Neuer Beauftragter für Reservistenangelegenheiten im Heer Generalleutnant Jörg Vollmer
Zitat[...]Im kommenden Jahr werden voraussichtlich wesentliche Änderungen im Bereich der Ableistung von Reservistendienst in Kraft treten. Neben der inhaltlichen Neugestaltung der entsprechenden
Zentralen Dienstvorschrift ist eine grundlegende Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes geplant. Für die Reservistinnen und Reservisten ergeben sich somit spürbare Vorteile und eine Aufwertung ihrerPosition in den Streitkräften.[...]
Quelle: Reserve Aktuell
http://www.reservisten.bundeswehr.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY5MzE3Mjc2NzI3MTczMzIyMDIwMjAyMDIw/ResAktuell_14_4_final.pdf
Die Überführung der (bis jetzt noch!) ZDv 20/3 in "Regelungen Online" kann ich bestätigen. Die Vorschrift soll dabei grundlegende Änderungen erfahren und viele Dinge einfacher machen, die aktuell noch sehr kompliziert geregelt sind! Das betrifft aber im Wesentlichen die Truppenteile, die Reservedienstleistende anfordern und die Durchführung von RDLs.
Und mit dem USG da warte ich, was dabei rum kommt, wenn die neue Version durch den Bundestag ist ;) ! Erfahrungsgemäß kann das allerdings dauern ;) !
Jetzt die Tage gelesen, aber finds nicht mehr zum korrekten zitieren, ergo sinngemäss:
- RDL werden nur noch über Bw abgerechnet, Unterhaltssicherungsbehörde soll (für uns) wegfallen
- Besoldung angepasst an das Netto der Aktiven
- demzufolge wird es keine Einsatzreservisten mehr geben resp. adäquate Bezahlung (diese 72 Tage Regelung mit 1200€
- soll ab 01.11.2015 in Kraft treten
Das ist das, was mir im Gedächtnis geblieben ist.
Immer an neuen Infos interessiert
Mit kameradschaftlichem Gruss
Hagen
Schauen wir mal - 19 und 33 Tage hört sich nach Einsatz reserve 2.0 an, und ohne Verdienst Bescheinigung wird man einen Einkommenssteuerbescheid brauchen - da stehen viele Daten drauf, die die Bundeswehr nichts angehen.
"Die Mindestbeträge werden "erheblich angehoben – und zwar auf die Nettobesoldung aktiver Soldaten."
DAS hört sich für mich interessant an;)
Beisst sich aber m.E. nach mit den "Zuschlägen" Einsatzreservist, dann würde man ja mehr als die aktiven Kameraden bekommen....
ZitatAuf die Frage eines beorderten Reservisten, ob es weiterhin einen Unterschied bei der Besoldung zwischen Einsatzreservisten und anderen beorderten Reservisten gäbe, verneinte Joachim Schnabel: "Der Unterschied wird aufgehoben."
Heißt das nicht so viel wie, dass es da keinen besonderen Zuschlag mehr gibt?
Oder gab/ gibt es da noch andere Unterschiede?
Fragen über Fragen und keine Antworten:
- Was ist ein Nettobezug eines aktiven Soldaten? (der ist nämlich abhängig von Familienstand, Kindern, Steuerklasse, Zuschlägen, usw.)
- Wird das jedesmal individuell berechnet?
- Der Reservist bekäme trotz Zuschlägen weniger, weil kein Urlaub, keine Sonderzahlungen, keine Pension ...
- Wenn es für 19 / 33 Tage Zuschläge gibt (warum nicht?), dann kann ggf. für diese Tage ein Reservist auch mal mehr bekommen als ein Aktive, ist ja jetzt auch schon so.
- Was ist, wenn der Sold des Aktiven niedriger ist als der Verdienstausfall?
Aus dem Link vom Reservistenverband:
"Reservisten sollen nach in Kraft treten des Gesetzes keine Bescheinigungen vom Arbeitgeber mehr einreichen müssen."
Die Meldung an den Arbeitgeber über eine RDL muss aber trotzdem noch erfolgen und der AG muß immer noch für den Zeitraum das Brutto- und Nettoentgelt neu berechnen - das Ausfüllen der Bescheinigung ist dann nur noch ein kleiner Zusatzaufwand.
Klingt alles noch etwas unfertig, aber es ist ja auch erstmal eine Planung. Das Anheben der Mindestleistungen USG wäre zu begrüßen, auch wenn es mich nicht betrifft.
ZitatDie Meldung an den Arbeitgeber über eine RDL muss aber trotzdem noch erfolgen und der AG muß immer noch für den Zeitraum das Brutto- und Nettoentgelt neu berechnen - das Ausfüllen der Bescheinigung ist dann nur noch ein kleiner Zusatzaufwand.
Eben. "Abmelden" muss ich mich beim Arbeitgeber - und in den Systemen zur "Fehlzeiterfassung" muss die RDL dokumentiert werden.
Das "übliche" Gehalt wird um die Fehltage gekürzt, die Bescheinigung war ja nur das "übliche" Gehalt minus dem Gehalt, dass nun gezahlt werden muss - und das muss ja zwingend berechnet werden.
Insoweit "spart" der Arbeitgeber nichts - und auch der Reservist nichts, wenn nun auf ein alternatives Verfahren (Einkommensteuerbescheid) umgestellt wird, entstehen massiv neue Probleme:
- Bescheid vom letzten Jahr noch nicht da?
- Wer berechnet dann Fehltage / Feiertage?
- Datenschutz?
- Steuerliche Abschreibungsmodelle verändern Brutto / Netto erheblich, wie wird damit umgegangen?
Wie das alternative Verfahren genau aussehen soll, wird ja nicht gesagt. Evtl. ist hier nur gemeint, dass nicht mehr die kommunalen Unterhaltsicherungsbehörden die Abwicklung des Verdienstausfalls übernehmen, sondern eine neue zentrale Stelle. Das schafft erfahrungsgemäß noch mehr Bürokratie und die AG-Bescheinigung ist auch wie schon gesagt weiterhin erforderlich.
Zitat:
"Gerade im Vollzug der bisherigen Regelungen durch die kommunalen Behörden haben die Fragen und Beschwerden in der letzten Zeit stark zugenommen"
Kann ich so nicht bestätigen. Hatte im Laufe der Zeit mit 5 verschiedenen USBs zu tun und die waren alle kompetent und zügig - ein Sachbearbeiter hat sich sogar mal die Zeit genommen, unserer Lohnbuchhaltung die Berechnung der Brutto- und Nettobeträge in der AG Bescheinigung zu erläutern, weil jedesmal die AG-Bescheide falsch berechnet waren.
Es bleibt wohl nur abwarten...
.. bei mir ähnlich:
- Ich scanne den E-Bescheid (Heranziehungsbescheid), geht an die Personalabteilung, und ein, spätestens zwei Tage später ist die Bescheinigung im Briefkasten.
- Meine USB Behörde ist auch zügig, es funktioniert.
Dagegen, die USB Behörde zentral zu fassen, habe ich an sich nichts - was es im Einzelfall bedeuten kann, sieht man z. B. an der KFZ Steuer.
Ich vermute, dass so mancher Sachbearbeiter in der USB sich über einen Antrag eines RDL freut, weil das nicht so oft vorkommt und vermutlich unkomplizierter ist als das übrige Tagesgeschäft. Und die Beschwerdequote dürfte eher gering sein - man beantragt, was auf der AG-Bescheinigung steht und bekommt das dann auch ohne Murren, sofern sachlich und rechnerisch richtig vom Arbeitgeber ausgefüllt.
@F_K
In 2 Tagen Rückläufer von Personalabteilung ist aus meiner Sicht luxuriös :)
Stichwort externe Personalbearbeitung... da muß man schon mal nachhaken.
ich bin froh wenn die Beantragung aus meiner USG - Behörde wech is ;)
versuch mal als ein Mann betrieb den klar zu machen wieso der Betreib wärend einer WÜ ruhen muss (vor allem wenn du relativ breit aufgestellt bist und es vom Fachwissen her nicht mit einer Person als Ersatzkraft getan ist) ::)
ich war mit meinem LRA schon vorm Verwaltungsgericht ;)
Zitat von: F_K am 12. November 2014, 09:06:06
Was ist, wenn der Sold des Aktiven niedriger ist als der Verdienstausfall?
In dem Artikel steht doch:
ZitatDie Mindestbeträge werden "erheblich angehoben – und zwar auf die Nettobesoldung aktiver Soldaten.
Und:
ZitatAlle Nachteile, die durch den Reservistendienst entstehen, werden ausgeglichen. Bei Angestellten ist dies der Nettoerwerb, der ohne Reservistendienstleistung erlangt worden wäre
Man bekommt als Ausgleich also
mindestens den Betrag, den ein aktiver Soldat in der gleichen Zeit verdient hätte.
Verdient man in seinem Beruf mehr, so bekommt man das, was man verdient hätte. (Das Ganze ist jedoch bei einem Tagessatz von 430€ gedeckelt)
Dann frage ich mich allerdings, warum es "für den Einzelnen mehr geben" soll?
Wäre doch bei allen, die mehr als ein aktiver Soldat verdienen, das gleiche wie vorher?!
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Weiterhin heißt es:
ZitatBei Selbstständigen wird der Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres als Grundlage herangezogen
Würde dann ja bedeuten, dass man als Angestellter
nicht den Einkommenssteuerbescheid vorlegen muss.
- Wie es alternativ nun aber genau funktioniert, sagen sie nicht.
Es bleibt abzuwarten, ob wirklich Verbesserungen kommen.
Persönlich hatte ich mit meiner USB nur gute Erfahrungen. Die Formulare waren nach 2 Tagen da, schnell bearbeitet- und was von großer Bedeutung ist- das Geld wurde schnell und pünktlich überwiesen. Letzter Punkt fürchte ich, könnte bei der BW-Verwaltung ein Manko werden. Wenn ich an all die kleinen Zahlungen wie Fahrtkosten oder Wehrsold denke, habe ich da in der Regel immer lange darauf gewartet. Manchmal mehrere Monate. Das könnte, wenn das so gehandhabt wird, vielen Reservisten dann zum ernsthaften Problem werden.
Ich bin mal sehr skeptisch, ob sich was verbessert. Wo so wirklich der Schuh drückt, wissen die Verantwortlichen scheinbar nicht.
ZitatWäre doch bei allen, die mehr als ein aktiver Soldat verdienen, das gleiche wie vorher?!
Nein, nach dieser "neuen" Regelung dann weniger (ggf. deutlich WENIGER!)
Derzeit erhält man ja Leistungen nach USG, dazu Wehrsold und Zuschläge.
Als gut verdienender Einsatzreservist ist das dann mehr als ein aktiver Soldat hat - und durch die Zuschläge auch mehr als während der normalen Arbeit (dafür allerdings auch ein ganz anderer Stundensatz, andere Belastung, Verlust bei Reisekosten, Verlust bei DVags usw.).
Insoweit bin ich echt gespannt - da hat der Gesetzgeber echt die Möglichkeit, viel "kaputt zu machen".
@ Bayern Bazi:
Ob es für Selbstständige besser wird? Ggf. wird die Bundeswehr einfach entscheiden, diese hohen Kosten nicht zu wollen - und dann wäre einfach Edeka.
