Hallo,
wollte mich mal Informieren, ob ich wirklich jeden Tag in der Kaserne essen muss? (Bin ab 1.7 in der AGA in Zweibrücken als SaZ 4)
Oder ob ich mir mein Essen selbst irgendwo kaufen kann so wie ich es immoment mache.
Hab mir einige Threads durchgelesen, bin mir aber nicht mehr sicher ob genau so ein Thema darunter weilt.
Mfg Daniel. :)
In der GA sind Sie zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet und Sie werden auch kaum Zeit haben, sich täglich bei "Mäckes & Co." selber zu "verpflegen" - vom Preis und der Ausgewogenheit der Mahlzeiten mal abgesehen. Nach der GA können sie einen "Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung" stellen, so lange Sie noch zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind. Einen Anspruch auf die Befreiung haben Sie aber nicht.
Okay gut zu wissen, mecces und co. kommt nicht in Frage ;)
Bin eher auf Eiweisshaltiges und gesundes essen für Fitness gestellt :)
Danke für die schnelle Antwort! :)
Kann ich nachvollziehen...wird aber in der AGA schwer aus eben genannten Gründen oder auch weil fehlender Kühlschrank (Milch, Quark usw).
Was du aber machen kannst ist das du dir Protein Riegel besorgst, geht auch mal im Biwak zwischendurch. Oder eben Eiweishaltige Produkte die man nicht groß zubereiten und kühl lagern muss, die kannste dann in dein Privatfach tun und Abends nach Dienst essen.
Stimmt da hast du natürlich Recht :)!
Danke für die Antwort ! :D
Keine Angst- auch bei der Bundeswehr kann man sich proteinreich ernähren.
Milch und so gibt es auch da.
Mal davon abgesehen wirst du in der AGA eh kaum individuelles Training machen können.
Jetzt wo du es sagst, denke mal das der Sport und die Anstrengungen genug training sein werden?
Ein Freund von mir hat mir erzählt das er (er selbst ist seid 1.4 in einer AGA) 50kg Gepäck auf 20km schleppen musste.
Wenn einer Kamerad von ihm ''zusammen gebrochen'' ist musste er auch seine 50kg Gepäck schleppen und im wechsel noch zusätzlich ihn mit tragen.
Was ich eigentlich fast ''Unmenschlich'' finde.. auf nen 75 kg Mann, 50- 100kg Gepäck zu laden?
Ja; und in fünf Jahren musste er sogar zwei Kameraden mit deren Gepäck schleppen. Und dann sind es mindestens 30 km. ::) ::)
50-100 kilo ? Das klingt ziemlich viel :o
50 klingt ja noch machbar, aber 70 Kg aufn Buckel klingt ziemlich krass.
Ja, dass hab ich mir auch gedacht :D
Ich mit meinen 91kg hätte das wsl nichtmal hinbekommen mit den 100kg..
Wie in Germany´s next Topmodel damals so schön gesagt worden ist: ,,Drama baby, drama!'' 8)
Zitat von: DanielD am 19. Mai 2013, 21:26:26
Jetzt wo du es sagst, denke mal das der Sport und die Anstrengungen genug training sein werden?
Ein Freund von mir hat mir erzählt das er (er selbst ist seid 1.4 in einer AGA) 50kg Gepäck auf 20km schleppen musste.
Wenn einer Kamerad von ihm ''zusammen gebrochen'' ist musste er auch seine 50kg Gepäck schleppen und im wechsel noch zusätzlich ihn mit tragen.
Was ich eigentlich fast ''Unmenschlich'' finde.. auf nen 75 kg Mann, 50- 100kg Gepäck zu laden?
(http://wuerziworld.de/Smilies/lol/lol33.gif)
Da hat der Vogel Ihnen aber einen vom Pferd erzählt!
Das ist bestimmt einer von denen, die ganz geheime Operationen planen und nicht über ihren Job reden dürfen und wo die Partnerin erstmal n Formular ausfüllen muss ;-) wieso eigentlich nur 30 km?!waren es nicht mehr?
Wenn man so etwas macht, hat man eine Marschleistung von ca. 1 km/Std. Wie lange war er dann unterwegs?
Richtig lesen! Die 30km waren nämlich im Laufschritt! :D
Einige Kantinen bilden speziell gekennzeichnete "Fitnesskost" an, die dann hauptsächlich aus kalorienärmerer Kost besteht. Außerdem hast du so gut wie immer Zugriff auf eine Salatbar.
Zum Gewicht in der AGA: Wenn ich selber nachmesse kommt es so ungeführ hin: Rucksack 10-20kg + Gefechtsausrüstung ("Koppel") 3-6kg + Waffe. Die Packpläne variieren von Einheit zu Einheit, aber 50kg schleppt in der AGA bestimmt niemand. Nicht mal coole Kommandofallschirmjäger!
