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Zusammenfassung

Autor: Nordlicht16
« am: 25. Februar 2020, 11:24:44 »

Die Bundeswehr zahlt Dir vergleichsweise hohe Bezüge für Deine Ausbildung und erwartet natürlich, dass sich diese Investition (von Steuergeldern) in Deine Person rentiert, sprich Du erfolgreich studierst und dann auch für die Bundeswehr arbeitest. Es handelt sich ja nicht um ein Stipendium.
 
Wenn Du Deine Entlassung beantragst, weil Dir Dein Dienstort nicht passt, zahlst Du ca. 20.000 Euro an den Staat zurück.

Ob Du "lebenslang" pendelst, ist Deine persönliche Entscheidung. Aus dem Osten kommen erfahrungsgemäß deutlich mehr Bewerber, als es dort Stellen gibt. Ungebunden und ohne schulpflichtige Kinder dürfte es auf die Rheinschiene hinauslaufen. Aber wie schon erwähnt: man kann auch umziehen.

Wenn Du nur in Dresden arbeiten möchtest, dann ist vielleicht die Kommunalverwaltung die bessere Option, aber natürlich schlechter bezahlt und nicht unbedingt mit vergleichbar guten Aufstiegschancen.

Was aber ganz schlecht kommt, ist gleich zu Beginn im BwDLZ herumzujammern, dass man ja als Bundesbeamter mit bundesweiter Versetzungsbereitschaft so weit von zuhause weg ist.

Autor: BulleMölders
« am: 20. Februar 2020, 11:28:28 »

Und es ist also Regelfall, dass man nach dem Studium Angestellter bei der Bundeswehr bleibt und quasi mitspielt, wenn es heißt, man würde an den Arsch der Welt versetzt und müsste dauerhaft pendeln?

Ja klar, zumal man sich ja schon bei seiner Bewerbung mit der Bundesweiten versetzbarkeit einverstanden erklärt. Wenn man das nicht will, dann muss man sich halt einen Anderen Arbeitgeber suchen.

Die Bundeswehr versucht schon das möglichste Beruf und Familie in einklang zu bringen. Doch wird man da immer an irgendwelche Grenzen stoßen. Sei es, dass es in der gewünschten Nähe gar keine Dienststelle der Bundeswehr gibt oder das dort auf absehbare Zeit keine freien Plsnstellen vorhanden sind.
Das ist aber nicht viel anders als bei großen Firmen, wo kein Standort auch kein Arbeitsplatz.
Autor: Simulacron-1
« am: 20. Februar 2020, 11:27:42 »

Du zahlst Lohnsteuer, Soli (sollte es ihn dann noch geben) und Kirchensteuer (solltest du Mitglied sein) und deine Krankenversicherung. Aber keine Sozialausgaben.

Das sollte natürlich heißen: Keine weiteren Sozialabgaben (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung[!] und sollte es noch welche geben, die mir gerade nicht einfallen).
Autor: Simulacron-1
« am: 20. Februar 2020, 11:24:09 »

Das heißt also, ich zahle während und nach dem Studium meine PKV selbst (zB 250€ mtl. laut Angeboten
Du zahlst den Anteil, den dein Dienstherr nicht übernimmt, selbst. Richtig. Wie auch im Angestelltenverhältnis. Da zahlt dein Arbeitgeber ja auch die Hälfte. Die andere Hälfte musst du zahlen. Das schöne ist nur: Wenn du zwei Kinder hast, dann zahlt der Dienstherr sogar 70% von deinen Kosten. Und für die Kinder sogar 80%. Und für deine Ehefrau abenfalls 70%, wenn Sie nicht mehr als 17.000 € im Jahr verdient.

Muss ich noch an weitere Dinge denken, die ich von meinem Gehalt dann selbst zahlen müsste?
Du zahlst Lohnsteuer, Soli (sollte es ihn dann noch geben) und Kirchensteuer (solltest du Mitglied sein) und deine Krankenversicherung. Aber keine Sozialausgaben.

