Und siehe da ... es gibt dafür ... mit deutscher Gründlichkeit ... sogar ein Merkblatt ...
"Merkblatt Verhütung von Hitzeschäden"
Teile daraus...
A. Was jeder Soldat bzw. jede Soldatin wissen muss:
2.
Alkohol und Nikotin sollen vor körperlichen Anstrengungen unbedingt gemieden werden, insbesondere bei sehr warmem Wetter.
Alkohol- und Nikotinmissbrauch können frühzeitiges „Schlappmachen“ verursachen.
3.
Frühzeitig vor einem Marsch oder ähnlichen Anstrengungen sollte eine kohlenhydratreiche, gut gesalzene Mahlzeit eingenommen werden; während des Marsches dagegen nur leicht verdauliche Kost.
4.
Bei starkem Schwitzen muss zum Ausgleich viel getrunken werden, aber nicht zu große Mengen auf einmal,
sondern öfter kleinere Portionen (ca. ¼ Liter).
Am besten geeignet ist schwach gesüßter Tee mit Zitrone oder Kaffee, handwarm, ggf. leicht gesalzen.
6.
Auf den Kopf gehört bei starker Sonneneinstrahlung eine Kopfbedeckung!
Nie den unbedeckten Kopf über längere Zeit direkt der Sonne aussetzen.
7.
Zur guten Marschvorbereitung gehört die vorherige Überprüfung der Bekleidung.
Frische Leibwäsche und ein gesäuberter, luftdurchlässiger Anzug sind bessere
Voraussetzungen für größere körperliche Leistungen unter extremen Klimabedingungen.
Bei Hitze während des Marsches des Öfteren die durchgeschwitzte Kleidung am Körper von der Haut abheben und „durchlüften“.
8.
Zur Kameradenpflicht gehört es, auch auf die Nebenperson zu achten!
Teilnahmslosigkeit und unsicherer Gang bei hochrotem Kopf oder fahler Blässe mit klebrig kaltem Schweiß sind Zeichen
des beginnenden Hitzeschadens: Sofort Meldung an den nächsten Vorgesetzten.
B. Was der bzw. die Vorgesetzte zu veranlassen hat:
1.
Regelmäßig Belehrungen der Truppe zu Beginn der warmen Jahreszeit und besonders vor Märschen und Übungen.
2.
Anpassung der geforderten Leistungen im Dienst an die Witterungsbedingungen.
Bei heißer Witterung Dienst unter ABC-Schutz- bzw. ABC-Verschluss-Bedingungen möglichst vermeiden.
3.
Vor Märschen für ausreichende Nachtruhe sorgen und rechtzeitig Alkoholverbot erlassen.
4.
Die angetretene Truppe nicht unnötig lange und ohne Kopfbedeckung in der Sonne stehen lassen.
5.
Während des Marsches: Aufgelockerte Marschordnung, rechtzeitig Marscherleichterung anordnen.
Regelmäßig kurze Pausen im Schatten einlegen.
6.
Als Essenspause unbedingt eine etwas längere Rast einhalten.
Bereitstellung ausreichender Getränkemengen. Möglichst keine Rationierung.
Als Getränk wird empfohlen:
Mischtee aus:
1 Gramm schwarzem Tee und 2 Gramm Pfefferminztee auf 1 Liter Wasser, schwach gesüßt, handwarm, ggf. leicht gesalzen
oder
dünner, schwarzer Tee mit Zitrone, schwach gesüßt, handwarm, ggf. leicht gesalzen.
7.
Besondere Beobachtung von
+ konstitutionell und/oder körperlich wenig trainierten,
+ übergewichtigen,
+ kürzlich von Erkrankung genesenen
+ sowie an Hauterkrankung (z. B. Schuppenflechte) leidenden
Soldaten bzw. Soldatinnen während der körperlichen Belastung (z. B. Marsch) ist unbedingt erforderlich.
8.
Wenn Anzeichen eines Hitzeschadens auftreten – auch im Verdachtsfall – den betreffenden Soldaten bzw. die betreffende Soldatin aus der Marschkolonne nehmen.
Kommt es dennoch zum ersten Marschausfall, ist höchste Vorsicht geboten!
Ggf. nochmals Leistungsfähigkeit der Soldaten bzw. der Soldatinnen und Leistungsforderung unter Berücksichtigung der äußeren Bedingungen überprüfen.
9.
Ein Soldat bzw. eine Soldatin mit Zeichen eines beginnenden Hitzeschadens soll keinen Schritt mehr gehen, auch nicht mit Unterstützung von Kameraden.
Es kommt ausschließlich liegender Transport im geschlossenen, gut belüfteten Fahrzeug infrage.