Sie/ihr könnt mich ruhig alle dutzen, so arg alt bin ich nun auch nicht :P!
Ich hatte ihm schon gesagt das ich dass nicht glauben kann, daraufhin meinte er : ,,Sein Spieß ist ein Sportfreak''
So wie ich´s ihm Kopf habe sind es 15kg - 20kg Gepäck auf 5-10 km oder sowas in der Art? (zumindest der Eingewöhnungs marsch)
Haha da muss ich grad lachen, er meinte die Koppel alleine wiegt 20 kg!! :D ;D
Wenn man Blei dran hängt bestimmt.
Ach Blei hat er bestimmt ständig an seinem Körper hengen, für ihn ist das doch bestimmt ein Klacks! ;)
Wie gesagt ich denke mal das man in der AGA ausreichend gefördert wird was Sport und fitness an belangt?
Und solang in der Kantine keine Burger ''serviert'' werden bin ich voll zu frieden :)!
Zitat von: DanielD am 19. Mai 2013, 21:49:25
Ach Blei hat er bestimmt ständig an seinem Körper hengen, für ihn ist das doch bestimmt ein Klacks! ;)
Wie gesagt ich denke mal das man in der AGA ausreichend gefördert wird was Sport und fitness an belangt?
Und solang in der Kantine keine Burger ''serviert'' werden bin ich voll zu frieden :)!
1. Sport ja, aber direkt auf Muskelaufbau bezogen nein (falls du das meinst/willst). Hauptsächlich Ausdauer und Kraftausdauer wird gemacht.
2. Doch, es gibt Burger ;)
Aber kannst dir ja belegen wie du willst.
Oh die guten BW Burger....mir wird schon wieder schlecht :D
Okay, krafträume müsste es aber geben?
Kam zu mindest auch von einem Freund :D da müsste ich dann wahrscheinlich nur eingewiesen werden?
Gut nach der Aussage von Firli hört sich das ganze ja total lecker an! :D
ZitatGut nach der Aussage von Firli hört sich das ganze ja total lecker an!
Das kommt nur daherm dass er beim Geländetag immer die Burger vom halben Zug vertilgt, weil die die nicht mögen. ;D
Sie sind essbar ;)
Ja, Krafträume gibts, aber in der AGA wirst du dafür entweder kaum Zeit oder kaum Kraft haben. Außer Ihr habt schon um 17 Uhr Dienstschluss und du bist körperlich so fit, das dir das Tagesprogramm nicht reicht ;)
Mein Motto: Alles essen was man bekommen kann! Ich habs auch im Biwak auch auf einen täglichen Joghurt extra geschafft. Jaaaa wir hatten kein EPA :P
Manche antworten sind einfach so gut , haha!
Das höre ich gerne! :)
Sehr nett von euch das ihr so schnell gute Antworten bringt :))!
EPa wird doch ohnehin aus Kostengründen nur noch sehr sparsam im Rahmen der Ausbildung eingesetzt.
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 19. Mai 2013, 22:35:23
EPa wird doch ohnehin aus Kostengründen nur noch sehr sparsam im Rahmen der Ausbildung eingesetzt.
Zum Glück. An manchen Geländetagen gab es den Mist nämlich. Man kann es essen aber kulinarischer Hochgenuss ist definitiv was anderes :P
Also ich weiß nicht was so viele an EPa haben :D
Außer natürlich man muss es wie manchmal in AFG ne Woche draußen am Stück essen...
Essbar oder nich für 2,90 kriegt man in nem Restaurant gerade mal ne 0,5er Cola
Also der normale Marschrucksack sollte etwa 15 kg betragen, dann kommt die Waffe und Koppeltrageausstattung und keine Sorge der SanBereich möchte keine Arbeit und keinen Kreisverkehr für kollabierte Rekruten einrichten von daher beginnt man gemütlich mit 3 - 5 km und leichtem Gepäck.
Wer allerdings da dann schon kollabiert für den wird die nächste Zeit kernig oder ... Ansonsten müssen sie sich in der Grundausbildung wenig Sorgen wegen ihres Gewichts machen, da sind sie schon genug beschäftigt. Nach der Grundausbildung sieht es dann anders aus, weil wer isst im Zivilen schon zweimal täglich warm und zu Pflegeheimzeiten ??? 16:15 - 17:00 aber gut die Küche braucht auch mal frei und so ist der Weg zum nächsten Imbiss gegen 20:00 und die Gewichtszunahme vorprogrammiert.
3-5km? Also wir haben am letzten Tag vom Biwak direkt 10 gemacht. Warum nicht gleich den 12er entzieht sich meines Wissens. Und die 5km "Eingewöhnung" waren 5km joggen und die Wassertiefe verschiedener Tümpel herausfinden. Seit dem Tag zucke ich übrigens zusammen wenn jemand Stellung ruft. ;D
Naja und man kann sich ja auch Brote beim Abendessen einpacken, dann verhungert man dann auch nicht.
