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Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 23. Mai 2020, 14:58:40 »

Wenn du in die ZDv A-1340/49 Kapitel 8 schaust, wird das alles erschöpfend behandelt.  Da steht auch nichts mit einer Anrechnenfähigkeit (im Gegensatz bspw. zu den OA MilFD oder "normalen" OATrD.
In Kapitel 8 wird auch auf verschiedene Regelungen der OATrD verwiesen, die Nr. 706 (Anrechnung) ist dort explizit nicht dabei.
Auch §29er werden einer OAC zugeordnet und zusammen mit diesen befördert.

Und ja, der §29 ist auch eine Nische, so gering sind die Bedarfsträgerforderungen hierfür (i.d.R. wird über den "normalen" § ein Laufbahnwechsel vollzogen. Der §29 hatte früher mehr Bedeutung, als das Alter für OATrD noch bei max. 25 lag und als §29er automatisch mit Beförderung zum Lt BS wurde.
Autor: DeltaEcho
« am: 23. Mai 2020, 13:08:52 »

Die Zeit wird nur anerkannt, wenn bestimmte Lehrgänge bereits erfolgreich als Feldwebel besucht worden sind. Hier muss ein gewisser Zeitraum erreicht werden.

Als Beispiel ein OA der bereits seine ZgFhr ATN, Schießlehrer ATN, EKL 1 hat, wird i.d.R. früher befördert, wenn diese Lehrgänge zur Regelausbilung eines Offizier seiner Truppengattung gehören.
Autor: MALer
« am: 23. Mai 2020, 12:57:49 »

Die Frage mit den Vordienstzeiten verstehe ich nicht. Du bist doch mind. Fw, da sind doch alle Vordienstzeiten bereits eingerechnet.

Bin ich richtig, denn §29 richtet sich ja gezielt an Soldaten, welche "sich in einem Feldwebeldienstgrad befinden"
Ich beziehe mich auf diesen Teil des Paragraphen:

"(3) § 24 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit je nach dem erreichten Dienstgrad bis zu zwei Jahre der bisherigen Dienstzeit als Soldatin oder Soldat angerechnet werden können. Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung zum Offizier werden Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel zu Leutnanten ernannt."
(in §24 sind die Mindestdienstzeiten bis zur Beförderung von OAs festgelegt)

Davon ausgehend, dass man es nicht erwähnen würde, wenn dies bei jedem Bewerber ab DG Fw als Automatismus bereits berücksichtigt/dem §29 inhärent ist, meine Frage, ob sich durch (zu beantragende) Berücksichtigung von Dienstzeit die grundsätzlichen 36 Monate bis zum Leutnant um x Monate verkürzen.

Diese Frage konnte ich mir durch Vorschriftenstudium bisher nicht beantworten, die "Nischigkeit" des §29 sorgt zudem für dünne Erfahrungswerte. Es scheint als Nebenkriegsschauplatz

Gruß.
Autor: Ralf
« am: 23. Mai 2020, 06:36:59 »

UTB-Wechsel wird angeboten, wenn Verwendung passt und es im eigenen UTB keinen adäquaten Bewerber gibt.
Die Frage mit den Vordienstzeiten verstehe ich nicht. Du bist doch mind. Fw, da sind doch alle Vordienstzeiten bereits eingerechnet.
Autor: MALer
« am: 20. Mai 2020, 17:05:05 »

Zitat
Wenn es mit deinem MAL akut wird, kannst Du dich gerne melden, da ich den MAL dieses Jahr absolvierte und über §29 genommen wurde.


(Disclaimer: befinde mich im Bewerbungsprozess nach §29 SLV für das Jahr 2020, "mein" MAL ist abgeschlossen, dank Covid 19 verschob sich der ganze Auswahlprozess nach rechts.)

Da dies' Thema mich sowohl betrifft als auch interessiert, grab' ich es mal aus und nehme Bezug zu oben zitiertem Post:

@Edding400

Hast du Erkenntnisse zur Anerkennung von Vordienstzeiten?
Wie gestaltet sich ein eventueller UTB Wechsel(gutes Gesamtergebnis, aber keine Stellen im eigenen UTB Bereich/exakter Verwendung)?

Danke.

MkG


EDIT: Zitat kenntlich gemacht!
Autor: Edding400
« am: 17. August 2019, 18:11:06 »

Vielen Dank für die Antwort, sowas liest man natürlich erstmal gerne. Meine Bildungsvoraussetzungen reichen "nur" für OffzTrDst nach Paragraph 29 und ich begrüße es auch zeitnah mit der Ausbildung anzufangen anstatt vorher nochmal 4 Jahre zu studieren.

Bewerbungsschluss ist ja offiziell der 30.09.2019, bis dahin werden erstmal alle geeigneten Bewerber bearbeitet. Ob das nächstes Jahr noch möglich ist weiß ich nicht aber ich bin definitiv erstmal für einen MAL ab Feb 2020 geplant, sofern ich im ACFüKrBw ein gutes Ergebnis erziele.

Der Zeitplan ist natürlich auch sehr knapp bemessen denn anschließend müsste ich ja noch die WFV bestehen und am 01.07. würde es dann als OA an der OSLw weitergehen.

