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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Fernmelder am 29. März 2013, 10:56:43

Titel: Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Fernmelder am 29. März 2013, 10:56:43
Guten Tag!

Um eine UTE zu erhalten,sind da gewisse Anforderungen notwendig? Z.b Mitglied im VdRdB (was ich bin) oder eine Wehrübung machen bzw. gemacht zu haben (was bei mir nicht der Fall ist)

Hintergrund ist der,um an Veranstaltungen des Reservistenverbandes teilzunehmen wird ja eine UTE benötigt. Habe vor an O-Marschen oder L-Märschen teilzunehmen.

Danke im Voraus!
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Fernmelder am 29. März 2013, 19:54:01
Zusatzfrage:

Ich würde mir da die Uniform selbst kaufen,oder gibt es da auch Regelungen?
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Tommie am 29. März 2013, 20:15:16
Für die Uniformtrageerlaubnis, kurz auch "UTE" genannt, ist das Landeskommando zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben! Wenden Sie sich dort an den für Ihren Wohnort zuständigen Feldwebel für Reservistenangelegenheiten, den man Ihnen auf Ihre Nachfrage sicherlich gerne benennen wird. Dieser leitet dann die Erteilung der UTE in die Wege und sorgt dafür, dass Sie die Papiere bekommen, mit denen Sie sich an dem für Ihren Wohnort zuständigen LHBw-Service-Point, den Ihnen der FwRes sicherlich auch gerne benennt, eingekleidet werden können, nachdem Sie dazu einen Termin vereinbart haben!

Selbst kaufen müssen Sie dafür nichts, denn wenn Sie an den Veranstaltungen z. B. der FrwResArb teilnehmen, bekommen Sie alles, was Sie dafür benötigen, vom Dienstherrn gestellt!
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Fernmelder am 30. März 2013, 13:03:53
Okay danke an Tommie für die Antwort. Also das überrascht mich positiv,das man für die FwResArbeit auch Uniform gestellt bekommt. Dann werd ich mich mal ans Lkdo Thüringen wenden mit der Sache dankeschön!

Mfg Fernmelder
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Tommie am 30. März 2013, 14:48:35
Den für gesamt Thüringen zuständigen FwRes des Landeskommandos Thüringen erreichen Sie in Erfurth unter der Rufnummer 0361-342-7171, den für Ihren Wohnort zuständigen FwRes, der meines Erachtens (wenn die Ortsangabe in Ihrem Profil stimmt ;) !) in der Pionierkaserne in Gera sitzt, erreichen Sie unter der Rufnummer 036695-860-726.
Ich würde gleich beim FwRes in Gera anrufen, denn der FwRes Kdo "überweist" Sie ohnehin dorthin ;) ! Dort schildern Sie Ihre Situation und der kümmert sich dann darum, dass Sie eingekleidet werden, einen Ausweis für Reservisten (eventuell!) bekommen, etc. ...
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Fernmelder am 04. April 2013, 11:47:12
Oh das ist sehr gut,Erfurt die Nummer hab ich aber das mit Gera ist gleich noch besser danke. Ja die Ortsangabe stimmt 8)

MFG Fernmelder
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: HG z.S. am 04. April 2013, 13:34:40
UTE wurde ja bereits beantwortet (Antrag beim FwRes) - ich vermute, Du sprichst von einer sog. "Dauer-UTE", die man z.B. zum Tragen der Uniform für Anlässe wie Hochzeiten, Beerdigungen und VVags mit UTE benötigt.