Mein Kollege meinte grade das er und seine Einheit 25kg Scheiben vom Kraftraum mit ins Gepäck nehmen mussten, so dass sie auf 50kg Gepäck kommen und der Junge ist in der AGA .. ich glaub langsam wirds lachhaft.
Zitat von: DanielD am 20. Mai 2013, 14:11:24
Mein Kollege meinte grade das er und seine Einheit 25kg Scheiben vom Kraftraum mit ins Gepäck nehmen mussten, so dass sie auf 50kg Gepäck kommen und der Junge ist in der AGA .. ich glaub langsam wirds lachhaft.
In was für einer Einheit ist er denn?!
Ich bin mir nicht sicher aber ich glaub nichtmal das er im Heer sondern in der Luftwaffe ist.
Er macht eine Offizierslaufbahn.
Mehr Unsinn kann man auch nicht erzählen es gibt keine OA Einstellung zum 1.4.
Wen jemand von einem Rekruten verlangt 50 kilo zu schleppen dann ist das mit Sicherheit ein Verstoss gegen die Fürsorgepflicht und die Pflicht zur Gesunderhaltung.
Sein Spieß wollte wohl ein Einzelkämpfer lehrgang oder sowas machen daher wohl die 50kg gepäck.
Ich hab kein Plan was ich glauben soll.
ZitatSein Spieß wollte wohl ein Einzelkämpfer lehrgang oder sowas machen daher wohl die 50kg gepäck.
Der Spieß macht so'n Quark mit Sicherheit nicht. Einzelkämpferlehrgänge finden in Hammelburg bei der InfS und evtl. noch in Altenstadt an der LL/LTS statt aber nicht bei irgendeinem Feld-, Wald- und Wiesenbataillon in der Grundausbildung.
Sagt ein ehemaliger Spieß.
Vermutlich eine Verwendung ohne verwertbares Angabepotential, das ist alte Bundeswehrtradition:
Je uncooler Verwendung x, desto höher Übertreibfaktor y ;D.
Ich habe gehört, Geschäftszimmersoldaten haben einen höheren Belastungsgrad als Angehörige des KSK. ::)
Zitat von: VC93 am 20. Mai 2013, 14:49:55
Ich habe gehört, Geschäftszimmersoldaten haben einen höheren Belastungsgrad als Angehörige des KSK. ::)
Ja, weil sie den Spieß jeden Tag ertragen müssen. ;D
ZitatJa, weil sie den Spieß jeden Tag ertragen müssen.
Oder den Reservistenspiegel. ;D
das gepäck von überforderten Kameraden mit geschleppt wird ist mir keine unbekannte... aber selbst dann kommt man nicht auf 50 kg... wobei am ende von den 20 km auf der hiba, meint man das man mindestens 50 kg durch die gegend schleppt und bei der Luftwaffe wird wahrscheinlich nichtmal stan durch die gegend geschleppt... die nehmen bestimmt nix mit was nicht benötigt wird!
Zitat von: VC93 am 20. Mai 2013, 14:49:55
Ich habe gehört, Geschäftszimmersoldaten haben einen höheren Belastungsgrad als Angehörige des KSK. ::)
Das kommt vom vielen Kaffee.
Nun Soldaten im Stabsdienst haben um auf die Kantine zurückzukommen ein Problem, welches die kämpfende Truppe nicht hat - Den Kalorienverbrauch. Wer täglich draußen herum rennt verbraucht mehr als der Soldat beim Beamtendreikampf im Stab, nur die Verpflegung ist auf den Infanteristen abgestimmt, außer in einigen wenigen Einrichtungen.
Zitat von: Schamane am 20. Mai 2013, 20:57:47
Nun Soldaten im Stabsdienst haben um auf die Kantine zurückzukommen ein Problem, welches die kämpfende Truppe nicht hat - Den Kalorienverbrauch. Wer täglich draußen herum rennt verbraucht mehr als der Soldat beim Beamtendreikampf im Stab, nur die Verpflegung ist auf den Infanteristen abgestimmt, außer in einigen wenigen Einrichtungen.
Das Problem kenne ich. Und in meiner Kindheit hat man mir dummerweise noch mittels operanter Konditionierung beigebracht, nichts auf dem Teller zurückzulassen ;-)
@ SpitFire noch jemand! Dass wurde ganzen Generationen eingebläut und dafür braucht es nicht einmal der Mutter der Kompanie, dass übernahm die Mutter zu hause schon.
Wie heißt es so schön? "Früher hieß es: Iss deinen Teller auf, sonst gibt es morgen kein schönes Wetter. Heute bin ich fett und wir haben die Erderwärmung!"
Für gesagt Kormoran.
