guten tag,
ich habe eine bekannte sie ist seit 1.10.2014 bei der Bundeswehr, sie hat ein Kind lebt aber nicht mehr mit dem kindesvater zusammen(sie haben aber das geteilte Sorgerecht), sondern hat letztes jahr geheiratet ihr jetziger mann ist auch bei der Bundeswehr, sie sind jetzt in eine andere Stadt gezogen.( es wurden keine absprachen getroffen zwischen vater und mutter zwecks diesem umzug)
der kindsvater hat bedenken ob sie sich wirklich um das Kind (5jahre) kümmern kann,
von ihr kommen aussagen wie : das sie Sonderbehandlungen bekommt zum Beispiel jeden freitag 11:30 dinstschluss oder sie müsste nicht auf lehrgänge und müsste auch keine wochenenddienste machen und auch in keinen auslandseinsatz.
ich kann mir das gar nicht vorstellen !
mich interessiert ob eine mutter mit Kind solche Sonderbehandlungen bekommt von der Bundeswehr ????
kann mir hier jemand weiterhelfen
Ist eigentlich nicht so vorgesehen. Bei den Lehrgängen kommt´s halt drauf an, was für welche das sind. Aber da zahlt die Bundeswehr auch schon kräftig für die Kinderbetreuung.
Würde mich aber nicht wundern, wenn die Einheit solche Sonderbehandlungen durchgehen lässt aus Angst vor Beschwerden.
gibt es da keine Richtlinien....???
es kann doch nicht jeder kommen und gehen wann er will....?
sie ist panzerschütze, oder will es werden.....
Ist doch gut, dass nicht überall alles haarklein geregelt ist und die Vorgesetzten je nach Sachlage eigenständige Entscheidungen treffen können.
Mannschaftslaufbahn. Da ist auch nicht viel mit Ausbildung. Und bei nem Kurzdiener wie z.B. SaZ04 und dieser Verwendung kann man sich auch schon mal aus dem Fenster lehnen und versprechen, dass jemand nicht in den Einsatz muss.
Zitat von: Remy am 08. Januar 2015, 10:58:01
gibt es da keine Richtlinien....???
es kann doch nicht jeder kommen und gehen wann er will....?
sie ist panzerschütze, oder will es werden.....
Was geht Sie das eigentlich an?
Das frag ich mich auch. Mir sieht das eher so aus "Darf die das, und warum darf ich das nicht..."
mir geht es nicht darum wer das darf und wer nicht..... mich hat es gewundert weil ich es nicht kenne.... das man solche Sonderbehandlungen bei der Bundeswehr bekommt....mir war es neu und andere die ich bis jetz gefragt habe, waren auch sehr überrascht.....
mir geht es eher um das Kind....!!!!!
ich kenne sie und auch den kindesvater und auch das Kind......und seitdem das Kind da ist, war sie nicht immer sehr nett zu ihrem Kind, von nichts zu essen geben bis Türen ins gesicht hauen etc. mal abgesehen :o oder ihrem Alkoholkonsum.....!
sie ist weggezogen um dem vater das Kind zu entziehen, was ich auch schriftlich von ihr habe.....
der kindesvater sorgt sich um sein Kind und da sie selten ehrlich ist/war hat er sehr daran gezweifelt ob an ihren aussagen was dran ist oder nicht, deswegen meine frage......
Wenn Sie sich um das Kindeswohl sorgen, und Ihre hier getätigten Aussagen der Wahrheit entsprechen, melden Sie es dem Jugendamt.
danke habe ich gemacht, die nette Dame vom Jugendamt kennt die kindesmutter auch schon ne ganze weile und steht auf der seite der Mutter.....!!!!
Das ist doch zuerst einmaleine Angelegenheit zwischen dem Kindsvater, dem ja sooo viel an seinem Kind liegt, und der Mutter, die das Kind ja sooo schlecht behandelt und ihm nur eine reinwürgen will. Was hat eigentlich das Jugendamt zu Ihrer Anzeige gesagt? Falls Sie keine erstattet haben: Warum nicht? War nix dran an den ganzen Geschichten? Alles nur Hörensagen vom Ex der Dame?