Zitat von: F_K am 13. November 2014, 09:51:45
@ Bayern Bazi:
Ob es für Selbstständige besser wird? Ggf. wird die Bundeswehr einfach entscheiden, diese hohen Kosten nicht zu wollen - und dann wäre einfach Edeka.
wenn die Kosten mit denen eines aktiven identisch sind - wären viele schon zufrieden ;) ein A8 oder A9 muss in der Freien Wirtschaft, gerade im Handwerk erst einmal erreicht werden ;)
Sehe ich Selbstständiger ähnlich wie Du. Irgendwie habe ich das Gefühl, das wir vom Status gar nicht gerne gesehen sind, und gleich einem Schubladendenken in eine hochverdienende Gruppe der Gesellschaft von den BW Verantwortlichen gesteckt werden. Schaun wir mal wie es wird, notfalls kann man ja selber bei Verschlechterung die Notbremse ziehen, und den Reservedienst an den Nagel hängen
Ich will ja hier den Teufel nicht an die Wand malen, aber...
Bei der ganzen Diskussion habe ich das Gefühl, dass hier alle davon ausgehen, dass eins auf jeden Fall so bleibt wie es ist, nämlich dass das Geld, welches während einer RDL "(v)erdient" wird zum "normalen Gehalt", respektive zu den Leistungen der USB dazukommt. Also:
Gehalt/Bezüge USB-Leistungen zzgl. Wehrsold, Leistungszuschläge, Zulagen, V-Geld, DzuZ etc.
Ich lese aber in den entsprechenden Veröffentlichungen nur, dass man erreichen will, dass der Reservist während seiner RDL das erhält, was ein aktiver SaZ/BS erhält. Das heißt nach meinem Verständnis erstmal, dass es die Leistungen nicht mehr wie bisher obenauf gibt, sondern nur diese Leistungen.
Und wenn ich dabei von meiner persönlichen Situation ausgehe, bedeutet das, dass aus A11 dann A8 werden. Und das gleichen auch mögliche Zulagen finaziell nicht aus. Von allem anderen, was durch die RDL-Tätigkeit an Unannehmlichkeiten bis hin zu Ärger hinzunehmen ist, müsen wir gar nicht reden.
Das habe ich auch so herausgelesen bzw. interpretiert. Das dürfte dann bei vielen Reservisten der Schlußpunkt sein. Wenn man sich finanziell verschlechtert, ist das für die Familie auch nicht gerade gut. Aber ich warte für eine Bewertung erst mal das Jahr 2015 ab.
Schauen wir mal - dem Herrn Sensburg habe ich persönlich erläutert, das es viele Reservisten gibt, die eben im privaten Leben (deutlich) mehr verdienen, als der entsprechende Dienstgrad während einer RDL.
Ich habe ihm auch gesagt, das eine Anhebung der Mindestleistung der einfache und zielführende Weg wäre - auch am einfachsten umsetzbar und mit den wenigsten Risiken verbunden.
("Sold" hat ja noch weitere Auswirkungen - ich würde nicht nur weniger bekommen, sondern auch mit weniger Rentenversichert werden, dazu dass Minusgeschäft bei Reisekosten und DVag).
Warten wir halt mal handfeste Infos ab.
Man darf gespannt sein.
F_K,
es gibt aber auch sehr viele, die deutlich weniger verdienen, vor allem im Bereich Mannschafter/ UoP. Jedenfalls bewege ich mich in diesen Kreisen, und gerade im Osten der Republik. Ich bspw. mit A7 / Stufe 8 würde mehr verdienen beim Bund.
Die Msch/UoP stellen aber eine eher geringere Gruppe der (häufiger) wehrübenden Res.
Die Kameraden in den Mangel-AVR verdienen i.d.R. auch im Zivilen entsprechend gut.
Der selbstständige (Fach-)Arzt, der zu einer WÜ noch Geld mitbringen muss (neben dem organisatorischen Aufwand), wird dann in Zukunft eben einfach nicht mehr zur Verfügung stehen.
Ob das so gewollt sein kann ...
Ich lege jetzt schon wenn ich alles in einen Topf schmeiße, ohne Einsatzreservist zu sein, bis 3 Wochen RDL Geld oben drauf. Es gleicht sich aus je länger die RDL dauert, da die Samstage und Sonntage es ausgleichen.
Als HptFw war es das dann wohl für mich?
Zitat
Die Mindestbeträge werden "erheblich angehoben – und zwar auf die Nettobesoldung aktiver Soldaten."
Bin ich der Einzige, der aus diesem Satz (zuvor verlinkter Artikel des Reservistenverbandes) herausliest, daß es keine Anzeichen dafür gibt, daß "Besserverdienende" schlechter gestellt werden? Nach den bisherigen Informationen sehe ich das Problem nicht. Bezüge also
mindestens wie ein Aktiver.
ZitatAls Höchstsatz pro Tag sind 430 Euro Bezug vorgesehen
Und, wenn ein Höchstsatz definiert ist wird es wohl auch mehr geben, denn mit 430 € pro Tag wären wir (wenn ich mich nicht irre) etwa bei Besoldungsgruppe B5.
Sicher wissen wir es natürlich erst, wenn alles in verbindliche und nachlesbare Formen gegossen ist, aber zumindest nach der Berichterstattung sehe ich jetzt kaum Grund zur Schwarzmalerei.
War das nicht genau das, was ich bereits schrieb?
Aber gut, dass noch jemand der Ansicht ist. ;)
Weiterhin ist mir noch aufgefallen, dass in dem Beitrag nirgends von dem Wehrsold die Rede war. Ich habe den Bericht so aufgefasst, dass er im Wesentlichen
Änderungen aufzeigen soll und wenn er nicht erwähnt wird, könnte es ja sein, dass es beim Sold keine Änderung geben wird. Dann würde er nach wie vor, zusätzlich zu den Zulagen oben drauf kommen.
Der Einzige Unterschied bei dieser Besoldung wäre dann, dass es keinen
Zitat[...] Unterschied bei der Besoldung zwischen Einsatzreservisten und anderen beorderten Reservisten gäbe [...]
Zitat von: Terek am 14. November 2014, 01:26:24Und, wenn ein Höchstsatz definiert ist wird es wohl auch mehr geben, denn mit 430 € pro Tag wären wir (wenn ich mich nicht irre) etwa bei Besoldungsgruppe B5.
Du irrst Dich ;) ! € 430,-- pro Tag macht bei einem Monat mit 30 Tagen exakt € 12.900,--! Damit sind wir auch nach der Besoldungstabelle von 2015 im Bereich knapp unter B11, welches mit ca. € 13.142,-- dann angesiedelt sein wird! Und ... sorry, aber für den Staatssekretär, der ja nach B11 besoldet wird, würde sich mein Mitleid über den Verlust von weniger als € 250,-- für einen Monat Wehrübung, der dann ohnehin noch durch den Wehrsold kompensiert werden würde, sehr in Grenzen halten ;D !
Lieber Tommie,
Netto / Brutto Unterschied ist klar? Mindestleistung ist Nettobetrag.
Mir ist der Unterschied schon klar, F_K ;) ! Nur ... wenn der Netto-Betrag der Höchstleistung schon beim Brutto-Grundentgelt der Besoldungsstufen B10 bis B11 liegt, dann liegt der Bruttobetrag um einiges darüber, weil da ja noch die jeweiligen (Höchst-) Sätze für KV, RV, AV und PV (sofern die Herrschaften überhaupt gesetzlich versichert sind!) dazu kommen, von der Steuer, die in diesem Segment auch nicht zu unterschätzen ist, sprechen wir da noch gar nicht! Bei Steuerklasse 1, keiner Kirchensteuer, keine Kinder müsste man ca. 23.500,-- € brutto haben, also ein Jahreseinkommen von ca. 282.000,-- €, um netto ca. 13.000,-- € zu haben!
Fazit: Ein Höchstsatz von € 430,-- netto am Tag, wird wahrscheinlich nur von einem einstelligem Prozentsatz aller "Werktätigen" übertroffen. Diese wären dann wohl, so wie es auschaut, bedauerliche Einzelschicksale, die leider nicht berücksichtigt werden können ;D ! Mein Mitleid dafür gibt es definitiv auch nicht ...
@ Tommie:
Schon klar.
Wenn dieser Höchstsatz allerdings auch für Selbstständige zutreffend sein soll, relativiert sich die Summe wieder.
Ein praktizierender Arzt muss über seinen "Tageslohn" ja auch die Praxis und seine "Helferlein" bezahlen - da sind 430 Euro dann nicht mehr so viel.
Neuest Info: Nach Auskunft meines PersFw kam Info von BAPersBw, dass 10monatige RDL ab sofort genehmigt werden. Antrag auf Verlängerung meiner derzeitigen RDL läuft, ich halte euch auf dem Laufenden.
Zitat von: Opa_Hagen am 30. Januar 2015, 15:41:26
Neuest Info: Nach Auskunft meines PersFw kam Info von BAPersBw, dass 10monatige RDL ab sofort genehmigt werden. Antrag auf Verlängerung meiner derzeitigen RDL läuft, ich halte euch auf dem Laufenden.
Das ist aber schon seit letztem Jahr Oktober oder November so.
Da war es zwar noch nicht offiziell, aber Abt 6 war angehalten dementsprechend danach zu Arbeiten.
"Angehalten"... aber auch nach intensiver Recherche im Intranet hab ich nix schriftliches dazu gefunden. Tipps?
Wie ich schon gesagt habe, es existierte zu dem Zeitpunkt nichts offizielles. Das war eine interne Anweisung.
Das ist ja für "Berufsresis" bald eine richtige Lebensperspektive... ::) Etliche Scheinselbständige und Berater leasen bestimmt schon neue Wagen.
Klar, schön Januar und Dezember frei machen und von Februar bis Ende November üben. Besser geht's nicht. :D Und am besten noch ein Hotel oder Ferienwohnung weil keine Unterkunft gestellt werden kann.
Direkte Kommentare auf meine beide "Vorredner" spar ich mir, "Kameraden", das ist peinlicn! Solltet ihr in euren Kommentaren Stabsoffiziere meinen´, dann sagt es. Ich persönlich habe mich auf meinen Arsch gesetzt und etliche Lehrgänge als Resi besucht, um meine ATN´s und Dienstgrad zu bekommen. Und ja, ich werde auf diesem Wege "Berufsresi", und ich fülle diesen Posten bestimmt besser aus als manche BS oder SaZ. Schlimm, wie abfällig ihr über RDL redet.
Wer den Job machen möchte, soll sich dafür bewerben und das Ergebnis akzeptieren. Alles andere ist und bleibt Murks! Der Reservist erhält keine akzeptablen sozialen Ansprüche und baut sein Leben auf einer Lüge auf und die Bw verschleiert dann offensichtlich Dienstposten, die sie sonst eigentlich offen ausschreiben und angemessen vergüten müsste.
Wer hier wem einen Bärendienst leistet, überlassen wir dann einmal einem unbefangenen Betrachter. ::)
Wolverine, mag ja richtig sein aus Deiner Sicht der Dinge, aber für mich persönlich: ich verdiene mehr als hier auf dem Lande, wo die Jobs eh dünn gesät sind und ich weiss, dass ich meinen DP gut und richtig ausfülle. Ich mache das gern, bin geachtet und anerkannt, Geld stimmt, was will ich mehr? Und ich nehme mit Sicherheit keinem BS oder SaZ seinen Job weg.
Natürlich. Entweder ist man eigentlich doch überflüssig oder der DP müsste sonst für einen SaZ oder BS ausgeschrieben werden.
Als Reservist erhält man lediglich geringe Anwartschaften für die spätere Rente und man hat keinerlei längerfristige Sicherheit. Bei jedem zivilen Arbeitgeber würde man hier von "Leiharbeiter", Kettenbefristung etc. reden. Also zusammengefasst einem "miesen Arbeitsverhältnis". Soviel dann auch zu Achtung und Anerkennung. Eine selbstgefertigte Urkunde ist halt sehr billig im Druck ....