Bei dieser Gelegenheit will ich mal fragen: was kostet so eine tägliche Verpflegung in der Kantine für die SaZ? Meine Bewerbung hab ich bereits eingereicht, aber über Verpflegung hatte ich nicht informiert. Bis der KB es im Gespräch hat einfließen lassen das die SaZ sich selbst darum kümmern müssen.
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Momentan etwas mehr als 7,50€. Mittags- und Abendverpflegung jeweils 2,90€, Frühstück unter 2€.
Das Geld wird in der Kantine über eine grüne Chipkarte abgebucht, die du immer wieder mit Bargeld füllen musst.
passend zum Thema
[gelöscht durch Administrator]
Vielen dank. Habe es mir so ausgemalt. Chipfarbe war in meiner Vorstellung schwarz. Aber das vorgehen hatte ich mir so gedacht.
Ist hier an dieser stelle nicht genau richtig, aber vielleicht weiss es wer ad hoc.
AGA ist für SaZ und FWDL ja gleich. Bedeutet es auch das SaZ zusammen mit den FWDLs ihre Ausbildung und Verpflegung s Aufnahme machen?
Oh man hab ich mich grad verklausuliert.
Hoffe man versteht es.
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Es ist nach Dienstgradgruppen, aber ganz sicher nicht nach Verpflichtungsmodus unterteilt. Sprich, ja ein SaZ4 Mannschaften wird sich wohl überwinden müssen, mit nem gemeinen FWDLer am Tisch zu sitzen....
ZitatEs ist nach Dienstgradgruppen, aber ganz sicher nicht nach Verpflichtungsmodus unterteilt.
Quelle?
Wenn wir mal die Ausnahme "Messen auf Schiffen" außen vor lassen - harte Realität ist:
Es gibt idR eine Truppenküche / Speisesaal für alle zu verpflegenden Kräfte - d. h. der General sitzt ggf. am gleichen Tisch wie der einfache Arbeiter des Dienstleistungszentrums.
"Früher", in der guten alten Zeit und an manchen Standorten gab / gibt es noch unterschiedliche Räumlichkeiten für die Speiseausgabe - ist aber eher die Ausnahme.
ZitatEs ist nach Dienstgradgruppen, aber ganz sicher nicht nach Verpflichtungsmodus unterteilt.
Also bei uns gibt es nur 2 Speisesäle -
für Alle.
Gut, dann hat sich das ein bisschen geändert in der Zwischenzeit.
Ich kenne auch die Aufteilung Stammpersonal und Lehrgangsteilnehmer (zB in Dresden).
Ich würde übrigens niemandem empfehlen, als SaZ mit der roten Verpflegungskarte eines FWDler zu verpflegen - das bringt einen in Teufels Küche!
Zitat von: Kormoran am 21. Mai 2013, 14:52:36
das bringt einen in Teufels Küche!
Eher sehr schnell in´s Zivilleben.
Schön wärs. Die Truppendienstgerichte sind in den letzten Jahren bei Vermögensschädigung irgendwie dazu übergegangen fast ausnahmslos Beförderungssperren zu verhängen... ;D
Zugegeben waren meine letzten Fälle dieser Art, die ich vor das TrDstGer begleiten durfte, noch innerhalb der ersten 4 Jahre Dienstzeit. Da wurde dann aber entlassen.
Ich warte auf den Tag an dem der Minister einen Erlass herausgibt, dass auf Entlassungen zu verzichten ist und entsprechenden Delinquenten vielmehr eine finanzielle Förderung zuzukommen lassen ist, damit sie auch ja dabei bleiben - nicht dass wir da einen guten Mann verlieren.
Ich wäre eher gespannt was geschehen würde, wenn sich ein SaZ wegen der 7,50 € an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages wendet und diesem vorrechnet, dass ihm hier ein Vermögensschaden entsteht wenn er unter 25 und kasernenpflichtig ist.
@ Schamane:
Nichts !?
Wo erkennst Du im Ansatz einen Vermögensschaden? Auch der Unterkunftspflichtige ist NICHT verpflichtet an der Verpflegung teilzunehmen (es gibt Ausnahmen) - und die Leistungen (das Essen) ist nach wie vor TEURER als die 7,5 Euro am Tag.
@ F_K sehe ich anders: Morgens 0,25 L Milch mit Müsli = 0,69 Milch / 4 = 0,1725 € + 1,79 Müsli / 5 = 0,358 € macht in der Summe zum Morgen = 0,53 € statt etwas um 2 €, zum Abend 2 Brotscheiben + Butter + Käse und Wurst sollte auch um 50 - 60 Eurocent zu machen sein. In der Summe ergeben sich somit Kosten in Höhe von maximal 1 € versus 4,90 € und somit ein Vermögensschaden von 3,90 € für den einzelnen Soldaten, welcher zur Verpflegung verpflichtet ist.
