In Form eines Befehles (allerdingd ohne die Anlagen ZSan) entsteht der Eindruck, die Bundeswehr würde die Boosterimpfungen so interpretieren, dass ALLE 6 Monate zu boostern wäre.
Ein Kamerad hat z. B. nach seiner dritten Impfung im SanBereich einen erneuten Termin 6 Monate später erhalten.
Zweites Thema:
In vielen Bundesländern sind ja nun fast alle Covid Regelungen entfallen (bis auf Krankenhäuser u. Ä.) - gibt es eine generelle Regelung für Kasernen, insbesondere Zutrittsregelungen für Gäste?
Wie Andi8111 schon schrieb ... nein "die Bundeswehr" interpretiert hier nichts.
Wenn ... hat der Verfasser dieses Befehls interpretiert.
Es gelten die Regelungen des "Fachlicher Hinweis zur Covid-19 Impfung" des KdoSanDstBw i.d.a.F..
Und darin ist klar zu lesen, dass nach der Grundimmunisierung aktuell nur - 1 - Auffrischungsimpfung erforderlich ist.
(Gültigkeit der
Grundimmunisierung: 6+1 Monat)
Die Auffrischung soll 3 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung (
i.d.R. also der
2. Impfung der Grundimmunisierung) erfolgen.
Ggf. soll dies der Befehl aussagen, wurde aber nur nicht klar formuliert.
Davon
abweichend werden in der Weisung auch alle Abweichungen
im Einzelfall beschrieben,
wenn bestimmte Indikationen vorliegen.
Zutritt/Verhalten Dienststelle: Jede Dienststelle hat ein Hygiene-Konzept - dies ist maßgeblich.