Hier sind wir ja auf der Ebene Kompanie ... und dort wurde der DV - von seinen Vorgesetzten - angewiesen, die entsprechenden Kontrollen durchzuführen
( wofür es keiner Beteiligung der VP bedarf, da diese Einzelmaßnahme nicht unter "Gestaltung des Dienstbetriebes" fällt )
Wie du zu dieser Bewertung kommst weiß ich nicht, aber zum einen sind vorgesehene Stubenkontrollen im Dienstplan aufzunehmen und zum anderen ist jede Maßnahme, die Personal bindet eine Maßnahme, die der Gestaltung des Dienstbetriebes, als auch der Fürsorge dient und damit voll mitbestimmungspflichtig. Und das - das hat die Ministerin ja selbst so gewollt - auf jeder Ebene die einen entsprechenden heruntergebrochenen Befehl auf Basis des GI-Befehls erstellt dann nochmal, da dort dann ja erst die Ausgestaltungsmaßnahmen für diese Ebene, wie das konkrete wann und wo mitbestimmungspflichtig werden...
Dieses Stilisieren dieser Weisung zu einem Generalverdacht spricht schlicht nur gegen die, diesen Vorwurf erheben!
Ist es so schnell schon so weit, dass du keine Argumente aufzeigen kannst, dass du mit diesem dich selbst disqualifizierenden argumentum ad populum kommst?
Zudem kommt der "Generalverdacht" ja von der Ministerin selber, die allen Führungsebenen der Bundeswehr Versagen attestiert hat und auf diese Feststellung hin jetzt reagiert.
Aber: Jeder Disziplinarvorgesetzte der diese Weisung des GI erhält hat sie - wie bei jedem anderen Befehl auch - auf Rechtmäßigkeit zu prüfen und ich habe meine ersten Gedanken dazu umfassend skizziert und komme zu dem Schluss, dass die Rechtmäßigkeit für mich persönlich nicht ohne bleibende Fragezeichen klärbar ist.
Und unabhängig von den allgemeinen rechtlichen Fragen die dieser speziellen Anweisung inne wohnen komme ich zu dem Schluss, dass sie ohne die entsprechende Beteiligung sowieso rechtlich keinen Bestand hat.
Diese Maßnahme ist vergleichbar mit den regelmäßigen Brandschutzbegehungen, denn letztlich wird auch dort nichts anderes gemacht, als zu prüfen, ob nicht gegen bestehende Befehle verstoßen wurde. Genauso, wie bei Vollzähligkeitsappellen, Stubendurchgängen der Spieße etc. Seltsam, bei diesen Überprüfungen jault niemand laut auf, dass es sich um einen Generalverdacht handele, der dafür ebenso bemüht werden könnte!
Ich könnte jetzt hinsichtlich Brandschutz umfassend darauf eingehen, dass es
gesetzliche Betreiber- und Sicherungspflichten gibt, der auch die Bundeswehr voll unterliegt, aber ich vermute, du hast bereits beim Schreiben erkannt, dass der gezogene Vergleich nicht nur hinkt, sondern effektiv nicht mal Beine hat.
Und mir ist jetzt auch kein Vollzähligkeitsappell bekannt, der zur Aufklärung beliebiger extremistischer Umtriebe in der Bundeswehr in den Medien angekündigt wurde bevor er der Truppe kommuniziert wurde. Ehrlich gesagt kann ich mich auch an keinen anderen Vollzähligkeitsappell oder Stubendurchgang erinnern bei dem es überhaupt eine mediale Ankündigung gab oder der durch den GI befohlen wurde. Aber vielleicht läuft das auf deiner Ebene ja durchaus öfter so, dass die Einzelweisungen für solche Anlässe von GI selbst kommen, da habe ich keinen Einblick - für die Einheitsebene kann ich das allerdings für die Zeit in der ich in der Bundeswehr diene ausschließen.