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie sich dabei einfach nur selbst betrügen.
Weiteres Problem:
Das geht nur solange gut, wie man gesund ist. Wenn der BS im Laufe seiner Dienstzeit nicht mehr voll einsetzbar ist, wird er idR trotzdem weiterverwendet. Das wird beim Resi nicht passieren - sobald da mal gesundheitlich was passiert, ist ganz schnell Schluss mit der Resikarriere.
Das sollte einjeder, der diesen Weg geht, bedenken.
"[...]der DP müsste sonst für einen SaZ oder BS ausgeschrieben werden."
Was heißt hier müsste? Wenn ein DP vakant ist, muss dieser nicht in jedem Fall ausgeschrieben werden?
BTW: Es gibt auch DP, wo der Inhaber, wie auch immer, über mehrere Monate diesen nicht besetzen kann.
"[...]Bei jedem zivilen Arbeitgeber würde man hier von "Leiharbeiter", Kettenbefristung etc. reden. Also zusammengefasst einem "miesen Arbeitsverhältnis". "
Da hast Du nicht ganz unrecht, nicht umsonst heißt der Reservist nun Reservedienstleistender.
Zitat von: wolverine am 31. Januar 2015, 11:14:39Als Reservist erhält man lediglich geringe Anwartschaften für die spätere Rente und man hat keinerlei längerfristige Sicherheit.
Na ja, das Absacken in Hartz-IV, das durch die häufigen RDL verhindert wird, findet dann eben nach Eintritt ins gesetzliche Rentenalter statt! Wird ne harte Landung werden für die Kameraden!
MMG, richtig. Mein TE Führer ist in den nächsten 12 Monaten 10 Monate auf Lg. Und Leiharbeiter draussen in der freien Wirtschaft werden nicht so behandelt wie Resis. Zumindest nicht in meinem Fall. Und ich kenne einen Prof, der regelmässig als OTA Dienst leistet. Und auch der nimmt keinem BS die Stelle weg. Sicher kann man sich hinstellen und sagen, der Dienstherr muss sich Personal für alle Eventualitäten vorhalten, aber das wäre absolut unökonomisch und politisch ungewollt. Soll man jeden DP spiegeln? Jeder aktive Soldat kann auch mal länger krank sein, wie soll man das handeln mit 185.000 Mann? Einsatzrotation erhöhen? FWDler in den Einsatz jagen? Berufsarmee?
Zitat
Na ja, das Absacken in Hartz-IV, das durch die häufigen RDL verhindert wird, findet dann eben nach Eintritt ins gesetzliche Rentenalter statt! Wird ne harte Landung werden für die Kameraden!
Tommie, das ist respektlos. Damit werden alle Kameraden, die RDL ableisten, abqualifiziert. Keine Bange, ich sorge schon für meine Rente. Und wenn ab 01.11.2015 die neuen Regelungen bzgl. Besoldung für Resis (so hab ich es gehört) in Kraft treten, kann man sehr wohl mehr als genug auch privat für die Rente zurücklegen.
Wenn hier schon in diese Richtung geschossen wird, sollte man eher darüber nachdenken, wie die Mannschafter OSG´s sich nach 12 Jahren draussen zurechtfinden sollen, nachdem sie 12 fette Jahre genossen haben.
edit: Zitat kenntlich gemacht
ZitatWenn hier schon in diese Richtung geschossen wird, sollte man eher darüber nachdenken, wie die Mannschafter OSG´s sich nach 12 Jahren draussen zurechtfinden sollen, nachdem sie 12 fette Jahre genossen haben.
Durch Nutzung des BFD-Anspruches Voraussetzung für ein geregeltes Einkommen schaffen?
Nein, das ist nicht respektlos, das ist die Wahrheit! Wer RDL ableistet und einen festen Arbeitsplatz hat, wird davon nicht betroffen sein, aber die arbeitslosen Dauerwehrübenden, denen wird es so ergehen! Und keine kann mir erzählen, dass ihn sein Arbeitgeber zehn Monate im Jahr für RDLs frei stellt!
Zitat von: Tommie am 31. Januar 2015, 13:24:21
Nein, das ist nicht respektlos, das ist die Wahrheit! Wer RDL ableistet und einen festen Arbeitsplatz hat, wird davon nicht betroffen sein, aber die arbeitslosen Dauerwehrübenden, denen wird es so ergehen! Und keine kann mir erzählen, dass ihn sein Arbeitgeber zehn Monate im Jahr für RDLs frei stellt!
Ja, mir geht es so. Auf meinem Arbeitspaltz sitzt jetzt einer meiner letzten Azubis, den ich bis zu einem sehr guten Berufabschluss ausgebildet habe und mein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde. Und der Bw ist es, im Gegensatz zur freien Wirtschaft, scheissegal, wie alt man ist, solange man die Anforderungen erfüllt. Warum soll ich diese Chance nicht nutzen? Ja, sicher habe ich noch Anspruch auf ALG I, aber mir macht das auch Spass, was ich leiste beim Bund. Und ich lass mich nicht abqualifizierend als arbeitsloser Dauerwehrübender bezeichnen, womöglich noch von einem "Kameraden", das grenzt für mich an Beleidigung.
Damit bin ich raus hier.
Was ist denn an der Aussage "arbeitsloser Dauerwehrübender" frech, abqualifizierend oder respektlos? Das verstehe ich nicht? Bist Du arbeitslos? Ja, das schreibst Du doch selbst! Bist Du andauernd am Wehrüben? Ja, wie Du auch wieder schreibst!
Mein Fazit muss daher lauten, dass Du es wohl nicht verträgst, wenn Dir jemand die Wahrheit sagt! Spätestens dann, wenn Du nach Eintritt in die gesetzliche Rente davon nicht leben kannst und die Grundsicherung beantragen musst, wirst Du verstehen, wovon ich spreche!" Alles, was Du bis dahin betriebst, ist blanke Augenwischerei!
Das war doch schon an der Reaktion auf meinen Post zu den Änderungen ersichtlich. Wer mit seiner Situation zufrieden ist, kann auch Fragen und Kritik vertragen.
Ohne mich jetzt mit dem Personalgeschäft o.Ä. auszukennen:
Wenn die Einheit es ermöglich ständig lange RDL abzuleisten, dann kann man hier wie schon geschrieben auch eine feste Stelle ausschreiben für einen SaZ oder meinetwegen BS.
Ruht eigentlich während einer RDL der Anspruch auf ALG1 bzw. 2? Weil eigentlich steht man ja in dieser Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Meine Meinung hierzu ist die folgende entweder verdiene ich mein Geld in der freien Wirtschaft, oder bei der Bw als SaZ oder BS.
Während einer RDL ist man in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter versichert, erwirbt also dabei, (wenn auch geringe!) Rentenansprüche, im Gegensatz zu der zeit, in der man "Harzt-IV" bezieht! Weiterhin ist man per Gesetz in der Arbeitslosenversicherung versichert, kann also, wenn man innerhalb der letzten ... Jahre bestimmte Zeiten erfüllt hat, ALG-I anstatt Hartz-IV beantragen! ALG I-Ansprüche hat man während einer RDL nicht, weil man, wie vom "mailman" richtig erwähnt, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht!
ZitatWenn die Einheit es ermöglich ständig lange RDL abzuleisten, dann kann man hier wie schon geschrieben auch eine feste Stelle ausschreiben für einen SaZ oder meinetwegen BS.
Das funktioniert nicht, weil die Stelle in der STAN (neu: SollOrg) nicht existiert. Dazu müsste man eine entsprechende STAN-Änderung beantragen und die dürfte in den seltensten Fällen durchgehen.
Für einen Reservisten kann ich aber einen STAN-Dienstposten "spiegeln", in dem ich die originalen Stellen-Daten (Soll-ATB und Soll-ATN, Dotierung usw.) auf den Spiegel-Dienstposten übertrage. Dabei bedarf es keiner STAN-Änderung.
du kannst mit einer RDL deine ALG I Zeit allerdings verlängern ;)
die Zeiten in der das ALG I wegen RDL ruht, werden nach der RDL hinzugerechnet - das heist, wenn du 12 Monate Anspruch auf ALG I hast und in dieser Zeit eine RDL von 4 Monaten leistest - unterbricht du deinen Zeitraum für ALG 1 um diese 4 Monate und kannst infolge dessen 4 Monate länger ALG I empfangen
Zitat von: KlausP am 31. Januar 2015, 15:43:32
ZitatWenn die Einheit es ermöglich ständig lange RDL abzuleisten, dann kann man hier wie schon geschrieben auch eine feste Stelle ausschreiben für einen SaZ oder meinetwegen BS.
Das funktioniert nicht, weil die Stelle in der STAN (neu: SollOrg) nicht existiert. Dazu müsste man eine entsprechende STAN-Änderung beantragen und die dürfte in den seltensten Fällen durchgehen.
Für einen Reservisten kann ich aber einen STAN-Dienstposten "spiegeln", in dem ich die originalen Stellen-Daten (Soll-ATB und Soll-ATN, Dotierung usw.) auf den Spiegel-Dienstposten übertrage. Dabei bedarf es keiner STAN-Änderung.
Aber wenn eine Einheit/ Verband ein Fehl feststellt, kann es es die STAN/ SollOrg ändern. Wenn aber die Arbeit durch Dauerwehrübende verrichtet wird, gibt es dafür keine Argumente mehr. Das ist das Gleiche, wie mit Schwarzbeständen. Mir ist auch klar, dass fast jeder welche hat. Aber wenn damit erst der Auftrag erfüllt wird, nimmt das die Argumente den Bestand zu ändern!
Sachlich:
- der RDL bekommt ja Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, auf Basis seines Arbeitslohns - daher hat dies positive Auswirkungen auf die Rente.
- 10 Monate RDL ist nur und ausschließlich bei Vakanten möglich, d. h. die Soll Org stimmt schon, kann aber nicht umgesetzt werden (Krankheit, Lehrgang, Einsatz, whatever ...)
Insoweit gehen hier viele Sachvorträge deutlich fehl - die Weisung kommt von einem Staatssekretär und wird vermutlich dieses Jahr noch gesetzlich normiert, neben der Änderung USG.
Zitat von: F_K am 01. Februar 2015, 09:10:54
Sachlich:
- der RDL bekommt ja Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, auf Basis seines Arbeitslohns - daher hat dies positive Auswirkungen auf die Rente.
60% der Bezugsgröße. :-\ Das bedeutet 0,6 Rentenpunkte für ein ganzes Jahr Wehrübung; abzüglich der zwei freien Monate weniger.
Zitat von: F_K am 01. Februar 2015, 09:10:54
- 10 Monate RDL ist nur und ausschließlich bei Vakanten möglich, d. h. die Soll Org stimmt schon, kann aber nicht umgesetzt werden (Krankheit, Lehrgang, Einsatz, whatever ...)
So ist es gedacht und unter bestimmten Voraussetzungen war eine WÜ länger als sechs Monate ja auch bisher möglich. Nur hatte hier aus gutem Grund das BMVg den Daumen drauf, um eben der sozialen Verantwortung als Arbeitgeber gerecht zu werden.
Und die beschriebenen Voraussetzungen liegen sicher nicht jedes Jahr vor. Und das steht ja dem Institut "Berufsresi" entgegen.
ZitatNur hatte hier aus gutem Grund das BMVg den Dauem drauf, um eben der sozialen Verantwortung als Arbeitgeber gerecht zu werden.
Eben. Deshalb musste das ja auch für jeden Einzelfall durch einen Offizier mindestens der Ebene Bataillonskommandeur beantragt und begründet werden. Das war vor 10 Jahren schon so, als ich damit noch zu tun hatte und ist heute immer noch so.
