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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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Autor Thema: Alles was Corona betrifft  (Gelesen 340415 mal)

Opa_Hagen

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #1455 am: 11. Februar 2021, 15:09:31 »

Eine der grössten "Missachtungen" besteht m.E. darin, dass Mitbürger, die pos. Antigen Schnelltest haben und von den GA aufgefordert werden, sich in Quarantäne zu begeben sowie schnellstmöglich PCR Test machen zu lassen, dies absolut ignorieren.
Überrascht mich irgendwie nicht, weiß aber nicht, ob ich da einfach nur Vorurteile hab.

Kannst du dazu n paar Details nennen?


Servus,

ich könnte, darf aber nicht. Ja, ein gewisser Trend ist bei Altersstruktur und, sagen wir mal, Herkunft, zu erkennen.
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LwPersFw

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #1456 am: 11. Februar 2021, 17:14:05 »

"Corona-Impfungen: Ethische Aspekte der Pandemie

Die Lehr- und Forschungsstelle für Wehrmedizinische Ethik (LFWME) an der Sanitätsakademie der Bundeswehr hat sich, genau wie der Deutsche Ethikrat,
mit den ethischen Implikationen im Umgang mit der Corona-Pandemie beschäftigt.

Im Gespräch mit dem wissenschaftlichen Leiter der LFWME, Dr. Dr. Dirk Fischer, über dieses aktuelle Thema."


https://www.bundeswehr.de/de/organisation/sanitaetsdienst/aktuelles-im-sanitaetsdienst/corona-impfungen-ethische-aspekte-der-pandemie-5027330
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IcemanLw

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #1457 am: 12. Februar 2021, 01:20:36 »

Mal eine Frage an unsere Juristen.
Wie weit geht der IfG 54a theoretisch?

Wir haben ja allerhand Maßnahmen die mit dem IfG "begründet" (mir fällt das richtige Wort nicht ein) werden.
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ulli76

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #1458 am: 12. Februar 2021, 05:51:48 »

Das ist die Eigenvollzugskompetenz.
Ich verstehe deine Frage im Zusammenhang mit deinem letzten Satz nicht.
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Eisensoldat

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #1459 am: 12. Februar 2021, 08:19:33 »

Bin auch kein Jurist, aber fuer mich ist das eigentlich klar: Paragraph 54 Infektionsschutzgesetz  sagt dass die Bundeswehr (und Bundespolizei etc) Regelungen bezueglich Hygienemassnahmen usw, selbst regelt. "Wie weit" das geht, wird durch Durchfuehrungsbestimmungen, Weisungen, Vorschriften, Befehle usw geregelt, die auf dem Dienstweg bis zum einzelnen Soldaten durchsickern. Inwieweit Vorgesetzte vor Ort da Freiraum haben (falls das der Hintergrund der Frage ist), regelt ebenfalls die Bundeswehr selbst, das Gesetz sagt dazu gar nichts aus....
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bayern bazi

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #1460 am: 12. Februar 2021, 08:34:28 »

Mal eine Frage an unsere Juristen.
Wie weit geht der IfG 54a theoretisch?

Wir haben ja allerhand Maßnahmen die mit dem IfG "begründet" (mir fällt das richtige Wort nicht ein) werden.

wie das als Laie seh: (nach Absatz 1 - Zeilenmäßig beantwortet)


1.  jeder aktive Soldat und Mitarbeiter des Bundeswehr (incl Verwaltung Ministerium und sonstiger Ämter )

2. jeder nicht aktiver Soldat (hier sehe ich zumindest beorderte Reservisten) 

3. Jeder der zur Wache / Haustür reingeht (und wenn s der Müllmann oder Postbote ist)

4.  Angehörige ausländischer Streitkräfte welche sich dauerhaft innerhalb ihres Areals befinden

5. Truppen die Deutschland nur durchqueren

6. auch auf Flächen welche der BW noch gehören (offengelassene StoÜbPl - ehemalige Kasernen .... welche sich noch im Besitz de BW befinden)

gehören zum Eigenvollzug der BW und hier kann das Ministerium mit Vorschriften und Erlassen z.B. sagen:

- Soldaten, Reservisten und Mitarbeiter MÜSSEN  geimpft werden

- es kommt nur ein Fremder in den Bereich der seine Immunität nachweisen kann

- Verlassen militärischer Anlagen (auch bei Alliierten) ist nur mit Impfung erlaubt

- Ausländische militärische Transporte durch Deutschland dürfen nicht stehen bleiben - bzw dürfen nur in "unbewohnten Gelände" ohne Kontakt zur Einheimischen stattfinden
« Letzte Änderung: 12. Februar 2021, 08:37:04 von bayern bazi »
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F_K

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #1461 am: 12. Februar 2021, 09:05:32 »

Allgemein:

Dass das Infektionsschutzgesetz solche Auswirkungen auf die Bevölkerung hat, ist ja völlig neu.

