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Community => Mitglieder und Off-Topic => Thema gestartet von: Niederbayer am 10. Februar 2013, 22:29:28

Titel: Displaybruch Handy
Beitrag von: Niederbayer am 10. Februar 2013, 22:29:28
Hallo,

ich weiss nicht, ob jemand hier im Forum vielleicht das gleiche Problem hat/hatte, aber mir ist vor 5 Min was Dummes passiert.
Ich hatte noch mein Handy in der Hand und habe mit zwei Leuten aus dem Forum hier ueber PN kommuniziert. Dann habe ich es in die Hosentasche gesteckt.
Als ich mich umgezogen habe, sehe ich, dass das Handy in der Hosentasche leuchtet.
Ich hole es raus und was sehe ich: An der Home-Taste ein richtig dicker Displaybruch.
Dazu muss man sagen, dass es mir nicht runtergefallen ist, die Hose auf die Couch gelegt wurde und selbst die Guertelschnalle da nicht ran kam. Also nichts kann das Display irgendwie eingeschlagen haben.
Beim Geraet handelt es sich um ein Samsung Galaxy SIII, welches ich von T-Mobile mit meinem Vertrag bekommen habe.

Hat jemand hier im Forum Erfahrungen mit solchen Faellen? Ist das ein Garantiefall oder aehnliches?
Ich bin echt sauer, weil das mit einem Geraet solchen Preisniveaus nicht passieren darf - zumal ja in dem Sinne nichts "passiert" ist und an der Stelle auch keine Haarrisse waren.

Viele Gruesse

NDB
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: Niederbayer am 10. Februar 2013, 22:31:49
Das Handy habe ich uebrigens seit Ende August/Anfang September.
Ich kann es mir nicht erklaeren, wie sowas einfach so ohne unsachgemaesse Behandlung passieren kann.
Und im Internet liest man davon, dass man fuer eine Displayreparatur 200 Euro hinlegen darf.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: wolverine am 10. Februar 2013, 22:43:15
Wenn es dadurch billiger wird freut sich der Forenbetreiber bestimmt über eine Spende.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: Niederbayer am 10. Februar 2013, 23:06:55
Das Telekom-Kundencenter im Internet meint, neuer Vertragsabschluss waere der 07.09.2012 gewesen.
Dann muss ich bis 07. Maerz '13 das Handy eingeschickt haben, damit das Gesetz greift, richtig?
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: schlammtreiber am 11. Februar 2013, 09:43:35
Sofort einschicken und darauf hoffen, dass es als Garantiefall durchkommt.


"Hoffen" deshalb, weil ich zufällig jemanden kenne, der in der Displaybranche arbeitet, und dieser weiß, dass Glasbruch grundsätzlich "no warranty" ist (weil das nicht "einfach so" passiert), aber vielleicht wird ja Kulanz greifen, also lohnt sich der Versuch.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: Niederbayer am 11. Februar 2013, 09:49:18
Ich bin erst ab morgen Abend wieder in Deutschland, daher kann ich erst am Mittwoch zum Telekom-Laden. Im Internet liest man halt oft, dass das Ding häufig einfach mal so zu Bruch geht. Aber kostet ja auch nur ein paar Hundert Euro....
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: wolverine am 11. Februar 2013, 10:00:46
Zitat von: schlammtreiber am 11. Februar 2013, 09:43:35
weil das nicht "einfach so" passiert
Aber nach den netten § muss der Händler/ Hersteller beweisen wo und wie es passiert ist. Viel Spaß dabei!
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: F_K am 11. Februar 2013, 10:04:50
Zitathäufig einfach mal so zu Bruch geht

Es gibt da die Annahme "Ursache - Wirkung".

Wenn Du wirklich eine Wirkung ohne Ursache wissenschaftlich belegen kannst, ist Dir der nächste Nobelpreis sicher ...

(.. ist ungefähr wie "Ich soll beim Ausparken einen Schaden von 4000 Euro verursacht haben? Ich habe nichts gemerkt ...).

@ Wolverine:

Anscheinsbeweis?