@ Wolverine:
Nach welcher Quelle? Ich habe bei mir den Eindruck, das Beiträge in Höhe meines Gehaltes gezahlt werden, so meine Rentenbescheinigungen...
Ja, weil ein "normaler" Wehrübender eben entsprechend seines üblichen Gehaltes vergütet wird. Wenn man aber ausschließlich Wehrübender ist, gilt § 166 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI.
Nach welchem Maßstab sollte man die Rentenbeiträge eines Berufsresis auch sonst berechnen?
Hallo Wolverine,
das Thema hatten wir schon mal (bezüglich der Höhe der USG Leistungen bei Arbeitslosen), Dein Zitat liest sich:
Zitat(1) Beitragspflichtige Einnahmen sind1.
bei Personen, die als Wehr- oder Zivildienstleistende versichert sind, 60 vom Hundert der Bezugsgröße, jedoch bei Personen, die eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz erhalten, das Arbeitsentgelt, das dieser Leistung vor Abzug von Steuern und Beitragsanteilen zugrunde liegt,
Der Arbeitslose erhält eine USG Leistung nach Verdienstausfall, und zwar in Höhe seines ehemaligen Arbeitsentgeltes, und dies ist dann die Bezugsgröße.
Da unterscheidet der Gesetzgeber einen Arbeitslosen vom Arbeitnehmer nicht.
Wolverine meint nicht den Arbeitslosen "Berufsresi" sondern den andauerenden arbeitssuchenden "Berufsresi" mit USG Mindestleistung.
Soweit ist mir das schon klar. Wir reden hier aber eben vom Berufsreservisten. Die, ich z. T. Auf Wehrübungen oder DVag kennengelernt habe, haben kein ernsthaftes ziviles Einkommen! Die sind gerne Freiberufler oder wandeln zwischen Leiharbeiter und Arbeitslosigkeit hin und her. Schon ALG I ist doch nur noch ein Bruchteil des letzten wirklichen Einkommens. Und die zwei Monate ohne RDL bedeuten dann auch immer ALG Bezug. Irgendwann errechnet sich der Verdienstausfall dann aus dem ALG Anspruch von der Mindestleistung nach USG.
Die Bezugsgröße sollte so bei 33.000/34.000 € liegen. Selbst unter Einberechnung der Mindestleistung wird das wohl nicht mehr als 60% werden.
Also Nein, es wird mich hier keiner überzeugen, dass RDL ein attraktives Geschäftsmodell sind! Das ist ein Hobby oder meinetwegen gesellschaftliches Engagement oder was auch immer.
Wer SaZ oder BS werden will, soll sich der Auswahl stellen. Seit Wegfall der starren Altersgrenze ist das für jeden möglich, der einen verwertbaren Beruf hat. Wenn man sich in dem Verfahren aber nicht durchsetzt, soll man das halt auch akzeptieren! Durch ständiges üben so zu tun als hätte man das, ist und bleibt Selbstbetrug.
Wenn dann in ein paar Jahren mal kein Bedarf besteht oder sich der Gesundheitszustand des Resis ändert und er schlicht nicht mehr eingeplant wird, ist dann das Gejammer groß. Dann wird die Misere klar und dann kommen wieder die weinerlichen Geschichten von wegen: Die Bw hat mich fallen lassen...
Zitatandauerenden arbeitssuchenden "Berufsresi" mit USG Mindestleistung.
.. auch dieser erhält 100% Rentenbeiträge (auf die Mindestleistung).
ZitatIrgendwann errechnet sich der Verdienstausfall dann aus dem ALG Anspruch von der Mindestleistung nach USG.
Negativ - selbst wenn der Arbeitslose nach Hartz IV "absackt", so wird die USG Leistung nach seinem "damaligen" Einkommen berechnet.
ZitatAlso Nein, es wird mich hier keiner überzeugen, dass RDL ein attraktives Geschäftsmodell sind!
Dies war nicht meine Absicht - ich wollte nur die Gesetzeslage klarstellen.
Nachbrenner:
- Zum 1. 11. 2015 soll die zentrale Bearbeitung der USG Anträge umgesetzt werden.
- Zum 1. 11. 2015 wird eine Anhebung der USG Mindestsätze erfolgen - und zwar auf das Niveau der Bezüge des aktiven Dienstgrades. (damit wird eine RDL für Kameraden, die weniger verdienen / verdient haben als ihr Dienstgrad deutlich attraktiver ....)
- Die zulässige Obergrenze für RDLs (3500 Stellen) wird nicht ausgeschöpft, alle Dienststellen sind daher gehalten, mehr RDLs zu machen.
- Beorderungsstand bei Res nur bei ca. 50%.
Quelle: Vortrag OTL H. von BAPersBw.
Zitat von: F_K am 02. Februar 2015, 10:07:41
Negativ - selbst wenn der Arbeitslose nach Hartz IV "absackt", so wird die USG Leistung nach seinem "damaligen" Einkommen berechnet.
Dafür hätte ich jetzt aber gerne einmal eine Quelle! ALG II bedeutet doch mindestens einjähriger Bezug von ALG I (meinethalben verlängert durch andauernde RDL). Einen aktuellen Gehaltsnachweis wird es dann nicht mehr geben und der durchschnittliche Verdienst der letzten 12 Monate ... siehe oben.
Wir sind uns aber hoffentlich einig, dass
- DauerRDL nicht der von Gesetzgeber normierte Regelfall ist und so nicht gewünscht ist?!
- DauerRDL eben von der Konstruktion ein Arbeitsverhältnis darstellt, welches in der Privatwirtschaft geächtet ist?!
- die weiteren sozialen Risiken neben der Rentenanwartschaft unwidersprochen sind?!
Lieber Wolverine:
Gesetzliche Quelle, USG:
Zitat§ 13 Verdienstausfallentschädigung
(1) Wehrpflichtige, die infolge des Wehrdienstes Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Lohnersatzleistungen einbüßen, erhalten eine Verdienstausfallentschädigung nach Absatz 2 oder 3.
(2) Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz während des Wehrdienstes ruht, wird das entfallende Arbeitsentgelt ersetzt. Als Arbeitsentgelt im Sinne des Satzes 1 gilt das Bruttoarbeitsentgelt, das dem Arbeitnehmer für die Zeit des Wehrdienstes im Fall eines Erholungsurlaubs zugestanden hätte, nach Abzug der Steuern vom Einkommen und der Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozial- und Arbeitslosenversicherung; zum Arbeitsentgelt gehören nicht besondere Zuwendungen, die mit Rücksicht auf den Erholungsurlaub gewährt werden.
(3) Liegen die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht vor, erhält der Wehrpflichtige für jeden Wehrdiensttag 1/360 des Arbeitslohns, der in dem Jahre erzielt wurde, das dem Kalendermonat vor der Einberufung vorausgeht, nach Abzug der entrichteten Steuern vom Einkommen und der Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozial- und Arbeitslosenversicherung. § 10 Abs. 2 Nr. 2 zweiter Halbsatz und § 10 Abs. 3 gelten entsprechend.
.. und glaube mir, es gibt ein Urteil BVerwaltungsGericht, dass "das Jahr", das Jahr ist, in dem noch gearbeitet wurde (ist in einem der älteren Threads als Quelle mit Link genannt).
Ansonsten:
- Ja, eine RDL von 10 Monaten ist ein Sonderfall für Vakanzen
- Eine RDL ist kein Arbeitsverhältnis (sondern ein Dienstverhältnis)
- Dienstverhältnisse haben gewisse Risiken, Ja.
Aber ich stimme Dir voll zu, dass "Dauer RDL Leistender" über Jahre sicherlich weder "gewollt" noch sinnvoll ist.
Ich sehe allerdings nichts negatives darin, eine RDL als "Brücke" zu nutzen, dies ist im Interesse des Dienstherrn und des Res.
Zitat von: F_K am 02. Februar 2015, 10:39:36
.. und glaube mir, es gibt ein Urteil BVerwaltungsGericht, dass "das Jahr", das Jahr ist, in dem noch gearbeitet wurde (ist in einem der älteren Threads als Quelle mit Link genannt).
Ok, Du gibt mir aber hoffentlich zu, dass das so aus dem Gesetzeswortlaut nicht unbedingt zu lesen ist?! Ich habe hierfür weder Juris bemüht noch alte Themen ausgegraben. Ich war selbst das Wochenende beruflich unterwegs und schrieb hauptsächlich zwischendurch von mobilen Systemen.
Wir reden hier etwas am Thema vorbei. Unser Opa sagt eindeutig, dass er RDL macht weil es in seiner Region keinen Job gibt. Und dann ist es das schlechte Substitut eines Arbeitsverhältnisses, was eben im Gegensatz zum üblichen Dienstverhältnis keine andauernde Fürsorge aufbaut. Im Gegenteil: Es war Teil der Fürsorge so etwas nur im eng begrenzten Ausnahmefall zuzulassen.
Kein Mensch - zumindest ich nicht - sagt, dass RDL nicht genutzt werden sollen. Wenn man daran Spaß hat und die Risiken abschätzen kann oder es eben sogar temporär sinnvoll und lukrativ ist, soll man das machen. Ich bin ja selbst noch beordert. Aber ich bin mir eben klar bewusst, dass dort nicht meine wirtschaftliche Existenz liegt.
Lieber Wolverine:
Einheitlichkeit des Denkens bei Offizieren - ich stimme Dir doch zu.
- Das USG Gesetz ist in diesem Punkt nicht sehr deutlich formuliert, ja.
- viele (lange) RDLs in Folge sind wohl so etwas wie ein "Arbeitsverhältnis" (im Sinne von "wird so von Seiten des Res genutzt"), ohne hier besondere Fürsorge zu begründen.
- Es ist nicht ratsam, darauf seine Existenz aufzubauen und sich wirtschaftlich abhängig zu machen.
Insoweit ist es auch sinnvoll, auf die damit verbundenen Risiken hinzuweisen.
ZitatUnser Opa sagt eindeutig, dass er RDL macht weil es in seiner Region keinen Job gibt. Und dann ist es das schlechte Substitut eines Arbeitsverhältnisses, was eben im Gegensatz zum üblichen Dienstverhältnis keine andauernde Fürsorge aufbaut.
Hiho, ja, so ist es. Und wenn ab November die USG Änderung in Kraft tritt, werde ich nach A7 Erfahrungsstufe 8 bezahlt. Und um etwas Adäquates hier bei uns in der Gegend zu finden, muss man SEHR lange suchen, GANZ viel Glück haben und jünger sein. Also so gut wie unmöglich.
Altersvorsorge? Ja klar, habe ich, auch noch privat, mein Haus ist bezahlt, meine Frau im ÖD. Ich kann nur erahnen, wo ihr euren Lebensmittelpunkt habt und welche Berufe ihr ausübt, aber etwas Vergleichbares wie eben A7 mit ES 8 ist hier net zu bekommen.
Und als "Berufsresi" habe ich eben Zeit, ohne absoluten wirtschaftlichen Zwang mich auf dem ersten Arbeitsmarkt umzusehen.
Also nutze ich die Möglichkeiten, die mir die Bw bietet. Und kann mich auch noch weiterbilden, mal hier nur SASPF als Beispiel genannt.
Edit:
Zitat kenntlich gemacht
Jeder ist seines Glückes Schmied. :-\
@F_K:
ZitatZum 1. 11. 2015 wird eine Anhebung der USG Mindestsätze erfolgen - und zwar auf das Niveau der Bezüge des aktiven Dienstgrades.
Ist die Gesetzgebung überhaupt schon durch? Ist dazu etwas gesagt worden?