Insoweit gibt es zu diesem Thema noch WENIG Rechtssprechung, und diese ist auch noch nicht gefestigt.

Grundsätzlich ist es aber so, dass ein SOLDAT aufgrund seiner Treuepflicht und Tapferkeit zu deutlich mehr verpflichtet werden kann, also ein normaler Bürger (siehe z. B. Impfduldungspflicht und Risiko Tod / Verletzung).

Insoweit kann man wohl feststellen, alles was der normale Bürger ertragen muss, muss auch ein Soldat ertragen, und der Soldat muss darüber HINAUS noch einiges mehr erdulden.
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IcemanLw

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #1462 am: 12. Februar 2021, 10:02:10 »

Das ist die Eigenvollzugskompetenz.
Ich verstehe deine Frage im Zusammenhang mit deinem letzten Satz nicht.
Nehmen wir mal als Beispiel die Ausgangsbeschränkung in Bayern ab 21 Uhr.
Wir haben von unseren Vorgesetzten mitgeteilt bekommen, dass wir wenn wir nach 21 Uhr anreisen und von der Polizei angesprochen werden auf 54a verweisen sollen.

Meine Frage ist jetzt halt wie weit kann man das treiben? Also nach 21 Uhr spazieren gehen, in der Innenstadt ohne Maske rumrennen (also draußen) etc

Das ist nur eine rein akademische Frage, die Maßnahmen haben ja schon ihren Sinn. Das nur dazu falls jemand was falsches über meine Intentionen denkt.
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Rekrut84

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #1463 am: 12. Februar 2021, 12:04:18 »

Nehmen wir mal als Beispiel die Ausgangsbeschränkung in Bayern ab 21 Uhr.
Wir haben von unseren Vorgesetzten mitgeteilt bekommen, dass wir wenn wir nach 21 Uhr anreisen und von der Polizei angesprochen werden auf 54a verweisen sollen.

Meine Frage ist jetzt halt wie weit kann man das treiben? Also nach 21 Uhr spazieren gehen, in der Innenstadt ohne Maske rumrennen (also draußen) etc


Mit Verlaub: das ist doch Quatsch. Der Verweis auf 54a ist kein Freifahrschein um sich nicht an die Beschränkungen halten zu müssen, denn genau so klingt das hier nämlich.

Der 54a regelt, dass die Bundeswehr den Vollzug des Gesetzes, also die Aufstellung von Regeln zur Bekämpfung der Infektion selbst trifft. Warum macht man das so? Damit die Bundeswehr eben nicht pauschal den Verordnungen und damit der Gesetzgebung der Länder untergeordnet ist. Damit wird verhindert, dass bspw in einer Liegenschaft in NRW andere Regelungen gelten als in Bayern, und dass diese durch die Landesgesetzgebung bestimmt werden.
Durch den eigenen Vollzug kann die Bundeswehr länderübergreifend eigene ggf einheitliche Maßnahmen treffen, zb Lehrgänge weiter fortführten, Übungen, Etc.

Daneben gelten die Verordnungen der Länder auch im privaten Bereich für Soldaten außer Dienst.
Hierzu sollte Absatz 3 des 54a gelesen

„bei Personen nach Absatz 1 Nummer 2, sind die Maßnahmen der zuständigen Stellen der Bundeswehr nach dem 5. Abschnitt im Benehmen mit den zivilen Stellen zu treffen. Bei Differenzen ist die Entscheidung der zuständigen Stellen der Bundeswehr maßgebend.“
Personen nach Absatz 1 Nummer 2 sind Soldaten außer Dienst.
Der 5. Abschnitt regelt unter anderem Schutzmaßnahmen, wie Maskenpflicht, Isolation, Ausgangssperre und ermächtigt die zuständigen Stellen dazu diese zu erlassen.
Der Absatz 3 besagt also, dass die zuständigen Stellen der BW die Maßnahmen für Soldaten außer Dienst auch abweichend von denen der Länder treffen KÖNNEN, sofern es einen sachlichen Grund hierfür gibt. Sollten diese Maßnahmen im Konflikt zu den Maßnahmen der zivilen Stellen stehen, gehen für diese Personen die Maßnahmen der Bw vor.