Zitat von: Remy am 08. Januar 2015, 12:19:26
danke habe ich gemacht, die nette Dame vom Jugendamt kennt die kindesmutter auch schon ne ganze weile und steht auf der seite der Mutter.....!!!!
Dann ist wohl nix dran an den Geschichten....
da ist gar nichts passiert.....!!!!
selbst ehemalige Nachbarn haben beim Jugendamt angerufen und gesagt das Kind ist alleine zu hause......
selbst da hat es keinen interessiert, Jugendamt war nicht mal dort.....!
der kindesvater hat mich gebeten ihm zu helfen, er hat glaub ich schon genug getan, wo das Kind die tür ins gesicht bekommen hat war er bei der Polizei, war mit diesem schreiben beim Jugendamt, die Dame vom Jugendamt hat wohl mit der mutter gesprochen und somit war die Sache geklärt, zumindest war das die Rückinfo vom Jugendamt. er war sogar schon bei der Abteilungsleiterin vom Jugendamt selbst da nur aussagen wie : da kann ich jetz auch nichts machen, es war alles schon vor gericht, wo die Dame vom Jugendamt und auch die kindsmutter die Unwahrheit gesprochen haben, was er auch schriftlich zum Beispiel von der Kita hat.....
nix mit hören sagen....
Und was genau wollen Sie dann jetzt hier?
wenn man die kompletten hintergründe nicht kennt ist es schwierig für jemand außenstehenden das zu beurteilen..... das kann ich verstehen.....
aber es beantwortet nicht meine frage..... :(
ich möchte wissen ob es solche Sonderbehandlungen gibt oder nicht.....
Kurz und knapp....
Ja, die gibt's.
Ich sehe da keine Sonderbehandlung. Lehrgänge bei Mannschafften SaZ 4 können sein, müssen aber nicht. Auslandseinsatz in der Momentanen Lage auch eher unwarscheinlich. Und Freitags Dienstschluß um 11:30 Uhr, das gab es zu meiner Zeit auch schon regelmäßig.
Wenn die Dame so etwas dann als Sonderbehandlung ansieht, dann hat sie meiner Meinung nach ein verklärtes Weltbild oder nimmt sich selber zu wichtig.
Danke das ist doch mal eine Aussage..... ;) mehr wollte ich doch gar nicht wissen......
sie denkt sie ist immer der Mittelpunkt der Erde..... ::)
Das kann nicht sein, das bin ich schon. Und in Physik habe ich mal gelernt, dass da, wo Ei Körper ist, kein zweiter sein kann ... ::)
Außer der Körper ist schwanger...
@KlausP
Bist du schwanger?! :o
Niemals!
Zitat von: KlausP am 09. Januar 2015, 10:04:42
Niemals!
Vergessen: Außerdem schrieb ich was von Physik und nichts von Medizin. :D
Zitat von: KlausP am 09. Januar 2015, 09:14:41
Das kann nicht sein, das bin ich schon. Und in Physik habe ich mal gelernt, dass da, wo Ei Körper ist, kein zweiter sein kann ... ::)
Alles eine Frage der Definition der Systemgrenzen 8).
Und durch Gravitation lässt sich auch viel vereinigen... :D
Zitat von: KlausP am 09. Januar 2015, 10:04:42
Niemals!
Damit ist bewiesen, dass nur KlausP der Mittelpunkt der Erde ist!
q. e. d.
Der Mittelpunkt des Ostens vielleicht. 8)
Wenn sie mit einem Soldaten verheiratet ist, der zwar nicht sorgeberechtigt ist, aber vermutlich mit Frau und Kind in einem Haushalt wohnt und auch die Erziehung und Betreuung des Kindes mit leistet ist das schon eine Lage in der der Dienstherr in einer besonderen Fürsorgeverpflichtung steht.