Zitat von: Fernmelder am 29. März 2013, 19:54:01
Ich würde mir da die Uniform selbst kaufen,oder gibt es da auch Regelungen?
Tommie hat es schon angedeutet: Man bekommt die Uniform gestellt, wenn man mind. 2x jährlich an einer DVag teilnimmt. (Das war zumindest die konkrete Aussage, die ich Ende Dezember bekam.) Die entsprechenden Unterlagen bekommst Du auch vom FwRes.
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Fernmelder am 04. April 2013, 20:03:03
naja schon eine Dauer-UTE,aber net für Hochzeiten und so sondern um an DVags und ResVerb-Veranstaltungen teilzunehmen ohne immer "Sammel-UTE" oder einzelne UTEs zu beantragen. Weiß nicht ob die dann auch für private Sachen gilt,ist für mich privat auch nicht notwendig.

Na zwei DVags sind ja im Bereich des Möglichen  ;D

Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Tommie am 04. April 2013, 20:06:49
Langsam, Kamerad, langsam ;) ! Wenn Sie zu einer "Dienstlichen Veranstaltung (DVag)" zugezogen werden, sind Sie Soldat mit allen Rechten und Pflichten, also auch mit der Erlaubnis Uniform zu tragen! Und die sog. "Dauer-UTE" schließt dann die erwähnten Veranstaltungen und die Verbandsveranstaltungen (VVag) mit ein!
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: HG z.S. am 05. April 2013, 09:16:40
Kurz und knapp:
DVag: Keine UTE notwendig, weil Du während der DVag "vollwertiger" Soldat bist (und der befohlene Anzug zu tragen ist).
VVag: (Dauer-)UTE notwendig, weil Du Zivilist bist.

Die mind. 2 DVags im Jahr "brauchst" Du, um eine Uniform gestellt zu bekommen. (Wobei ich z.T. so gehandhabt wird, dass die Einkleidung erst nach der ersten DVag stattfindet.)
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: HG z.S. am 05. April 2013, 09:18:40
Zitat von: HG z.S. am 05. April 2013, 09:16:40
(Wobei ich z.T. so gehandhabt wird, dass die Einkleidung erst nach der ersten DVag stattfindet.)
es wird natürlich so gehandhabt, nicht ich... :o
Warum kann ich meinen eigenen Beiträg eigentlich nicht wieder editieren?
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Lidius am 05. April 2013, 11:08:26
Das gab zuviel Missbrauch damit. Nachträglich eingefügte Werbelinks usw.
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Fernmelder am 05. April 2013, 19:40:54
Okay das heißt vor jeder DVag wo ich keine UTE habe werd ich eingekleidet?
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Tommie am 05. April 2013, 19:52:54
Sorry, aber so läuft das nicht!

Eine Einkleidung ist für die Bundeswehr, die die Bekleidung und Ausrüstung über die LHBw zur Verfügung stellt, mit Kosten verbunden. Deswegen will man nicht gleich jeden, der daher kommt und sich für die FrwResArb interessiert, komplett einkleiden. Und ein erklecklicher Teil dieser eingekleideten würde dann gar nicht mehr erscheinen, etc. ...

Und genau des wegen machen es viele Landeskommandos so, dass man nach der ersten oder der zweiten DVag, an der man als Zivilist teilgenommen hat, dann auch mal eingekleidet wird.
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Tommie am 05. April 2013, 19:55:36
Ach ja, bei jeder DVag, zu der Sie der FwRes zuzieht, haben Sie eine UTE, zumindest wenn das auch der Zuziehung angekreuzt ist ;) ! Allerdings werden Sie bei (mindestens) der ersten DVag noch nicht eingekleidet sein. Und dann funktioniert das so wie im richtigen Leben ;) : "Keine Arme, keine Kekse!" ;D
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Fernmelder am 05. April 2013, 19:57:05
Achso okay das ist ja in Ordnung. Und was ist wenn ich nur FwResArb machen möchte? Nur als Beispiel
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Tommie am 05. April 2013, 19:58:08
Genau dann ist das so! Sie werden nicht eingekleidet, bevor Sie nicht an der ersten DVag teilgenommen haben! Zumindest ist das in den meisten LKdos so!
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: HG z.S. am 07. April 2013, 21:28:05
Zitat von: Tommie am 05. April 2013, 19:55:36
Ach ja, bei jeder DVag, zu der Sie der FwRes zuzieht, haben Sie eine UTE, zumindest wenn das auch der Zuziehung angekreuzt ist ;) !
Das ist formal falsch, denn für eine DVag wird keine UTE benötigt. Während der DVag ist mal Soldat (mit allen Rechten und Pflichten) und daher berechtigt (bzw. sogar verpflichtet, sofern man eingekleidet wurde) Uniform zu tragen. UTE betrifft nur Zivilisten.

