Nehmen wir mal als Beispiel die Ausgangsbeschränkung in Bayern ab 21 Uhr.
Wir haben von unseren Vorgesetzten mitgeteilt bekommen, dass wir wenn wir nach 21 Uhr anreisen und von der Polizei angesprochen werden auf 54a verweisen sollen.
Meine Frage ist jetzt halt wie weit kann man das treiben? Also nach 21 Uhr spazieren gehen, in der Innenstadt ohne Maske rumrennen (also draußen) etc
Mit Verlaub: das ist doch Quatsch. Der Verweis auf 54a ist kein Freifahrschein um sich nicht an die Beschränkungen halten zu müssen, denn genau so klingt das hier nämlich.
Der 54a regelt, dass die Bundeswehr den Vollzug des Gesetzes, also die Aufstellung von Regeln zur Bekämpfung der Infektion selbst trifft. Warum macht man das so? Damit die Bundeswehr eben nicht pauschal den Verordnungen und damit der Gesetzgebung der Länder untergeordnet ist. Damit wird verhindert, dass bspw in einer Liegenschaft in NRW andere Regelungen gelten als in Bayern, und dass diese durch die Landesgesetzgebung bestimmt werden.
Durch den eigenen Vollzug kann die Bundeswehr länderübergreifend eigene ggf einheitliche Maßnahmen treffen, zb Lehrgänge weiter fortführten, Übungen, Etc.
Daneben gelten die Verordnungen der Länder auch im privaten Bereich für Soldaten außer Dienst.
Hierzu sollte Absatz 3 des 54a gelesen
„bei Personen nach Absatz 1 Nummer 2, sind die Maßnahmen der zuständigen Stellen der Bundeswehr nach dem 5. Abschnitt im Benehmen mit den zivilen Stellen zu treffen. Bei Differenzen ist die Entscheidung der zuständigen Stellen der Bundeswehr maßgebend.“
Personen nach Absatz 1 Nummer 2 sind Soldaten außer Dienst.
Der 5. Abschnitt regelt unter anderem Schutzmaßnahmen, wie Maskenpflicht, Isolation, Ausgangssperre und ermächtigt die zuständigen Stellen dazu diese zu erlassen.
Der Absatz 3 besagt also, dass die zuständigen Stellen der BW die Maßnahmen für Soldaten außer Dienst auch abweichend von denen der Länder treffen KÖNNEN, sofern es einen sachlichen Grund hierfür gibt. Sollten diese Maßnahmen im Konflikt zu den Maßnahmen der zivilen Stellen stehen, gehen für diese Personen die Maßnahmen der Bw vor.
Damit der Soldat außer Dienst in der Stadt, in der eine Maskenpflicht und Ausgangssperre gilt, entgegen dieser Maßnahmen ohne Maske herumspazieren darf, muss es also eine Vorschrift der Stellen der BW geben, die explizit ein solches Handeln erlaubt. Ich wage zu bezweifeln, dass eine solche Regelung irgendwo existiert.
Ein Polizist würde dich dann also entweder höflich fragen auf welcher Grundlage der BW du außer Dienst dagegen diese Ausgangssperre verstoßen darfst, oder er fertigt einfach eine Anzeige du darfst das ganze dann einem Richter erklären.
Was die Anreise zu Zeiten während der Ausgangssperre angeht, so hilft ein Blick in die Verordnung des Landes, denn auch darin ist, ich möchte mal behaupten in allen Ländern gleich, geregelt, dass die Ausgangssperre nicht für Personen gilt, die sich auf dem Hin- und Rückweg zu ihrer Arbeit, analog, Dienstort befinden und das schließt auch die Anreise bspw sonntags Abend ein.