Ich persönlich ziehe hier als Disziplinarvorgesetzter, der in seinem Bereich mehrere Soldaten hat, die ebenfalls mit einem Bundeswehrangehörigen verheiratet sind die Grenze meiner Fürsorgepflicht genau bis zu dem Punkt an dem neben den dienstlichen Verpflichtungen meiner Soldaten die Betreuung des Kindes sichergestellt ist. Ist sie das (phasenweise) nicht oder nur zum Teil gibt es durch mich befohlene Sonderregelungen, wie z.B.:
- Reduzierung der Dienstzeit,
- flexible Dienstzeiten,
- Freistellung vom Dienst,
- Urlaub,
- Sonderurlaub,
- Befreiung von bestimmten Dienstverrichtungen.
Diese Regelungen gibt es aber grundsätzlich nur für Soldaten, die mit einem Bundeswehrangehörigen verheiratet sind, da hier das Bundesverwaltungsgericht bereits eine besondere Fürsorgepflicht der Bundeswehr festgestellt hat. Für alle andere gilt, dass Maßnahmen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gemäß dem Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst nicht zu einer Bevorzugung der Betroffenen führen darf.
Ansonsten berate ich in Bezug auf:
- Teilzeitmöglichkeiten,
- Betreuungsurlaub,
- Urlaubskonto,
- Familienheimfahrten
- Elternzeit und
- Telearbeit.
Ich halte im geschilderten Fall eine "Sonderbehandlung" also durchaus für möglich, wenn der entsprechende Disziplinarvorgesetzte eine ähnliche Lesart der Vorschriften hat, wie ich.
Gruß Andi
Hallo an alle ... ich weiß nun grade nicht ob das hier richtig rein gehört :o
ich werde 07/15 meinen freiwilligen wehrdienst (mannschaften, sanitätsdienst) ... ich bin 27,verheiratet und Mutter von 3 Mädels ...
jetzt zu meiner Frage ..
darf ich abends nach hause und einfach morgens wieder vor Dienstantritt da sein ?????
ich hoffe mir kann jemand von euch weiterhelfen
lg Melanie
Während der Grundausbildung ist das eher schwierig und auch nicht sinnvoll, da der Dienst recht lange geht. Nach der GA kannst, in der Stammeinheit, kannst du nach Dienstschluß tun was immer dir beliebt.
Während der Grundausbildung - nein, du unterliegst dem Zapfenstreich, hast also abends ab einer bestimmten Uhrzeit in der Kaserne im Bett zu sein.
Abends zwischen Dienstschluss und Zapfenstreich nach Hause zu fahren macht auch keinen Sinn.
Und danach darf man in der Regel über Nacht nach Hause, hängt aber vom genauen Dienst ab. Wird immer wieder Phasen geben, wo es nicht möglich ist- achso, durchaus auch kurzfristig.
Mhhhh dann versteh ich nicht was die aussage vom wehrdienst berater soll !!! Er meinte da ich ja ü25, verheiratet, 3kinder habe wäre ich heimschläfer ...ich weiß nicht ob er damit allerdings die zeit in der stammeinheit meinte oder die in der Grundausbildung :-\
Wenn dann meinte er Stammeinheit und ja, das kann er schon im Ansatz sagen, denn in den Stellenbeschreibungen zum FWD gibt sein Feld, das dort so durch die ausschreibende Einheit angekreuzt werden kann.
Das ist aber unbenommen von irgendwelchen Sonderdiensten.
Vielen dank für die Infos ! 8)
Heimschlaefer bist du erst nach der Grundausbildung.
Hallo,
ich beginne auch zum 1.4. meinen Dienst, bin auch Mutter von 4 Jungs und mir wurde bei der Musterung auch gesagt das es Möglichkeiten gäbe während der AGA abends nach hause und morgends wieder in die Kaserne zu fahren, allerdings liege es in der Entscheidung der vorgesetzten.