Ansonsten gibt es für die Beantragung der Einkleidung auch ein Formular (beim FwRes). Wie schon geschrieben, wird aber öfter erst nach der ersten oder zweiten DVag eingekleidet, damit die Bw sieht, dass wirklich Interesse da ist. Das hängt aber von Deinem LKdo ab - FwRes wird da Bescheid wissen.
Die Einkleidung ist dann i.A. einmalig (d.h. man wird nicht vor und nach jeder DVag ein- und wieder ausgkleidet, was auch logistischer Unfug wäre).

Kurz, wenn Du an der FwResArb (DVags) teilnehmen möchte, melde Dich beim FwRes, Du bekommst die entsprechenden Formulare und dann wirst Du (wahrscheinlich) zugezogen und irgendwann eingekleidet. Wenn Du zur ersten/zweiten DVag noch nicht eingekleidet wurdest, gehst Du halt in zivil oder borgst Dir eine Uniform zusammen (letzteres hatte bei mir gut funktioniert). Ich hatte übrigens folgende Formulare ausgefüllt:
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: bayern bazi am 08. April 2013, 08:53:29
Zitat von: HG z.S. am 07. April 2013, 21:28:05
Zitat von: Tommie am 05. April 2013, 19:55:36
Ach ja, bei jeder DVag, zu der Sie der FwRes zuzieht, haben Sie eine UTE, zumindest wenn das auch der Zuziehung angekreuzt ist ;) !
Das ist formal falsch, denn für eine DVag wird keine UTE benötigt. Während der DVag ist mal Soldat (mit allen Rechten und Pflichten) und daher berechtigt (bzw. sogar verpflichtet, sofern man eingekleidet wurde) Uniform zu tragen. UTE betrifft nur Zivilisten.

ich glaub auch, tommie meint bei an und abreise in uniform - weil dies mus extra genehmigt sein (daher auch das kreuz auf der zuziehung)

die DVag beginnt ja erst mit der unterschrift auf der anwesenheitsliste - also bist du bis dahin zivilist und brauchst eine ute
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: HG z.S. am 08. April 2013, 11:29:20
Ja, das stimmt natürlich - zumindest gibt es ein entsprechendes Feld auf der Zuziehung, was (zumindest bei mir) bisher immer angekreuzt war.
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: HCRenegade am 08. April 2013, 18:13:28
Zitat von: bayern bazi am 08. April 2013, 08:53:29

die DVag beginnt ja erst mit der unterschrift auf der anwesenheitsliste - also bist du bis dahin zivilist und brauchst eine ute


Ich glaube nicht ,dass das irgendjemanden interessiert - denn bei einer WÜ ist es ja nicht anders, da ist man ja auch erst dann Soldat, wenn man sich bei seiner Einheit gemeldet hat (oder spätestens zu einer definierten Uhrzeit). Trotzdem tritt jeder seinen Dienst in Uniform an ;)
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Tommie am 08. April 2013, 18:26:36
Zitat von: bayern bazi am 08. April 2013, 08:53:29ich glaub auch, tommie meint bei an und abreise in uniform - weil dies mus extra genehmigt sein (daher auch das kreuz auf der zuziehung)

Genau so isses ;) ! Und ich habe mich ein wenig ungenau ausgedrückt!

