Hallo,
hat jemand in o.a. Sache einen Erfahrungsbericht? Insbesondere die Eignungsfeststellung in Köln interessiert mich.
Bewerbe mich als aktiver Soldat (Stabsfeldwebel) , welche Prüfungen sind hier noch zu absolvieren? Sind aktuelle Sportleistungen (DSA/ BFT) ausreichend? Ärztliche Untersuchung trotz 90/5er?
Habe bereits ein abgeschlossenes Studium... vielleicht findet sich jemand in dieser Lage wieder und hat ein paar Informtionen für mich....
Herzlichen Dank vorab!
Als ich beim ACFüKrBw war, waren auch ein paar Laufbahnwechsler. Sie mussten ebenfalls alles durchmachen, auch den Sporttest. Meines Wissens auch die medizinische Untersuchung (ob aber einige Untersuchungen wegfallen, kann ich nicht beantworten - ebenso, ob die einen gültigen 90/5er hatten).
Mit abgeschlossenem Studium entfällt der Studieneignungstest.
Das wird nach der SLV schon spannend, da du über 30 bist. Eigentlich bleibt da nur §29 SLV. Der Seiteneinstieg aufgrund eines abgeschlossenen Studiums und eines entsprechenden DP gibt es nur bei Einstellung. Ob sich die PersFhrg darauf einlässt, da "drüber hinweg zu sehen"?
Von daher wäre erst einmal die Frage zu klären, wie und als was du dich als OffzTrD bewirbst.
Hallo,
ist ein Paragraph 29 Laufbahnwechsel. In die LB der Offiziere im Truppendienst.
Dann macht das Sinn. Noch ist der MAL Pflicht, wird aber wohl 2019 nach Änderung der SLV wegfallen.
Sport und med. Untersuchung fällt am ACFüKrBw weg, da du dieses über die Truppe mitbringst.
Ok, vielen Dank für die Info. Bin mal gespannt ob der OA Lehrgang nochmals besucht werden muss...
Habe FA/ UA, Fw AMT dieses Jahr erst abgeschlossen.
Sind diese Lehrgänge anrechenbar?
Natürlich muss der Lehrgang OATrD besucht werden, du musst ja schließlich eine Offizierlaufbahnprüfung machen.
Da das unterschiedliche Taxonomiestufen sind und der Lehrgang OATrDnicht modularierst ist, ist da nichts anzurechnen.
Verstanden, also nochmals das volle Programm😉
Vermutlich bin ich dann gut vorbereitet😂
Ich war im November '17 "oben" in Köln. Laufbahnwechsel UmP zu OffzTrDst nach Paragraph 29.
Auch ich brachte ein gültiges 90/5 sowie DSA und sämtliche IGF Geschichten mit und musste dennoch oben das gesamte Prozedere durchlaufen, inklusive aller ärztlichen Untersuchungen und Sporttests. Hatte mich auch über diese Redundanz gewundert, aber man zeigte sich hier wenig flexibel was Abweichungen vom Ablauf angeht...
Geprüft wurde ich gemeinsam mit ungedienten und Laufbahnwechslern.
MkG und Horrido
Mit welche Vorlaufzeiten ist zu rechnen? Ab Abgabe Bewerbungsunterlagen bis zur Einladung?
Dieses Jahr noch Einstellungstest möglich?
Kann gut sein. Warte es doch einfach ab, das geht seinen ganz normalen Lauf, wie schon seit Jahrzehnten.
ZitatVerstanden, also nochmals das volle Programm😉
Vermutlich bin ich dann gut vorbereitet😂
Sie sollten das nicht unterschätzen. Die Lehrgänge sind nicht ohne. Insbesondere im Bereich Wehrrecht unterschiedet sich die Tiefe der Ausbildung ganz massiv von der Feldwebelausbildung. Diese Erfahrung müssen auch regelmäßig OffzMilFD machen.
In dem anderen großen Bereich "Taktik" weiß ich es nicht so genau, aber ich gehe auch hier davon aus, dass die Fw-Vorkenntnisse dort allenfalls als rudimentär bezeichnet werden.
FA erhalten kein fundierte Ausbildung in Taktik - da geht es ja um die Ausbildung ein Kampftruppen Btl im Gefecht zu führen, diese Ebene ist selbst für einen OA "weit weg" ...
