Guten Tag liebe Mitglieder des BW Forums.
Seit dem 01.10 befinde ich mich in der AGA. Von einem Anfangs 56 Mann starken Zug sind wir nun noch 29.
Es ist eine sehr harte AGA, zumindest im allgemeinem Vergleich zu den heutigen AGAs. Wir haben in der Regel bis 21 Uhr Dienst, Frühsport existiert bei uns und geht um 5 Uhr morgens los. Obwohl es Winter ist, wurden wir bspweise letzte Woche Montag, als es Dunkel und glatt war, noch 3 x über die HiBa gejagt ( Licht lediglich durch Fahrzeuge ) inklusive 80kg Baumstamm der mit rüber musste. Zwischendurch noch Millitary Fitness und unschaffbare Zeitansätze ( 3 Sekunden um sich bei Dunkelheit in Zugformation zu finden )
Vieles im Laufschritt, Gamtz Tragegriff Bergauf im Laufschritt etc.
Das war okay für mich, da ich relativ sportlich bin und auf das Ende der AGA (22.12) hingearbeitet habe. Dann würde ich in eine Stammeinheit kommen, die selbst keine AGA macht.
Bisher habe ich immer alles durchgezogen, durch keinen Test gefallen, Wach ATN, Schießen, SanAusbildung etc alles erfolgreich absolviert. Da ich mich allerdings am Fuß verletzt habe und die Ärzte mich lediglich MSG schrieben ( eigentlich korrekt ) wir als MSGler aber dennoch viele Aufträge erhielten/erhalten bei denen man ständig in Bewegung ist, bin ich letzte und diese Woche ausgefallen.
Letzte woche war der Geländetag 2, diese Woche der 3 Tage Biwak. Bei beiden Sachen konnte ich nicht teilnehmen.
Nächste Woche ist die Abschlussübung, diese würde ich im Normalfall bestehen.
Allerdings kam diese Woche der KpChef, ein Alteingessesener Major zurück und teilte mir direkt mit, GT 2 und BiWak nicht dabei, AGA nicht bestanden - Wiederholen.
Meine Stammeinheit selbst bietet wie erwähnt keine AGA an. Und unter diesen zerstörenden AGA Zuständen in meiner Kompanie werde ich nicht erneut 3 Monate AGA machen, um im Endeffekt die Hälfte meiner FWDL Zeit einfach nur zerstört worden zu sein.
Det KpChef lässt nicht mit sich reden. Wer entscheidet , wann und insbesondere Wo ich die AGA wiederhole? Kann er mich über die Grundausbildungszeit einfach weiter festhalten? Gern würde ich meine FWDL Zeit weitermachen, aber nicht wenn ich erneut im Januar die komplette AGA in dieser Einheit wiederholen muss.
Ich hoffe ihr habt gute Ratschläge/Tipps.
Mit freundlichen,
Karsten
Mit Verlaub, wollen Sie uns hier auf den Arm nehmen??
1.) Wie wollen Sie denn überhaupt die verschiedenen Grundausbildungen, "die heute durchgeführt werden", miteinander vergleichen? Waren Sie gleichzeitig in allen GA-Einheiten und -Inspktionen, in denen sie bundesweit stattfindet?
2) Auch in der GA gilt die Dienstzeitverordnung. Jeden Tag bis 21 Uhr Dienst tun, mögen Sie denn doch bitte Leuten erzählen, bei denen Sie es nötig haben, anzugeben.
3) Das Überwinden einer überfrorenen Hindernisbahn ist schlicht verboten - und miteinem 80 KG schweren Baumstamm schlicht Bullshit - das können Sie nun wirklich Leuten erzählen, die sich ihre Hosen mit der Kneifzange anziehen.
Wer entscheidet über das "Bestehen" der AGA - schlicht Ihr Kompaniechef. Sie werden allerdings in diesem Fall ohne Zuerkennung der ATN Sicherungssoldat in Ihre Stammeinheit versetzt und dort wird dann entschieden, ob und ggf. welche Bestandteile der GA Sie zu wiederholen haben. Eine gesamte GA zu wiederholen, weil Ihnen nur bestimmte Anteile fehlen, findet nicht statt.
Das mit dem 80kg Baumstamm war sehr unterhaltsam
Zitat von: miguhamburg1 am 13. Dezember 2016, 14:08:20
Mit Verlaub, wollen Sie uns hier auf den Arm nehmen??
1.) Wie wollen Sie denn überhaupt die verschiedenen Grundausbildungen, "die heute durchgeführt werden", miteinander vergleichen? Waren Sie gleichzeitig in allen GA-Einheiten und -Inspktionen, in denen sie bundesweit stattfindet?
2) Auch in der GA gilt die Dienstzeitverordnung. Jeden Tag bis 21 Uhr Dienst tun, mögen Sie denn doch bitte Leuten erzählen, bei denen Sie es nötig haben, anzugeben.
3) Das Überwinden einer überfrorenen Hindernisbahn ist schlicht verboten - und miteinem 80 KG schweren Baumstamm schlicht Bullshit - das können Sie nun wirklich Leuten erzählen, die sich ihre Hosen mit der Kneifzange anziehen.
Wer entscheidet über das "Bestehen" der AGA - schlicht Ihr Kompaniechef. Sie werden allerdings in diesem Fall ohne Zuerkennung der ATN Sicherungssoldat in Ihre Stammeinheit versetzt und dort wird dann entschieden, ob und ggf. welche Bestandteile der GA Sie zu wiederholen haben. Eine gesamte GA zu wiederholen, weil Ihnen nur bestimmte Anteile fehlen, findet nicht statt.
Mein Vater ist bei der Bundeswehr und wir kennen die Rekruten aus den Nachbarverbänden.
Mir ist bewusst, dass wir nur eine 41 Stunden Woche haben dürften. Dem ist allerdings nicht der Fall!
Und der Baumstamm, Oberfeldwebel ********** seines Namens, wurde von uns über die gefrostete HiBa getragen.Vielleicht auch nur 70kg, hab ihn nicht wiegen können....
Lediglich der Schwebebalken musste nicht überquert, sondern durchlaufen werden, und bei dem Rückweg der HiBa die Hühnerleiter nicht erklommen.
Ansonsten waren alle Hindernisse für uns laut Zugführer Oberleutnant legitim!
Zur Dienstzeit sagt uns der Spieß , wir kriegen jede Stune gutgeschrieben. Das ist mir aber relativ, da es das nicht wert ist.
Warum sollte ich hier mit irgendetwas angeben? Die AGA und der Zug ist beständig. Gern können Sie in der Whatsapp Gruppe unseres Zuges nachfragen, ob dass was ich erzähle, erfunden ist.
Unsere Nachbarverbände nennen uns deshalb auch die Stahlingrad AGA Konpanie ( Worte einer der Ausbilder der anderen Kaserne beim Gelöbnis )
Ergänzung:
Zum eigentlichen Thema.
Zu Punkt 3).
Also werde ich in die Stammeinheit versetzt, und dort wird entschieden? Davon bin ich ausgegangen, jedoch meinte mein aktueller KpChef direkt zu mir, die AGA müsste wiederholt werden.
Ich habe daraufhin schon mit dem KpChef meiner Stamm telefoniert. Im System ist wohl noch keine Versetzungsverfügung eingepflegt und eine solche habe ich auch noch nicht schriftlich erhalten ( Wie kein anderer aus dem Zug )
Ansonsten könnte ich wohl darauf beharren und eine Versetzung erstmal "einfordern", laut KpChef der Stamm.
Habe heute vergeblich versucht den Wehrdienstbeauftragten zu kontaktieren und auch die Rechtsabteilung ses DBWV hatte nur bis 12 die Hotline offen. Da wollte ich mich bezüglich unserer AGA Zustände mal informieren.
Sie schreiben schon, es ist schlichtweg verboten und interpretieren meinen Text als erfundene Story. Dann scheint unsere AGA ja so definitiv gesetzeswidrig abzulaufen?.. Bringt mir das einen "Vorteil", wenn ich die Versetzung erreichen will?