Wir haben uns aber darauf geeinigt das ich die Woche über in der Kaserne bleibe ausser es ist genug Zeit die 50 km mal für 1-2 std. nach Hause zu fahren (erachte ich als sinnvoller).
Gruss Mya
Zitat von: Mya29 am 21. Februar 2015, 16:04:19Wir haben uns aber darauf geeinigt das ich die Woche über in der Kaserne bleibe ...
Es würde mich brennend interessieren, mit wem Sie sich "darauf geeinigt haben" ;) ! Fakt ist, wenn Ihr KpChef und Disziplinarvorgesetzter der Stufe 1 Ihnen erklärt, dass Sie während der Grundausbildung unter der Woche in der Kaserne bleiben müssen, dann gehen Sie eben nicht nach Hause! Und während einer Grundausbildung ist im Normalfalle für
alle Rekruten ein Zapfenstreich befohlen, so dass der KpChef nicht gut täte, auch nur für eine Person Ausnahmen zu machen!
Fakt ist auf jeden Fall, dass Sie alles notwendige erfahren werden, sobald Sie in Ihrer Einheit eingetroffen sind! Dort sitzen dann auch diejenigen, mit denen man Vereinbarungen treffen könnte!
Bei solchen Extrawürsten kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Sowas geht gar nicht.
Rekruten in der Grundausbildung unterliegen aus guten Gründen dem Zapfenstreich.
Aber was soll´s- ich bin eh irgendwie in ner anderen Armee groß geworden. Wird Zeit, dass meine Dienstzeit zu Ende geht.
Welche Laufbahn soll es eigentlich werden? FWDL oder SaZ?
Zitat... mir wurde bei der Musterung auch gesagt das es Möglichkeiten gäbe während der AGA abends nach hause und morgends wieder in die Kaserne zu fahren ...
Ich stelle mir immer öfter die Frage, was heutzutage bei der Musterung/Eignungsfeststellung alles für ein Müll erzählt wird. Haben die, die sowas raushauen, in den letzten 20 Jahren in keine Vorschrift mehr geschaut? Wird Zeit, dass ich mich ausplanen lasse.
Die Uschi schafft das noch, dass die Grundausbildung in Zukunft als Fernunterricht am heimischen Laptop gemacht werden kann! Und Einsätze gibt es dann nur noch auf freiwilliger Basis, so lange bis Deutschland dann kein Kontingent mehr stellen kann, weil sich keiner mehr meldet ;) ! Für mich klingt das alles nach "Arbeitsgemeinschaft Landesverteidigung mit Dienst in Neigungsgruppen" ;D !
@Tommie: mit meiner Familie habe ich das ausgemacht das ich mich gar nicht erst an den vorgesetzten wende ;) aber bei der Musterung wurde es klar und deutlich von den zwei Personen bei dem netten Gespräch gesagt das es möglich wäre (!!!) es komme nur darauf an wie der vorgesetzte die Situation beurteilt.
Aber anscheinend wissen die in den Karrierecentern nicht bescheid wie es in der Realität zu geht ;) *sarkasmus aus*
Wie stellst du dir das Ganze überhaupt vor? Wie kommt man auf so eine Schnapsidee?
ZitatAber anscheinend wissen die in den Karrierecentern nicht bescheid wie es in der Realität zu geht ;) *sarkasmus aus*
Das hat nichts mit Sarkasmus zu tun - jedenfalls nicht bei mir. Ich war jahrelang Spieß in einer Grundausbildungskompanie und die ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschaft" hat sich hinsichtlich der Aussage, dass alle Rekruten in der Grundausbildung dem Zapfenstreich unterliegen und um 23.00 Uhr in der Kaserne in ihrem Bett zu liegen haben, definitiv seit 2010
nicht geändert. Da können auch die "zwei Personen bei dem netten Gespräch" im KC nichts dran ändern und jeder Disziplinarvorgeswetzte in der GA ist gut beraten, solche Ungleichbehandlungen von Anfang an erst gar nicht einreißen zu lassen.
