Ja, das bedeutet es.
Ich habe z.B. damit angefangen und ich kann Ihnen nach erster Auswertung sagen, dass der Prozess um:
2.
Bedarf es bei der Frage WER die Zulage erhält, z.T. einer tiefergehenden Bewertung durch den zuständigen DV. Das erfordert Verfügbarkeit und Zeit.
eine Weile dauern wird.
Mal ein Zitat aus der Vorschrift, das eine wesentliche Krux von vielen enthält:
"Sie [Zulagen] werden für die tatsächliche Ausübung einer bestimmten, dienstlich übertragenen Tätigkeit
oder für die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Organisation gewährt. Allein das Erfüllen der
fachlichen Voraussetzungen (z. B. die Zuerkennung eines Tätigkeitsbegriffs oder die Erteilung einer
Erlaubnis oder Berechtigung) löst noch keine Zulagenansprüche aus."
Eine Dienststelle, oder nehmen wir weiter die Kompanie als Beispiel muss jetzt unter Anderem:
- die Soll-Org mit der tatsächlichen Stellenbesetzungsliste vergleichen (Stellenwahrheit),
- Auswerten, wer tatsächlich was führt und in welchem Zeitraum er/sie das getan hat, Feststellung von "vergleichbaren Führungs- und Ausbildungsfunktionen",
- das ganze auch oberhalb der Einheitsebene abstimmen, um vorprogrammiertem Ungerechtigkeitsempfinden vorzubeugen,
- etwaige Abweichungen transparent in die Truppe kommunizieren, da sonst Aufruhr vorprogrammiert, z.B. Fw XY sitzt auf GrpFhr DP, führt aber mangels Erfahrung nicht, sondern OFw XY, der auf dem DP in der Gruppe ohne geforderte GrpFhr ATN sitzt,
- dazu gehört sicher auch die Involvierung der VP,
- zusätzlich gibt es Zulagenbeauftragte auf allen Ebenen, die sicherlich von Ihren Vorgesetzten mit einheitlichem Vorgehen eingeheizt, auch ein Wort mitsprechen wollen (was sie per se nicht können),
- alle rechtlichen Fragen klären,
- die Perser einweisen (lassen),
- das Ganze unter den Rahmenbedingungen COVID19 durchführen (sprich es ist keiner da und dafür Leute einzubestellen entfällt).
Summa summarum: Vorbehaltlich der weiteren Pandemieentwicklung werden noch ein paar Wochen, wenn nicht Monate ins Land gehen.