Zitatdass Glasbruch grundsätzlich "no warranty" ist (weil das nicht "einfach so" passiert),

Für die grundsätzliche Annahme von physischer Gewalteinwirkung bei Glasbruch gibt es nämlich wissenschaftliche Nachweise ...
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: wolverine am 11. Februar 2013, 10:08:41
Dann wäre die gesetzlich Beweislastumkehr - Ausdruck der europäischen Verbraucherschutzrichtlinie - wirkungslos wenn ich einfach sagen könnte: "Von allein geht das nicht kaputt!" Unterschied zum Parkplatzrempler: Dort gibt es die Beweislastumkehr gerade nicht. Hier liefert der Schaden den Anschein und der "Rempler" muss sich exkulpieren.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: schlammtreiber am 11. Februar 2013, 10:26:43
Was die 6monatige Beweislastumkehr angeht, dürfte diese Stelle relevant sein:

ZitatZeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Punkt hierbei: einen Glasbruch kann man (wegen des austretenden fluid) nicht übersehen oder so, das ist also wolle man behaupten, dass bei dem Auto, das man vor drei Monaten gekauft hat, von Anfang an die Fensterscheibe zerbrochen war. Gerade bei gebrochenen Displays finden sich bei genauerer Untersuchung eigentlich immer Spuren mechanischer Beschädigung, seien es Kratz- oder Schlagspuren, Oberflächenabsplitterungen, Beschädigungen des front polarizer von vorne, etc etc... und gerade bei Smartphones ergeben sich durch die über dem Display liegenden Schichten des PCAP Touchpanels weitere Erklärungsprobleme.

Zitat von: Niederbayer am 11. Februar 2013, 09:49:18
Im Internet liest man halt oft, dass das Ding häufig einfach mal so zu Bruch geht.

Ja, das liest man auch in RMA-Anträgen professioneller Maschinenbauer oft  ;) - stellt sich bei näherer Untersuchung dann aber als falsch heraus, siehe oben.
"Einfach so" heisst einfach nur, der Geschädigte weiß nicht wie es passiert ist, das muss also nicht "böswillig gelogen" sein, sondern wenn man die Beschädigung an sich nicht mitgekriegt hat, findet man eben "einfach so" ein gebrochenes Display vor, aus subjektiver Sicht also richtig beschrieben.


Allerdings: wie schon angedeutet stammt diese Erfahrung aus dem Verkehr Firma-Firma, unter Kaufleuten, HGB statt BGB. Der Umgang mit dem Endkunden (Nutzer, Verbraucher, whatever) ist dann doch meist ein anderer, und deshalb würde ich an Stelle von Niederbayer unbedingt einen Versuch starten.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: F_K am 11. Februar 2013, 10:29:32
@ Wolverine:

Wenn Du ein Auto kaufst, und nach ein paar Tagen mit ein paar Beulen im Auto beim Händler stehst, und auf Nachbesserung pochst, wie sind da Deine Chancen?
Anders ist dies z. B. wenn nach 5 Tagen die Wasserpumpe "verreckt" - da kann man unsachgemäßen Gebrauch ausschließen.

Die Displayglasscheiben sind relativ "dick" für ihre Größe - und Brüche wohl nur durch Gewalteinwirkung erklärbar.

However: der TE soll halt seinen Vertragspartner kontaktieren - und aus meiner Sicht auf Kulanz hoffen.
Gerne kann er sich ja im Ablehnensfall an Dich für eine Vertretung wenden ... viel Erfolg.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: Gräfin am 11. Februar 2013, 10:44:05
Selbiges Problem hatten wir im Bekanntenkreis auch.
Da ist nach 8 Wochen das Display flöten gegangen (um den Home-Button) und sie hat es ersetzt gekriegt.
Begründung: Das Display hatte einen Herstellerfehler und hat komisch unter Spannung gestanden. Und durch die häufige Benutzung des runden Buttons (und damit häufiger Druck auf die Stelle drumrum) hat das Display Haarrisse bekommen und ist dann gerissen.
Sie hatte einfach Glück gehabt.
Also, Versuch macht klug.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: wolverine am 11. Februar 2013, 13:18:51
Zitat von: F_K am 11. Februar 2013, 10:29:32
Gerne kann er sich ja im Ablehnensfall an Dich für eine Vertretung wenden ... viel Erfolg.
Ich bin in der glücklichen Situation mir meine Mandate aussuchen zu können und mache eigentlich kein Zivilrecht (außer hin und wieder für Freunde). Ganz grundsätzlich würde ich diese Sache aber interessant finden, da Verbraucherschutz in Deutschland sehr stiefmütterlich behandelt wird und es vor dem EuGH dann letztendlich wohl nur noch um das Prinzip geht.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: F_K am 11. Februar 2013, 13:46:28
Zitatdem EuGH dann letztendlich wohl nur noch um das Prinzip geht.