Ergänzung 2*)
Freitags haben wir natürlich nicht bis 21 Uhr. Da haben wir zwischen 1-4 Uhr Dienstschluss.
Zitat von: Crusaderab am 13. Dezember 2016, 20:50:11
Ergänzung 2*)
Freitags haben wir natürlich nicht bis 21 Uhr. Da haben wir zwischen 1-4 Uhr Dienstschluss.
Und diese Zeiten stehen auch alle so auf dem Dienstplan? Das sollte mich schwer wundern.
Bei FWDL ist keine Wiederholung der GA vorgesehen. Letztendlich entscheidet aber der Chef der Stammeinheit.
So wie du das alles schilderst, ist aber wohl die Kündigung in deinem speziellen Fall der sinnvollere Weg.
Zitat von: KlausP am 13. Dezember 2016, 21:03:25
Zitat von: Crusaderab am 13. Dezember 2016, 20:50:11
Ergänzung 2*)
Freitags haben wir natürlich nicht bis 21 Uhr. Da haben wir zwischen 1-4 Uhr Dienstschluss.
Und diese Zeiten stehen auch alle so auf dem Dienstplan? Das sollte mich schwer wundern.
Jaein. Als wir eine Woche auf dem Truppenübungsplatz für die Schießübungen waren, war offiziel auf jedenfall bis 22 Uhr täglich Dienst.
Ansonsten geht der Plan meistens bis 16:15, aber ( und das liegt nicht an uns ) dauern die Ausbildungen etc viel länger, weshalb es dann wie die Ausbilder so schön Sagen, hinten dran gehängt wird. Allein das Stuben/Revierreinigen mit täglicher Abhanme benötigt schon je nachdem was wir gemacht haben min 1 Stunde, was erst nach 16:15 erfolgt. Hinzu kommt noch das Waffenreinigen mit Abnahme, welches 1 1/2 Stunden Zeit zugeschrieben bekommt, was ebenso erst nach 16:15 erfolgt.
Um 16:15 selbst bis 45 ist natürlich die Abendverpflegung. So zieht es sich tagtäglich bis 19 Uhr und länger, dann kommen noch Redungen/ Unterrichte im U Raum. Daher haben wir jeden Tag so lange. Das finde ich nicht wirklich schlimm, 3 Monate kann man das mal machen, ich möchte schließlich Soldat sein. Lediglich alles jetzt nochmal zu machen, nein, das ist für mich sinnfrei.
Stuben- und Revierreinigen und Esseneinnahmen rechnen meiner Meinung nach nicht in die tägliche Arbeitszeit rein - die SAZV ist mir aber nicht so geläufig. Bei. Waffenreinigen und diesen ominösen Unterrichten in den Abendstunden sieht das anders aus.
Zitat von: ulli76 am 13. Dezember 2016, 21:06:20
Bei FWDL ist keine Wiederholung der GA vorgesehen. Letztendlich entscheidet aber der Chef der Stammeinheit.
So wie du das alles schilderst, ist aber wohl die Kündigung in deinem speziellen Fall der sinnvollere Weg.
Und genau deswegen habe ich mich an den KPChef meiner neuen Einheit gewandt, woher ich weiß das systemseitig noch keine Versetzung gegeben ist, versucht die DBWV ,den Wehrdienstbeauftragen zu erreichen und mich nun hier gemeldet.
Ich habe zwar "nur" ein Fachabitur und bin lediglich FWDLer, aber ich bin diszipliniert, Konditionssportler und definitiv kein schlechter Mann für die Bundeswehr.
Alles habe ich mit einem Lächeln und ohne Widerworte mitgemacht, mich stets diszipliniert Verhalten. Egal wie hart der Dummfick teils war. Da ich ein Ziel vor Augen hatte/habe - Die Stammeinheit, wo es dann endlich ( in der Hoffnung zumindest ) geregelter ( insb. von den Zeiten her ) abläuft und ich die Zeit bis zu meinem Studium gut nutzen kann. Auch für meinen Lebenslauf ist ein Jahr bei der Bundeswehr sicherlich nicht falsch, aber da dann nur 3 Monate drin stehen zu haben wiederrum kontraproduktiv.
Die Kündigung habe ich natürlich nun mit auf dem Plan, allerdings habe ich familiärer seits keine Unterstützung und habe laufende Kosten ( Miete der eigenen Wohnung, Strom/Gas/Internet/ Sim Karte, Verein , Essen/Trinken wenn ich dann aus dem Bund raus bin etc )
Ich habe kein sonderlich großes Sparpolster. Entweder müsste ich dann über die Weihnachtstage nun mich ans Jobcenter werden, was besonders in der jetzigen Zeit ein großes Problem darstellt ( + Ich habe dann ja selbst gekündigt , dass muss ich dann auch erstmal erklären ) oder was ich auch irgendwie schaffen würde, eine Teilzeitarbeit bis zum Studium zu finden.
Aber die Teilzeitarbeit wären ziemlich verschwendete Zeit und auch ans Jobcenter wenden beschämt mich. Um mein Jahr bis zum Studium auf gut Deutsch scheiße zu verbringen, habe ich mir nicht den Arsch aufgerissen.
Darum suche ich nun Hilfe die mir in Argumentation oder auf rechtlichem Wege eine Stütze sein können. Denn so möchte ich mich eigentlich nicht von der Bundeswehr verabschieden! Daher ist die Kündigung nur die Notfall Reissleine.
Zitat von: KlausP am 13. Dezember 2016, 21:31:40
Stuben- und Revierreinigen und Esseneinnahmen rechnen meiner Meinung nach nicht in die tägliche Arbeitszeit rein - die SAZV ist mir aber nicht so geläufig. Bei. Waffenreinigen und diesen ominösen Unterrichten in den Abendstunden sieht das anders aus.
Okay klar, die Verpflegung würde ich definitiv auch nicht als Arbeit einordnen. Und auch wenn das Stuben/Revierreinigen auf Hochglanz nervig ist, dass ist keine Anstrengung.
Waffenreinigen und der Unterricht eigentlich dasselbe, ging halt nur darum zu erläutern, warum unsere Tage immer so lang sind, da mir dies nicht geglaubt wurde/wird.
Stubenabnahme durch den UVD ist übrigens 21:45, ab 10 darf man dann die Stube ( außer für den Toilettengang ) nicht mehr verlassen.
Das ärgert mich mit am meisten. Vor der AGA bin ich seit 2014 mindestens jeden zweiten Tag eine Stunde joggen gewesen. Das schaffe ich momentan nur noch am Wochenende. Sportlich habe ich was die Kondi angeht definitiv nachgelassen, da der Laufschritt im Zug für mich kein Laufen ist.
Warte einfach ab und mach dir nicht zu viele Sorgen.
Dass vermeintlich schlechten Soldaten erstmal Angst gemacht wird, ist leider bei vielen "Kameraden" normal.
Der Chef der Grundausbildungskompanie entscheidet das aber definitiv nicht alleine.
Zitat von: funker07 am 13. Dezember 2016, 22:24:08
Warte einfach ab und mach dir nicht zu viele Sorgen.
Dass vermeintlich schlechten Soldaten erstmal Angst gemacht wird, ist leider bei vielen "Kameraden" normal.
Der Chef der Grundausbildungskompanie entscheidet das aber definitiv nicht alleine.
Danke, die mache ich mir aber leider.
Das lustigste daran ist, bei den Ausbildern habe ich definitiv kein schlechtes Ansehen. War das erste mal dem KpChef zu begegnen, da er von Beginn der AGA an im Einsatz war. Musste wegen der KzH Meldung zu ihm, wo er mir dies dann direkt wie beschrieben mitteilte, ohne mich zu kennen. Und dass ist einer, der ganz alten Sorte. Selbst unsere Ausbilder meinten, wenn er zurück ist, gibts gar nichts mehr zu lachen. Daher mache ich mir doch einen ziemlichen Kopf, da er mir unmissverständlich zu verstehen gab, AGA wiederholen.