Dann müssen wir uns zukünftig Horden lebensälterer "Oberstleuchttürmen" erwehren, die unbedingt wehrüben wollen, weil A15 Stufe 8 eine Entlohnung ist, für die man ansonsten mehrere Monate arbeiten müsste ;D !
@MMG:
Die Kabinetts Vorlage soll wohl diesen Monat erfolgen - der OTL nannte den Zeitrahmen realistisch.
Der Mindestbetrag wird wohl pauschaliert gezahlt ( nach Dienstgrad, Familienstand, Kinder), es erfolgt keine Betrachtung im Einzelfall, weil zu kompliziert (Steuerklasse, whatever).
@ Tommie:
Die meisten Kameraden die ich kenne, werden keine erhöhten USG Leistungen erhalten, weil wie bisher der Verdienstausfall höher ist als die Mindestleistung.
Tatsächlich attraktiver wird es für Studenten und Kameraden mit geringem oder ohne Einkommen.
ZitatDann müssen wir uns zukünftig Horden lebensälterer "Oberstleuchttürmen" erwehren, die unbedingt wehrüben wollen, weil A15 Stufe 8 eine Entlohnung ist, für die man ansonsten mehrere Monate arbeiten müsste ;D
Ein "Oberstleuchttürmer" schmunzelt darüber (Leiter einer Privatklinik). ;)
Zitat von: Tommie am 03. Februar 2015, 08:59:43
Dann müssen wir uns zukünftig Horden lebensälterer "Oberstleuchttürmen" erwehren, die unbedingt wehrüben wollen, weil A15 Stufe 8 eine Entlohnung ist, für die man ansonsten mehrere Monate arbeiten müsste ;D !
Für den akademischen Mittelbau, der wartet das ein Lehrstuhl frei wird... und frustriert ist, könnte es in der Tat, wenn A15 Stufe 8 etc, eine Alternative zum akademischen Grundbetrieb werden. Auch wenn nur für ein paar Wochen ;)
Ein "Oberstleuchtturm" :)
@ TheScientist:
Das könnte eine Alternative für JEDEN Angestellten im akademischen Umfeld sein - du weißt doch genauso gut wie ich, wie exorbitant gut die Löhne sind (selbst mit Professur).
Ärgert mich schon, dass diese Änderung so spät kommt und so viele Jahre hat auf sich warten lassen - sonst hätte sich der Einsatz wenigstens mal finanziell gelohnt. Aber nein - die Änderung konnte ja nicht um ein halbes Jahr vorgezogen werden ::)
HCRenegade,
d'accord!!!
Hier ein Bsp.: postdoc (z.B. Dr. rer. nat.) + Uni (="Wissenschaft. Mitarbeiter")
= TVL13 E1 (Zeitvertrag, 2-3 Jahre nur!!!!)
:'(
Wenn alles gut läuft!!!
Genau deswegen werde ich dieses Spiel nicht mitspielen ;)
Ich kann mir aber schon sehr gut vorstellen, dass die teilweise deutliche Erhöhung des Vergütung (schätzungsweise eine Verdreifachung der Mindestleistung) dazu führen wird, dass vermehrt "Volkssturm-Reservisten" üben werden, also diejenigen, die auf Distanz sofort als Reservisten erkennbar sind, bestenfalls einen geringen Mehrwert für die Truppe darstellen und im Zivilen auch nicht Fuß fassen konnten.
Sehr unschön, da dadurch auch das Image derjenigen fähigen und motivierten Res, die als solche sich nicht zu erkennen geben (versuchen) leiden wird. meiner Erfahrung nach ist die Truppe gegenüber Res eher skeptisch eingestellt - zumindest solange, bis man sich als fähig erwiesen hat.
Wie lassen sich eigentlich 10monatige WÜ nach "oben" begründen? In absoluten Mangelverwendungen könnte ich mir das vorstellen - aber ein SU dürfte doch seltenst eine Mangel-AVR haben. Stellt doch IMHO auch ein Stückweit das Versagen der (weit) übergeordneten Führung dar, wenn ein DP wirklich so lange vakant ist und das nicht mit Aktiven kompensiert werden kann - gerade bei Nicht-Mangelverwendungen.
Vielleicht habe ich es ja irgendwo im Beitrag überlesen aber wie soll sich den die Erfahrungsstufe für einen Reservisten berechnen lassen?
Hallo F_K,
kurze Frage zu den von Dir angesprochenen beabsichtigten Änderungen für RDL:
Wurde etwas zu den maximalen Tagessätzen Verdienstausfallentschädigung für Angestellte ausgeführt? Mein letzter Kenntnisstand ist der, dass der Tagessatz für Selbständige auf 430 Euro pro Tag angehoben wird, jedoch keine Ausführungen für Angestellte getroffen wurde?
Danke!
Topas
Zitat von: HCRenegade am 03. Februar 2015, 12:23:15
Genau deswegen werde ich dieses Spiel nicht mitspielen ;)
Ich kann mir aber schon sehr gut vorstellen, dass die teilweise deutliche Erhöhung des Vergütung (schätzungsweise eine Verdreifachung der Mindestleistung) dazu führen wird, dass vermehrt "Volkssturm-Reservisten" üben werden, also diejenigen, die auf Distanz sofort als Reservisten erkennbar sind, bestenfalls einen geringen Mehrwert für die Truppe darstellen und im Zivilen auch nicht Fuß fassen konnten.
Sehr unschön, da dadurch auch das Image derjenigen fähigen und motivierten Res, die als solche sich nicht zu erkennen geben (versuchen) leiden wird. meiner Erfahrung nach ist die Truppe gegenüber Res eher skeptisch eingestellt - zumindest solange, bis man sich als fähig erwiesen hat.
Nun die Einheit in der der besagte "Volkssturmreservist" dann übt muss dem ganzen ja zustimmen. Und das KC mit seiner neuen Daseinsberechtigung "Einstellungsuntersuchung Reservedienstleistener", den ohne Untersuchung keine Beorderung, gibt es ja auch noch.
Ich denke da wird ein Feuer gelöscht was noch nicht ansatzweise brennt.
Zitat von: alter Geist am 03. Februar 2015, 12:27:56Vielleicht habe ich es ja irgendwo im Beitrag überlesen aber wie soll sich den die Erfahrungsstufe für einen Reservisten berechnen lassen?
Ich könnte mir vorstellen, dass dies so geschieht, wie es u. a. bei Wiedereinstellern praktiziert wird, d. h. Rückrechnung auf den 21. Geburtstag. Aber wie sagt man doch so schön ;) ? Nix genaues weiß ich nicht ... :D !
Höchstsätze werden auch wohl angepasst, Zahl habe ich mir nicht gemerkt - ich meine, so plus 30 %.
Wie gesagt, Nettobesoldung eines Dienstgrades ist von vielen Faktoren abhängig (Steuerklasse, Erfahrungsstufe, Religion usw. - da wird eine Pauschalregelung greifen - also nur nach Dienstgrad, Familienstand und Kinder als Beispiel.) - jeder Einzelfall wird NICHT berücksichtigt - ist ja ein pauschaler Mindestsatz und soll einfach sein.
... Einfach aufs Gesetz warten.
;D Ein einfaches Deutsches Gesetz, vielleicht noch auf dem berühmten Bierdeckel auszurechnen :o
Nee glaube ich nicht dran.
Besten Dank für die Info, F_K!
Dann ist der wirklich große Wurf bei den Reservisten welche mehr als den Mindestsatz nach Dienstgrad bezogen verdienen, eine Wehrsolderhöhung von 2 Euro?! Richtig verstanden?
Gruß
@ Topas:
Die "Einsatzreserve" soll wohl sterben und dafür ein höherer Wehrdienstzuschlag ab einer gewissen Tageszahl pro Jahr eingeführt werden.
Mein Eindruck ist aber, dass diejenigen, die gut verdienen, RDLs nicht wegen ein paar Euro mehr oder weniger machen.
Ja grundsätzlich stimme ich zu. Aber als Anmerkung dazu, wir reden hier von Kameraden, die RDL´s nicht machen müssen.
Und leider ist es bei mir so, dass bei mir mehr als 2 Wochen pro Jahr nicht drin sind. Noch gar nicht mal wegen dem Chef, aber als Führungskraft für den untergeordneten Bereich das Boot zu verlassen, für eine Sache die mein Vertreter zwangsweise übernehmen muss und eigentlich (Krankheitstage, Urlaub ausgenommen) gar nicht machen muss. Ich zwinge also meinem Vertreter indirekt mit meiner Entscheidung zusätzliche Arbeit auf, welche nicht sein muss und in anderen Abteilungen/Bereichen so nicht entsteht. Das heisst, man hat sogar noch automatisch einen höheren Abstimmungs-/klärungsaufwand in der Abteilung, der nicht entstehen müsste.
Von daher hatte ich etwas mehr erhofft. Auf jeden Fall gut dass die Verdienstgrenzen angehoben werden. Nur mal so meine Gedanken.
Gruß
TOPAS
Zitat von: F_K am 03. Februar 2015, 15:50:11
Höchstsätze werden auch wohl angepasst, Zahl habe ich mir nicht gemerkt - ich meine, so plus 30 %.
Wie gesagt, Nettobesoldung eines Dienstgrades ist von vielen Faktoren abhängig (Steuerklasse, Erfahrungsstufe, Religion usw. - da wird eine Pauschalregelung greifen - also nur nach Dienstgrad, Familienstand und Kinder als Beispiel.) - jeder Einzelfall wird NICHT berücksichtigt - ist ja ein pauschaler Mindestsatz und soll einfach sein.
... Einfach aufs Gesetz warten.
@F_K:
Wird es den Wehrsold dann noch geben?
Denke schon, warum nicht?
Mal ne Frage dazu...da steht
ZitatDie Mehrausgaben werden aus den Ansätzen des geltenden Finanzplans des Einzelplans 14 erwirtschaftet.
Sind denn vorher die USG Leistungen auch aus dem EP14 gekommen?
@Ralf:
Ja, die USG Behörden sind für die Bearbeitung zuständig, bekommen das Geld aber erstattet.
Woher auch sonst?
ZitatWoher auch sonst?
Da die Anträge über die Stadt/Gemeinde laufen, könnte man auch meinen, dass das Geld aus dem Stadt/Gemeindesäckchen kommt.
Dann könnte man über viele Reservisten den Verteidigungshalt künstlich aufblähen.... Das ist nicht das rechtshistorisch erstrittene Budgetrecht des preußischen Parlamentes, aus dessen Kern das BVerfG z. B. eine Begründung unseres "Parlamentsvorbehaltes" bei Bw-Einsätzen zieht. ;)
Zitat von: ZMZler am 18. Februar 2015, 17:08:48
Mal was Handfestes zum Nachlesen:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0001-0100/57-15.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Vielen Dank für den Link!
Ich gehe die Zahlen gerade mal für mich (OLt d.R. und Student) durch, korrigiert mich mal bitte, wenn ich falsch liegen sollte!
Bisher:
- Wehrsold 14,78 € täglich
- USG 25,00 € täglich
- EinsRes 76,69 € täglich (bis 1278,23 € pro "Einsatzjahr" erreicht wurden)
= 116,47 €
(Hinzu kamen noch Verpflegung und Reinigungskosten)
Laut neuem Gesetzentwurf:
- Reservistendienstleistungsprämie 25,29 € täglich (s. S. 25)
- USG 75,42 € täglich (s. S. 8)
- "Reservstendienst-Verpflichtungs-Zuschlag" 25 € täglich (bei 19-32 RDL Tagen im Jahr, s. S. 19, trifft bei mir am ehesten zu)
= 125,71 €
(Verpflegung ist nun in der Reservistendienstleistungsprämie enthalten)
Ist das soweit korrekt?
