Schönen guten Abend allerseits,
da ich meine Fragen nach Suche in anderen Threads nicht als eindeutig beantwortet sehen konnte, habe ich mich kurzerhand mal dazu entschlossen, selber die Community um Rat zu fragen.
Etwaige Fehler in Rechtschreibung und Grammatik bitte ich zu entschuldigen.
Der aktuelle Stand:
- Oktober 2017 Musterung im KarrCBw München für die Laufbahn der FWDL
- vorläufige Zusage, Einplanung für April 2018 AGA in Weißenfels, danach geht's nach Schönewalde zu den Sanis
So weit so gut, die zuständige Musterungsärztin hat mir im Rahmen der ärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung aber noch einen Überweisungsschein zu nem Internisten mitgegeben, mein Blutdruck war mit einem Wert von 170/89 wohl viel zu hoch, ein Ruhepuls von geschmeidigen 116 Schlägen pro Minute stand dem in nichts nach. Auftrag laut Überweisungsschein war zum einen die Abklärung der hohen RR-Werte und der Ruhetachykardie, und "mindestens Ergometrie". Befunde sind bis zum 03.01.2018 nach München zu übermitteln.
Also flugs ab nach Hause und dort nach einiger Herumtelefoniererei einen Termin beim Internisten bekommen und beim ersten Termin dort eine 24h-Blutdruckmessung. Zum nächsten Termin sollte der Arzt mir das Ergebnis der vorangegangenen Untersuchung mitteilen und im Anschluss das geforderte Belastungs-EKG durchführen. Dazu kam es jedoch nicht, da mein Blutdruck wohl wieder zu hoch war und mein Puls wieder bei 116 lag. Werte der 24h-Messung hat mir der gute Herr Doktor nicht mitgeteilt, ich meine aber auf einem Bildschirm einen Durchschnittswert von 138/x gelesen zu haben. Jedenfalls ging es danach zum Ultraschall, hier keine Unauffälligkeiten. Ich war vorher nicht medikamentös eingestellt, soll jetzt aber bis zum nächsten Termin am 14.11. (hier 24h-EKG) allmorgendlich eine halbe Nebivolol 5mg nehmen. Habe natürlich nachgefragt und es ist nicht damit zu rechnen, dass ich das Zeug längerfristig nehmen muss.
Der Termin für das Belastungs-EKG wurde nun auf den 21.12. gelegt.
Ich würde nun gerne wissen, ob das EKG nur der Überprüfung auf etwaige Erkrankungen des Herzens dient oder ob die Dame einen Mindestquotienten in Watt/kg sehen möchte.
Laut
http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/14-Anlage-7.pdf steht für GNr 46 unter Punkt 1, dass für SaZ-Bewerber 2,3 Watt/kg gefordert sind. Gilt dieser Wert auch für FWDL? Es wurden auf dem Überweisungsschein keine weiteren Angaben zu einer mindestens zu erbringenden Leistung oder dergleichen gemacht. Ich bringe 75 kg bei 1,96cm auf die Waage, müsste also dementsprechend 175 Watt treten.
Weiterhin frage ich mich, ob auch eine zwischenzeitliche medikamentöse Einstellung zur Ausmusterung führt. Es ist, wie gesagt, nicht davon auszugehen, dass ich die Medis noch länger als 2-3 Wochen zu nehmen habe.
Das sollte es für's erste gewesen sein.
Mit besten Grüßen
Matorsa