Und es ist also Regelfall, dass man nach dem Studium Angestellter bei der Bundeswehr bleibt und quasi mitspielt, wenn es heißt, man würde an den Arsch der Welt versetzt und müsste dauerhaft pendeln?
Um das noch mal klar zu sagen: Du bist nicht "Angestellter der Bundeswehr", sondern du wirst verbeamtet. Und als Beamter, ist das Studium dein Job, zumindest vier Semester lang. In den anderen Semestern arbeitest du in einer Behörde der Bundeswehr. Stell es dir nicht vor wie ein Studium, bei dem du machst, was du willst. Es herrscht Anwesenheitspflicht und du bist weisungsgebunden. Insofern musst du schon "mitspielen". Das ist dir schon klar, oder?

Gibt es hier von Leuten Erfahrungswerte, inwieweit die Bundeswehr Wünsche zwecks Dienstort nach dem Studium berücksichtigt hat, sodass man nicht zu weit von der Familie getrennt ist?
Von welcher Art "Familie" sprechen wir hier? Lebensgemeinschaft mit eigenen (kleinen) Kindern? Dann wirst du aller Wahrscheinlichkeit nach auch heimatnah eingesetzt während des Studiums. Aber es kann halt sein, dass du Hamburg lebst, aber nach Erdingen versetzt wirst. Wie du das dann regelst, ob du wöchentlich oder töglich pendeln willst, ist deine Sache. Es gibt aber auch so etwas wie "Umzüge"...
Autor: HRZT
« am: 20. Februar 2020, 10:26:18 »

Okay, danke.
Das heißt also, ich zahle während und nach dem Studium meine PKV selbst (zB 250€ mtl. laut Angeboten)?
Muss ich noch an weitere Dinge denken, die ich von meinem Gehalt dann selbst zahlen müsste?
Und es ist also Regelfall, dass man nach dem Studium Angestellter bei der Bundeswehr bleibt und quasi mitspielt, wenn es heißt, man würde an den Arsch der Welt versetzt und müsste dauerhaft pendeln?
Gibt es hier von Leuten Erfahrungswerte, inwieweit die Bundeswehr Wünsche zwecks Dienstort nach dem Studium berücksichtigt hat, sodass man nicht zu weit von der Familie getrennt ist?
Autor: BulleMölders
« am: 20. Februar 2020, 07:00:52 »

Wieviel Sinn machen eigentlich Steuererklärungen während des Studiums? Ist das möglich oder sogar Pflicht? Da man ja Zuschüsse zu Dingen wie Fahrtkosten nach Hause bekommt, kann ich mir kaum vorstellen, was man da überhaupt als Werbungskosten absetzen könnte.
Ich kann nur sagen, es macht immer Sinn eine Steuererklärung zu machen, es sei denn man hat noch weitere Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug unterliegen. Denn als normaler Arbeitnehmer liegt die Chance zuviel gezahlte Steuern zurück zu bekommen bei mehr als 90%. Und wenn es nur 50 Euro sind. Haben oder nicht haben.

Und man zahlt während des Studiums dann 50 Prozent der Gebühr der PKV und nach dem Studium halt 100 Prozent?
Ich versuche es noch ein letztes mal.
Als Beamter haben Sie Anspruch auf Beihilfe, dass heißt sie bekommen, in Ihrem Fall, 50% der Kosten für Arztbesuche, Arzneimittel oder Heilbehnadlungen von Ihrem Arbeitgeber ersetzt. Die restlichen 50% müssen Sie über eine Private Krankenversicherung (PKV) versichern um von dort die restlichen Kosten ersetzt zu bekommen.
Wie hoch dann der Beitrag bei der PKV ist, hängt von der Versicherung, den Leistungen und Vorerkrankungen ab.

Und generell gefragt; falls man nach dem Studium kein Jobangebot bekommt, das nahe am Wohnort ist, kann man auch zB bei der Stadt in seinem Wohnort
Nein kann man nicht, da man Beamter der Bundeswehr ist und nicht der jeweiligen Gemeinde.
Es gibt Bundesbeamte, Landesbeamte und Komunalbeamte.
Bei Bundesbeamten ist eine Behörde des Bundes der Arbeitgeber.
Bei Landesbeamten ist eine Landesbehörde Arbeitgeber.
Und bei Komunalbeamten ist eine Komune der Arbeitgeber.