Finanziell würde sich da ja dann nicht viel (bei mir) tun. Ich sehe jedoch die Änderung, dass man nun für mehr RDL Tage pro Jahr als ca. 17, nicht mehr "bestraft" wird (weil man bisher nach 17 Tagen keinen EinsRes Zuschlag mehr erhalten hatte), sondern tatsächlich belohnt wird ("Reservstendienst-Verpflichtungs-Zuschlag") als sehr positiv an.
Horrido!
Das bedeutete für mich (HptFw) bei 24 RDL-Tagen bislang:
342,48 € Sold zuzüglich 172,80 € Verpflegungsgeld zuzügl. 1.278,23 € Einsatzreserve, summasummarum 1.793,51 €
Zukünftig stehen mir als zivil A11 Besoldetem für eine 24 -tägige Dienstleistung folgende Leistungen zu:
585,12 € RDL-Prämie zuzügl. 600,00 € Leistungszuschlag (sollte ich dies angeboten bekommen...), Leistungen der Unterhaltssicherung entfallen (wie bisher), somit also 1.185,12 €
Soll ich lachen??? 600 € weniger für immer mehr Stress mit dem zivilen Dienstherrn. Für immer mehr Stress, dem man sich während RDL aussetzt??? Da fühlt man sich doch verarscht oder???
Oder hab ich in diesem tollen Gesetzentwurf irgendetwas überlesen???
@diodon-IV:
Ja, hast Du. Wie Di auf die 600€ Leistungszuschlag kommst, weiß ich nicht. In dem Antrag sind nämlich 1470€ genannt, also noch mehr als vorher...
ZitatIn dem Antrag sind nämlich 1470€ genannt, also noch mehr als vorher...
Als Höchstbetrag. Den erreiche ich aber mit 24 Tagen RDL nicht. Vielleicht solltest Du mal das ganze Dokument lesen? Tip: Der Tagessatz hat sich nämlich auch geändert...
@ Diodon-IV:
Ich denke, Einsatzreservisten (alt) sind etwas benachteiligt, insbesondere, wenn diese nur "knapp" ihre Verpflichtung erfüllt haben.
"Heute" hat man den Maximalbetrag ja schon nach 17 RDL Tagen erhalten und war für 24 Tage verpflichtet.
Auf der "anderen Seite" erhalten nun alle Res, die sich verpflichten, diese Zuschläge.
@diodon-IV
So wie ich das lese, bekommst Du den Zuschlag/die Prämie nach § 10 (von Dir mit 585,12 € (24 x 24,38 €)) zusätzlich zu den Leistungen an Arbeitnehmer nach § 6, also dem, was Du üblicherweise als Arbeitnehmer verdienst.
Wenn Du in der Zeit z.B. netto 1.400 € (§ 6) verdient hättest, zzgl. 585,12 € (§ 10 Abs. 1) ergibt 1.985,12 €, oder nicht? ???
Und bei 24 RDL-Tagen käme noch der Zuschlag (§ 10 Abs. 3) von tgl. 25 € hinzu (24 x 25 = 600 €), wären zusammen 2.585,12 €.
Ich erhalte bisher keine USG-Leistungen noch werde ich welche Erhalten. Ich bin Beamter und erhalte meine Bezüge während der RDL weitergezahlt. Und der Betrag, den ich bisher erhielt (Sold, V-Geld und Einsatzreserve) ergaben zusätzlich zu meinem Gehalt eben diese 1.793,51 und jetzt eben "nur" noch 1.185,12 €.
Ich weiss, ist Jammern auf hohem Niveau, aber wer will sich schon verschlechtern, gerade bei dem, was man mittlerweile für sein Engagement in Kauf nimmt.
@ DadOA:
Bitte die Statements von Diodon-IV (inhaltlich) verstehen:
- Er ist im ÖD beschäftigt, bekommt dort also seine Bezüge weitergezahlt.
- Da diese höher sind als die Mindestleistung (heute) bzw. als die angepasste Mindestleistung (zukünftig), weil er ja A11 verdient (im Gegensatz zum HptFw, welches sein Dienstgrad ist, ändert sich hier nichts.
- Diese Beträge hat er also in der Rechnung unberücksichtigt gelassen, weil sich dort ja nichts ändert.
Stimmt, sry, hatte mir vorher nicht den ganzen Thread durchgelesen. ???
Ohne Verdienstausfall kein § 6. :P
Ich frage mich u.a. auch, warum man uns Reservisten weiterhin die Zahlung von diversen Zulagen vorenthält, die dem aktiven Soldaten gezahlt werden. Wenn man hier schon ein Gesetz schafft, hätte man das auch gleich mit einflechten können.
diodon-IV: schau mal in den § 9. Nun kenn ich Deinen zivilen Netto-Tagessatz nicht, kann mir aber vorstellen, dass Du damit unter der Mindestleistung liegst. Die Differenz zwischen Mindestleistung und deinem zivilen Netto gibt es noch on top...
Meine zivilen Bezüge liegen deutlich über den Mindestleistungen. Schon geprüft...
Welchen Teil davon haben Sie denn nicht verstanden, ZMZler ;) ?
Zitat von: diodon-IV am 24. Februar 2015, 09:38:01Ich erhalte bisher keine USG-Leistungen noch werde ich welche Erhalten. Ich bin Beamter und erhalte meine Bezüge während der RDL weitergezahlt.
Merke: Kein Verdienstausfall, keine Ansprüche aus dem USG ...
Zitat, kann mir aber vorstellen
@ ZMZler:
Wie kommt man zu solchen Vorstellungen?
Diodon hat explizit geschrieben, dass er A11 bekommt - und als Res HptFw ist (also A8Z) - da sollte klar sein, dass er zivil mehr verdient als ein HptFw - an diesem Dienstgrad sind aber die neuen Mindestsätze orientiert.
@diodon-IV
Sorry für das Off-Topik:
Wie bekommst Du bei deinen Zivilen-Dienstherren die Diskrepanz zwischen deinem militärischen Dienstgrad (mittlerer Dienst) und deiner zivilen Besoldung (gehobener Dienst, entspricht Offizier) erklärt. Argumentiert dieser nicht: ,,Was bringt es mir, wenn Sie eine RDL im mittleren Dienst absolvieren?"
@ asgardt_MH:
.. in den allermeisten Fällen gibt es KEINE Synergieeffekte zwischen einer RDL und der "zivilen" Arbeit.
Selbst wo es solche geben sollte, wiegt dies keinesfalls die Abwesenheit des Mitarbeiters auf.
Eine RDL ist eine Dienstleistung für die Bundeswehr - ohne Nutzen für den Arbeitgeber.
Insoweit stellt sich Deine Frage doch eigentlich nicht, oder?
@F_K
Na ja, es wird aber von Seiten des Reservistenverbandes und der Bundeswehr oft von Synergieeffekten oder Vorteile gesprochen: z.B. Lernen von Führungserfahrung usw.
Zitat:
Die Firma profitiert
Die Übungen bringen mir auch Vorteile für meine Arbeit. Da ich bei der Bundeswehr Führungsverantwortung habe, geht es auch darum, lösungsorientierte Entscheidungen zu treffen. Meine Fähigkeiten, Probleme strukturiert zu lösen, werden geschult. Natürlich entwickelt man auch seine Persönlichkeit weiter. Außerdem kann ich meine interkulturellen Kompetenzen schulen, die immer wichtiger werden.
Quelle:
http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/NYvBDoJADAX_qGUxUeJNszHRgx4VbwUqaYRdUipc_Hh3D75J5jJ5-MREoEV6MomBBnxg3cq-WaFZO4bZlMXeSvwyBuWZdWG851eqbQxs2cbBJLlXsqgwRbUhl49qKiAd1oXzR7cr_nPfyleXrS835fl6uuE0jocfm98CAw!!/edit: Link gefixt
Zitat,,Ich fehle im Betrieb bei einer Kurzwehrübung unter Einschluss des Wochenendes 6,5 Stunden Arbeitszeit am Freitag, Sie sparen aber mein Gehalt für die gesamten drei Tage der Wehrübung."
.. diese Aussage ist z. B. sachlich (bei Angestellten) einfach nicht zutreffend.
Für mich ist die zentrale Aussage eher:
ZitatEin Unternehmen hat kein Interesse daran, Reservisten freizustellen, denn hier zählen nur Heller und Pfennig. Ein Mitarbeiter, der fehlt, der fehlt – und noch so schöne blumige Formulierungen vom Mehrwert und der Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und Wirtschaft machen es nicht besser.
Zitat:
...Mehrwert und der Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und Wirtschaft....
Dies kann ich, von meiner Seite, nicht beurteilen, da ich ebenfalls Beamter bin. Bei meinen RDL´s habe ich (fast) die gleichen Tätigkeiten, wie bei meinem zivilen Dienstherren. Nur halt in Uniform.
Alle beteiligten sehen darin einen Mehrwert.
(Vielleicht habe ich auch einfach nur Glück.)
@ asgardt,
Sie werfen alles in einen Topf und haben dann Probleme, zu differenzieren.
Dass Sie bei einer nahezu gleichen Verwendungen im Zivilberuf und in Ihrem Übungstruppenteil starke Überschneidungen haben, die für Ihren Arbeitgeber sogar Vorteile mit sich bringen, sollte einleuchten, oder? Nur dürfen Sie eine derarige Konstellation doch nicht bei der Masse der Reservisten voraussetzen. Denn zumindest alle Reservisten, die auf Dienstposten des Truppendienstes üben (Gruppen-/Zugführer, Kompaniechef, in Stabsabteilungen) werden wenig bis gar keine zivilberuflich nutzbaren Erfahrungen während ihrer Wehrübungen sammeln. Dass diese Zeit bei vielen zivilen Arbeitgebern schwer "loszueisen" ist, ist doch nachbvollziehbar.
@miguhamburg1
Ist mir bekannt und kann ich nachvollziehen. Daher auch meine Schlussbemerkung. ;)
Es ging mir auch eher darum, der Bemerkung von F_K (Zitat: Eine RDL ist eine Dienstleistung für die Bundeswehr - ohne Nutzen für den Arbeitgeber.) was entgegenzusetzen.
Ich beantworte aber dann doch noch schnell die ursprüngliche Frage :)
Es gibt Behörden, deren Struktur sehen Sachbearbeiter bis zur Besoldung nach A13 vor. Ganz so extrem ist es bei meinem Dienstherren allerdings nicht - leider. Allerdings bekleide ich einen Sachbearbeiterposten, zwar mit Verantwortung für ein Budget im einstelligen Millionenbereich, aber beispielsweise ohne Personalführung. Tatsächlich hat mein Dienstherr keinerlei direkten Nutzen von meiner RDL-Tätigkeit. Welchen Nutzen soll auch die Tätigkeit als Feldjäger für eine größere Kommunalbehörde haben?
Allerdings habe ich während meiner RDL oft die Verantwortung für eine Dienstgruppe im Schichtdienst. Dies beinhaltet in dem Fall auch Personalführungsaufgaben, im Zweifel mit allem, was dazu gehört. Insofern habe ich immerhin persönlich einen Vorteil davon, da ich mich hier entsprechend weiterqualifizieren kann, was meinen Kollegen so nicht möglich ist.
Es wird aber auch im ö.D. immer schwieriger, seine mehrwöchige Abwesenheit für Y-Tours zu begründen. Die Akzeptanz lässt hier einfach nach. In meinem Fall gibt es ein Gentleman-Agreement. D.h. ich stehe meinem zivilen Chef auch während meiner RDL zumindest telefonisch zur Verfügung. Es wird auch mal ein wichtiges Gespräch während einer Streifenfahrt geführt oder bestimmte Dinge über Homeoffice-Anschluss von meinem Kompanie-Standort aus geregelt.