Na ja, HCRenegade, dann hab mal einen Unfall auf der Anfahrt, was ich Dir natürlich nicht wünsche, und versuche dann, die Leistungen des Rettungsdienstes oder des Krankenhauses abrechnen zu lassen! ich wette, dass bei dieser (unpassenden!) Gelegenheit ein paar "Reichsbedenkenträger" und Besserwisser hochklappen, und zwar schneller als jede Klappfallscheibe auf der Schiessbahn!
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: HCRenegade am 08. April 2013, 19:44:48
Was hat denn die Uniform mit einer Unfallhaftung zu tun? Versicherungsschutz besteht doch unabhängig von meiner Kleidung ;)

Wie reist du denn zu deinen zahlreichen WÜs an?
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Tommie am 08. April 2013, 19:52:52
Ein Kamerad ist auf dem Weg zu einer Wehrübung in Uniform mit dem Auto verunglückt. Er war nicht einmal schuld an dem Unfall, sondern eigentlich nur das Opfer! Die Bundeswehr hat sich zunächst einmal auf den Standpunkt gestellt, dass der Kamerad die Wehrübung nicht angetreten hat und hat die Kostenübernahme verweigert. Die Krankenkasse des Kameraden hat auch nicht gezahlt, weil er zum Ende des Tages davor abgemeldet worden war! Theater ohne Ende ... und ich weiß bis heute nicht, wie es letztendlich ausgegangen ist! Wichtig war mir mehr, den Kameraden wieder "unter den lebenden zu sehen" ;) !

Wie ist eigentlich die rechtliche Situation wirklich in so einem Fall? Die Wehrübung hat er nicht antreten können, weil ihn vorher jemand von der Straße geschubst hat, und die Krankenkasse hat sich mal pauschal für nicht zuständig erklärt! Weiß da jemand Rat?
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: wolverine am 08. April 2013, 20:10:23
Zitat von: Tommie am 08. April 2013, 19:52:52
Ein Kamerad ist auf dem Weg zu einer Wehrübung in Uniform mit dem Auto verunglückt. Er war nicht einmal schuld an dem Unfall, sondern eigentlich nur das Opfer!
In dem Fall ist es einfach: die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Heilbehandlungskosten und Verdienstausfall.

Auf der Antrittsreise hat man doch Anspruch auf Reisekostenvergütung und danach müsste es ja eine Dienstreise sein; folglich Dienst.
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Tommie am 08. April 2013, 20:13:23
Aber zunächst einmal wird das Krankenhaus und der Rettungsdienst versuchen, mit dem zuständigen Kostenträger (Krankenkasse oder WBV) abzurechnen, der sich seine Leistungen dann von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zurückholen kann! Und genau diese beiden wollten sich aus der Verantwortung stehlen.
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: wolverine am 08. April 2013, 20:17:35
Die KV ist auch außen vor. Wenn er um 24.00 Uhr abgemeldet war, ist er ´raus. Und die WBV ist in diesem Fall auch rechtlich korrekt, da der Schädiger nach Sachverhalt "alleinschuld" war (ist bei Verkehrsunfällen ungewöhnlich, aber gut). Vertragspartner von Krankenhaus und Rettungsdienst ist der Patient. Dessen Ersatzansprüche gehen die erst einmal nichts an.
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Tommie am 08. April 2013, 20:21:04
Zitat von: wolverine am 08. April 2013, 20:17:35Vertragspartner von Krankenhaus und Rettungsdienst ist der Patient.