Mein Plan sieht derzeit wie folgt aus:
Morgen Rücksprache mit Rechtsabteilung DBWV, Bundeswehrbrauftragter ( wenn ich ihn erreiche )
Nächste Woche Gruppenführer -> Gespräch KpChef , fragen nach Versetzungsverfügung.
Wenn das Gespräch nicht fruchtet zum Personalführer.
Schlechte/Gute Idee?
Schlechte Idee. Du eskalierst viel zu hoch in die völlig falsche Richtung.
Der Weg zum Zugführer über den Gruppenführer ist der Schritt in die richtige Richtung.
Zitat von: Crusaderab am 13. Dezember 2016, 22:32:29
Daher mache ich mir doch einen ziemlichen Kopf, da er mir unmissverständlich zu verstehen gab, AGA wiederholen.
Mein Plan sieht derzeit wie folgt aus:
Morgen Rücksprache mit Rechtsabteilung DBWV, Bundeswehrbrauftragter ( wenn ich ihn erreiche )
Nächste Woche Gruppenführer -> Gespräch KpChef , fragen nach Versetzungsverfügung.
Wenn das Gespräch nicht fruchtet zum Personalführer.
Schlechte/Gute Idee?
Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, das Thema "Wiederholen oder nicht" entscheidet Ihr jetziger Chef, wenn überhaupt, jedenfalls nicht allein. DBwV meinetwegen; wenn Sie mit "Bundeswehrbrauftragter" den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags" meinen, können Sie sich die Idee, mal eben da anzurufen und mit Herrn Bartels zu sprechen, abschminken. Wenn, dann schreiben Sie eine Eingabe (vorzugsweise NACHDEM die folgenden Punkte abgearbeitet sind).
Wer, bitte, ist denn der "Bundeswehrbeauftragte" oder der "Wehrdienstbeauftrage"? Jetzt sagen Sie ja nicht, dass Sie den "Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages" meinen, dann sollten Sie die GA auf jeden Fall wiederholen. ::)
Zitat von: ulli76 am 13. Dezember 2016, 22:35:31
Schlechte Idee. Du eskalierst viel zu hoch in die völlig falsche Richtung.
Der Weg zum Zugführer über den Gruppenführer ist der Schritt in die richtige Richtung.
Okay. Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass der Zugführer diejenige Person ist, die z.B das mit der HiBa zu verantworten hat. Als unsere VPs das Gespräch deswegen daraufhin gesucht hatten, haben wir einen auf den Deckel bekommen, weil sich die Ausbilder etc so viel Mühe geben und wie respektlos wir sind.
Werde den Dienstweg einhalten, aber für den ziemlich sicheren Fall dass das Gespräch mit dem Zugführer nichts bringt, wie gehe ich dann vor? Spieß? ( Einer der wenigen teilweisen normalen Leute)
Zitat von: KlausP am 13. Dezember 2016, 22:54:24
Wer, bitte, ist denn der "Bundeswehrbeauftragte" oder der "Wehrdienstbeauftrage"? Jetzt sagen Sie ja nicht, dass Sie den "Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages" meinen, dann sollten Sie die GA auf jeden Fall wiederholen. ::)
Entschuldigung wegen der Begrifflichkeiten/Rechtschreibfehler, schreibe vom Mobiltelefon aus und bin krankheitsbedingt leicht neben der Spur.
Zitat von: Crusaderab am 13. Dezember 2016, 22:32:29
Und dass ist einer, der ganz alten Sorte. Selbst unsere Ausbilder meinten, wenn er zurück ist, gibts gar nichts mehr zu lachen.
Da gibts so einige. Als ich aufm BCE-Lehrgang (LKW-Führerschein) war, hat auch erstmal der Spieß präventiv 10min Generalanschiss verteilt und danach der Chef (Offz Fachdienst, ehermaliger Fw, also auch lebensälter). Man solle sich Mühe geben, denn irgendwann braucht man den Führerschein, weil man sonst nichts hat um die Familie zu ernähren....Dabei haben die beiden quasi allen unterstellt, eigentlich kein Interesse zu haben und das mit dem treuen dienen auch nicht so ernst zu nehmen.
Da gibts nen gut passenden Spruch: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Der Wehrbeauftragte des Bundestages soll nach oben hin Fehler im System aufzeigen und hat keine Möglichkeit, dir direkt zu helfen. Richtig wäre eine Beschwerde nach WBO an den Chef (ja, die muss er bearbeiten bzw weiterleiten) bzw Kdr.
Allerdings ist eine Absichtserklärung nach meinem Laienwissen noch nicht beschwerdefähig.
Lass die Sache mit der vereisten HiBa auf sich beruhen, mach dir wegen der Versetzung nicht zu viele Gedanken und freu dich drauf, dass du bald einen neuen Chef hast.
Zitat von: funker07 am 13. Dezember 2016, 23:47:42
Zitat von: Crusaderab am 13. Dezember 2016, 22:32:29
Und dass ist einer, der ganz alten Sorte. Selbst unsere Ausbilder meinten, wenn er zurück ist, gibts gar nichts mehr zu lachen.
Da gibts so einige. Als ich aufm BCE-Lehrgang (LKW-Führerschein) war, hat auch erstmal der Spieß präventiv 10min Generalanschiss verteilt und danach der Chef (Offz Fachdienst, ehermaliger Fw, also auch lebensälter). Man solle sich Mühe geben, denn irgendwann braucht man den Führerschein, weil man sonst nichts hat um die Familie zu ernähren....Dabei haben die beiden quasi allen unterstellt, eigentlich kein Interesse zu haben und das mit dem treuen dienen auch nicht so ernst zu nehmen.
Da gibts nen gut passenden Spruch: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Der Wehrbeauftragte des Bundestages soll nach oben hin Fehler im System aufzeigen und hat keine Möglichkeit, dir direkt zu helfen. Richtig wäre eine Beschwerde nach WBO an den Chef (ja, die muss er bearbeiten bzw weiterleiten) bzw Kdr.
Allerdings ist eine Absichtserklärung nach meinem Laienwissen noch nicht beschwerdefähig.
Lass die Sache mit der vereisten HiBa auf sich beruhen, mach dir wegen der Versetzung nicht zu viele Gedanken und freu dich drauf, dass du bald einen neuen Chef hast.
Oh Mann. Bin zwar anfangs mit leichtem Schubladendenken zur Bundeswehr gegangen, habe aber viele tolle Menschen dort kennen gelernt. Schade, dass es immer wieder ein paar Querschläger gibt und dann ausgerechnet in Vorgesetztenpositionen!
Alles klar, dachte mir zwar, dass der Wehrbeauftragte des Bundestages sich nur um große Sachen kümmert, aber in Verzweiflung macht man vieles, wovon man nachher denkt bzw weiß wie bescheuert es war.
.ch hoffe ich darf zumindest die Abschlussünung kommende Woche mitmachen. Sonst wird mir daraus am Ende noch ein Strick gedreht.
Rücksprache mit dem DBWv werd ich morgen trotzdem mal halten.
Ansonsten danke schonmal an alle! Werde spätestens Ende nächster Woche dann hier schreiben, wies für mich weitergegangen ist (falls es jemanden interessieren sollte)
Mit freundlichen Grüßen :)
Zitat von: Crusaderab am 14. Dezember 2016, 00:37:15
Oh Mann. Bin zwar anfangs mit leichtem Schubladendenken zur Bundeswehr gegangen, habe aber viele tolle Menschen dort kennen gelernt. Schade, dass es immer wieder ein paar Querschläger gibt und dann ausgerechnet in Vorgesetztenpositionen!
Du glaubst, das ist im Zivilen nicht so? Sowas kann dir überall passieren.
Der Unterschied ist: Die Bundeswehr ist ne Behörde, selbst wenn der Chef sich scheiße verhält, gibt es fast immer noch ne Instanz drüber und dazu (halbwegs) klare Vorschriften/Regelungen und Gesetze, an die auch der KpChef sich halten muss.