Teile davon lernt der erfahrene Fw dann auf dem ZgFhr Lehrgang.
Zitat von: OMLT am 03. Oktober 2018, 17:36:31
Ich war im November '17 "oben" in Köln. Laufbahnwechsel UmP zu OffzTrDst nach Paragraph 29.
Auch ich brachte ein gültiges 90/5 sowie DSA und sämtliche IGF Geschichten mit und musste dennoch oben das gesamte Prozedere durchlaufen, inklusive aller ärztlichen Untersuchungen und Sporttests. Hatte mich auch über diese Redundanz gewundert, aber man zeigte sich hier wenig flexibel was Abweichungen vom Ablauf angeht...
Geprüft wurde ich gemeinsam mit ungedienten und Laufbahnwechslern.
MkG und Horrido
Und, was ist draus geworden? Du warst doch erst in Kleinaitingen?
Zitat von: Markus382 am 03. Oktober 2018, 19:04:33
Mit welche Vorlaufzeiten ist zu rechnen? Ab Abgabe Bewerbungsunterlagen bis zur Einladung?
Dieses Jahr noch Einstellungstest möglich?
Es findet eine Vorsortierung in Köln statt, wird man ausgewählt, dann Teilnahme am ACFüKrBw. Anschließend erneut eine Auswahl für die Teilnahme am MAL.
Teilnahme am MAL und anschließend Auswahl oder nicht.
Ich hatte einige Kameraden die am MAL teilgenommen haben und das ist für die Ebene UmP nicht ohne.
Die Anzahl der Plätze sind sehr begrenzt. Auf der anderen Seite gilt im Moment "nothing is impossible" in den Streitkräften.
Was ich nicht verstehe, warum hast du dich nicht als Offizier mit wissenschaftlicher Vorbildung beworben, sondern bist den Weg über die Neckermann Schiene UmP gegangen.
Paar Infos zum MAL würden mich interessieren.
Wofür steht MAL?
Habe in der ZDv 64/10 nur das gefunden; MAL = Materialauswahlliste
Zitat von: S_H am 04. Oktober 2018, 06:15:57
Und, was ist draus geworden? Du warst doch erst in Kleinaitingen?
Korrekt, die (Abschluss-)Prüfungen in Kleinaitingen waren auch der Grund (neben anderem) warum ich dieses Jahr nicht am MAL teilnehmen konnte. Köln hatte ich "sehr gut" abgeschlossen. Bleibt mir somit nur Auswahljahr 2019. Die Details was neben den Prüfungen zu einer Nichtteilnahme am MAL geführt haben, hatte ich hier im Forum schonmal kurz angerissen, ist aber für die Diskussion hier nicht zielführend.
We'll see....
@Rollo
Der MAL ist für den UTB Heer (bist du, glaube ich?) in einer Vorschrift geregelt. Dort ist alles haarklein beschrieben. Kann ich dir Montag schicken, bin gerade im Abbau MA.
Horrido!
Genau, bin vom Heer. Für mich kommt solch ein Wechsel nicht in Frage aber Ineteresse wie das so ab läuft habe ich trotzdem.
Was beinhaltet der MAL? Warum wird dieser nur für Laufbahnwechsler angeordnet?
Davon hatte ich noch nicht gehört..
Freue mich über ein Paar Infos...
Weil das so i § 29(1) SLV festgelegt ist? ::)
Interesse zeigen ist gut, das beinhaltet aber auch Eigeninitiative z.B. Vorschriften lesen. Dazu ist es hilfreich sich mal mit dem S1 zusammenzusetzen, sich das erklären lassen und die Quellen zeigen zu lassen, die man dann im Selbststudium erschließt.
Zitat von: Markus382 am 05. Oktober 2018, 17:33:37
Was beinhaltet der MAL? Warum wird dieser nur für Laufbahnwechsler angeordnet?
Davon hatte ich noch nicht gehört..
Freue mich über ein Paar Infos...
Ich verstehe deine Frage nicht, wer soll denn sonst den MAL durchlaufen?
Zudem ist es keine Selbstverständlichkeit zu dem MAL zugelassen zu werden:
Bewerbung =》Vorauswahl durch das ACFüKrBw =》Auswahlverfahren am ACFüKrBw =》Auswahl für den MAL =>Teilnahme am MAL =》Konferenz/Entscheidung für den Laufbahnwechsel.