Und der lag mit einem Schnorchel im Hals auf der Intensivstation, was den Prozess irgendwie nicht wirklich vereinfachte ...
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: wolverine am 08. April 2013, 20:24:25
Ändert aber nichts an der Rechtslage. Nur weil ich einen Unfall habe oder komatös bin, springt ja auch bei Kauf- und Mietverträgen nicht erst einmal der Arbeitgeber oder ein wildfremder Dritter ein. "Denken in Vertragsbeziehungen" ist ungefähr die erste Lektion im Zivilrechts-Grundkurs.
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Tommie am 08. April 2013, 20:31:31
Wäre denn die Bundeswehr bzw. die WBV in der Zahlungspflicht gewesen, wenn der Kamerad den Unfall selbst verursacht hätte?
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: wolverine am 08. April 2013, 20:32:59
Meiner Meinung nach ja weil es eine Dienstreise war und der Mann im Dienst war (s. o.). Wäre es keine Dienstreise, gäbe es ja auch keine Reisekosten.
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Tommie am 08. April 2013, 20:34:39
Klingt irgendwie logisch für mich! ich muss den Kameraden mal fragen, wie das Speil denn tatsächlich ausgegangen ist, aber ich glaube schon, dass die Versicherung des Unfallverursachers dann gezahlt hat. Ich hab da ganz düster was in Erinnerung ;) !
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: MMG am 08. April 2013, 21:17:48
Zitat von: wolverine am 08. April 2013, 20:10:23
[...]
Auf der Antrittsreise hat man doch Anspruch auf Reisekostenvergütung und danach müsste es ja eine Dienstreise sein; folglich Dienst.

Dienst kann es nicht sein, da das Wehrdienstverhältnis mit dem im Einberufungs- / Heranziehungsbescheid genannten Diensteintrittszeitpunkt beginnt. Meistens ist in dem Schreiben eine Uhrzeit genannt. Folglich ist man zwischen 00:00 und Diensteintritt "irgendwie nicht versichert".
M.M.n. eine Grauzone!

Ich meine, früher war das mal anders, Dienstritt 00:00 und Dienstantritt dann mit Uhrzeit.
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: wolverine am 08. April 2013, 22:05:28
Und warum sollte dann die Bw eine private Reise außerhalb eines Dienstverhältnisses zahlen?
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: MMG am 08. April 2013, 22:19:15
@wolverine: Ich glaube, da hab ich ein wenig Blödsinn geschrieben. Das Wehrdienstverhältnis beginnt mit dem im Einberufungs- / Heranziehungsbescheid genannten Diensteintrittszeitpunkt ab 00:00 Uhrr. Dienstantritt ist dann spätestens mit der angegebenen Uhrzeit im H-Bescheid. Damit ist der Reservist ab 00:00 Uhr im Dienst und somit auch über die Bw abgesichert. Wolve, Du hast recht!  ::)
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Lumpy am 08. April 2013, 22:22:53
Auf meinem letzten E-Bescheid (Feb 2013) steht folgender Passus: "Das Dienstverhältnis beginnt mit dem für Sie festgesetzten Zeitpunkt."

Unter Diensteintritt steht dann "am 14.02. bis spätestens 08:00". Ich verstehe das so, dass ich ab 00 Uhr am 14.02. Soldat bin.

Auf jeden Fall hat mir mein S1 explizit erlaubt in Uniform anzureisen.
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: MMG am 08. April 2013, 22:46:02
@Lumpy:

Richtig, Sie sind Soldat vom 14.02. ab 00:00Uhr bis xx.xx.
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: bayern bazi am 09. April 2013, 08:09:58
und hatten gesetzliche kv nicht mal ne 14tägige (oder sogar 4 wöchige) nachversicherungspflicht ???

Zitat
19
Erlöschen des Leistungsanspruchs
(1) Der Anspruch auf Leistungen erlischt mit dem Ende der Mitgliedschaft, soweit in diesem Gesetzbuch nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1.

Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: turbotyp am 06. September 2013, 23:36:53
Hallo allerseits,

wollte jetzt keinen neuen Thread aufmachen, deshalb schreibe ich hier mal rein.