In der Grundausbildung gibt es für alle Soldaten einen Zapfenstreich, zu dem jeder Soldat im Bett zu liegen hat! Wenn Sie zwischen Dienstschluss und Zapfenstreich nach Hause fahren wollen, dann ist das Ihnen überlassen, zum Zapfenstreich jedoch liegen Sie im Bett! Und den Zapfenstreich für einzelne Soldaten aufzuheben, das macht ein Chef einmal als Ausnahme, aber niemals für die gesamte GA! Damit würde er ein Fass aufmachen, dass er nicht wieder zu bekommen kann.
Fakt ist, dass sowohl die Soldaten, als auch die zivilen Mitarbeiter der KarrCBw seht weit von der Grundausbildung entfernt sind, so dass es hier schon einmal zu Aussagen kommt, die mit der Realität nichts mehr zu tun haben ;) !
Zitat von: Mya29 am 21. Februar 2015, 16:04:19
ich beginne auch zum 1.4. meinen Dienst, bin auch Mutter von 4 Jungs und mir wurde bei der Musterung auch gesagt das es Möglichkeiten gäbe während der AGA abends nach hause und morgends wieder in die Kaserne zu fahren, allerdings liege es in der Entscheidung der vorgesetzten.
Bei solchen Aussagen muss man sich nicht wundern, wenn die neuen Soldaten bzw einige Poster hier im Forum komische Fragen/Ansichten haben.
Andererseits: Bei uns im Btl wurde auch Personal für ein Karrierecenter gesucht und eine S1-Verwendung o.Ä. war dabei keine Vorraussetzung.
ZitatAndererseits: Bei uns im Btl wurde auch Personal für ein Karrierecenter gesucht und eine S1-Verwendung o.Ä. war dabei keine Vorraussetzung.
Bestimmt Mannschafter für den Beamten
dreivierkampf (knicken, lochen, abheften, Kaffee kochen). Anderes Personal wird mit Sicherheit
nicht in irgend welchen Bataillonen "gesucht".
Zitat von: funker07 am 21. Februar 2015, 17:31:42
Andererseits: Bei uns im Btl wurde auch Personal für ein Karrierecenter gesucht und eine S1-Verwendung o.Ä. war dabei keine Vorraussetzung.
Ich geh mal von Fw-Ebene aus und ja, es ist gewollt, dass hier aus Verwendungen querschnittlich Personal kommt. Die Leute sollen ja aus ihrem Leben und von Ihren Erfahrungen erzählen können. Es ist nicht die Aufgabe eines KB ein ausgebildeter S1er zu sein.
Zumal ihn das ja auch nicht abgehalten hätte, so eine Aussage zu tätigen.
Btw ist die Aussage in sich auch nicht falsch. Es ist möglich, wenn der/die DV dem zustimmt. Hab ich sogar einmal an der OSLw erlebt, aber das ist eher ein unrühmliches Thema (gewesen).
Ralf hat recht, es ging um Feldwebel, die aus ihren Erfahrungen erzählen und beraten sollten.
Es ging um ein paar Wochen oder wenige Monate und von einer besonderen Vorausbildung war keine Rede.
Klar, bearbeitet der Fw dann nicht alles, aber zu Aussagen wie der gegenüber Maya29 kann es dabei durchaus kommen.
Danke @funker
und solche aussagen wurden auch anderen gegenüber getätigt wenn ich das richtig gelesen habe, meine 5 Jungs und ich haben uns darauf eingerichtet das ich die AGA nur am Wochenende nach Hause komme aber was ist mit anderen denen dasselbe erzählt wird und die sich darauf verlassen.... da wird irgendwann das böse erwachen kommen.
