vergleichbar mit den regelmäßigen Brandschutzbegehungen, denn letztlich wird auch dort nichts anderes gemacht, als zu prüfen, ob nicht gegen bestehende Befehle verstoßen wurde. Genauso, wie bei Vollzähligkeitsappellen, Stubendurchgängen der Spieße etc. Seltsam, bei diesen Überprüfungen jault niemand laut auf, dass es sich um einen Generalverdacht handele, der dafür ebenso bemüht werden könnte!

Also, letztlich wird jetzt nichts anderes vollzogen, was JEDER Dienststellenleiter/DV hätte seit 1982 und soätestens seit Mitte der 1990er Jahre mit Exponaten aus früheren Armeen hätte tun müssen, die in den von seiner Organisationseinheit genutzten Räumen aufgestellt/aufgehängt wurden.
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F_K

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Lieber Migu:

Die Durchführung von (jährlichen) Brandschutzbestimmungen haben es weder in die Tagesschau "geschafft", noch hat es dazu ein Befehl des GI gegeben, noch war es Thema im Verteidigungsausschuss, noch hat die Ministerin unter Begleitung von 50 Journalisten selber eine "Brandschutzbegehung" öffentlichkeitswirksam durchgeführt.

Wer also jetzt einen Vergleich damit zieht, hat wohl einiges nicht verstanden ...
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Andi

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Hier sind wir ja auf der Ebene Kompanie ... und dort wurde der DV - von seinen Vorgesetzten  - angewiesen, die entsprechenden Kontrollen durchzuführen
( wofür es keiner Beteiligung der VP bedarf, da diese Einzelmaßnahme nicht unter "Gestaltung des Dienstbetriebes" fällt )

Wie du zu dieser Bewertung kommst weiß ich nicht, aber zum einen sind vorgesehene Stubenkontrollen im Dienstplan aufzunehmen und zum anderen ist jede Maßnahme, die Personal bindet eine Maßnahme, die der Gestaltung des Dienstbetriebes, als auch der Fürsorge dient und damit voll mitbestimmungspflichtig. Und das - das hat die Ministerin ja selbst so gewollt - auf jeder Ebene die einen entsprechenden heruntergebrochenen Befehl auf Basis des GI-Befehls erstellt dann nochmal, da dort dann ja erst die Ausgestaltungsmaßnahmen für diese Ebene, wie das konkrete wann und wo mitbestimmungspflichtig werden...  :-\

Dieses Stilisieren dieser Weisung zu einem Generalverdacht spricht schlicht nur gegen die, diesen Vorwurf erheben!

Ist es so schnell schon so weit, dass du keine Argumente aufzeigen kannst, dass du mit diesem dich selbst disqualifizierenden argumentum ad populum kommst?
Zudem kommt der "Generalverdacht" ja von der Ministerin selber, die allen Führungsebenen der Bundeswehr Versagen attestiert hat und auf diese Feststellung hin jetzt reagiert.
Aber: Jeder Disziplinarvorgesetzte der diese Weisung des GI erhält hat sie - wie bei jedem anderen Befehl auch - auf Rechtmäßigkeit zu prüfen und ich habe meine ersten Gedanken dazu umfassend skizziert und komme zu dem Schluss, dass die Rechtmäßigkeit für mich persönlich nicht ohne bleibende Fragezeichen klärbar ist.
Und unabhängig von den allgemeinen rechtlichen Fragen die dieser speziellen Anweisung inne wohnen komme ich zu dem Schluss, dass sie ohne die entsprechende Beteiligung sowieso rechtlich keinen Bestand hat.

Diese Maßnahme ist vergleichbar mit den regelmäßigen Brandschutzbegehungen, denn letztlich wird auch dort nichts anderes gemacht, als zu prüfen, ob nicht gegen bestehende Befehle verstoßen wurde. Genauso, wie bei Vollzähligkeitsappellen, Stubendurchgängen der Spieße etc. Seltsam, bei diesen Überprüfungen jault niemand laut auf, dass es sich um einen Generalverdacht handele, der dafür ebenso bemüht werden könnte!

