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Autor Thema: Als OG einen Uffz. m. Port. zurechtweisen  (Gelesen 5081 mal)

The_Real_Johannson

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Als OG einen Uffz. m. Port. zurechtweisen
« am: 16. Juli 2017, 10:25:18 »

Guten Tag Kameraden,

zur Zeit gibt es bei mir im Ort eine Kirchweih. Nicht weit von uns ist eine Kaserne und somit sind auch immer reichlich Kameraden in Uniform auf dieser Kirchweih. Morgen findet ein Gelöbnis statt und erfahrungsgemäß werden viele Kameraden etwas mehr Durst haben, als sie haben sollten, wenn ihr mich versteht. Abends sehen dann manche aus, als hätten sie noch nie etwas von einer Anzugordnung gehört. Mich hat das schon als Kind gestört, wenn man als Soldat sich zu benehmen vergisst. Bereits am Freitag sah ich dann einen Uffz. m. Port., der ohne Kopfbedeckung und offener Bluse rumrannte. Morgen wird man sowas - und schlimmeres - vermehrt sehen.

Meine Frage nun: Kann ich, ein OG in zivil, bspw. einen Hauptfeldwebel auf seine Uniform und Benehmen hinweisen, wenn sein Anzug und Benehmen unter aller Sau ist? Hätte ich irgendwas zu befürchten (nach dem Motto: "Was fällt so einem kleinen OG überhaupt ein")? Ich war mir eigentlich sicher, dass ich das darf. Allerdings meinten Freunde, dass es der mögliche Stress nicht wert sei.

Ich will mich nicht wichtig machen oder sowas. Allerdings lebe ich für meinen Beruf und bin stolz unserem Land dienen zu dürfen. Die Bundeswehr hat es zur Zeit schwer genug, ein gutes Bild von sich in der Öffentlichkeit aufrecht zu erhalten. Besoffene Soldaten in Uniform tragen für eine positive Wahrnehmung der Truppe innerhalb der Bevölkerung sicherlich nicht bei.

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Johannson
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Flexscan

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Antw:Als OG einen Uffz. m. Port. zurechtweisen
« Antwort #1 am: 16. Juli 2017, 10:39:46 »

Darauf hinweisen mit Verweis auf die geltende Anzugsordnung (37/10 ?).
Wenn das nicht hilft Meldung an die Feldjäger,
Diese dürften bei so einer Grossveranstaltung denke ich genung vorhanden sein und werden dann alles weitere veranlassen.

Evtl noch am Folgetag eine Meldung an den DV das er dies an entsprechende Stellen weitergibt.

So würde ich jedenfalls verfahren.

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Ralf

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Antw:Als OG einen Uffz. m. Port. zurechtweisen
« Antwort #2 am: 16. Juli 2017, 10:41:05 »

Warum geht man da in Uniform hin?
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Flexscan

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Antw:Als OG einen Uffz. m. Port. zurechtweisen
« Antwort #3 am: 16. Juli 2017, 10:43:23 »

weil das cooler ist und bei den Frauen/Mädels gut ankommt.... :D
Was ich allerdings bezweifel wenn man dann noch im Vollsuff ist
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200/3

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Antw:Als OG einen Uffz. m. Port. zurechtweisen
« Antwort #4 am: 16. Juli 2017, 12:34:41 »

Zitat
weil das cooler ist und bei den Frauen/Mädels gut ankommt....

In manchen Standorten ist es bei solchen Veranstaltungen (Kirchweih, Stadtfest, Oktoberfest, o.ä.) sowohl von Seiten der ziv. Veranstalter als auch von Seiten der Führung des ansäßigen Verbandes sogar ausdrücklich erwünscht in Uniform zu erscheinen, um die Verbindung der Garnisonsstadt mit "ihrem" Verband und umgekehrt sichtbar zu machen...und das teilweise schon seit Jahrzehnten.
Erfahrungsgemäß ist hierbei dann auch die Toleranzschwelle aller Beteiligten (zivil und militärisch) gegenüber z.B. Verstößen gegen die Anzugordnung deutlich höher; jeder weiß, dass es ein Volksfest ist, man kennt sich, alle feiern miteinander und sind halt etwas lockerer. Das ist natürlich keine Ausrede oder Entschuldigung für ungebührliches Verhalten, rein nach Vorschriftenlage wäre man z.B. mit einer Meldung an den DV vollkommen im Recht. Nur sollte man manchmal halt das Gesamtbild und die Umstände betrachten und sich überlegen, ob das wirklich Sinn macht und/oder angemessen ist... 
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F_K