Habe letztens auf unserem Schützenfest zwei Soldaten (G und SU) im Dienstanzug gesehen (nur Hemd kurzer Ärmel, ohne Krawatte, keine Kopfbedeckung, der Gefreite hatte die Balken falsch auf der Schulterklappe). Hab dann mal nachgefragt wo die beiden herkommen. Wären beides Resis aus dem örtlichen Verein. Hab dann mal gefragt wieso die hier in Uniform rumlaufen dürfen... Der StUffz meinte, dass man das als Reservist dürfe. Das hab ich erstmal so stehen lassen und mich verabschiedet.

Jetzt meine Frage: Wer in dem Verein bestimmt wann wer in Uniform erscheinen darf? Vor allem Abends ,in einem Sauanzug, auf einem Schützenfest biertrinkender Weise die Bundeswehr zu repräsentieren hat viele irritierende Blicke erzeugt...
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 06. September 2013, 23:54:36
Das kurze Hemd wird immer ohne Schlips ("Langbinder") und (Tuch-)Jacke verwendet. Kurzes Hemd und/oder Schlips schließt sich aus. Über die Begleitumstände äußere ich mich mal nicht weiter.
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: miguhamburg1 am 07. September 2013, 00:07:50
Lieber InstUffz, da hat sich aber die Vorschrift geändert. Richtig ist, dass das Kurzarmhemd ohne Langbinder und Dienstjacke getragen wird. Sie dürfen aber sehr wohl dazu einen Langbinder und Jacke dazu tragen.

Wer die Uniformtrageerlaubnis (UTE) für einen Reservisten erteilt, war gefragt: Ganz einfach: Das für seinen Wohnort zuständige Landeskommando! Dies schließt ein, dass sie, außerhalb eines Dienstverhältnisses, das Zusstzkennzeichen tragen, also als Heeres- oder Luftwaffenuniformträger, die schwarz-rot-goldene Kordel an den Schulternähten der Schulterklappen tragen. Dass die Uniform vorschriftenkonform ist und getragen wird, ist eines der Kriterien für eine solche UTE. Genauso, wie sich in Uniform in der Öffentlichkeit so zu benehmen, dass das Ansehen der Bundeswehr keinen Schaden nimmt. Und dass die Uniform nicht dort getragen wird, wo es verboten ist.

Nun kann also der Fragensteller selbst feststellen, inwieweit die beiden Res, von denen er sprach, richtig handelten.
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: turbotyp am 07. September 2013, 01:14:11
Ah ok. Danke für die Infos. So ähnlich habe ich mir das schon gedacht. Kordeln waren nicht vorhanden.

Genehmigt das Lkdo die UTE für DIE einzelne Veranstaltung oder wird die über einen Zeitraum bzw. generell für bestimmte Veranstaltung erteilt?

Oder wird das grundsätzlich im jeweiligen Einzelfall entschieden?
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: miguhamburg1 am 07. September 2013, 08:16:47
Auch das wird unterschiedlich praktiziert. Als beorderter Reservist oder aktives Mitglied im Reservistenverband wird im Allgemeinen eine dauerhafte UTE ausgestellt, weil sonst der Verwaltungsaufwand zu groß wäre. Es gibt vereinzelt aber auch den Fall, dass ein Reservist, der zu keiner der beiden zuvor genannten Gruppen gehört, bei einer bestimmten Veranstaltung Uniform tragen möchte. Dann kann er eine auf diesen Anlass bezogene UTE beantragen und erhalten.
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: turbotyp am 07. September 2013, 10:47:08
Quasi, frei nach dem Motto: "Alles kann, nichts muss".  :D
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: miguhamburg1 am 07. September 2013, 13:20:27
Wie meinen Sie das?
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: HG z.S. am 07. September 2013, 15:16:38
Zitat von: miguhamburg1 am 07. September 2013, 08:16:47
Als beorderter Reservist oder aktives Mitglied im Reservistenverband wird im Allgemeinen eine dauerhafte UTE ausgestellt [...]
Wobei diese Dauer-UTE auch einschränkt, wofür sie gilt - und Schützenfeste gehören meines Wissens nach nicht dazu. Diese Dauer-UTE gilt für folgende Anlässe:

Für alle anderen Anlässe muss eine eigene UTE beantragt werden.
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Tommie am 07. September 2013, 15:29:51
Zitat von: HG z.S. am 07. September 2013, 15:16:38...
  • Festliche Veranstaltungen und öffentliche Gedenkfeiern des Bundes, der Länder , Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts
...