Gibt es hier aktive User die nach 29 übernommen wurden und etwas berichten können?

MkG

Am 01.07. wirst Du nicht zur OSLw versetzt, sondern es wäre eine Übernahme zum 01.07.
Das heisst, dass Du zum 01.07. zum OA ernannt wirst und dann zum nächsten Lehrgang an die OSLw versetzt wirst. Also Oktober... November...

Wenn es mit deinem MAL akut wird, kannst Du dich gerne melden, da ich den MAL dieses Jahr absolvierte und über §29 genommen wurde.
Autor: Ralf
« am: 17. August 2019, 06:12:56 »

Im FlgDst kannst du dich  auch als OffzMilFD bewerben und übernommen werden. Dort ist die Bildungsvoraussetzung Realschule und die Regellaufbahn. Hier wird man mit Leutnant auch automatisch BS.

Ich kann mich an keinen Fall erinnern, an dem ein §29er in den FlgDst übernommen wurde. Das liegt halt eben daran, dass Bewerber mit den entsprechenden Bildungsvoraussetzungen (also Realschule ohne Beruf) sich dann gleich für MilFD beworben haben. Auch hier wird der Bedarf regelmäßig nicht gedeckt.

Autor: P-CB92
« am: 16. August 2019, 20:19:32 »

Vielen Dank für die Antwort, sowas liest man natürlich erstmal gerne. Meine Bildungsvoraussetzungen reichen "nur" für OffzTrDst nach Paragraph 29 und ich begrüße es auch zeitnah mit der Ausbildung anzufangen anstatt vorher nochmal 4 Jahre zu studieren.

Bewerbungsschluss ist ja offiziell der 30.09.2019, bis dahin werden erstmal alle geeigneten Bewerber bearbeitet. Ob das nächstes Jahr noch möglich ist weiß ich nicht aber ich bin definitiv erstmal für einen MAL ab Feb 2020 geplant, sofern ich im ACFüKrBw ein gutes Ergebnis erziele.

Der Zeitplan ist natürlich auch sehr knapp bemessen denn anschließend müsste ich ja noch die WFV bestehen und am 01.07. würde es dann als OA an der OSLw weitergehen.

Gibt es hier aktive User die nach 29 übernommen wurden und etwas berichten können?

MkG
Autor: Ralf
« am: 15. August 2019, 19:43:40 »

Der Bedarf ist sehr hoch. Wenn man seine Eignungsfeststellung mit einem guten Ergebnis besteht, liegt die Chance bei 100%. Ist das Ergebnis nru bei Bedarf geeignet, wird es knapp und man kann ggf. als RPA-Fhr anfangen. Auch hier erwirbt man eine Transportflugzeugführerlizenz.
Doch warum über §29 (der wahrscheinlich im Februar 2020 gar nicht mehr existiert) und nicht ganz normal Bewerbung als OffzTrD?
Autor: P-CB92
« am: 15. August 2019, 18:31:49 »

Ich habe mich für das Auswahljahr 2020 beworben und möchte von der Marine in den fliegerischen Dienst über P29 wechseln. Sehr wahrscheinlich wird wohl ein TSK-Wechsel zur Lw.

Weiß jemand derzeit wie hoch der Bedarf an LFF ist speziell bei der Lw? Würde mich sehr interessieren ob man am Ende überhaupt Chancen hat selbst wenn man alles "besteht".

Und weiß jemand etwas über den MAL, Gerüchte besagen ja das er wegfallen soll. In meinem Informationsschreiben aus Köln steht, dass er ab Februar 2020 eröffnet wird, eine Vorbereitung nötig ist da Prüfungslehrgang und man in naher Zukunft auf Änderungen achten soll diesbezüglich.

Klingt für mich so als ob das noch eine Änderung kommt. Ich halte alle interessierten Leser auf dem laufenden Falls gewünscht.

MkG
Autor: Edding400
« am: 25. Juni 2019, 19:54:51 »

Und es wird max. ein Bewerber pro Werdegang übernommen.
Die Luft ist also sehr dünn  :)
Autor: 2Cent
« am: 18. Juni 2019, 20:48:56 »

Denken sie aber daran das ist eine Bestenauslese mit ganz ganz vielen superduper Bewerbern auf ganz ganz wenig Stellen.

Wenn es ihnen wichtig ist am Ende in der Offizierslaufbahn zu enden sollten sie sich direkt in die Offizierslaufbahn bewerben.
Autor: Ralf
« am: 18. Juni 2019, 20:09:11 »

Es wird auch weiterhin die Möglichkeit geben, wenn man sich in der Eignungsfeststellung durchsetzt.
Autor: Edding400
« am: 18. Juni 2019, 19:46:36 »

Da noch keine Änderungen der SLV offiziell bekannt sind, wirst Du auf die Antwort noch ein wenig warten müssen.
Autor: SaschaD92
« am: 18. Juni 2019, 18:54:31 »

Grüß euch,

Allerdings soll es den §29 mit der Anpassung der SLV demnächst nicht mehr geben.

aber die Möglichkeit von Feldwebel zum Offz TrDst aufzusteigen bei erfolgreicher Prüfung ist dennoch gegeben, oder entfällt die möglich wenn der Paragraf entfällt?
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