@InstUffzSEAKlima
So langsam wundere ich mich echt über die Behauptungen, die hier in den Raum gestellt werden. Es gibt keine Meldungs- oder Berichtslage zu wiederholten Erkrankungen, die auch noch schlimmer als die Erstinfektion waren. Es gab einzelne Berichte zu einer möglichen erneuten Infektion, wobei garnicht klar war, ob die Erstinfektion tatsächlich überwunden war.
Der Alarmismus, der hier an den Tag gelegt wird, ist unverantwortlich.
Waren die Maßnahmen im Q2 noch begründet, weil man fast nichts über das Virus wusste, hat sich das mittlerweile deutlich geändert.
Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer zwingenden Grundlage, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit und hier wird werden in meinen Augen rote Linien mittlerweile überschritten.
Die reinen Neuinfektionen sind wenig aussagekräftig, erst im Kontext mit R Wert und Belastung des Gesundheitssystems erhalten sie Relevanz. Der R Wert lag im Q2 bei Werten um 4, also einer exponentiellen Ausbreitung, bei R Werten um 1 ist das gerade nicht der Fall.
Der eine oder andere sollte sich Art 1 GG nochmal durchlesen. Die Exekutive darf eben nicht alles, die Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht.
Einschränkungen ohne klare Grundlage, insbesondere ohne einen klaren und nachweislichen Bezug zum Infektionsgeschehen sind unverhältnismäßig und bewirken nur Widerstand und Ablehnung und damit genau das Gegenteil dessen, was wir brauchen. Sie fördern Verschwörungstheorien und schaden der Akzeptanz und Umsetzung der tatsächlich notwendigen Maßnahmen. Sie sind unverantwortlich.