Zitat von: Crusaderab am 14. Dezember 2016, 00:37:15
Ansonsten danke schonmal an alle! Werde spätestens Ende nächster Woche dann hier schreiben, wies für mich weitergegangen ist (falls es jemanden interessieren sollte)
Bitte mach das. Gibt es leider zu selten.
Um das Thema SAZV und GA einmal gerade zu rücken...
Es ist schlicht FALSCH , dass in der GA
nicht das tägliche zeitliche Limit überschritten werden darf...
"Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit darf 13 Stunden, einschließlich der Ruhepausen, nicht überschreiten. Abweichungen können aus dienstlichen Gründen zugelassen werden.13
13 Wenn erforderlich, kann die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 24 Stunden ausgedehnt werden. Dies kann, unter Beachtung des Gesundheitsschutzes (z.B. Verschiebung der Ruhezeiten und Ruhepausen), auch an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen erfolgen."Gleiches gilt für das wöchentliche Limit von 41 h.
Wenn dies zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist - z.B. 48 h - Biwak - , ist dies erlaubt, es muss nur der zeitliche Ausgleich sichergestellt werden.
Wenn möglich in den GA-Einheiten, wenn nicht, dann in den Stammeinheiten.
Hinzu kommt dabei die Definition von "Arbeitszeit"...
"In Abgrenzung zur Arbeitszeit stellen Zeiten der persönlichen Dienstvorbereitung (z.B. Körperpflege, Stubenreinigen, etc.) keine Arbeitszeit dar."Und dies gilt auch für die Dienstnachbereitung.
Und mein Kommentar zum Thema:
Sollten aus Ihrer Sicht wirklich Verstöße gegen z.B. Sicherheitsbestimmungen erfolgt sein ( Punkt HiBa )...
Sie hatten Unterrichte in der GA, wie ein Soldat Missstände melden, bzw. seine Rechte einfordern kann.
Ansonsten, Sie wollten bis zum Studium einen gut bezahlten Job.
Dafür haben Sie sich die Bw ausgesucht.
Das Sie mit dort geltenden Regeln nicht klarkommen -
Ihr Problem...
Beispiel:
Zitat von: Crusaderab am 13. Dezember 2016, 21:41:31
Zitat von: KlausP am 13. Dezember 2016, 21:31:40
Stuben- und Revierreinigen und Esseneinnahmen rechnen meiner Meinung nach nicht in die tägliche Arbeitszeit rein - die SAZV ist mir aber nicht so geläufig. Bei. Waffenreinigen und diesen ominösen Unterrichten in den Abendstunden sieht das anders aus.
Stubenabnahme durch den UVD ist übrigens 21:45, ab 10 darf man dann die Stube ( außer für den Toilettengang ) nicht mehr verlassen.
Aus der entsprechenden Vorschrift der Bw:
"Nachtruhe ist der Zeitraum, in dem auf bereits schlafende Kameradinnen und Kameraden besonders Rücksicht zu nehmen ist. Lautes Verhalten und Störungen jeglicher Art haben zu unterbleiben. Die Nachtruhe in der Einheit beginnt um 22.00 Uhr und endet mit dem im Tagesdienstplan des Folgetages festgelegten allgemeinen Wecken."Und auch das Thema Wiederholung ist so zu betrachten.
Wenn der KpChef diese Entscheidung trifft, muss er auch das "Warum" schriftlich dokumentieren.
Sie können ... das haben Sie ja gelernt, dann formale Beschwerde einlegen und um Überprüfung der Entscheidung bitten.
Folgt man Ihrer Beschwerde ... wiederholen Sie nicht.
Gibt man Ihnen nicht recht ... wiederholen Sie ... (bzw. können natürlich noch weitere rechtliche Schritte gehen...)
Alles gut und schön. Sofern allerdings tatsächlich nicht nur gelegentlich, sondern über die gesamte GA Dienst von morgens fünf bis abends neun Uhr sein, denke ich, dass das kaum mit der SAZV zu vereinbaren ist.
Zitat von: LwPersFw am 14. Dezember 2016, 10:54:45
Um das Thema SAZV und GA einmal gerade zu rücken...
Es ist schlicht FALSCH , dass in der GA nicht das tägliche zeitliche Limit überschritten werden darf...
"Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit darf 13 Stunden, einschließlich der Ruhepausen, nicht überschreiten. Abweichungen können aus dienstlichen Gründen zugelassen werden.13
13 Wenn erforderlich, kann die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 24 Stunden ausgedehnt werden. Dies kann, unter Beachtung des Gesundheitsschutzes (z.B. Verschiebung der Ruhezeiten und Ruhepausen), auch an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen erfolgen."
Gleiches gilt für das wöchentliche Limit von 41 h.
Wenn dies zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist - z.B. 48 h - Biwak - , ist dies erlaubt, es muss nur der zeitliche Ausgleich sichergestellt werden.
Wenn möglich in den GA-Einheiten, wenn nicht, dann in den Stammeinheiten.
Hinzu kommt dabei die Definition von "Arbeitszeit"...
"In Abgrenzung zur Arbeitszeit stellen Zeiten der persönlichen Dienstvorbereitung (z.B. Körperpflege, Stubenreinigen, etc.) keine Arbeitszeit dar."
Und dies gilt auch für die Dienstnachbereitung.
Und mein Kommentar zum Thema:
Sollten aus Ihrer Sicht wirklich Verstöße gegen z.B. Sicherheitsbestimmungen erfolgt sein ( Punkt HiBa )...
Sie hatten Unterrichte in der GA, wie ein Soldat Missstände melden, bzw. seine Rechte einfordern kann.
Ansonsten, Sie wollten bis zum Studium einen gut bezahlten Job.
Dafür haben Sie sich die Bw ausgesucht.
Das Sie mit dort geltenden Regeln nicht klarkommen - Ihr Problem...
Beispiel:
Zitat von: Crusaderab am 13. Dezember 2016, 21:41:31
Zitat von: KlausP am 13. Dezember 2016, 21:31:40
Stuben- und Revierreinigen und Esseneinnahmen rechnen meiner Meinung nach nicht in die tägliche Arbeitszeit rein - die SAZV ist mir aber nicht so geläufig. Bei. Waffenreinigen und diesen ominösen Unterrichten in den Abendstunden sieht das anders aus.
Stubenabnahme durch den UVD ist übrigens 21:45, ab 10 darf man dann die Stube ( außer für den Toilettengang ) nicht mehr verlassen.
Aus der entsprechenden Vorschrift der Bw:
"Nachtruhe ist der Zeitraum, in dem auf bereits schlafende Kameradinnen und Kameraden besonders Rücksicht zu nehmen ist. Lautes Verhalten und Störungen jeglicher Art haben zu unterbleiben. Die Nachtruhe in der Einheit beginnt um 22.00 Uhr und endet mit dem im Tagesdienstplan des Folgetages festgelegten allgemeinen Wecken."
Und auch das Thema Wiederholung ist so zu betrachten.
Wenn der KpChef diese Entscheidung trifft, muss er auch das "Warum" schriftlich dokumentieren.
Sie können ... das haben Sie ja gelernt, dann formale Beschwerde einlegen und um Überprüfung der Entscheidung bitten.
Folgt man Ihrer Beschwerde ... wiederholen Sie nicht.
Gibt man Ihnen nicht recht ... wiederholen Sie ... (bzw. können natürlich noch weitere rechtliche Schritte gehen...)
Danke erstmal für ihre ausführliche Antwort.
In einem Punkt muss ich allerdings wiedersprechen -
"Ansonsten, Sie wollten bis zum Studium einen gut bezahlten Job.
Dafür haben Sie sich die Bw ausgesucht.
Das Sie mit dort geltenden Regeln nicht klarkommen - Ihr Problem..."
Nein, ich wollte keinen gut bezahlten Job. Das ist die Bundeswehr als FWDLer auch nicht. Ich muss kein Geheimnis daraus machen, da man es überall nachlesen kann, ich 773€, als Gefreiter 800€ verdiene.
