3.1 Allgemeine Voraussetzungen
3.1.1 Geltungsbereich
301. Diese Bestimmungen gelten für die Beförderung von Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr.
3.1.2 Grundsätze
302. Die Beförderung richtet sich nach den Grundsätzen von Eignung, Befähigung und Leistung sowie dem Bedarf der Streitkräfte für die funktions-, dienstgrad- und altersgerechte Stellenbesetzung im Aufgabenspektrum der Streitkräfte. Sie ist nur zulässig, wenn die zu Befördernden auf einen dem Beförderungsdienstgrad entsprechenden Dienstposten beordert23 sind. Für Beförderungen des in Nrn. 313-315 genannten Personenkreises ist eine Beorderung nicht erforderlich. (das betrifft ROAs).
23. Beorderungsverhältnisse sind: Verstärkungsreserve, Personalreserve, Personalreserve Überleitung.
Und solange Sie keine Mitteilung über eine Beorderung des zuständigen KCBw erhalten haben, wird es nix.
Unbenommen ist, dass Sie eventuell bis dahin einen DP finden und bekommen. Dafür viel Glück.