Ich könnte jetzt hinsichtlich Brandschutz umfassend darauf eingehen, dass es gesetzliche Betreiber- und Sicherungspflichten gibt, der auch die Bundeswehr voll unterliegt, aber ich vermute, du hast bereits beim Schreiben erkannt, dass der gezogene Vergleich nicht nur hinkt, sondern effektiv nicht mal Beine hat.
Und mir ist jetzt auch kein Vollzähligkeitsappell bekannt, der zur Aufklärung beliebiger extremistischer Umtriebe in der Bundeswehr in den Medien angekündigt wurde bevor er der Truppe kommuniziert wurde. Ehrlich gesagt kann ich mich auch an keinen anderen Vollzähligkeitsappell oder Stubendurchgang erinnern bei dem es überhaupt eine mediale Ankündigung gab oder der durch den GI befohlen wurde. Aber vielleicht läuft das auf deiner Ebene ja durchaus öfter so, dass die Einzelweisungen für solche Anlässe von GI selbst kommen, da habe ich keinen Einblick - für die Einheitsebene kann ich das allerdings für die Zeit in der ich in der Bundeswehr diene ausschließen.

Und mal ganz ehrlich: Mit dem "Generalverdacht", dass nicht jeder mit dem ihm anvertrauten Material wirtschaftlich und verantwortlich umgeht kann ich leben, denn da geht es effektiv um Milliarden von Steuergeldern und gleichzeitig auch insbesondere um die Einsatzbereitschaft jedes einzelnen Soldaten.
Mit dem medial platzierten und ausgeschlachteten "Generalverdacht" gegenüber allen Vorgesetzten der Bundeswehr extremistische Umtriebe zu akzeptieren, zu dulden und/oder Hinweise darauf nicht zu melden kann ich nicht leben! Das verletzt ehrlich gesagt jede Faser meines beruflichen und meines staatsbürgerlichen, demokratischen Selbstverständnisses und ich für mich empfinde das durchaus als beleidigend. Ich dulde nichts davon in meinem Umfeld - egal welcher Couleur Radikalismus und Extremismus auftreten könnte - und habe entsprechendes "Dulden" auch in 15 Jahren in meinem Umfeld bei der Bundeswehr noch nicht erlebt.

Also, letztlich wird jetzt nichts anderes vollzogen, was JEDER Dienststellenleiter/DV hätte seit 1982 und soätestens seit Mitte der 1990er Jahre mit Exponaten aus früheren Armeen hätte tun müssen, die in den von seiner Organisationseinheit genutzten Räumen aufgestellt/aufgehängt wurden.

Nun ja, effektiv ist das, was hier gemacht wird eventuell sogar geeignet zur Strafvereitelung im Amt für die Mitwirkenden zu werden und zudem ein Verstoß gegen alle geltenden Vorschriften zum Umgang mit Extremismusverdachtsfällen in der Bundeswehr.
Wie ist das Vorgehen bei einem Extremismusverdachtsfall, der wohl bereits beim Auffinden eines Wehrmachtshelmes im Besitz eines Soldaten eindeutig berechtigt sein kann? - Der MAD wird verständigt und ausschließlich der MAD führt die Ermittlungen, bis klar ist, ob sich der Extramismusverdacht bestätigt oder nicht. Disziplinarvorgesetzten sind alle Maßnahmen explizit verboten, die den Verdächtigen vor etwaigen Ermittlungsmaßnahmen warnen können, da Verdunkelungsgefahr besteht. Wer weiß, dass er im Fokus von Ermittlungen steht kann sich auf Vernehmungen vorbereiten und Beweise vernichten.

Und wie komme ich auf das schmale Brett der Strafvereitelung im Amt? Ganz einfach: Das BKA führt derzeit im Auftrag des Generalbundesanwalts Ermittlungen gegen ein mutmaßliches terroristisches Netzwerk in den Reihen der Bundeswehr zu denen Dienststellen der Bundeswehr zuzuarbeiten haben. Die jetzt befohlenen Maßnahmen - insbesondere im direkten Umfeld der festgenommenen Offiziere (wobei ja unzweifelhaft ist, dass das für Ermittlungen relevante Umfeld wohl mal mindestens auf einen gesamten Offizierjahrgang des Heeres auszuweiten ist, der bundesweit verstreut ist) - führen schlimmstenfalls dazu, dass Mittäter nicht mehr ermittelt werden können, da mit den jetzt befohlen Überprüfungen Verdachtsmomente für die Ermittler nicht mehr offensichtlich sein könnten.

Oder mal aus Sicht von jemand der geringfügiges Wissen über Ermittlungen hat: Dieses mediale Aufplustern des Themas und die affektiven Reaktionen der Leitung sind absolut geeignet die Ermittlungen des Generalbundesanwalts zu torpedieren, zu erschweren, vielleicht sogar teils zu vereiteln. Und jeder einzelne von diesen schwerkriminellen Vollidioten - oder auch nur geistig minderbemittelte Fans oder Nachahmer in Spee -, die deswegen nicht erwischt werden ist einer zu viel!