Genau - und dann wird die Frage sein, ist ein "Auto mit Dellen" prinzipiell so ein Fall wie ein "Handy mit Glasbruch" oder eher ein Fall wie "Wasserpumpe kaputt".

.. zur technischen Einschätzung hat Schlammtreiber ja ausführlich dargelegt.

(Beispiel: Beim Smartphone des Kollegen hat der GPS Empfänger seinen "Geist aufgegeben" - der Reparaturversuch der Firma hat ergeben "eingedrungener Schweiss" - dementsprechend keine Garantieleistung.)
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: MMG am 11. Februar 2013, 13:46:51
Zitat von: Niederbayer am 10. Februar 2013, 22:29:28
[...]Beim Geraet handelt es sich um ein Samsung Galaxy SIII, welches ich von T-Mobile mit meinem Vertrag bekommen habe.

Scheint wohl öfters vor zukommen. Risse im Display – Samsung Galaxy S3 mit größeren Problemen?
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: F_K am 11. Februar 2013, 13:59:20
@ MMG:

Einzig brauchbare Information ist wohl:

ZitatDavon abgesehen, niemand, dem sein Phone runter fällt und kaputt geht sagt freiwillig :"ja!! Ich war es!! Ich Dummbatz habe soeben mein 600 € Spielzeug auf die Fliesen beschleunigt!"
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: MMG am 11. Februar 2013, 14:00:28
ZitatPunkt hierbei: einen Glasbruch kann man (wegen des austretenden fluid) nicht übersehen. [...]
Beim Spannungsbruch des Abdeckglas tritt kein Fluid vom Displays aus.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: schlammtreiber am 11. Februar 2013, 14:09:07
@MMG

Natürlich nicht, denn dann ist ja auch das Display nicht gebrochen, sondern nur die cover lens. Da die allerdings meist mit dem Touch zu einer Einheit verklebt oder laminiert sind, kann man das Display meist trotzdem abschreiben. Trotzdem lässt sich auch der Bruch der CL kaum übersehen, und auch nicht ein Bruch des TP (allein wegen der Funktion).

Um das mit den Spannungen noch aufzurollen: falscher Einbau des Displays (mit resultierenden Spannungen) ist eine der häufigen Ursachen für Glasbruch. Aus Sicht des Displayherstellers klarer Fall von "no warranty" da er ja mit dem Hersteller des Endgeräts spricht, in welchem das Display verbaut ist - im Gegensatz dazu für den Endkunden klarer Fall von Gewährleistung, eben auch weil der Hersteller des Endgeräts "schuld" ist.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: wolverine am 11. Februar 2013, 14:36:55
Zitat von: F_K am 11. Februar 2013, 13:46:28
Zitatdem EuGH dann letztendlich wohl nur noch um das Prinzip geht.

Genau - und dann wird die Frage sein, ist ein "Auto mit Dellen" prinzipiell so ein Fall wie ein "Handy mit Glasbruch" oder eher ein Fall wie "Wasserpumpe kaputt".
Nö, da heißt es dann: Setzt die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich Verbraucherschutz konform europäischen Rechts um oder sollten wir hier einmal ein Zeichen setzen?!
Zitat von: F_K am 11. Februar 2013, 13:46:28(Beispiel: Beim Smartphone des Kollegen hat der GPS Empfänger seinen "Geist aufgegeben" - der Reparaturversuch der Firma hat ergeben "eingedrungener Schweiss" - dementsprechend keine Garantieleistung.)
Hat er es durchgefochten oder auf Aussage des Herstellers den Schwanz eingezogen?
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: MMG am 11. Februar 2013, 14:42:10
@Schlammtreiber:

Anders sehe ich das ja auch nicht. Dem Endkunden kann es erstmal egal sein, was der Displayhersteller sagt, da die Gewährleistung ja beim Hersteller Endgerät liegt.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: Niederbayer am 11. Februar 2013, 15:09:02
Ist mir ja auch sehr egal, was da im Hintergrund ablaeuft.
Das ist ein Gebrauchsgegenstand und keine Mingvase, die ich in den Panzerschrank stellen muss.
Ich schlage nicht statt zu Tippen auf das Display und hab das Handy auch nicht als Golfschlaeger benutzt.
Ob es stimmt, dass sowas heutzutage oft nur noch auf zwei Jahre Lebensdauer ausgelegt wird, weiss ich nicht.
Bei normaler Benutzung darf halt sowas nicht passieren - es sei denn, ich will als Hersteller staendig veraergerte (Ex-)Kunden auf der Matte stehen haben.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: F_K am 11. Februar 2013, 15:13:45
ZitatBei normaler Benutzung darf halt sowas nicht passieren

... passiert ja auch normalerweise nicht.