So könnte ein Diensttuher (Wache / UvD usw.) argumentiern, dass er sich Morgen und Abendverpflegung selber mit zum Dienst bringt und somit die ich glaube Graue Verpflegungskarte ablehnt. Trotz allem ist er aber durch die Vorschrift zur Verpflegung über die Bundeswehr verpflichtet, wenn er Sonderdienste leistet.
@ Schamane: Die Berechnung des Kostenanteils für das Essen orientiert sich nicht an der Zahl der Wurstscheiben etc., die ein Verpflegungsteilnehmer zu sich nimmt, sondern an dem von er zuständigen Stelle errechneten Kalorienbedarf des am jeweiligen Standort "durchschnittlichen Verpflegungsteilnehmers" und den für die Beschaffung, Zubereitung und Ausgabe entstehenden Sach- und Personalkosten sowie der Abschreibung für die eingesetzten Gerätschaften. Insofern ist Ihre Berechnung nett, geht allerdings an den Realitäten vorbei.
.. und an der Realität vorbei geht auch die "Verpflichtung".
Bis auf Ausnahmen (Übungen im Gelände) gibt es praktisch keine Verpflichtung zur Teilnahme an der Verpflegung - und im Gelände ist eben (gerade Mittags) eine private Versorgung nicht sichergestellt oder praktikabel.
Also sei kein "Hasenfuss" - wende Dich an den Wehrbeauftragen (der Kummeronkel ist auch für Dich da ...)
@ Miguhamburg1 das ist mir schon bekannt, dass das Personal bezahlt, die Geräte angeschaft und gewartet werden, Wasser / Strom usw. bezahlt werden müssen. Nur kann man jetzt aus der Sicht des Verpflegungsteilnehmer argumentiern: "Was interessieren mich eure Kosten ich kann mir eine ernährungsphysiologisch ausgewogene Ernährung auch zu einem geringeren Preis beschaffen."
@ F_K also ist ein UvD / OvWa nicht zur Truppenverpflegung verpflichtet? Und diesmal stell ich ihre Frage: Wo steht das? Bitte mit ZDV bzw. Aktenzeichen ich kenne viele die dies brennend interessieren würde.
Keine Sorge Schamane, die Truppenküchen gibt es sowieso bald nicht mehr. Dann dürfen wir alle in Behördenkantinen schön das Doppelte zahlen. ;)
Also ne Debatte wollte ich nicht vom Zaun brechen.
Verstehe es jetzt aber so: als SaZ sitze ich am selben Tisch wie fwdl. Wie gemein oder ungemein er auch sein mag.
Der unterschied ist also bloß darin das der fwdl sein essen gestellt bekommt und der SaZ es bezahlt.
Interessanter Ansatz um Gleichwertigkeit In der Truppe zu demonstrieren...
Man möge mir meinen Zynismus verzeihen, er dient keiner Verurteilung
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Dann vergleiche mal den Sold eines FWDL mit dem eines SaZ ::)
Ja das Argument ist richtig. Habe tatsächlich nicht zu Ende gedacht
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Also von 777 € Netto im ersten Dienstmonat 7,50 * 22 Werktage da bleibt nicht allzuviel, der SaZ bekommt im ersten Dienstmonat rund 1.900 € brutto.
Ansonsten Andi sehe ich es ähnlich, dass es sich mit den BW - Kantinen auf Dauer erledigen wird. Aber da sind andere möglicherweise anderer Meinung
Das ist keine Frage der Meinung. Es gibt schlicht seit Aussetzung der Wehrpflicht keine rechtliche Grundlage mehr die Truppenküchen zu erhalten - die Wehrpflichtigen waren die einzige ziehende Begründung für die Truppenküchen. Es gibt zwar seit Jahren eine Arbeitsgruppe dazu im Ministerium, die klären soll wie es weitergeht (bis auf einen Skandal hat sie aber noch nix gebracht), aber effektiv ändert sich dadurch nichts an den rechtlichen Gegebenheiten.
Gruß Andi
Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung:
Zitat2. Verpflichtung
(1)
Der Soldat, der auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leistet (Grundwehrdienst, Wehrdienst in der Verfügungsbereitschaft, Wehrübung, freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst im Anschluß an den Grundwehrdienst gemäß § 6b des Wehrpflichtgesetzes, besondere Auslandsverwendung gemäß § 6a des Wehrpflichtgesetzes - VMBI 1996 S. 27 -), ist für die Dauer des Wehrdienstes bzw. für den Zeitraum, in dem er Bezüge nach dem Wehrsoldgesetz (VMBI 1996 S. 91) erhält, zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet.