Hinzu kommt die Verpflegung , ca 210€. Die Stube wird gestellt, wäre ich aber prinzipiell nicht drauf angewiesen. Meine Miete wird nicht übernommen, d.h. das wars dann soweit auch. Für jemanden, der noch nie vorher gearbeitet hat vielleicht eine Menge Geld, ich habe vorher allerdings mehr verdient.
Was mir wichtig war und ist, ist die Erfahrung und der Punkt Lebenslauf.
Daher haben mich bisher die Arbeits bzw Tageszeiten wenig gestört, da ich wusste, es ist hauptsächlich in den ersten 3 Monaten so. Allerdings gehört mein Sport und lernen in eigener Sache ( Fremdsprache, Vereinstechnische Dinge und der Besuch dessen ) fest zu meinem Leben dazu.
Wie erwähnt, von der Kondi habe ich mich bereits verschlechtert, da die Zeit fehlt. Auch zum lernen anderer Dinge, die nichts mit der Bundeswehr zu tun haben, wurde stark eingeschränkt. Das ist der Grund, warum ich die AGA nicht am selben Standort wiederholen möchte, da die Zugführung im nächsten Quartal gleich ist und wenn man den Worten der Stamm glauben schenken kann, so wird auch diese AGA wieder exakt gleich. Für mich und für die Bundeswehr sind 50% Grundausbildung nicht sinnvoll.
Das mit der Beschwerde und wie man vorgeht, ist so eine Sache. Wie erwähnt suchten beispielsweise die VPs nach der HiBa Aktion schon das Gespräch auf Dienstwegen - und dafür haben wir richtig einen drauf bekommen. Danach ist es nur noch schlimmer geworden, Grußabnahme wurde zurückgenommen, man sagte uns nur noch das aller nötigste. Man traute/traut sich schon kaum noch nach nötigen Anträgen etc zu fragen, weil wir sehr genervt aufgenommen werden.
Aber ja, Beschwerde bzw vorheriges Gespräch ist normalerweise der richtige Weg, nur fehlt dafür einerseits die Zeit, andererseits habe ich hier auf diese Weise eine Argumentationsgrundlage gesucht, damit die Beschwerde Gewicht hat ( und ob sie denn in meinem Fall sinnvoll ist )
Zitat von: JohnnyThunders am 14. Dezember 2016, 12:05:17
Alles gut und schön. Sofern allerdings tatsächlich nicht nur gelegentlich, sondern über die gesamte GA Dienst von morgens fünf bis abends neun Uhr sein, denke ich, dass das kaum mit der SAZV zu vereinbaren ist.
Es gab/gibt Ausnahmen. Freitags zwischen 1-4, am Zugabend hatten wir dann mal um 18 Uhr Schluss ( und wurden um 00:14 dann per Alarm wieder geweckt...:D) und vor dem Tag der Zwischenprüfung hatten wir auch un 18:30 Schluss.
Ansonsten ist bei uns 8-9 normal.
Geschichten gibt es.
Ich persönlich finde es erfrischend, dass die GA wieder mehr Disziplin erfordert. Ich schließe mich der Aussage von LwPersFw an.
Da ich dienstlich viel mit Ausbildungsplanung und dementsprechend mit der SAZV zu tun habe, kann ich Ihnen vergewissern, dass es vollkommen legitim ist, wenn Sie jeden Tag länger Dienst leisten. Die GA ist sogar explizit als Ausnahme erwähnt. Der Fairness halber empfehle ich Ihnen die Dienstpläne mit zu plotten und sich die Dienstzeiten zu notieren. Ihnen steht definitiv ein Ausgleich der Mehrarbeit zu, der gemäß der Verordnung wenn möglich auch in der Einheit abgebaut werden sollte, in der er aufgebaut wurde. Die GA-Einheiten haben nun mal eine Menge Stoff in kurzer Zeit zu vermitteln.
Zu der Hindernisbahn:
Gemäß der entsprechenden Zentralrichtlinie A2-226/0-0-4710 "Gefechtsdienst aller Truppen (zu Lande)", Kapitel 7.2.2. gilt nach wie vor:
"Sind die Hindernisse nass oder glitschig und ist der Boden gefroren oder glatt, entscheidet der bzw. die Leitende, welche Hindernisse auszusparen sind oder ob die Ausbildung abgebrochen werden muss." Dementsprechend ist der Führer vor Ort verantwortlich. Passiert nichts, hat er/sie alles richtig gemacht. Passiert was, kommt das in der Unfallmeldung zum Tragen und dann wird dem nachgegangen.
Mit Verlaub, das Ganze scheint mir die typische "Ich kenn da wen, der sagt das geht so nicht, deshalb beschwere ich mich!" Geschichte zu sein! Ich selbst habe einen Bruder der am 01.10. mit der Nummer angefangen hat. Toll fand er das auch nicht. Ich habe ihm gesagt, dass er das durchzuhalten hat und gut ist. Es gibt Momente im Leben, da muss man einfach mal "machen"!
Zitat von: tank1911 am 14. Dezember 2016, 12:39:01
Geschichten gibt es.
Ich persönlich finde es erfrischend, dass die GA wieder mehr Disziplin erfordert. Ich schließe mich der Aussage von LwPersFw an.
Da ich dienstlich viel mit Ausbildungsplanung und dementsprechend mit der SAZV zu tun habe, kann ich Ihnen vergewissern, dass es vollkommen legitim ist, wenn Sie jeden Tag länger Dienst leisten. Die GA ist sogar explizit als Ausnahme erwähnt. Der Fairness halber empfehle ich Ihnen die Dienstpläne mit zu plotten und sich die Dienstzeiten zu notieren. Ihnen steht definitiv ein Ausgleich der Mehrarbeit zu, der gemäß der Verordnung wenn möglich auch in der Einheit abgebaut werden sollte, in der er aufgebaut wurde. Die GA-Einheiten haben nun mal eine Menge Stoff in kurzer Zeit zu vermitteln.
Zu der Hindernisbahn:
Gemäß der entsprechenden Zentralrichtlinie A2-226/0-0-4710 "Gefechtsdienst aller Truppen (zu Lande)", Kapitel 7.2.2. gilt nach wie vor:
"Sind die Hindernisse nass oder glitschig und ist der Boden gefroren oder glatt, entscheidet der bzw. die Leitende, welche Hindernisse auszusparen sind oder ob die Ausbildung abgebrochen werden muss." Dementsprechend ist der Führer vor Ort verantwortlich. Passiert nichts, hat er/sie alles richtig gemacht. Passiert was, kommt das in der Unfallmeldung zum Tragen und dann wird dem nachgegangen.
Mit Verlaub, das Ganze scheint mir die typische "Ich kenn da wen, der sagt das geht so nicht, deshalb beschwere ich mich!" Geschichte zu sein! Ich selbst habe einen Bruder der am 01.10. mit der Nummer angefangen hat. Toll fand er das auch nicht. Ich habe ihm gesagt, dass er das durchzuhalten hat und gut ist. Es gibt Momente im Leben, da muss man einfach mal "machen"!
Da gebe ich ihnen Recht. Ich finde eine forderne Grundausbildung ebenso besser. Allerdings sind wir zumindest in unserer Gegend da die Ausnahme. Die Rekruten der beiden Nachbar-Kasernen die wir kennen haben es komplett anders. Da könnte der Dienstplan auch zum Chillplan abgeändert werden.
Aber besser eine harte GA und gut vorbereitet als andersrum. Bei der HiBa Aktion gab es verletzte, einer durfte dann auf Krücken zu seiner Hochzeit.
Ist mir aber relativ, wie erwähnt war ich bei allem dabei. Nur ich sehe es nicht ein, wegen dem GT2 und Biwak die komplette AGA zu wiederholen. Da würde ich auch ein Wochenende opfern und mit einer Jägerkompanie das ganze nachholen.
Ihr Wissen ist fundiert. Können Sie mir bezüglich der Komplett Wiederholung fachliche Auskunft geben?