Bei fehlerhafter Benutzung (als Golfschläger, beim Draufsetzen, whatever) schon.

Reklamiere halt den Schaden - und warte auf die Reaktion.
Titel: AW: Displaybruch Handy
Beitrag von: tyer am 11. Februar 2013, 15:25:47
Mir ist mein Handy vor 10min  runtergefallen schöner "Steinschlag" jetzt am oberen Rand >:(
Gesendet von meinem HTC One S mit Tapatalk 2

Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: Niederbayer am 11. Februar 2013, 15:29:17
Da erinnert man sich gerne zurueck an die alten Nokia-Handys.
Bieroeffner, Wutanfallopfer und Telefon in einem. Und das ueber Jahre ohne Einbussen!
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: schlammtreiber am 11. Februar 2013, 15:31:18
Zitat von: Niederbayer am 11. Februar 2013, 15:29:17
Da erinnert man sich gerne zurueck an die alten Nokia-Handys.
Bieroeffner, Wutanfallopfer und Telefon in einem. Und das ueber Jahre ohne Einbussen!

Ich hab immer noch so ein altes Ding mit monochrom-LCD  ;)
Und ich bin vollständig zufrieden.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: Niederbayer am 11. Februar 2013, 15:32:42
Und wie kontrollierst du dann minuetlich deine Facebook-Likes??!!  :o
Damit bist du doch sozial voellig verarmt!  :(
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: schlammtreiber am 11. Februar 2013, 16:39:29
Ja, das Lexikon zeigt beim Eintrag "Unterschicht, sozial isoliert" mein Bild  ;D
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: F_K am 11. Februar 2013, 17:19:54
@ Wolverine:

Ich hoffe doch, wir sind uns einig, dass es prinzipiell Fälle von unsachgemäßen Gebrauch gibt, die eine Gewährleistung, auch im Sinne der europäischen Vorgaben, ausschließt.

... wenn man sich die ganzen Foren zum "Glasbruch Handy" durchliest, so wird doch oft ein Sturz eingeräumt - und dieses Lebensrisiko geht wohl kaum zu Lasten des Herstellers.

Natürlich gibt es auch Produktfehler.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: wolverine am 11. Februar 2013, 18:38:46
Klar gibt es unsachgemäßen Umgang. Nur ist es gerade Sinn der Beweislastumkehr, dass der Händler/ Hersteller dies in den ersten sechs Monaten beweisen muss. Und das ist europarechtskonform nur sehr begrenzt möglich. Die meisten knicken da einfach zu früh ein.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: Gräfin am 11. Februar 2013, 19:01:10
Ich hab mein damaliges Samsung Wave auch auf die Ecke klatschen lassen. Glasdisplay --> crack....kaputt.
Dann hab ich n Handy im Wasser versenkt.
Und dann schenkte mir jemand ein gebrauchtes Blackberry. <3 Das Ding ist nicht totzukriegen. Das ist auch son typisches Bieröffner-Handy. Das nimmt einem nix übel. :D

aber mal btt: Mich würde der Ausgang dieses "Falls" schon sehr interessieren. Das heißt, bitte an uns denken und dann mal hier posten.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: Niederbayer am 11. Februar 2013, 19:10:49
Mach ich.  :)
Gehe am Mittwoch zum Laden. Vllt bekomme ich ja einen Nokia-Totschläger als Ersatzhandy!
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: Niederbayer am 13. Februar 2013, 12:35:05
Ich war eben im Telekom-Laden.
Die Dame hat mir natürlich wieder erklärt, dass ja Displaybrüche vom Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen seien, das wäre in den AGB angegeben (weiss jemand, ob das stimmt?).
Nunja, sie könne es nur an die von der Telekom beauftragte Firma geben, die das Glas für 219 Euro austauscht.
Alternativ könne ich mich ja an Samsung wenden (die natürlich hier in Regensburg keinen Laden oder sowas haben).
Das Handy wurde am 14.08.2012 versandt, daher bleibt mir eigtl keine Zeit mehr, da noch was zu drehen.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: wolverine am 13. Februar 2013, 13:06:28
Zitat von: Niederbayer am 13. Februar 2013, 12:35:05
(weiss jemand, ob das stimmt?).
Die AGB müssten Ihnen doch vorliegen?! Ist doch Ihr Vertrag. Wenn das in dieser Allgemeinheit dort steht, ist es unzulässig und wird ersatzlos gestrichen.