(2) Der Berufssoldat und der Soldat auf Zeit sind zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet während
a) der Verpflichtung zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft im Rahmen der Verwaltungsvorschriften über die Verpflichtung zum Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft in der jeweils geltenden Fassung - es sei denn, daß vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) im Einzelfall eine andere Entscheidung getroffen wird -,
b) der Teilnahme an Lehrgängen,
c) der stationären Behandlung in einer Sanitätseinrichtung der Bundeswehr, einem zivilen Krankenhaus, einer Kuranstalt oder einem Pflegeheim,
d) des zwangsweisen Aufenthalts bei einer Dienststelle der Bundeswehr (z. B. bei einem Feldjägerkommando) und während des sich anschließenden Transports zum Truppenteil,
e) des Seedienstes auf Booten und Schiffen der Bundeswehr bei Abwesenheit von länger als 24 Stunden und in Auslandshäfen,
f) der vorläufigen Festnahme nach § 17 der Wehrdisziplinarordnung (VMBI 1972 S. 340),
g)des Vollzugs einer Freiheitsstrafe, eines Strafarrestes, Jugendarrestes und Disziplinararrestes durch eine Behörde der Bundeswehr,
h) der Durchführung eines besonderen Dienstgeschäftes in der Bundeswehr.
Quelle: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_03011997_481000.htm
Zitat von: Schamane am 21. Mai 2013, 18:14:12
Ansonsten Andi sehe ich es ähnlich, dass es sich mit den BW - Kantinen auf Dauer erledigen wird.
Gibt's dazu schon nähere Erläuterungen?
@ KlausP Verwaltungsvorschriften können auch überholt und trotzdem noch gültig sein. Die von ihnen zitierte Verwaltungsvorschrift ist aus dem Jahre 1997 und ich glaube Andi meint mit seinen Äußerungen, dass ein Anfechtung dieser Verwaltungsvorschrift vor dem Bundesverwaltungsgericht wohl Aussichten auf Erfolg hätte.
Da die begründenden Umstände wie z.B. Wehrpflicht usw. entfallen sind und somit sich aus der Verwaltungsvorschrift ein möglicherweise unverhältnismäßiger Eingriff in die individuellen Freiheiten des Soldaten vorliegt, weil sich die Rahmenbedingungen geändert haben und somit die Gesetzesintention hinterfragt werden müßte.
Nein, das meint Andi nicht. Andi meint, dass das Thema "Truppenküchen" ein derzeit ziemlich kompliziertes ist und abzuwarten bleibt was am Ende dabei herumkommt.
Jemand Anderes meinte im Brustton der Überzeugung, es gäbe für SaZ keine Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung im Zusammenhang mit der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft. Die Verwaltungsvorschrift besagt das Gegenteil.
@ KlausP daher bat ich ja die Person nach den Vorschriften, weil sie sonst ja immer nach den Vorschriften fragt. ;D
Ansonsten sehe ich es aucg so, dass da derzeit einiges im Fluß ist.
.. jemand anderes meinte - das praktisch (ohne Verweis auf Vorschriften) die Abrechnung der Essen über eine Karte erfolgt - keine Teilnahme - keine Abrechnung.
Anders sicherlich auf Schiffen / Booten und in der GA - sonst aber wohl so.
Das VMBl vom 1997 ist ganz sicher überholt. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass das immernoch ohne Änderung in Kraft sein soll. Damals gab es noch keine Chipkarten, sondern das Verpflegungsgeld wurde pauschal eingezahlt, sofern man nicht von der Gemeinschaftsverpflegung befreit wurde. Aber selbst das war schon damals möglich.
Ich gehe jede Wette ein, dass es da zwischenzeitlich irgendwo ein offizielles Papier gibt, wo drin steht, dass der Soldat die Wahl hat, ob er mit seiner Chipkarte essen geht oder nicht, sofern nicht besondere dienstliche Gründe (Übung, Einsatz, AGA) etwas anderes gebieten.
Leider kann ich es nicht nachprüfen. Aber hier gibt es doch bestimmt jemanden, der das mal prüfen kann. Da wird sich doch im Intranet was finden lassen....
Mir sind nochmal ein paar Fragen zu diesem Thema eingefallen, und zwar:
Da wir ja für unser Essen bezahlen müssen, ist mir die Frage aufgekommen wie das in den ersten Tagen aussehen wird.
Müssen wir Geld zu der AGA mitbringen, oder wird das so gehand habt das, dass essen einfach von unserem Gehalt abgezogen wird?
Dann hab ich noch irgendwo gelesen das wir auch für unsere Unterkunft bezahlen müssen, nun meine Frage:
Wie viel wird Verpflegung und Unterkunft pro Monat kosten?
Zitat von: DanielD am 25. Mai 2013, 14:53:53
Mir sind nochmal ein paar Fragen zu diesem Thema eingefallen, und zwar:
Da wir ja für unser Essen bezahlen müssen, ist mir die Frage aufgekommen wie das in den ersten Tagen aussehen wird.
Müssen wir Geld zu der AGA mitbringen, oder wird das so gehand habt das, dass essen einfach von unserem Gehalt abgezogen wird?
Dann hab ich noch irgendwo gelesen das wir auch für unsere Unterkunft bezahlen müssen, nun meine Frage:
Wie viel wird Verpflegung und Unterkunft pro Monat kosten?