Das ist nicht ganz richtig, da sich die Mindestleistungen des USG merklich erhöht haben. Insofern ist hier eine Einzelfallbetrachtung notwendig um festzustellen, ob die NEUE Mindestleistung geringer ausfällt als der gegenzurechnende Tagessatz aus dem zivilen Beschäftigungsverhältnis.
In diesem Fall ist das Anscheinend nicht der Fall, was aber einzig und allein der Tatsache geschuldet ist, dass diodon-IV zivilberuflich eine höhere Besoldungsstufe innehat als sein vergleichbarer DP während einer RDL.
Die Rechnung A8Z Bw und A11 zivil im Angestelltenverhältnis kann allerdings ganz anders ausgehen, lieber F_K...
TRENNUNG
Wir sind uns doch alle einig, dass wir eine RDL nicht allein aus finanziellen Gesichtspunkten leisten. Die neue Regelung bedeutet aber für viele Reservisten eine Besserstellung durch die Erhöhung der Mindestleitung (zivil habe ich leider keine A15), kann in Einzelfällen aber auch eine Verschlechterung zum jetzigen System bedeuten. In diesen Fällen ist dann zu prüfen, ob der § 3 anwendbar ist.
Zitat von: Tommie am 24. Februar 2015, 11:55:40
Welchen Teil davon haben Sie denn nicht verstanden, ZMZler ;) ?
Zitat von: diodon-IV am 24. Februar 2015, 09:38:01Ich erhalte bisher keine USG-Leistungen noch werde ich welche Erhalten. Ich bin Beamter und erhalte meine Bezüge während der RDL weitergezahlt.
Merke: Kein Verdienstausfall, keine Ansprüche aus dem USG ...
Was § 3 anbelangt mach ich mir keine Hoffnungen ::) Ich würde ja kein Minus machen bei meiner RDL. Aber eben wesentlich weniger an Leistungen erhalten als vorher - tatsächlich ca. 1/3. Und da stehe ich nicht alleine da. Ich kenne etliche Reservisten, die wie ich Angehörige des gehobenen Dienstes sind, aber militärisch in Ihrer Laufbahn als Feldwebel geblieben sind.
ZitatDie Rechnung A8Z Bw und A11 zivil im Angestelltenverhältnis kann allerdings ganz anders ausgehen, lieber F_K...
Und das kann nur dann ganz anders ausgehen, wenn sämtliche Zulagen und alles was dazugehört dem Reservisten 1:1 gezahlt werden. Und meine PKV zumindest in der Höhe eines Ruhensbeitrages übernommen wird. Das hat man aber verpennt. Und so ist dieser Gesetzentwurf in meinen Augen nur ein Rohrkrepierer, insbesondere, wenn man sich mal auf der Zunge zergehen lässt, dass man uns besser stellen will als vorher und Anreize schaffen will.
ZMZler:
... Im diskutierten Fall geht es um einem Beamten, und es gibt erhebliche Unterschiede zwischen A11 und A8 - und das Ergebnis ist ja beurteilt worden.
Zitat von: diodon-IV am 23. Februar 2015, 16:37:55
Das bedeutete für mich (HptFw) bei 24 RDL-Tagen bislang:
342,48 € Sold zuzüglich 172,80 € Verpflegungsgeld zuzügl. 1.278,23 € Einsatzreserve, summasummarum 1.793,51 €
Zukünftig stehen mir als zivil A11 Besoldetem für eine 24 -tägige Dienstleistung folgende Leistungen zu:
585,12 € RDL-Prämie zuzügl. 600,00 € Leistungszuschlag (sollte ich dies angeboten bekommen...), Leistungen der Unterhaltssicherung entfallen (wie bisher), somit also 1.185,12 €
Zu den 1.185,12€ kommen doch noch Sold + VerpfG, die oben mit eingerechnet hast , unten aber nicht.
ZitatZu den 1.185,12€ kommen doch noch Sold + VerpfG, die oben mit eingerechnet hast , unten aber nicht.
Nicht mehr. Siehe Seiten 32/33, Erläuterungen zu § 10.
Hiho Kameraden,
sieht ja insofern nicht schlecht aus ab 01.11.2015. Aber, so wie es aussieht, gibt´s keine Zuschläge für Erfahrungsstufen.
Noch ´ne Frage: RDL sind ja auch Wehrsoldempfänger und in gewisser Art auch freiwillig Wehrdienst Leistende. Gehe ich
recht in der Annahme, dass §9 WSG trotzdem nicht greift bei WÜ über 6 Monaten Dauer?
Gruss aus Bärlin
Hagen
Auch dazu passend:
Auszug aus FAQ AZVS
Besteht ein Anspruch auf Vergütung von Mehrarbeit für ResDL, wenn Zeitausgleich nicht möglich ist?
Fragestellung derzeit in der Klärung seitens BMVg.
Bitte nicht in Rätseln sprechen, Opa_Hagen ;) !
Hier zunächst der § 9 des Wehrsoldgesetzes:
Zitat"Soldaten, die mehr als sechs Monate freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes geleistet haben, erhalten bei der Entlassung ein Entlassungsgeld. Als Entlassung im Sinne des Satzes 1 gilt auch der Eintritt in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes. § 7 Absatz 3 gilt entsprechend."
Und hier der angesprochene § 58b des Soldatengesetzes:
Zitat"(1) Frauen und Männer können sich verpflichten, freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement zu leisten. Der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement besteht aus einer sechsmonatigen Probezeit und bis zu 17 Monaten anschließendem Wehrdienst.
(2) Die §§ 37 und 38 gelten entsprechend."
Somit sollte klar sein, dass ein Reservedienst Leistender
keinen Anspruch auf diese Zahlungen nach § 9 Wehrsoldgesetz haben!
Die Erlasslage hat sich bereits geändert. Die max. Dauer einer RDL beträgt nun 10 Monate. Jedoch ist nach wie vor der Weg über die USB notwendig. Was bei mir sehr gut funktioniert. Hier ist häufig der Weg des persönlichen Vorsprechens ein guter Weg. Sind alles nur Menschen!!!!
Da drum geht es gar nicht! Es geht darum, dass ein RDL, egal wie lange er am wehrüben ist, keinen Anspruch auf eine Sonderzahlung für FWDL hat ...
Ich plane eine 32 tägige RDL zu machen in den Semesterferien. Ich bin Student, OG d.R und arbeite während des Studiums nicht nebenbei. Nach dem neuen Gesetz hätte Anspruch auf 60,05 pro Tag als kinderloser OG. Wieviel wäre es nach dem alten? ich komme da nur auf 8,95€ Wehrsold pro Tag plus Mindestleistung der Unterhaltssicherung. Wie viel beträgt denn etwa die mindestleistung und was für Leistungen bekomme ich noch während der RDL? Danke schon mal im vorraus
Ich komme über die Suchfunktion bei solchen Fragen recht schnell zum "
Leistungskatalog".... :-\
Ersetzt die Reservistendienstleistungsprämie den bisherigen Leistungszuschlag oder ist das eine zusätzliche neue Leistung?
Lieber PzGrenSG:
.. einfach mal die Quellen lesen - dort steht es geschrieben (natürlich ersetzt die neue Prämie Leistungszuschlag und erhöhten Leistungszuschlag / Einsatzreserve).
Lieber F_K,
die Quellen habe ich schon gelesen. Die aktuellste sollte diese hier sein:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/046/1804632.pdfIch versuche mal aus Sicht eines NICHT-Einsatzreservisten zusammenzufassen, was sich ab 1. November ändert:
- Die Mindestleistung des USG wird kräftig erhöht. Liegt der entfallene Nettolohn über der Mindestleistung bleibt alles beim Alten.
- Verpflegung wird nicht mehr unentgeldlich zur Verfügung gestellt. Dafür steigt der Wehrsold um den gleichen Betrag und heißt jetzt Reservistendienstleistungsprämie. Sie liegt bei 18,82-29€/Tag je nach Dienstgrad.
- Der Leistungszuschlag wird nur noch dann gezahlt, wenn der Soldat sich VOR seinem ersten RDL-Tag auf 19 oder 33 Übtage verpflichtet
In Summe profitieren Studenten, Arbeitslose und Geringverdiener sowie länger übende Kameraden.
Durch den Wegfall des Leistungszuschlages bedeuted das für mich persönlich um die 50% weniger "BW-Aufwandsentschädigung" pro Kalenderjahr. Und das als beorderter Reservist in einem nichtaktiven Batallion.
Naja, die Arbeitslosen, die vorher gut verdient haben, erhalten auch weniger,weil nur noch die Ersatzleistungen erstattet wird.
Die ehemaligen Einsatzreservisten müssen sich nunmehr für 33 Tage verpflichten (statt 24), und diese für die volle Leistung ableisten, wo vorher 18 Tage ausreichend waren.
Wirklich erstaunlich ist, das die Zahl von 3000 RDLlern pro Jahr bestätigt wird - eine Randgruppe.
Man kann zu dem neuen USG noch eins draufsetzen!
Ich bin im zivilen Leben tech. Beamter und werde nach A12 bezahlt Steuerklasse 3. Als beorderter Reservist OTL also A14, zugrunde gelegt wird hier die (schlechtere) Steuerklasse 4. Im Ergebnis gibt es, obwohl zwei Besoldungsstufen dazwischliegen nur die nackten 28.- ggf. Noch den Zuschlag! Im Vorfeld zu sagen, dass man 33 Tage zur BW will, ist im beruflichen Alltag nicht zu vermitteln. Ich mache so wie viele andere auch: wenns im Dienst etwas ruhiger ist, dann mache im meine Wehrübung. Aber wie gesagt, dass weiss man immer erst im "laufenden Jahr".
Gruß
Sanftleben
Zitat von: F_K am 23. April 2015, 22:23:18Wirklich erstaunlich ist, das die Zahl von 3000 RDLlern pro Jahr bestätigt wird - eine Randgruppe.
Bisher gab es 2.500 Stellen für Reservisten, also im Klartext ein Gesamtkontingent von 2.500 x 360 Wehrübungstagen, was der Gesamtsumme von 900.000 Wehrübungstagen entspricht.
Jetzt gibt es nicht 3.000 Stellen für Reservedienst Leistende, sondern
sogar 3.500 Stellen, was dann in der Berechnung 3.500 x 360 = 1.260.000 Wehrübungstagen entspricht.
Zunahme um 360.000 Wehrübungstage, also
40 % !!!
Also kommen jetzt entweder mehr Arbeitslose aus dem Busch oder die Einsatzwehrverwaltung wird aufgestockt ;D !
Es wurden ja auch dieses Jahr nur ein Bruchteil der zur Verfügung gestellten Möglichkeiten genutzt. Von daher wird eine Erhöhung keinen Einfluss haben.
Das ist durchaus richtig, aber wenn ich diese Möglichkeiten zur Verfügung stelle, dann muss ich sie auch mit Haushaltsmitteln unterfüttern, denn wenn sie doch einmal in Anspruch genommen werden würden, wäre es ja toll, wenn jenseits eines "Gesamtverbrauchs" von 1 Mio. Wüb-Tagen plötzlich kein Geld mehr für die Bezahlung der RDL zur Verfügung stünde, oder ;) ?
Und?
Gehen halt Haushaltsmittel aus dem EP 14 zurück.
Moin Kameraden,
Das neue USG ist jetzt zwei Wochen in Kraft,
Mich würde mal interessieren, wie die "neue" Abrechnung unterm Strich aussieht. Wäre nett, wenn einer von Euch seine Erfahrungen hierzu mitteilen würde.