Ach ja: Und dann gibt es noch den hier.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: Niederbayer am 13. Februar 2013, 13:36:17
Was gibt es noch?
AGB hab ich jetzt nicht hier, hab ich wohl bei der Bestellung angeklickt.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: schlammtreiber am 13. Februar 2013, 14:43:42
Auf Gewährleistung bestehen, zumindest auf dem Versuch. Der Haftungsausschluss zu Glasbruch in den AGB wäre nichtig, dazu sagen, außerdem erklären, dass der Bruch nicht durch mechanische Gewalt, sondern durch Spannung wegen Einbau im Gerät (Gerätefehler!) zu erklären ist. Die Dame im Laden kann und muss gar nicht entscheiden, ob das ein Garantiefall ist oder nicht - sie muss nur dafür sorgen, dass es eingeschickt wird, die Entscheidung fällt dann die zuständige RMA-Abteilung. Auf diesem Weg bestehen!
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: Niederbayer am 13. Februar 2013, 16:16:03
Kann mich das mehr als nur Porto kosten, wenn es nicht durchgeht?
Ich weiss nicht, ob die im Laden überhaupt an Samsung rücksenden. Das Display wäre auch durch eine Drittfirma repariert worden.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: schlammtreiber am 13. Februar 2013, 16:18:57
Zitat von: Niederbayer am 13. Februar 2013, 16:16:03
Kann mich das mehr als nur Porto kosten, wenn es nicht durchgeht?
Ich weiss nicht, ob die im Laden überhaupt an Samsung rücksenden. Das Display wäre auch durch eine Drittfirma repariert worden.

An wen die das zurückschicken ist eigentlich egal. Irgendwo sitzen Prüfer, die entscheiden ob das ein Garantiefall ist oder nicht.
Die Dame an der Verkaufsfront muss das gar nicht auf ihre Kappe nehmen.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: Niederbayer am 13. Februar 2013, 16:24:07
Also muss Samsung hier in jedem Fall nachbessern, es sei denn, die Firma beweist, dass es aufgrund des schuldhaften unsachgemäßen Hinlegens auf die Couch passiert ist?
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: wolverine am 13. Februar 2013, 16:25:48
Zitat von: wolverine am 11. Februar 2013, 10:00:46
Aber nach den netten § muss der Händler/ Hersteller beweisen wo und wie es passiert ist.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: F_K am 13. Februar 2013, 16:27:34
.. mit Samsung hast Du KEINEN Vertrag - die müssen "für Dich" gar nichts machen (weil kein Vertrag).

Du hast einen Händler als Ansprechpartner - und um "schuldhaftes Handeln" geht es nicht - es reicht der unsachgemäße Gebrauch.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: Niederbayer am 13. Februar 2013, 16:29:25
Dann muss ich morgen nochmal hin, auch wenn sie mir dann wieder mit dem Gewährleistungsanspruch kommen wird.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: F_K am 13. Februar 2013, 16:41:10
.. Recht haben und Recht bekommen  / durchsetzen sind halt zwei Paar Schuhe.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: Niederbayer am 13. Februar 2013, 16:45:16
Sicher, aber ich möchte die Dame da drin auch nicht niederbrüllen.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: schlammtreiber am 13. Februar 2013, 17:21:11
Zitat von: Niederbayer am 13. Februar 2013, 16:45:16
Sicher, aber ich möchte die Dame da drin auch nicht niederbrüllen.

Nein, bringt auch nix, statt dessen ihr klar machen, dass sie ja hier gar nicht entscheiden muss ob es Garantie ist, sondern nur (rechtzeitig bevor die Garantie abläuft) den Prozess in Gang setzen soll, die Verwantwortung tragen dann andere.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: mailman am 13. Februar 2013, 18:35:57
Zitatie muss nur dafür sorgen, dass es eingeschickt wird, die Entscheidung fällt dann die zuständige RMA-Abteilung.

Der schlimmste Teil an meinem Job :-[
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: bayern bazi am 13. Februar 2013, 18:58:17
Zitat von: mailman am 13. Februar 2013, 18:35:57
Zitatie muss nur dafür sorgen, dass es eingeschickt wird, die Entscheidung fällt dann die zuständige RMA-Abteilung.

Der schlimmste Teil an meinem Job :-[


wieso  - einfach nur immer JA - IST EIN GARANTIEFALL sagen
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: mailman am 13. Februar 2013, 20:17:32
Naja ist nicht immer so einfach wenn man den Vertrieb im Nacken hat und dann noch die Garantiesachen beim Geschäftsführer abzeichnen lassen muss^^.

