Guten Tag,
da ich zu diesem Thema leider nichts im Internet finde, wende ich mich an euch!
Unser San-Bereich hat ein "tolles" Schreiben zur Terminvereinbarung gemacht. Jedoch kommen mir manche Zeilen etwas komisch vor... Ich weiß, dass man als Soldat keine freie Arztwahl hat! Jedoch wenn mehrere Truppenärzte sich am Standort aufhalten, sollte man sich doch entscheiden könne, zu welchem man geht! Wenn ja gibt es dazu ein Gesetz/eine Verordnung die das regelt?
Auch ist es bei uns im Sanbereich "Mode" geworden Sprechzeiten für Medikamentenausgabe, 90/5 Termine usw. zu machen. Bis zu einem gewissen grad verstehe ich das. Jedoch gibt es immer mehr Teilzeitkräfte, die zu diesen Zeiten einfach nicht da sind. Oder der Auftrag lässt es einfach nicht zu, sich an diese Zeiten zu halten. Jedoch wird nun mit "Meldung an Disziplinarvorgesetzten" gedroht. In wie weit ist das zulässig? Und kann man jm dem nicht um kurz vor 0700 schlecht war, aber dem es vllt um 0900 nicht mehr gut geht einfach als Sanbereich wieder wegschicken, da er ja nicht in den Neukrankenmeldezeiten da war?
Danke schon mal für die Antworten!