Und mal ganz ehrlich: Mit dem "Generalverdacht", dass nicht jeder mit dem ihm anvertrauten Material wirtschaftlich und verantwortlich umgeht kann ich leben, denn da geht es effektiv um Milliarden von Steuergeldern und gleichzeitig auch insbesondere um die Einsatzbereitschaft jedes einzelnen Soldaten.
Mit dem
medial platzierten und ausgeschlachteten "Generalverdacht" gegenüber allen Vorgesetzten der Bundeswehr extremistische Umtriebe zu akzeptieren, zu dulden und/oder Hinweise darauf nicht zu melden kann ich
nicht leben! Das verletzt ehrlich gesagt jede Faser meines beruflichen und meines staatsbürgerlichen, demokratischen Selbstverständnisses und ich für mich empfinde das durchaus als beleidigend. Ich dulde nichts davon in meinem Umfeld - egal welcher Couleur Radikalismus und Extremismus auftreten könnte - und habe entsprechendes "Dulden" auch in 15 Jahren in meinem Umfeld bei der Bundeswehr noch nicht erlebt.
Also, letztlich wird jetzt nichts anderes vollzogen, was JEDER Dienststellenleiter/DV hätte seit 1982 und soätestens seit Mitte der 1990er Jahre mit Exponaten aus früheren Armeen hätte tun müssen, die in den von seiner Organisationseinheit genutzten Räumen aufgestellt/aufgehängt wurden.
Nun ja, effektiv ist das, was hier gemacht wird eventuell sogar geeignet zur Strafvereitelung im Amt für die Mitwirkenden zu werden und zudem ein Verstoß gegen alle geltenden Vorschriften zum Umgang mit Extremismusverdachtsfällen in der Bundeswehr.
Wie ist das Vorgehen bei einem Extremismusverdachtsfall, der wohl bereits beim Auffinden eines Wehrmachtshelmes im Besitz eines Soldaten eindeutig berechtigt sein kann? - Der MAD wird verständigt und ausschließlich der MAD führt die Ermittlungen, bis klar ist, ob sich der Extramismusverdacht bestätigt oder nicht. Disziplinarvorgesetzten sind alle Maßnahmen explizit verboten, die den Verdächtigen vor etwaigen Ermittlungsmaßnahmen warnen können, da Verdunkelungsgefahr besteht. Wer weiß, dass er im Fokus von Ermittlungen steht kann sich auf Vernehmungen vorbereiten und Beweise vernichten.
Und wie komme ich auf das schmale Brett der Strafvereitelung im Amt? Ganz einfach: Das BKA führt derzeit im Auftrag des Generalbundesanwalts Ermittlungen gegen ein mutmaßliches terroristisches Netzwerk in den Reihen der Bundeswehr zu denen Dienststellen der Bundeswehr zuzuarbeiten haben. Die jetzt befohlenen Maßnahmen - insbesondere im direkten Umfeld der festgenommenen Offiziere (wobei ja unzweifelhaft ist, dass das für Ermittlungen relevante Umfeld wohl mal mindestens auf einen gesamten Offizierjahrgang des Heeres auszuweiten ist, der bundesweit verstreut ist) - führen schlimmstenfalls dazu, dass Mittäter nicht mehr ermittelt werden können, da mit den jetzt befohlen Überprüfungen Verdachtsmomente für die Ermittler nicht mehr offensichtlich sein könnten.
Oder mal aus Sicht von jemand der geringfügiges Wissen über Ermittlungen hat: Dieses mediale Aufplustern des Themas und die affektiven Reaktionen der Leitung sind absolut geeignet die Ermittlungen des Generalbundesanwalts zu torpedieren, zu erschweren, vielleicht sogar teils zu vereiteln. Und jeder einzelne von diesen schwerkriminellen Vollidioten - oder auch nur geistig minderbemittelte Fans oder Nachahmer in Spee -, die deswegen nicht erwischt werden ist einer zu viel!
Gruß Andi