Damit der Soldat außer Dienst in der Stadt, in der eine Maskenpflicht und Ausgangssperre gilt, entgegen dieser Maßnahmen ohne Maske herumspazieren darf, muss es also eine Vorschrift der Stellen der BW geben, die explizit ein solches Handeln erlaubt. Ich wage zu bezweifeln, dass eine solche Regelung irgendwo existiert.
Ein Polizist würde dich dann also entweder höflich fragen auf welcher Grundlage der BW du außer Dienst dagegen diese Ausgangssperre verstoßen darfst, oder er fertigt einfach eine Anzeige du darfst das ganze dann einem Richter erklären.

Was die Anreise zu Zeiten während der Ausgangssperre angeht, so hilft ein Blick in die Verordnung des Landes, denn auch darin ist, ich möchte mal behaupten in allen Ländern gleich, geregelt, dass die Ausgangssperre nicht für Personen gilt, die sich auf dem Hin- und Rückweg zu ihrer Arbeit, analog, Dienstort befinden und das schließt auch die Anreise bspw sonntags Abend ein.

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ulli76

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #1464 am: 12. Februar 2021, 18:56:53 »

Also-die Regelungen für gemeine Zivilisten muss man im Detail in der jeweiligen Verordnungen nachschlagen.
Für die Bundesländer mit nächtlicher Ausgangssperre gilt dass man einen "triftigen Grund" haben muss. Ein triftiger Grund sind z.B. Wege von und zur Arbeit. In der Regel muss man das nachweisen (z.B. ein Schreiben des AG).

Wenn ich mich recht entsinne fallen Fahrten von und zum Dienst unter die Eigenvollzugskompetenz. Ggf. musst du dann aber nachweisen, dass es sich um solch eine Fahrt handelt. Im Zweifel gibt es Befehle wie mit solchen Fahrten umzugehen ist.
Achso- in die Eigenvollzugskompetenz kann halt auch fallen, dass Heimfahrten schlichtweg verboten werden. Oder es gibt einen Befehl bis zu einer bestimmten Uhrzeit in der Kaserne zu sein oder ab einer bestimmten Uhrzeit nicht mehr Richtung Heimat aufbrechen zu dürfen.

Und nein, du darfst natürlich nicht nachts durch die Gegend spazieren. Auch nicht ohne Maske. Du bist dann ja privat unterwegs.
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ulli76

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #1465 am: 12. Februar 2021, 18:59:58 »

Wie Rekrut84 schon schrieb- die Eigenvollzugskompetenz betrifft eher sowas wie Durchführung von Lehrgängen, HO-Regelungen, Bewegungen (z.B. wenn es Einreise- oder Ausreisebeschränkungen für Landkreise oder Bundesländer gibt). Auch Quarantäneregelungen im Rahmen von Reisen etc. Oder auch Ansammlungen von Menschen (Ausbildung im Gruppenrahmen z.B.)
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justice005

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #1466 am: 13. Februar 2021, 09:26:52 »

Also dieses Thema ist wahrlich nicht meine Spezialität.

Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass der § 54a nur die Dinge betrifft, die mit dem Dienst irgendwie im Zusammenhang stehen. Wer außerhalb des Dienstes rein privat unterwegs ist, kann sich wohl kaum auf § 54a berufen.

Das würde nämlich sonst der Gesamtsystematik zuwiderlaufen, nämlich dahingehend, dass Sonderregeln nur da erfolgen, wo sie auch wirklich notwendig sind, zum Beispiel zur Auftragserfüllung.
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Rekrut84

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #1467 am: 13. Februar 2021, 11:01:09 »

Also dieses Thema ist wahrlich nicht meine Spezialität.

Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass der § 54a nur die Dinge betrifft, die mit dem Dienst irgendwie im Zusammenhang stehen. Wer außerhalb des Dienstes rein privat unterwegs ist, kann sich wohl kaum auf § 54a berufen.

Das würde nämlich sonst der Gesamtsystematik zuwiderlaufen, nämlich dahingehend, dass Sonderregeln nur da erfolgen, wo sie auch wirklich notwendig sind, zum Beispiel zur Auftragserfüllung.

Exakt, darum ist die Aussage des Vorgesetzten man solle ich im Falle der Kontrolle durch die Polizei auf 54a berufen völlig absurd.
Einem solchen Vorgesetzten kann ich nur raten sich von der Rechtsabteilung beraten zu lassen, denn in der Konsequenz können ihm unterstellte Kameraden, die sich auf diese Aussage berufen, sehr schnell wegen einer nicht unerheblichen Ordnungswidrigkeit strafbar machen. Den Schuh möchte man sich dann lieber nicht anziehen.