Die grüne Karte muss mit Bargeld aufgeladen werden. Wer zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist, sollte m.E. nicht für Unterkunft zahlen müssen.
Das hat mir meine Fragen jetzt nicht wirklich beantwortet.
Es ist mir bewusst das ich die Chipkarte mit Bargeld aufladen muss, heißt das nun das ich Bar geld im Vorfällt mit bringen muss?
,,sollte m.E nicht für Unterkunft zahlen müssen.''
Ich kenn leider noch nicht alle Kürzel :D
Ja sie müssen Bargeld mitbringen. Wird aber auch im Begrüßungsschreiben stehen.
Zitat von: DanielD am 25. Mai 2013, 15:12:32
Das hat mir meine Fragen jetzt nicht wirklich beantwortet.
Es ist mir bewusst das ich die Chipkarte mit Bargeld aufladen muss, heißt das nun das ich Bar geld im Vorfällt mit bringen muss?
Denkst du etwa, es manifestiert sich aus dem Äther? Entweder du bringst es von vornherein mit oder du ziehst es dir am Geldautomaten - wenn es da einen gibt, wo auch immer "da" ist. Dass Sold bargeldlos gezahlt wird, kann man sich wohl noch denken...
m.E. = meines Erachtens.
Zitat von: DanielD am 25. Mai 2013, 15:12:32... ich Bar geld im Vorfällt mit bringen muss?
Abgesehen davon, dass der des Lesens und der Rechtschreibung kundige User beim Lesen Ihrer Postings Augenkrebs bekommt, sollte derjenige der "vorfällt" dringend aufpassen, dass er sich nicht den Gesichtserker verbiegt ;D !
Das Bargeld sollte in Scheinen mitgebracht werden, da nur diese von den Automaten angenommen werden. Barzahlung beim Küchenpersonal ist zwar theoretisch möglich, wird aber nur sehr ungern gesehen (in Hammelburg zB ist Barzahlung erst ab einer bestimmten Uhrzeit möglich).
Notfalls gibt es in den meisten Kasernen auch Geldautomaten, allerdings kostet das Abheben dort hohe Gebühren.
(Ich kann mir schon denken, warum die Frage kam. Ich bin damals mit meinen allerletzen Ersparnissen zur AGA angereist, da vorher die Schlussrate vom Führerschein fällig wurde....)
@Kormoran
Wie viel Bargeld währe den angemessen?
Zum letzten Punkt, bei mir war bzw. ist es so, dass ich von der Schule nicht bezahlt worden bin ;D
D.h dann wohl Mama/Oma/Schwester um geld anbetteln ;D
@Tommie
unnötige PoSts wegan meina Rechenschreibung gehen mir sonsta wo vorbai , you know?
Fallen du lesen kannast ich haben Wort schreiben richtig Satza before ;)
Und falls du daducha Augenkrebs bekomman isses mir grada recht , eina weniga der sich wegen sowAz inz Rampänlicht Ställt :-*
@Firli
Ich habe mir meine Unterlagen nochmal durchgelesen, darauf stand natürlich das ich Bargeld mit nehmen sollte.
Danke für den Hinweis :)
50€ sollten es schon sein.
Ach ja:
Zitat@Tommie
unnötige PoSts wegan meina Rechenschreibung gehen mir sonsta wo vorbai , you know?
Fallen du lesen kannast ich haben Wort schreiben richtig Satza before
Und falls du daducha Augenkrebs bekomman isses mir grada recht , eina weniga der sich wegen sowAz inz Rampänlicht Ställt
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=19766.msg167272#msg167272
Okay 50 - 100 sind denk ich machbar , danke dir :)
Und die Forum Regeln lese ich mir jetzt nicht durch, falls jemand ein Problem mit mir oder meiner Schreibweise hat kann er sich ja bei mir Pn melden.
Trotzdem danke für den Hinweis, schönen Tag noch :)
ZitatWer zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist, sollte m.E. nicht für Unterkunft zahlen müssen.
Diese Aussage ist falsch. Steht aber auch schon irgendwo im Forum, habe ich nur auf die Schnelle nicht gefunden.
Wenn sich das "zahlen müssen" auf das hinlegen von Bargeld im Laufe der Grundausbildung bezieht, dann stimmt die Aussage ;) ! Wenn es heißen soll, dass die Unterkunft "kostenlos" ist, wenn man dazu verpflichtet ist, dann stimmt sie nicht! Die Unterkunft wird unbar über die Bezügeabrechnung "bezahlt".
ZitatWenn es heißen soll, dass die Unterkunft "kostenlos" ist, wenn man dazu verpflichtet ist, dann stimmt sie nicht!
Und genau
so habe ich (und wahrscheinlich die meisten anderen User auch) den Satz verstanden.