In der Praxis schaut das dann so aus, dass beim lokalen Gemeindefest (= aka Schützenfest!) die örtliche Gliederung des Reservistenverbandes einen Infostand betreibt, für den die Kameraden eine UTE haben. Dieser Stand wird dann militant bis zum Ende der Veranstaltung aufrecht erhalten, weil mit zunehmenden Alkoholkonsum der Festbesucher die Chancen steigen jemanden für den Verband zu "shanghaien" ;D ! Und die Kameraden des Verbandes, deren Schicht schon zu Ende ist, schlingern dann eben in Uniform über den Festplatz, nicht immer zur Zufriedenheit der Besucher, die als aktive Soldaten quasi "vom Fach" sind!
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: MMG am 07. September 2013, 16:01:55
Im vorliegenden Fall handelt sich um Revervisten in einem Wehrdienstverhältnis.  ;)
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Tommie am 07. September 2013, 16:05:34
Zitat von: turbotyp am 06. September 2013, 23:36:53... Habe letztens auf unserem Schützenfest zwei Soldaten (G und SU) im Dienstanzug gesehen (nur Hemd kurzer Ärmel, ohne Krawatte, keine Kopfbedeckung, der Gefreite hatte die Balken falsch auf der Schulterklappe). Hab dann mal nachgefragt wo die beiden herkommen. Wären beides Resis aus dem örtlichen Verein. Hab dann mal gefragt wieso die hier in Uniform rumlaufen dürfen... Der StUffz meinte, dass man das als Reservist dürfe. Das hab ich erstmal so stehen lassen und mich verabschiedet. ...

Davon stand im Ursprungsposting zu dieser Frage allerdings nichts ;) !
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: MMG am 07. September 2013, 16:30:53
ZitatDavon stand im Ursprungsposting zu dieser Frage allerdings nichts ;) !
Das ist meistens so, wichtige Informationen gibt es dann als Salamitaktik.  ;)

Zitat von: turbotyp am 07. September 2013, 01:14:11
Ah ok. Danke für die Infos. So ähnlich habe ich mir das schon gedacht. Kordeln waren nicht vorhanden.

Genehmigt das Lkdo die UTE für DIE einzelne Veranstaltung oder wird die über einen Zeitraum bzw. generell für bestimmte Veranstaltung erteilt?

Oder wird das grundsätzlich im jeweiligen Einzelfall entschieden?
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: MMG am 07. September 2013, 16:33:34
Vll. waren die Reservisten völlig losgelöst von allem  (weder Wehrdienstverhältnis, UTE) auf dem Schützenfest.
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Tommie am 07. September 2013, 16:38:34
Oder es waren einfach nur ein paar von den "üblichen verdächtigen Verbandsclowns", die angeblich als Mittler zwischen Bundeswehr und Gesellschaft unterwegs sein sollen, sich aber einen Furz scheren über die Anzugordnung und alles mögliche andere, was man vielleicht wissen könnte, wenn man ein wenig näher an der Bundeswehr dran wäre! Quasi ein paar "4-S-Reservisten" im DA mit Anzugserleichterung ;) !