Aber bei mir gehts Gott sei Dank nicht um Handys
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: MMG am 14. Februar 2013, 07:58:42
Manchmal denke ich, es ist einfacher, ein Produkt das kurz vor Garantieablauf defekt
geht, umtauschen zu lassen, als dieses über den Gewährleistungsanspruch durch-
setzten zu wollen. Bei technischer Hardware wird ja meistens eine 2 jährige Garantie
durch den Hersteller angeboten, und diese Produkte, gerade am PC Markt, sind bei
Garantieablauf schon Asbach uralt, so dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt, also
wird unkompliziert umgetauscht.

Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: Niederbayer am 14. Februar 2013, 10:26:42
Und was bringt uns diese Erkenntnis hier in diesem Thread?
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: MMG am 14. Februar 2013, 11:28:56
Vermutlich nichts, aber ein Forum dient ja nicht nur zum Erkenntnisgewinn sondern u.a. zum Erfahrungsaustausch.  ;)
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: Niederbayer am 14. Februar 2013, 19:48:07
Samsung schreibt mir dazu dies:

''
Sehr geehrter Herr L.,

bedauerlich, dass das Display Ihres Samsung Galaxy S III einen Riss aufweist. Sie haben sich bereits die Mühe gemacht, Informationen über alternative Wege zu finden – schön, dass Sie sich nun direkt an uns wenden. Bitte verstehen Sie aber, dass wir Beiträge aus Foren zunächst einmal nicht bestätigen oder werten. Gern helfen wir Ihnen direkt weiter.

Unsere Produkte werden mit großer Sorgfalt hergestellt und verlassen das Werk nach einer hohen Qualitätskontrolle in fehlerfreiem Zustand. Sollte ein Gerät dennoch einen Defekt aufweisen, wird dieses innerhalb unserer Garantiebedingungen für Sie kostenfrei repariert.

Wir bieten Ihnen zur Klärung sehr gern an, Ihr Smartphone bei unserem Servicepartner, der datrepair GmbH, überprüfen zu lassen.

Handelt es sich um keinen Garantiefall, erhalten Sie nach der Überprüfung ein Reparaturangebot von unserem Servicepartner. Anhand dieses Angebotes können Sie detailliert nachvollziehen, zu welchen Konditionen eine Reparatur möglich ist.

Bitte verstehen Sie, dass erst vor Ort festgestellt werden kann, ob es sich um einen Garantiefall handelt oder nicht.

Haben Sie vorab Fragen zur möglichen Höhe einer Reparaturpauschale, wenden Sie sich am besten direkt an unseren Servicepartner. Die datrepair GmbH steht Ihnen sehr gern telefonisch wochentags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter 0180 5940094* oder per E-Mail unter info@datrepair.de zur Verfügung.

Denken Sie vor dem Einschicken bitte an eine Sicherung auf dem PC, welche verhindert, dass Ihre wichtigen Daten verloren gehen.

Schicken Sie Ihr Samsung Galaxy S III bitte transportsicher verpackt an folgende Adresse:

Samsung Mobile Reparatur-Center
datrepair GmbH
Am Sophienhof 8 - 10
24941 Flensburg ''
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: bayern bazi am 14. Februar 2013, 20:28:29
Zitat von: Niederbayer am 14. Februar 2013, 19:48:07
– schön, dass Sie sich nun direkt an uns wenden. Bitte verstehen Sie aber, dass wir Beiträge aus Foren zunächst einmal nicht bestätigen oder werten. Gern helfen wir Ihnen direkt weiter.

lesen die hier mit ?????? - oder hast du woanders auch noch die frage gestellt ?
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: Niederbayer am 14. Februar 2013, 20:30:11
Ach, hab denen meinen Fall per E-Mail geschildert
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: MMG am 14. Februar 2013, 21:12:14
Überlegt es dir, ob du es wirklich an datrepair ("aufgrund schlechter Erfahrungen") oder doch lieber besser an den Servicepartner ECC ESC schickst.
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: MMG am 14. Februar 2013, 21:12:45
("aufgrund schlechter Erfahrungen") <--- nicht meine!
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: mailman am 14. Februar 2013, 21:24:39
Immernoch besser als Arvato
Titel: Antw:Displaybruch Handy
Beitrag von: MMG am 14. Februar 2013, 21:37:04
Gibts 'n Insider Tipp von Dir für @Niederbayer ?