Gruß Andi
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schlammtreiber

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Bekennende Raucher können eben nicht als Vorbilder geführt werden, das widerspricht dem Zeitgeist. Kiffen ginge noch, aber Tabakrauch ist ewiggestrig, nicht "zeitgemäß" und generell irgendwie rechts... außerdem ist der Typ ja nicht mal Veganer oder sonstwie progressiv.  ;D



Ernsthaft: ich halte das für fake news  ;)
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miguhamburg1

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Lieber Andi,

ich denke, mit der pauschaen Herangehensweise kommt man in diesem Fall nicht weiter. Denn hier handelt es sich meiner Auffassung nach um verschiedene Handlungsstränge:

Der Generalverdacht der Ministerin, dass es eine Führungs- und Haltungsschwäche in der Bundeswehr gäbe, geäußert im Heute-Journal vor 10 Tagen. Dieser Generalverdacht ist so ungeheurlich, wie maßlos, so unzutreffend wie offenbar aus ihrer (politischen) Not geboren. Hierzu hatte ich mich so deutlich geäußert, dass ein Nutzer mir ja schon Charakterdefizite und Gesetzesverstöße vorwarf.

Hiervon zu trennen ist meiner Ansicht nach

die Öffentlichkeitsarbeit der Ministerin in Bezug auf alle bekannt gewordenen Vorfälle der letzten Monate. Auch hierzu hatte ich mich explizit positioniert. Dass ich ihr Einfliegen mit 40 Journalisten in Illkirch und das, was dort stattfand, als ebenso ungeheurlich, deplatziert und auch in der Sache falsch fand.

Hiervon wiederum zu trennen ist meiner Ansicht nach

Der Befehl des GI, die Liegenschaften auf mögliche Verstöße gegen den Traditionserlass hin zu prüfen. Und zwar völlig unbenommen, der hier und dort über diese Weisung kolportierten Begrifflichkeiten. Vorgesetzte aller Ebenen sind zur Dienstaufsicht über ihre unterstellten Bereiche verpflichtet. Und zwar neben der Dienstaufsicht darüber, dass (Ausbildungs-) Ziele auch erreicht werden eben auch, dass keine Dienstpflichtverletzungen stattfinden, Gesetze und Vorschriften übertreten werden etc.

Um diesen letzten Punkt geht es hier. Der Traditionserlass ist schlicht eine Vorgabe mit Vorschriftencharalter für die gesamte Bundeswehr, zivil wie militärisch. Und auf diese Weisung bezogen wende ich mich gegen den Vorwurf des Generalverdachtes. So wie Vorgesetzte aller Ebenen seit 1982 eben auch die Einhaltung dieses Erlasses in den von Ihren Organisationselementen genutzten Liegenschaften hätten genauso überprüfen müssen, wie sie es zur Abwehr von Unfallquellen, zur Einhaltung der militärischen Ordnung, Sauberkeit, Vollzähligkeit whatever völlig selbstverständlich taten. Warum gibt es alle diese Überprüfungen? Doch nicht primär wegen des Generalverdachtes, dass Soldaten schuldhaft ihre Stubenordnung nicht einhalten, mit übernommener Bekleidung/persönlicher Ausrüstung nachlässig umgehen etc. Sondern weil es dafür sinnvolle Gründe bis hin zur schlichten Einhaltung von Gesetzen geht. Nun stellt sich für mich die Frage, warum dieser nachvollziehbare Anlass, also das Ausstellen unkommentierter und eingeordneter Militaria aus dem Zeit des 3. Reiches in Fluren, Aufenthaltsräumen, Dienstzimmern in der einen oder anderen Liegenschaft und nachfolglich die Überweisung zur Überprüfung einen Generalverdacht begründen sollten. In anderen Fällen heißt es dann "aus gegebenem Anlass" würde dieses oder jenes angeordnet. So war es auch hier. Es soll schlicht und ergreifend sichergestellt werden, dass aktuell derartige, unkommentierte Exponate und Darstellungen in diesen Verehrsflächen, Diensträumen und Aufenthaltsräumen umgehend entfernt werden. Nicht mehr und nicht weniger. Dies zu veranlassen, ist schlicht Aufgabe der Vorgesetzten vor Ort.



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