Dieses nach links und nach rechts schauen macht keinen Sinn. Ich weiß auch, dass es Unterschiede gibt. Das die GA zur Herstellung einer Grunddisziplin genutzt werden sollte, oder wie die Umgangsformen detailliert auszusehen haben, finden Sie in keiner Vorschrift. Die meisten Leute die ich kenne, waren am Ende stolz drauf. Vielleicht werden Sie das ähnlich sehen.
Zu der HiBa habe ich alles geschrieben. Es sollten Unfallmeldungen erstellt worden sein und ich bin mir sicher, dass ihr Einheitsführer ggf. ermittelt und den Ausbilder entsprechend mindestens belehrt hat. Das sind aber Dinge, die Ihnen nicht mitgeteilt werden müssen.
Zur Wdh. der AGA. Meine Stabsdienstsoldatin ist zufälligerweise auch FWDL, hat die GA nicht mit Zuerkennung "Sicherungs- und Wachsoldat SK" erfüllt und kam trotzdem ohne Wiederholung hier her in ihre Stammeinheit. Ich kenne keine aktuelle Weisung dazu, aber alle FWDL müssten mittlerweile über das Bundesamt für das Personalmanagement der Bw in Köln geführt werden. Von dort kommt Ihre Versetzungsverfügung zu Ihrer Stammeinheit. In Anbetracht der Zeit sollte diese schon in Ihrer Kompanie verfügbar sein. Ob Ihre jetzige Kompanie noch steuernden Einfluss darauf hat kann ich Ihnen nicht sagen.
Die Stube wird gestellt, wäre ich aber prinzipiell nicht drauf angewiesen. Meine Miete wird nicht übernommen, d.h. das wars dann soweit auch.
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Man möge mich korrigieren, "damals" gab es doch die Unterhaltssicherungsbehörde, welche für diesen Teil zuständig war.
Ist die abgeschafft worden?
Nö.
Hier passt doch schon wieder vieles nicht zusammen....
Zitat von: Jens79 am 14. Dezember 2016, 16:46:04
Hier passt doch schon wieder vieles nicht zusammen....
Undzwar?
Zitat von: jochenschweisser am 14. Dezember 2016, 16:32:44
Man möge mich korrigieren, "damals" gab es doch die Unterhaltssicherungsbehörde, welche für diesen Teil zuständig war.
Ist die abgeschafft worden?
Auch damals gabs die Miete aber nicht bedingungslos. Der Mietvertrag musste mind. 6 Monate vor Dienstantritt bestanden haben. Meine der Höchstsatz waren grob 300€. Bei mir wurde jedenfalls zunächst der entsprechende Anteil für meine eigene Wohnung übernommen und dann sogar noch für das darauf folgende WG-Zimmer. (Stand 2011/2012)
Zu den Zeiten: Das klingt ja fast wie eine Wehrpflicht GA und selbst da war Freitags i.d.R. früher Schicht im Schacht. War dieses Jahr als Ausbilder in einer GA eingesetzt und in der Einheit wurde die ersten zwei Wochen auf annähernd Vor-SAZV-Level Dienst getan , Wochenenden ausgenommen. Das musste allerdings dann auch mit DA-Abbau an jedem möglichen Brückentag und einer Woche DZA am Ende "erkauft" werden.Insofern kann ich mir nicht vorstellen ,wie das bei dir- entsprechend deiner Schilderungen- umgesetzt werden sollte. Da wäre ja (überspitzt gesagt) nach der Hälfte der 3 Monate einstellen angesagt. Und einen derartigen Anspruch mit in die Stammeinheit nehmen, kann auch nicht im Sinne der zukünftigen Chefs sein. Tut mir leid , halte ich, jedenfalls als Dauerzustand, für unglaubwürdig.
Zitat"Nachtruhe ist der Zeitraum, in dem auf bereits schlafende Kameradinnen und Kameraden besonders Rücksicht zu nehmen ist. Lautes Verhalten und Störungen jeglicher Art haben zu unterbleiben. Die Nachtruhe in der Einheit beginnt um 22.00 Uhr und endet mit dem im Tagesdienstplan des Folgetages festgelegten allgemeinen Wecken."
Das als Grundlage für einen defacto Zapfenstreich? Finde ich als Laie ziemlich dünn. Das ist doch im Grunde nichts als eine Hausordnung und auf Grundlage derer kann ich zwar Störer behandeln, nicht jedoch den Soldaten daran hindern seine Stube, die Kaserne etc. zu verlasssen.Jedenfalls meine Rechtsauffassung. Dass man das mit Rekruten machen kann weil die
das nicht durchsteigen , mag sein. Juristen meldet euch ;D
Was mich besonders irritiert, sind die Aussagen über die Dienstzeiten und dass im nächsten Turnus dasselbe Ausbildungspersonal wieder ausbildet. Im Regelbetrieb führe ich keine GA Kompanie, muss dies aber derzeit aufgrund von Elternzeit eines Kameraden stellvertretend übernehmen. Wenn ich unseren täglichen Dienstplan so ausdehnen würde, wie Sie es beschrieben, dann müsste das gesamte Personal im nächsten Turnus die aufgebaute Mehrarbeit abbauen. Die Sicherstellung der GA wäre damit definitiv nicht sichergestellt. Heißt: Ich bräuchte einen 2. Ausbilderpool, welcher mit jedem Turnus rotiert, da sich sonst Unmengen an nicht abgebauter Mehrarbeit anhäufen würde.
Das passt so einfach nicht.
Zitat von: Kiepenkerl am 15. Dezember 2016, 00:32:45Das ist doch im Grunde nichts als eine Hausordnung und auf Grundlage derer kann ich zwar Störer behandeln, nicht jedoch den Soldaten daran hindern seine Stube, die Kaserne etc. zu verlassen.
Da mögen Sie ja noch recht haben, aber letztendlich handelt es sich beim sog. Zapfenstreich um eine Ruhezeit mit Auflagen und dass kann der Disziplinarvorgesetzte sehr wohl festlegen. Im übrigen nicht nur während der Grundausbildung und nicht nur für Rekruten.
Naja, wie auch immer. Sollte das alles so stimmen was hier vom TE angeführt wird, hat der DV der GA Einheit ein "kleines" Problem.
Auch in Zeiten der SAZV kann man sicherlich die ein oder andere Stunde Mehrarbeit leisten, das wurde ja auch bereits erläutert, allerdings nicht in dem Umfang den der TE beschreibt.
Aber wie so oft, irgendwo verschwinden Details in einem schwarzen Loch..... ::)
Zitat von: Jens79 am 15. Dezember 2016, 07:47:04
Naja, wie auch immer. Sollte das alles so stimmen was hier vom TE angeführt wird, hat der DV der GA Einheit ein "kleines" Problem.
Ich denke auch, dass eine Überprüfung der Geschichte(n) dann doch ein etwas anderes Bild ergeben würde als es der TE hier beschreibt.
Wenn nicht, dann wären die "Zustände" in dieser Einheit es sicherlich Wert einmal hinterfragt zu werden. Eine Eingabe an den Wehrbeauftragten kann dazu ein Weg sein.
Die ganzen Aussagen hier basieren auf Wahrnehmungen aus der "Froschperspektive" (nicht despektierlich gemeint). Ich gehe davon aus, dass dort alles seine Richtigkeit hat. Die Ausbildung in den GA KP'n unterstehen überall einem erhöhten Augenmerk und es gibt klare Vorgaben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen DV A13 in einer GA Kp gibt, der so dilettantisch vorgehen würde. Ich habe die GA meines Bruders im FA/UA Btl nachverfolgt und ich kann sagen, dass der TE dort noch "schlimmere" Zustände vorgefunden hätten, da die FA/UA GA nur 2 Monate dauert und dementsprechend noch weniger Zeit da ist. Aber auch dort war mMn alles im grünen Bereich. Die SAZV gibt bei sehr genauem hinsehen mannigfaltige Ermessensspielräume, gerade innerhalb der GA. Und der hier aufgeführte "Ausschnitt der Wahrnehmung" lässt sich sicherlich mit vielen Details anfüttern, wie z.B. der Tatsache, dass nach regulärer Dienstzeit nicht mehr alle Ausbilder im Dienst sind etc. Außerdem darf man nicht vergessen, dass wir in "EUAZR Jahr 1" sind. Viele Soldaten, gerade in solchen Funktionen, laufen mit riesigen Stundenkonten rum. Die Auswertung läuft gerade au höchsten Ebenen.