Zwar gibt der 54a eine Regelungskompetenz der Bw für Soldaten außer Dienst:
„ Den zuständigen Stellen der Bundeswehr obliegt der Vollzug dieses Gesetzes, soweit er betrifft:
...
2.
Soldaten außerhalb ihrer Dienstausübung,
...“

jedoch kann sich dies denklogisch nur auf einen Bezug zum Dienst beziehen und nicht auf das reine Privatleben.
Denkbar sind hier z. B. Regeln für das Verhalten nach Dienst in der Gemeinschaftsunterkunft(Kontaktbeschränkungen), während einer Übung, Isolation bei Verdacht einer Infektion, während eines Lehrganges (Kohortenbildung und nach Dienst keinen Kontakt zu Personen außerhalb der eigenen Kohorte), Anreise etc.

Mitnichten kann es eine Regelung sein, die der Ausgangssperre oder der öffentlichen Maskenpflicht zuwider läuft.
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JensMP79

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #1468 am: 13. Februar 2021, 11:13:55 »

Lieber Rekrut....

Absurd ist doch nur folgendes:

Zitat
Exakt, darum ist die Aussage des Vorgesetzten man solle ich im Falle der Kontrolle durch die Polizei auf 54a berufen völlig absurd.

Zitat
Wir haben von unseren Vorgesetzten mitgeteilt bekommen, dass wir wenn wir nach 21 Uhr anreisen und von der Polizei angesprochen werden auf 54a verweisen sollen.

Natürlich kann ich mich auf 54a berufen WENN, und das war hier die Ausgangsfrage, ich mich auf der Anreise zu einer dienstlich Notwendigen Maßnahme befinde.

Und zu den restlichen Ergüssen äußere ich mich nicht weiter  ::) Der vielgelobte "gesunde Menschenverstand" hilft auch hier weiter....  ;)
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Rekrut84

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #1469 am: 13. Februar 2021, 11:55:47 »

Lieber Rekrut....

Absurd ist doch nur folgendes:

Zitat
Exakt, darum ist die Aussage des Vorgesetzten man solle ich im Falle der Kontrolle durch die Polizei auf 54a berufen völlig absurd.

Zitat
Wir haben von unseren Vorgesetzten mitgeteilt bekommen, dass wir wenn wir nach 21 Uhr anreisen und von der Polizei angesprochen werden auf 54a verweisen sollen.

Natürlich kann ich mich auf 54a berufen WENN, und das war hier die Ausgangsfrage, ich mich auf der Anreise zu einer dienstlich Notwendigen Maßnahme befinde.

Und zu den restlichen Ergüssen äußere ich mich nicht weiter  ::) Der vielgelobte "gesunde Menschenverstand" hilft auch hier weiter....  ;)

Falsch, denn dann gilt der Ausnahmetatbestand, dersowieso schon in den Verordnungen der Länder vorgesehen ist, wie hier ein Auszug aus der Corona Verordnung von Bayern
„ § 3
Nächtliche Ausgangssperre
Landesweit ist von 21 Uhr bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt, es sei denn dies ist begründet aufgrund
...
2. der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
...

7.
von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.“

Ein solcher gewichtiger und unabweisbarer Grund kann die Rückreise zum Dienstort zb am Sonntag Abend sein. Die Anreise bspw zu einem Lehrgang, ist sowieso eine Dienstreise und damit von Nummer 2, der dienstlichen Tätigkeit, gedeckt.

Die Regelungskompetenz aus 54a kann nur nach innen gerichtet sein, sollte sich schon aus dem gesunden Menschenverstand ergeben.

Um bei Ihrem Beispiel zu bleiben, könnte der Dienstherr regeln unter welchen Auflagen (Maskenpflicht, Anzug, Schnelltest, etc.) die Anreise erfolgt.

Tatsächlich war die Ausgangsfrage nicht auf eine dienstlich notwendige Maßnahme bezogen.

Nehmen wir mal als Beispiel die Ausgangsbeschränkung in Bayern ab 21 Uhr.
Wir haben von unseren Vorgesetzten mitgeteilt bekommen, dass wir wenn wir nach 21 Uhr anreisen und von der Polizei angesprochen werden auf 54a verweisen sollen.

Meine Frage ist jetzt halt wie weit kann man das treiben? Also nach 21 Uhr spazieren gehen, in der Innenstadt ohne Maske rumrennen (also draußen) etc

Hier ist nicht die Rede von einer dienstlichen Notwendigkeit. Es kann genauso auch Anreise im Rahmen der Heimfahrt sein, und das ist eine rein private Anreise. Ebenso stellt wohl kaum das spazieren gehen eine dienstliche notwendige Maßnahmen dar, oder?

Insofern habe ich das differenziert dargestellt, denn der 54a hat dann damit nichts zu tun.
Wenn ja, dann bin ich neugierig auf den genauen Wortlaut der auf dieser Basis verfassten Anweisung.


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