Ich auch, Klaus, ich auch! Nachdem die Frage allerdings in diesem Kontext aufgetaucht ist, habe ich auch die andere (mögliche!) Variante erklärt ;) !
Zitat von: DanielD am 25. Mai 2013, 14:53:53Mir sind nochmal ein paar Fragen zu diesem Thema eingefallen, und zwar:
Da wir ja für unser Essen bezahlen müssen, ist mir die Frage aufgekommen wie das in den ersten Tagen aussehen wird.
Müssen wir Geld zu der AGA mitbringen, oder wird das so gehand habt das, dass essen einfach von unserem Gehalt abgezogen wird?
Dann hab ich noch irgendwo gelesen das wir auch für unsere Unterkunft bezahlen müssen, nun meine Frage:
Wie viel wird Verpflegung und Unterkunft pro Monat kosten?
es gibt ja uach einen unterschied zwischen kostenlos und umsonst ;)
bei fwdl ist die bude kostenlos
und bei danield war die schule umsonst - so wie re schreibt ;)
Zitat
Und die Forum Regeln lese ich mir jetzt nicht durch, falls jemand ein Problem mit mir oder meiner Schreibweise hat kann er sich ja bei mir Pn melden.
-
und die forenregeln sind einfach mal doch etwas verbindlich ;)
Zitat von: KlausP am 25. Mai 2013, 16:33:47
ZitatWenn es heißen soll, dass die Unterkunft "kostenlos" ist, wenn man dazu verpflichtet ist, dann stimmt sie nicht!
Und genau so habe ich (und wahrscheinlich die meisten anderen User auch) den Satz verstanden.
Ja, so wars von meiner Seite auch gemeint. Selbstverständlich indiskutabel falsch, siehe § 39 (2) BBesG.
Mangel erkannt, sorry für die Fehlinformation.
Ist es hier üblich das Leute die Fragen stellen dumm angemacht werden?
Und so Leute wie ihr sollen das Bundeswehrforum repräsentieren?
Hier herscht in manchen Posts unterstes Niveau.
Und an Daniel's stelle würde ich mich nicht so runter machen lassen.
Bei solchen sachen zweifel ich an dem Verstand der Leute die schon 35+ sind!
Manche Leute so wie Daniel kennen sich nicht aus. Stossen dann hier auf hirnis ;)!
Taschentuch? Oder auf'n Arm?
Zitat von: yowyow am 25. Mai 2013, 17:41:57
Ist es hier üblich das Leute die Fragen stellen dumm angemacht werden?
Und so Leute wie ihr sollen das Bundeswehrforum repräsentieren?
Hier herscht in manchen Posts unterstes Niveau.
Und an Daniel's stelle würde ich mich nicht so runter machen lassen.
Bei solchen sachen zweifel ich an dem Verstand der Leute die schon 35+ sind!
Manche Leute so wie Daniel kennen sich nicht aus. Stossen dann hier auf hirnis ;)!
und damit wards schonmal ne 20% verwarnung - grund gespaltenen persönlichkeit (yowyow + Daniel = selber user ) ;)
Hab die Beiträge entfernt. Dadurch hat es auch den Beitrag von "Spitfire" getroffen, der sonst ohne Bezug hier gestanden wäre.
aufm feldwebellehrgang haben wir nachgemessen
eilmarsch rein waren glatt 8km, gepäck war unterschiedlich, hatten teilweise g3 dabei, da lmgs dauernd die trommelmagazine nicht richtig zugeführt hatten.
hatten kameraden mit 29kg und auch einen der mg3 und ein g3 an der seitentasche des rucksacks durchgeschoben hatte, der war bei 41,5kg
und der war stemmig, also ich meine so 90kg körpergewicht hat der auch auf die waage gebracht und der war nach den 8km auch tot...
Ja, schön zu wissen, aber wie passt das zum Thread-Titel?
Zitat von: DanielD am 25. Mai 2013, 15:45:02
... unnötige PoSts wegan meina Rechenschreibung gehen mir sonsta wo vorbai , you know?
Fallen du lesen kannast ich haben Wort schreiben richtig Satza before ;)
Und falls du daducha Augenkrebs bekomman isses mir grada recht , eina weniga der sich wegen sowAz inz Rampänlicht Ställt :-* ...
Und solche unreifen Blagen sollen unser Land verteidigen? HIMMEL HILF!
Es sind 15-20kg. Natürlich kann mehr dazu kommen, wenn ein kamerad schlapp macht und du sein gerödel noch übernimmst. Ich selbst hatte 2x dieses Vergnügen und muss gestehen, das es nach 10km mit doppeltem Gepäck auch genug war. Man macht es gerne aber mir ging es nach 1okm mit doppeltem Gepäck echt nicht mehr gut und die marschleistung verringert sich tatsächlich eminent. Lass dir keinen Mist erzählen und sammle deine Erfahrungen selbst und lach in dann aus deinen "ksk spezialisten" muahahahaha