Wenn es keine DV gibt die so "Dilettantisch" agieren stellt sich mir die Frage wie es sein kann, dass unser StQ 2 Soldaten mit 225 Mehrarbeitsstunden zuversetzt bekommt.
Um mal zum Kern der Frage zurückzukommen, bei einem FWDL mit vermutlich sehr kurzer Stehzeit interessiert sich nach der Grundausbildung kein Mensch mehr dafür, ob er diese bestanden hat oder nicht. In der Stammeinheit wird er noch ein paar Monate die ihm zugedachten Aufgaben erledigen und dass wars dann.
Zitat von: Jens79 am 15. Dezember 2016, 08:04:08
Wenn es keine DV gibt die so "Dilettantisch" agieren stellt sich mir die Frage wie es sein kann, dass unser StQ 2 Soldaten mit 225 Mehrarbeitsstunden zuversetzt bekommt.
In so einem Fall würde ich mit dem Chef der abgebenden Einheit mal ein ernstes Wort reden. Fast sechs Wochen Mehrarbeit da stellt sich dann doch die Frage, wo kommen die denn bitte her und warum wurden diese nicht dort abgebaut, wo sie entstanden sind.
Zitat von: Jens79 am 15. Dezember 2016, 08:04:08
Wenn es keine DV gibt die so "Dilettantisch" agieren stellt sich mir die Frage wie es sein kann, dass unser StQ 2 Soldaten mit 225 Mehrarbeitsstunden zuversetzt bekommt.
Genau. Es scheint den einen oder anderen DV einen Sch***** zu interessieren, wie die Stunden in der Stammeinheit dann wieder abgebaut werden. Aber es scheint ja auch dort DV zu geben, die sich das einfach so gefallen lassen.
Keine Sorge. Dafür gibt es ja den "Dienstweg". So einen Mist klärt man nicht mehr von DV zu DV. Ich kann nur für mich sprechen, und da wurde es über KdoEbene "geklärt".
Da muss ich mal eine Lanze für alle Einheitsführer in der GA brechen, obwohl dass nicht meine Baustelle ist. Es gibt hier ein klares Dilemma. Von der einen Seite gibt es Vorgaben, dass innerhalb der ersten Ausbildungsabschnitte kein Urlaub zu gewähren ist (Quelle hier nicht), von der nächsten (SAZV) das Resultat, dass leicht ein enormes Maß an auszugleichender Mehrarbeit aufgebaut wird. So und jetzt nehmen Sie sich mal bitte die aktuellen AnTrA, ich sag nur Stundenansätze PolBil, die ganzen Grundlagen Unterrichte, Waffen- und Schießausbildung, die nach neuSAK in dem Zeitraum nicht ansatzweise aufgefangen wird...und und und.
Das ganze ist (wie gesagt "EUAZR Jahr 1") ein aktuell beleuchteter Prozess, der im nächsten Jahr gelöst werden wird.
Urlaub und Ausgleich nach SAZV sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe. Und die SUV sagt lediglich aus, dass der Soldat in der GA keinen Anspruch auf die Gewährung von Erholungsurlaub hat.
Zitat von: tank1911 am 15. Dezember 2016, 08:17:10...So und jetzt nehmen Sie sich mal bitte die aktuellen AnTrA ...
... die genau darauf ausgerichtet ist, dass die Grundausbildung mit durchschnittlich 41 Wochenstunden durchgeführt werden kann.
Zitat von: CIRK am 15. Dezember 2016, 08:06:59
Fast sechs Wochen Mehrarbeit da stellt sich dann doch die Frage, wo kommen die denn bitte her und warum wurden diese nicht dort abgebaut, wo sie entstanden sind.
Die kommen dann z.B. aus so einer GA wie der vom TE beschriebenen. ;)
@tank1911: Ich verstehe den Punkt, allerdings müsste dann meiner Ansicht nach ganz klar der Führung kommuniziert werden, dass da eben die Quadratur des Kreises verlangt wird, wenn die umfangreichen Ausbildungsinhalte unter Berücksichtigung SAZV in (zu) wenigen Wochen vermittelt werden sollen. Da müsste dann eben von ganz oben entweder priorisiert werden oder eben mehr Zeit für die GA zur Verfügung gestellt werden.
@CIRK: Sie wissen genau was ich meine. Es geht um das Erreichen der Ausbildungsziele.
Selbst wenn Ausbildungsabschnitte wiederholt werden müssen kommt keine Mehrarbeit in dem beschrieben Umfang zustande. Meistens liegt es doch eher daran, dass (von wem auch immer) zu den vorgegeben Themen noch das eine oder andere "draufgepackt" wird.
Zitat von: CIRK am 15. Dezember 2016, 08:35:25
Selbst wenn Ausbildungsabschnitte wiederholt werden müssen kommt keine Mehrarbeit in dem beschrieben Umfang zustande. Meistens liegt es doch eher daran, dass (von wem auch immer) zu den vorgegeben Themen noch das eine oder andere "draufgepackt" wird.
Sehe ich genauso. Es liegt doch am Personal der GA Einheit, die Vorgaben von Stoff und Zeit zu erfüllen.
Wir müssen uns davon lösen, eine AGA 1998 mir einer GA 2016 zu vergleichen.
Das ist es ja gerade. Die Frage ist wie realistisch die Vorgaben sind. Man sieht das Ergebnis am Ausbildungsstand der Soldaten, wenn sie in ihrer Stammeinheit aufschlagen. Alles weitere ist wahrscheinlich nichts für das Forum hier.
Hier wurde ja noch eine Menge geschrieben!
Um eben wegen Überstunden Ausbilder/+ selbe nächstes Quartal.
Zugführer hat laut Spieß über 600 Stunden offen, juckt keinen.
4 Ausbilder, wechseln sich wenns geht jede Woche 2 ab.
Ein Leerquartal im Jahr, an denen alle Ausbilder komplett Urlaub haben.
Zitat von: Crusaderab am 15. Dezember 2016, 19:33:12
Zugführer hat laut Spieß über 600 Stunden offen, juckt keinen.
Ob das in Zukunft so bleibt...man wird sehen.
Zitat von: Getulio am 15. Dezember 2016, 19:44:59
Zitat von: Crusaderab am 15. Dezember 2016, 19:33:12
Zugführer hat laut Spieß über 600 Stunden offen, juckt keinen.
Ob das in Zukunft so bleibt...man wird sehen.
Da gehört dem DV ein Diszi, dem ZgFhr ein Diszi und befohlener Abbau. In den 15 Wochen kann er sich dann überlegen ob er wirklich so wichtig für die Bw ist. Das geht überhaupt nicht.
Exakt meine Meinung. Und früher oder später wird das wohl auch passieren. "Bis einer weint..."
Uns wurden die 600 + Stunden ( und letzten 2 Jahre mitgeteilt ) als wir den Abriss für HiBa bekommen haben, als wir uns quasi beschwert hatten. Daran sollten wir merken, wie sehr sich insbesondere der Zugeführer Mühe gibt.
Mir soll das latte sein, sind nicht meine Überstunden. Aber anhand der Reaktion muss ich doch mal fragen : Das ist also für den Zugeführer verboten?
Zitat von: Crusaderab am 15. Dezember 2016, 21:10:28
Uns wurden die 600 + Stunden ( und letzten 2 Jahre mitgeteilt ) als wir den Abriss für HiBa bekommen haben, als wir uns quasi beschwert hatten. Daran sollten wir merken, wie sehr sich insbesondere der Zugeführer Mühe gibt.