Gruß
Sanftleben
Funktioniert im Prinzip gut.
Gibt viel Post vom BAPers, Überweisungen sind zügig.
Schön wenn alles schnell und unkompliziert geklappt hat. Ich machen ab Ende Nov. für 2 Wochen eine Reservedienstleitung und bin wirklich mal gespannt, was sich finanziell ändert.
Gruß
Sanftleben
So richtig glauben will ich dem, was ich errechnet habe, eh nicht. Ich bin zwar noch Student und verdiene nebenbei nur durch eine halbe Stelle, aber wenn ich dem Glauben schenke, was bei meiner 7 Wöchigen RDL als stellv. Ltr. Zahnarztgruppe rumkommen soll, bin ich sprachlos....
Aus der Sicht eines Studenten natürlich grandios... Wenn ich voll arbeiten würde, würde sich alles relativieren.
Werter Andi8111,
Damit gehören Sie zu der (kleinen) Gruppe derer, die von der Neuerung profitiert. Glückwunsch und es sei Ihnen gegönnt! Nur werden Sie zukünftig (nach Ihren Studium) die Sache wahrscheinlich ganz anders sehen. :-\
Gruß
Sanftleben
JA, ich weiß nicht so recht. Ich bin aber trotzdem davon überzeugt, weiter zu üben. Ob ich nun für 4 Wochen Schinderei in einem Kleinstadtkrankenhaus 3450 euro brutto bekomme, oder 4210 Euro netto für vier Wochen "Freizeit" mit netten Leuten, Sport in der Dienstzeit und echte Behandlungsfreiheit an jungen, meist kerngesunden Patienten....
Machen wir uns nichts vor, hier wird es konkret.
Es geht ums Geld!
In dem Augenblick wo man nur noch die Mindestleistung des USG, bei mir 28.- als OTL zzgl. eventuell 25.- / 35.- Verpflichtungsprämie erhält....
Sagen wir es mal so: man fängt an nachzudenken.
Gruß
Sanftleben
Du bekommst doch Deine Bezüge weiterhin ausgezahlt.
Wenn Du die RDL nur als zusätzlichen Mehrverdienst siehst, dann ist das vll.
nicht das richtige.
Werter MMG-2.0,
bitte wie darf ich Ihre Feststellung und Bewertung verstehen?
Gruß
Sanftleben
Wie kommen Sie denn auf €28 Euro Mindestleistung USG für eine OTL? 28 Euro täglich - genau sind es € 27,15 - ist die neue RDL-Prämie, die Wehrsold und Verpflegungsgeld ersetzt. Die Mindestleistung USG für einen OTL beträgt mindestens €101,89/ Tag. Sie erhalten also mindestens € 129,04/ Tag oder € 3871,20/ Monat.
Bezüglich Erfahrungen im neuen System - im Vorfeld viel Papier von BAPers. zwei Anrufe meiner Sachbearbeiterin wegen Rückfragen, dabei auch gleich noch 30 Minuten Beratung am Telefon bezüglich meiner USG-Leistungen. USG läuft bei mir noch bis ende des Jahres über die alte Stelle, RDL-Prämie ab 01.11. lief wie folgt: auf dem Konto am 30.10., Abrechnung per Post am 03.11., Bewilligungsbescheid das RDL-Prämie gezahlt wird per Post am 06.11. - also die richtige Reihenfolge ;)
Zitat von: MarcB am 16. November 2015, 11:17:38
Wie kommen Sie denn auf €28 Euro Mindestleistung USG für eine OTL? 28 Euro täglich - genau sind es € 27,15 - ist die neue RDL-Prämie, die Wehrsold und Verpflegungsgeld ersetzt. Die Mindestleistung USG für einen OTL beträgt mindestens €101,89/ Tag. Sie erhalten also mindestens € 129,04/ Tag oder € 3871,20/ Monat.
Geregelte Armut also. Ich nenne sowas Jammern auf höchstem Niveau. ::)
@ KlausP:
Nunmehr muss der Kamerad aber die Truppenverpflegung von diesen Geldern bestreiten, also ist das nicht so viel ...
Nicht zu vergessen die zusätzlichen 25 Euro pro Tag bei Ableisten von min. 19 WÜ Tagen im Kalenderjahr (35 bei min 33 Tagen). Da kann man sich auf keinen Fall beschweren.
Naja mir bleibt unterm Strich (RDL-Prämie und Verpflegung selbst zahlen gegen Wehrsold und ausbezahltes Verpflegungsgeld) sage und schreibe rund 20€ mehr im Monat - und im Cercle Mixte musste ich schon immer extra zahlen :(
.. sofern man so viele Tage leisten kann UND ein Angebot bekommt.
(Zur Verschlechterung gegenüber vorher hatte ich schon geschrieben ..)
Zitat von: MarcB am 16. November 2015, 11:17:38
Wie kommen Sie denn auf €28 Euro Mindestleistung USG für eine OTL? 28 Euro täglich - genau sind es € 27,15 - ist die neue RDL-Prämie, die Wehrsold und Verpflegungsgeld ersetzt. Die Mindestleistung USG für einen OTL beträgt mindestens €101,89/ Tag. Sie erhalten also mindestens € 129,04/ Tag oder € 3871,20/ Monat.
Werter Kamerad,
da ist mir ein Fehler unterlaufen was die Begriffe betrifft. Sie haben völlig recht, ich meinte natürlich diese RDL-Prämie von 27,15€.
@Kamerad KlausP: Bitte wer jammert hier auf "höchsten Niveau"?
Ich würde gerne mal die Sitzungsprotokolle einsehen, wie dieses USG zustande kam und was Abwägungsrelevant war....
Was für mich bleibt, ist die Erkenntnis, daß wenn von REFORM gesprochen wird, man die Geldbörse festhalten muss!
Gruß
Sanftleben
@ sanft leben:
Die Protokolle des BT sind online verfügbar.
Zitat von: F_K am 16. November 2015, 19:38:30
@ sanft leben:
Die Protokolle des BT sind online verfügbar.
Das ist (fast) richtig... wen es interessiert, siehe Anlage
Gruß
Sanftleben
[gelöscht durch Administrator]
Was man da so liest, lässt mich schon schmunzeln. Freuen wir uns doch, dass die rote Pest nicht das Sagen hatte... ging es nach denen, würden wir nichts bekommen ;)
Zitat von: wolverine am 16. Oktober 2015, 10:39:29
Aber sei es drum: Gestzliche Veränderungen bergen immer Verbesserunen für die Einen und Verschlechterungen oder zumindest ein Gleichbleiben für die Anderen. Immer alle glücklich zu machen, wird nicht funktionieren.
Und hier kann man eben die klare Zielrichtung der Änderung erkennen: Alle Arbeitslosen, Schüler/ Studenten, Praktikanten und Leute, die zivil weniger verdienen als in ihrem Reservedienstgrad beim Bund sind die klaren Gewinner der Änderung. Ob das die Masse der Wehrübenden ist, kann ich nicht sagen; dazu fehlt mir der Überblick.
Für die, die zivil gleich oder mehr verdienen, ist das neue Gesetz bestenfalls keine erhebliche Verschlechterung. Genau kann ich das im Dezember sagen, da übe ich erstmals nach den neuen Regeln. Was ich jetzt schon feststelle: Es erscheint mir weit bürokratischer geworden zu sein. Aber vielleicht ist das ja auch nur ungewohnt und schleift sich noch ein.
Und zu guter letzt: Wenn es wirklich zur Belastung wird, kann man ja auch gehen. Wenn das Verhältnis Vergnügen/ Finanzen/ Dienstleistung nicht mehr passt, läßt man sich eben ausplanen.
Das alles meine ich völlig wertfrei und ohne jede persönliche Spitze. Ich ziehe für mich selbst auch nach jeder Übung ein Resümee, ob es sich noch lohnt. Wenn das einmal negativ ausfällt, dann endet eben meine Zeit in Uniform.
@wolverine
Ich habe nicht den Eindruck, dass es bürokratischer geworden ist, lediglich die Wege ändern sich Der USG Antrag bzw. der Aufwand dafür bleibt gleich nur der Adressat ändert sich. Da die RDL-Prämie auch im Vorfeld bei BAPers beantragt wird, entfällt der Gang zum ReFü - was ich als große Entlastung werte, den der Herr war jedes Mal eher schwer zu fassen.
Ich musste dafür bisher gar nichts machen, außer bei der Einschleusung einen E-Bescheid abgeben.
Die eigentliche "Arbeit" beim ReFü ist natürlich sehr überschaubar - E-Bescheid abgeben, Bankverbindung angeben. Das Problem (in diesem speziellen Fall) war den ReFü überhaupt anzutreffen. Außerdem sollte im neuen Verfahren die Auszahlung mit Beginn der RDL beginnen. Im "alten" Verfahren verzögerte sich das gern mal auf den nächsten Monat z.B. Beginn RDL 10.03., erste Auszahlung 15.04.
Es hat sich viel getan. StoV heißt nicht mehr StoV, Tauschkammer nicht mehr Tauschkammer... Aber der Refü ist immer noch der Refü und er arbeitet meist auch noch so ;)
(Strukturbedingt ausgelastet und immer dann ausnahmsweise nicht da, wenn man ihn braucht^^)
@ MarkB:
Der Gang zum ReFü bleibt wegen der Reisekosten und ggf. Familienheimfahrten erhalten, er wird NICHT "gespart".
Die Reservistendienstleistungsprämie wird nur auf Antrag gewährt, den Wehrsold gab es von Amts wegen.
Insoweit ist es mehr Aufwand für den Res (und wenn einem BAPers den Antrag eh schickt, hätte man es auch beim von Amts wegen belassen können ...)
@ Andi8111:
Bei meinem ReFü habe ich in aller Regel die Beträge (wenn diese schon fällig sind) innerhalb von einer Woche auf dem Konto - das ist vorbildlich.
Hängt vom Standort und Refü ab. Ich will es nicht verallgemeinern :)
@F_K
Stimmt, etwas mehr Aufwand für den Res, allerdings bleibt der Aufwand sehr überschaubar. Für mich entfällt der Gang zum ReFü halt komplett, Fahrtkosten hab ich nie beantragt (+/- €5) und die Zettel für Familienheimfahrten kann auch der GeZi-Soldat rübertragen, wenn er ehe dorthin unterwegs ist.
Habe eben die Unterlagen für meine neue RDL ab Januar bekommen. Antrag RDL-Prämie ist wie gesagt in 2 min ausgefüllt, der Antrag USG ist allerdings umfangreicher geworden. Anzugeben ist jetzt auch Finanzamt mit IdNr und Rentenversicherungsnummer und -träger.
Wurde bisher lediglich der Famielenstand angekreutzt und die Anzahl der Kinder eingetragen, müssen die Kinder mit Namen und Geburtstag eingetragen werden, außerdem Kopie Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkund und Geburtsurkunde des/der Kindes/ Kinder. Schon etwas mehr Aufwand, allerdings in manchem Fall ja auch für "etwas" mehr Geld
Zitat von: MarcB am 20. November 2015, 21:23:24
[...] außerdem Kopie Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkund und Geburtsurkunde des/der Kindes/ Kinder. [...]
Das allerdings nur einmalig – die Urkunden müssen nicht jedem Antrag beigefügt werden.
Ich "durfte" im Antrag USG meine Kinder namentlich benennen, inklusive Geburtsdatum, Urkunden waren nicht zu übersenden (Die Anträge mögen, je nach USB Behörde, unterschiedlich gewesen sein).
Insoweit wächst auch hier der Papieraufwand nicht unerheblich an (und das, obwohl im SAP der Bw der Familienstand und die Zahl der Kinder schon hinterlegt sind).