Uniformfetischisten, sonst nichts ...
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: turbotyp am 07. September 2013, 17:30:52
Das Landeskommando kann die UTE zu in allen möglichen Variation erteilen, muss es aber nicht. Es findet quasi immer eine Einzelfallprüfung statt...
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Tommie am 07. September 2013, 17:38:31
Ich wage zu bezweifeln, dass das zuständige Landeskommando hier überhaupt gefragt wurde! Siehe auch eine mögliche Herleitung in meinem obigen Posting ;) !
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: turbotyp am 07. September 2013, 20:20:44
Zitat von: Tommie am 07. September 2013, 16:38:34
Oder es waren einfach nur ein paar von den "üblichen verdächtigen Verbandsclowns", die angeblich als Mittler zwischen Bundeswehr und Gesellschaft unterwegs sein sollen, sich aber einen Furz scheren über die Anzugordnung und alles mögliche andere, was man vielleicht wissen könnte, wenn man ein wenig näher an der Bundeswehr dran wäre! Quasi ein paar "4-S-Reservisten" im DA mit Anzugserleichterung ;) !

Uniformfetischisten, sonst nichts ...

Ja das Gefühl hatte ich auch. Wollte dieses aber nicht einfach behaupten. Deshalb meine Frage(n) zum Procedere der UTE. Die Kameraden sind übrigens auch dem Vorstand (darunter 2 BS) übel aufgestoßen, da es keine Einladung gab und die Uniform ja schon eine offizielle Einladung suggerieren könnte... (Eingeladen wir der Bürgermeister, Pastor etc.). Das gibt natürlich schon Unmut unter den Vereinsmitgliedern, die den Verein nicht militarisieren wollen bzw. schon den Eindruck vermeiden möchten.
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Tommie am 07. September 2013, 20:46:03
Wenn die Namen der Kameraden bekannt sind, könnte hier eine Meldung an den StOffz Res. des zuständigen LKdo´s ein wenig Farbe ins Spiel bringen :D ! Die freuen sich immer tierisch über solche Vögel ;D ! Ratz-fatz bekommen die beiden gleich zwei Mal Post: Einmal den Widerruf der UTE und einmal vom Karrierecenter die Aufforderung zur Auskleidung ...
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: KlausP am 07. September 2013, 21:12:10
ZitatDie Kameraden sind übrigens auch dem Vorstand (darunter 2 BS) übel aufgestoßen

Und was haben die beiden Herren vor Ort unternommen?  ::)
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: miguhamburg1 am 08. September 2013, 07:08:31
Wenn ich hier die Angaben über besagte Vögel anschaue, bezweifele ich schlicht, dass sie wegen der fehlenden Kordeln in einem Dienstverhältnis standen, lieber MMG. Es gibt nämlich auch so viele Res, die gerne "vergessen", diese anzulegen. Weil es ohne eben "cooler" aussieht.

Dagegen spricht zusätzlich, dass - wenn es denn ein dienstlich betreuter Stand gewesen wäre - eine Dienstaufsicht darüber hätte geben müssen, die aus einem Aktiven gestellt würde.

Nach allem, was wir hier zu wissen bekamen, scheint dies ausschließlich in Regie des ResVerb gelaufen zu sein. Deshalb schließe ich mich den Bewertungen hierzu an. Dass BS Funktionärsposten im ResVerb wahrnehmen, wäre mir allerdings neu.
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Tommie am 08. September 2013, 08:23:00
Ich habe das auch so verstanden, dass die BS im Vorstand des Schützenvereins sind!
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: F_K am 08. September 2013, 13:02:19
... melden macht frei ( und belastet den Vorgesetzten).
Titel: Antw:Uniformtrageerlaubnis
Beitrag von: Tommie am 08. September 2013, 13:15:02
Das hatte ich ja bereits oben geraten, F_K!

Zitat von: Tommie am 07. September 2013, 20:46:03Wenn die Namen der Kameraden bekannt sind, könnte hier eine Meldung an den StOffz Res. des zuständigen LKdo´s ein wenig Farbe ins Spiel bringen :D ! Die freuen sich immer tierisch über solche Vögel ;D ! Ratz-fatz bekommen die beiden gleich zwei Mal Post: Einmal den Widerruf der UTE und einmal vom Karrierecenter die Aufforderung zur Auskleidung ...