Apropo wenn wir grad dabei sind vielleicht kann mir das hier jemand beantworten, ich fange ja wie weiter oben erwähnt am 1.4. an und kurz drauf ist Ostern, weiß jemand wie das in der AGA gehandhabt wird? Darf man über die Feiertage nach Hause oder hat man wenigstens nen paar Stunden Freigang? Das konnte mir nämlich niemand in Hannover sagen.
Das wird von uns auch niemand sagen können ausser die Einheit selber.
Zitat... Das konnte mir nämlich niemand in Hannover sagen. ...
Hier auch nicht. Aber Sie werden es erfahren - entweder in einem Begrüßungsschreiben der Einheit oder spätestens am 01.04. Und "Freigang" gibt es in der JVA ::)
Zitat von: Mya29 am 21. Februar 2015, 20:03:47
und solche aussagen wurden auch anderen gegenüber getätigt wenn ich das richtig gelesen habe, meine 5 Jungs und ich haben uns darauf eingerichtet das ich die AGA nur am Wochenende nach Hause komme aber was ist mit anderen denen dasselbe erzählt wird und die sich darauf verlassen.... da wird irgendwann das böse erwachen kommen.
Zitataber bei der Musterung wurde es klar und deutlich von den zwei Personen bei dem netten Gespräch gesagt das es möglich wäre (!!!) es komme nur darauf an wie der vorgesetzte die Situation beurteilt.
Also wer sich darauf verlässt, hat nicht zugehört, denn die Einschränkung wurde ja benannt. Allerdings finde ich es auch nicht gut, da eine gewisse Hoffnung zu wecken, das ist nicht wirklich sachgerecht.
Zitat von: Mya29 am 21. Februar 2015, 20:03:47
Apropo wenn wir grad dabei sind vielleicht kann mir das hier jemand beantworten, ich fange ja wie weiter oben erwähnt am 1.4. an und kurz drauf ist Ostern, weiß jemand wie das in der AGA gehandhabt wird? Darf man über die Feiertage nach Hause oder hat man wenigstens nen paar Stunden Freigang? Das konnte mir nämlich niemand in Hannover sagen.
Über Ostern wird frei sein, das sind ja 4 Tage. Und "Freigang" gibts vom Knast ::)
Danke für die Antworten ^^ das mit dem Freigang sollte ja auch als Scherz verstanden werden ;D müssen ja nicht alle immer so Miesepeter sein *lach*
Zitat von: Mya29 am 21. Februar 2015, 20:27:14
Danke für die Antworten ^^ das mit dem Freigang sollte ja auch als Scherz verstanden werden ;D müssen ja nicht alle immer so Miesepeter sein *lach*
Okay, für den "Miesepeter" sind Sie als GvD eingeteilt - vom 3. auf 4.4. und vom 5. auf 6.4. Fragen? Keine? Ausführung! ................... scheeheeerrrz ....
Jawohl ^^ aber erst dann vorher darf ich noch frech sein *grins*
Wirst du Zeitsoldat oder FWDL?
Und du hast kein Problem damit, wenn eines deiner Kinder gerade während der AGA mal krank wird, dass du dann nicht einfach heim kannst?
SaZ8 und nein da die 4 Jungs gut durch Papa versorgt sind habe ich keine Probleme damit und zur Not ist die Familie auch noch da
Frauen bei der bundeswehr :D
Läacherlich
Zitat von: Tapout am 28. Februar 2015, 08:07:42
Frauen bei der bundeswehr :D
Läacherlich
Lächerlich ist hier nur einer - Sie!
Zitat von: Tapout am 28. Februar 2015, 08:07:42
Frauen bei der bundeswehr :D
Läacherlich
Schreibt ausgerechnet ein 22 jähriger Sani... ::)
Bevor man als junger Soldat sich ein abschließendes Urteil über Frauen und Bundeswehr bildet, sollte man sich vielleicht Gedanken machen, wie es mit der eigenen persönlichen Reife aussieht! Und ganz ehrlich, da kommen Sie, Tapout, nicht wirklich berauschend rüber ...