Beispiel: Als Bundespolizist kann man nicht einfach mal so sagen, ich möchte jetzt nicht mehr an der Landesgrenze von Brandenburg arbeiten.
Weil die Familie im Saarland lebt, möchte ich lieber bei der Landespolizei des Saarlandes arbeiten. Das sind dann zwei vollständig unterschiedliche Arbeitgeber. Sicher gibt es Möglichkeiten zu wechseln aber es ist eben keine Versetzung, wo der Arbeitgeber gleich bleibt. Sonder ein wechsel des Arbeitgebers. Ob der alte Arbeitgeber dann bei so etwas mitspielt steht auf einem Anderem Blatt.

Sie können natürlich nach dem Studium kündigen, müssen sich aber darüber im klaren sein, dass die Bundeswehr dann die Möglichkeit hat, einen Teil der Kosten, die sie in Ihre Ausbildung investiert hat von Ihnen zurück zu fordern.
Autor: KlausP
« am: 19. Februar 2020, 21:42:23 »

Wenn Sie sich von mehreren privaten Krankenversicherungen beraten lassen fragen Sie nach deren beihilfefähigen Tarifen für Bundesbeamte.
Autor: HRZT
« am: 19. Februar 2020, 21:12:23 »

Und man zahlt während des Studiums dann 50 Prozent der Gebühr der PKV und nach dem Studium halt 100 Prozent?

Und generell gefragt; falls man nach dem Studium kein Jobangebot bekommt, das nahe am Wohnort ist, kann man auch zB bei der Stadt in seinem Wohnort arbeiten oder ist man irgendwie verpflichtet, auf das jeweilige Angebot des Einplaners bzw. der Bundeswehr einzugehen, auch wenn dies bedeutet, dass man lebenslang pendeln muss, weil die Familie zu weit weg lebt?
Autor: Jani84
« am: 19. Februar 2020, 20:59:57 »

Wo kann ich mich denn informieren, wie hoch meine KV ab dem Studium sein würde, sollte ich einfach mal bei der Krankenkasse anfragen?

Hol dir am besten bei verschiedenen PKV Angebote ein, die du dann vergleichen kannst oder lass dich von einem unabhängigen Unternehmen beraten. Was du dann zahlst, ist wie bereits erwähnt, natürlich auch von den gewünschten Leistungen, deinen Vorerkrankungen, Zusatzversicherungen etc. abhängig.
Autor: Angemon84
« am: 19. Februar 2020, 20:15:13 »

Habe jetzt mal nach der Trennungsgeldverordnung geschaut.
Habe ich es richtig verstanden, dass man, wenn die eigene Wohnung mehr als 30km weit weg ist, pro Tag 8,37 € erhält, und zusätzlich eine Unterkunft in einem Wohnheim o.ä. in Uninähe für unter der Woche?

Diese Informationen ist korrekt.
Autor: HRZT
« am: 19. Februar 2020, 19:14:15 »

Habe jetzt mal nach der Trennungsgeldverordnung geschaut.
Habe ich es richtig verstanden, dass man, wenn die eigene Wohnung mehr als 30km weit weg ist, pro Tag 8,37 € erhält, und zusätzlich eine Unterkunft in einem Wohnheim o.ä. in Uninähe für unter der Woche?
Autor: HRZT
« am: 19. Februar 2020, 19:09:07 »

Wieviel Sinn machen eigentlich Steuererklärungen während des Studiums? Ist das möglich oder sogar Pflicht? Da man ja Zuschüsse zu Dingen wie Fahrtkosten nach Hause bekommt, kann ich mir kaum vorstellen, was man da überhaupt als Werbungskosten absetzen könnte.
Autor: HRZT
« am: 19. Februar 2020, 18:25:04 »

Wo kann ich mich denn informieren, wie hoch meine KV ab dem Studium sein würde, sollte ich einfach mal bei der Krankenkasse anfragen?
Autor: Thomi35
« am: 19. Februar 2020, 16:54:46 »

Autor: BulleMölders
« am: 19. Februar 2020, 16:39:28 »

Ein bischen mehr selbständigkeit wird beim zukünftigem Studium gut tun.
Diese Zahlen wird Ihnen hier niemand nennen können, da die höhe bei der PKV je nach Versicherung und Leistung anders sind.
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