Mir soll das latte sein, sind nicht meine Überstunden. Aber anhand der Reaktion muss ich doch mal fragen : Das ist also für den Zugeführer verboten?
Letzten 2 Jahre kein Urlaub*
Der Zugführer hatte in den letzten zwei Jahren keinen Urlaub? Dann stimmt in dieser Kompanie etwas so ganz und gar nicht. Entweder hat Ihnen da jemand gehörig einen vom Pferd erzäählt oder ein paar Leute gehören dort abgelöst. Spieß möchte ich dort ganz sicher nicht sein ...
Ein Troll ...
Legendenbildung hier :)
Ich kann nur das sagen, was der Spieß uns erzählt hat. Kann sein dass es so nicht stimmt. In der ersten Woche meinte er auch in 27 Dienstjahren war er nur 3 Tage krank - wegen Krebs.
In der zweiten Woche sagte er 7 Tage. In der 4ten oder 5ten war er krank o.O Aber so wurde es uns gesagt. Und wenn ihr die Zugführung so wie wir kennen würdet, dann würdet ihr das als Rekruten auch ohne Zweifel glauben.
Mir egal, wer mir Troll hinterher sagt. Mein Zug ist mein Zeuge, aber rechtfertigen muss ich mich hier nicht. Ich danke trotzdem nochmal allen für die Hilfe. Rücksprache mit dem DBWV heute war auch positiv. Er meinte auch , definitiv werd ich erstmal versetzt in die Stamm, die entscheidet dann. Und mit dem dortigen KpChef hab ich bereits telefoniert, dass passt.
Noch halte ich zwar keine Versetzungsverfügung in der Hand, aber ich bin da guter Dinge. Ich berichte kommende Woche!
Zitat von: KlausP am 15. Dezember 2016, 21:16:44
Dann stimmt in dieser Kompanie etwas so ganz und gar nicht.
Und ja, das denkt sich unser Zug auch. Aber groß bewerten können wir es nicht, da wir nur aus der Theorie andere AGAs und Kompanien kennen. Bis auf ein paar, die schon Praktikum hatten.
Dass verrückte ist bloß, wenn man jemandem davon erzählt, wird man entweder für einen Erzähler gehalten oder eben ihre Aussage, dass darf so nicht sein.
Kommt man dann mal an diesen Punkt " das darf so nicht sein " gibt es dann widerum Leute, die sagen, es ist in Ordnung.
Siehe erste Seite HiBa bei Frost...scheint ja im Ermessen der Zugführers zu liegen. Oder die Überstunden. GA spezielle Ausnahme - also ist es wieder okay.
Im Endeffekt kommt es immer aufs selbe hinaus , ob uns jemand glaubt oder nicht - wir sind die Dummen.
Gerne erzähle ich ihnen bei Gelegenheit bzw wenn ich dort weg mehr über unsere AGA . Da gibt es noch so einige Dinge, die wir als abnormal betrachten. Für uns ists zu spät, aber vielleicht kann man so den zukünftigen Rekruten dort helfen
Generell ist das erste Feedback zu solchen Sachen immer dies, dass jedem das Portfolio an Meldungen und Beschwerden weit offen steht. Jeder Rektrut hat ein Smartphone, die Mailadresse des Wehrbeauftragten hängt am schwarzen Brett. Abseits davon hat jede GA, auch heute noch ihre eigenen Legenden...
Zu der Geschichte mit den Überstunden möchte ich doch noch gerne was sagen. Ich bin mir sicher, dass sich die SAZV auf viele Bereiche der Bw gut umsetzen lässt, ohne dass massive Überstunden anfallen. Im operativen Bereich (Btl / Kp) oder in der Ausbildung ist das was anderes. Aus verschiedenen KpFü hört man das ständig. Bei uns liegt der Schnitt bei 200h. 2-3 Übungen / TrÜbPlAufenthalte, da schaut man dass wenigstens der EU wegkommt. Aber wie gesagt, darum kümmert man sich gerade. Ich habe das Gefühl, dass man dieses Jahr schon echt viele unnötige Nebenkriegsschauplätze gestrichen hat und trotzdem nicht um Mehrarbeit rum kommt. Am Ende wird die Vergütung vllt doch wieder das Mittel der Wahl werden.
Als Grp-/ZgFhr in der AGA war ich eine Stunde vor den Rekruten auf und eine Stunde später im Bett...was da an Mehrarbeit angefallen ist...nur hat es ohne SAZV niemanden interessiert. Das ist sicherlich im Rahmen der Gesunderhaltung ein Argument pro SAZV. Klar kann daraus folgern, dass die Durchführung der GA zeitgemäß angepasst werden muss. Das sagt sich so einfach. Ich kann dazu gerne mal ausführen, man kann sich die Problematik in kurzer Zeit nämlich wunderbar herleiten. Der TE beschreibt seine GA als fordernd aufgrund der zeitlichen Mehrbelastung und nennt Beispiele aus parallel durchgeführten GA, die scheinbar deutlich "entspannter" sind.
Die entsprechende AnTrA gibt aktuell 451h als PLANUNGSGRUNDLAGE vor. Der Rest ist Ermessenslage des Ausbildungsleiters (Einheitsführer) im Rahmen der sonstigen Vorschriften.
Der Zeitansatz passt also, er wurde sauber in die SAZV "skaliert". Jetzt nehme ich mal eines von vielen Beispielen heraus.
(Schieß-)ausbildung am G36 (gilt auch für P8, MG ist NICHT mehr vorgesehen, da geht es nämlich schon los.)
Ziel :
Die Soldatin bzw. der Soldat kann das G36 unter zunehmend erschwerten Bedingungen bedienen und kann unter Anleitung den Feuerkampf bei Tag, auch unter ABC Bedingungen sowie bei eingeschränkter Sicht führen.
Vorgabe für Ausbildung an der Waffe: 5h
Gemäß Grobziel sind 5h für Stubenunterricht, Zerlegen/Zusammensetzen, Ladetätigkeiten und Anschlagarten (alles gem. neuSAK) schon echt sportlich. Die vorbereitende Schießausbildung im Simulator ist mit glatten 0h aufgeführt. Für die Schießausbildung stehen neben 2h Schießlehre dann noch 29h zur Verfügung. Das sind vielleicht gute drei Schießtage, die je nach Verfügbarkeit StoSA und der räumlichen Nähe zur Liegenschaft schon schnell dünn werden können. Je nach Stärke der Züge, kämen dann wie viele tatsächliche Durchgänge pro Kopf zustande, wo der Soldat seine Waffe abfeuern kann? Ich stelle das mal in den Raum.
Das gleiche kann man auf die anderen Ausbildungsbereiche übertragen, so dass man wenig schieben kann. Am Ende bleiben dem Einheitsführer der GA Kp mMn zwei Möglichkeiten, welche dem Feedback des TE von seiner und der Nachbar-Kp entsprechen.
1. Der Soldat schlägt ordentlich ausgebildet, aber mit einem Sack voll Stunden in seiner Stammeinheit auf.
2. Der Soldat kommt ohne Stundenbelastung, ist aber unvollständig oder wenig ausgebildet. Das sieht man z.B. wenn der Soldat das erste mal mit zum Schießen fährt und nicht in der Lage ist, die Anforderungen gemäß IGF zu erfüllen. Das kann die Stammeinheit dann auffangen, was vielleicht in der kämpfenden Tr kein Problem ist, aber alle anderen, wie z.B. Einsatzunterstützer schon vor Herausforderungen nicht nur zeitlicher Natur stellt, womit das Dilemma Stundensack nach 1. lächerlich wirkt, weil ich jetzt weitere Kräfte nach Raum und Zeit binden muss.
Es gibt sicherlich Abstufungen, aber "der top ausgebildete Soldat schlägt in der Einheit auf und hat keine Stunde auszugleichende Mehrarbeit dabei" halte ich für unrealistisch.
Ausnahmen bestätigen die Regel.
Ich glaube zu dem Thema wurde alles relevante gesagt, wenn man nur eine Sichtweise des ganz kennt.
Und deshalb hach ich hier mal dicht!