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Antw:Als OG einen Uffz. m. Port. zurechtweisen
« Antwort #5 am: 16. Juli 2017, 13:09:27 »

Es wird von einem Gelöbnis gesprochen - da sind dann wohl Feldjäger vor Ort im Dienst.
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200/3

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Antw:Als OG einen Uffz. m. Port. zurechtweisen
« Antwort #6 am: 16. Juli 2017, 13:15:56 »

Richtig, unter anderem. Das dem TE aufgefallene Fehlverhalten fand aber auf der Kirchweih statt und auf solche Anlässe bezog ich mich. Das ein UmP weiß, wie er sich während eines Gelöbnisses zu verhalten/zu kleiden hat setze ich einfach mal voraus.
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The_Real_Johannson

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Antw:Als OG einen Uffz. m. Port. zurechtweisen
« Antwort #7 am: 16. Juli 2017, 14:27:11 »

Vielen Dank für eure Antworten. Es ist gut zu wissen, wenn man im Recht ist. Selbstverständlich möchte ich keinen Kameraden in die Scheiße reiten und ihn bei seinem DV anschwärzen, weil er im Suff vielleicht nur unachtsam war. Jedoch weiß jeder Soldat, was er in der Öffentlichkeit zu tun und zu lassen hat und somit möchte ich ein Fehlverhalten gar nicht bagatellisieren. Ich bin einfach mal zuversichtlich, dass ich den einen oder anderen Kameraden wieder auf die richtige Spur bringen kann, ohne gleich mit dem Hammer kommen zu müssen.

Vielleicht läuft dieses Jahr alles rund und es kommt zu keinem Fehlverhalten. ;)

Grüße
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Jens79

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Antw:Als OG einen Uffz. m. Port. zurechtweisen
« Antwort #8 am: 16. Juli 2017, 20:11:58 »

Es wird von einem Gelöbnis gesprochen - da sind dann wohl Feldjäger vor Ort im Dienst.

Kann sein, muss aber nicht. Und wenn, werden die sicherlich nicht den ganzen Tag dort anwesend sein und Aufpassern spielen.

Wozu gibts nochmal gleich Vorgesetzte?
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Getulio

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Antw:Als OG einen Uffz. m. Port. zurechtweisen
« Antwort #9 am: 16. Juli 2017, 20:25:49 »

Weiter fällt mir auf, dass der Soldat ja in der Freizeit grundsätzlich im Feldanzug (worauf die offene Bluse hindeutet) nichts in der Öffentlichkeit zu suchen hat (Ausnahme Weg zum und vom Dienst wird wohl eher nicht greifen).

Und dass für ein öffentliches, also außerhalb von Kasernen stattfindendes Gelöbnis Feldanzug befohlen wird, ist mir auch noch nicht begegnet.
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KlausP

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Antw:Als OG einen Uffz. m. Port. zurechtweisen
« Antwort #10 am: 16. Juli 2017, 20:34:43 »

Das Gelöbnis ist morgen erst, die andere Festivität aber schon heute. Beides hat als nicht zwangsläufig etwas miteinander zu tun. Nur mal so als Hinweis.  ;) Die Feldjäger werden also heute auch nicht unbedingt vor Ort sein.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
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Pericranium

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Antw:Als OG einen Uffz. m. Port. zurechtweisen
« Antwort #11 am: 16. Juli 2017, 20:41:57 »

Und dass für ein öffentliches, also außerhalb von Kasernen stattfindendes Gelöbnis Feldanzug befohlen wird, ist mir auch noch nicht begegnet.

Tja, dann muss ich dich leider enttäuschen ;D Mein Gelöbnis fand im Feldanzug statt, auf dem Marktplatz der Stadt.
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Jens79

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Antw:Als OG einen Uffz. m. Port. zurechtweisen
« Antwort #12 am: 16. Juli 2017, 20:45:32 »

Das ist nun wirklich keine Seltenheit....
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F_K

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Antw:Als OG einen Uffz. m. Port. zurechtweisen
« Antwort #13 am: 16. Juli 2017, 21:10:09 »

@ Jens:

Bei geplanten größeren Vorhaben in der Öffentlichkeit sind in aller Regel Polizei und Feldjàger vor Ort - nicht als "Aufpassen", sondern mit Absicherung Aufgaben  betraut.
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Jens79

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Antw:Als OG einen Uffz. m. Port. zurechtweisen
« Antwort #14 am: 16. Juli 2017, 21:15:48 »

Interessant. Erklär mir mehr von meinem Job.  ;D

Deine Ausführung ist in der Pauschalität nicht zutreffend. Aber egal.....

Soll der OGefr sich mal als "Ordnungsdienst" beschäftigen.
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