Man darf nicht vergessen, hier wird der absoluten Leistungsspitze aus dem Bereich der UmP die Möglichkeit gegeben in die Laufbahn OffzTrDst zu wechseln. Ist man vorher schon BS, bleibt man auch BS nachdem Wechsel.
Das Selbststudium hat Ralf bereits angesprochen, der MAL beeinhaltet folgende Inhalte:
- Sicherheitspolitik
- Wehrrecht
- Militärgeschichte
- InFü
- Allgemeinwissen
- Methodik und Didaktik (praktisch)
Dabei ist der Umgang und inhaltliche Tiefe auf einem Niveau was mit dem Offizierlehrgang vergleichbar ist und nicht mit irgendwelchen Feldwebellehrgängen.
Daher auch der Hinweis aus das Selbststudium.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie sich auf etwas beworben haben ohne sich vorher erkundigt zu haben was auf Sie zukommt.
Ist der MAL eigentlich nur für UmP ohne (Fach-)Hochschulreife gedacht oder spielt es keine Rolle?
Falls ich es überlesen haben sollte, dann entschuldige ich mich im Voraus.
Naja man kann sich auch ganz normal für die OffzTrDst Laufbahn bewerben bzw. den Antrag auf Laufbahnwechsel stellen, jedoch muss man hier ein Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife haben. Zudem hier noch die Altersgrenze solange die SLV nicht geändert worden ist.
Zitat von: Dummkopf am 06. Oktober 2018, 12:52:34
Ist der MAL eigentlich nur für UmP ohne (Fach-)Hochschulreife gedacht oder spielt es keine Rolle?
Falls ich es überlesen haben sollte, dann entschuldige ich mich im Voraus.
Vielleicht beantwort das Zitat aus einem älteren Thread Ihre Frage:
Zitat von: Ralf am 11. Januar 2018, 15:21:37
Im §29 SLV stand das noch nie. Es stand in der Zentralen Dienstvorschrift A-1340/49 und hier wurde es in der Tat mit der letzten Änderung rausgenommen.
Nunmehr ist nur noch ausgeschlossen: ZitatVon einer Zulassung ist regelmäßig ausgeschlossen, wer an einem anderen Auswahlverfahren zu einer der Laufbahnen der Offiziere wegen mangelnder Eignung ohne Erfolg teilgenommen hat.
Der Passus mit der Schulbildung ist Geschichte.
Zitat von: KlausP am 05. Oktober 2018, 18:21:42
Weil das so i § 29(1) SLV festgelegt ist? ::)
Es gibt aber nichts näheres über diesen Auswahllehrgang.
Im § 29(1) SLV steht nur:
Unteroffiziere aller Laufbahnen können zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes zugelassen werden, wenn sie sich in einem Feldwebeldienstgrad befinden und an einem Auswahllehrgang erfolgreich teilgenommen habenWeder mein S1-Fw,
noch mein S1-Offz,
noch mein PersFhr in Kölle hat jemals von einem solchen Lehrgang in der Luftwaffe gehört!
ZitatWeder mein S1-Fw, noch mein S1-Offz, noch mein PersFhr in Kölle hat jemals von einem solchen Lehrgang in der Luftwaffe gehört!
Kann vorkommen... wenn diese nie damit Berührungspunkte hatten...
Denn... pro Jahr werden nur 6 bis 8 Soldaten so in der Lw gefördert...
Und mit Änderung der SLV im Laufe des Jahres 2019 wird dieser Lehrgang auch herausgenommen.
Ich hätte jedoch von einem PersOffz schon erwartet, dass er den "MAL" kennt.
Für die Lw hat der MAL die LgNr: 458785
Das Heer hat eine eigenen Bereichsweisung dafür: C2-1335/0-0-4950
Auf Ralf ist wie immer Verlass :)
DANKE!
Dasselbe Ergebnis hätte eine Suche nach "militärischer Auswahllehrgang" im Trainingskatalog übrigens auch geliefert.
Dies sollte einem S1-Offz/Fw durchaus zuzutrauen sein ;)
MkG und Horrido!
Ich habe da auch mal eine Frage. Ich Habe mich ebenfalls über den 29er beworben als TrDstOffz im ZSan. Diese Laufbahn ist ja sehr sehr neu.
Daher die Frage gibt es für den ZSan einen eigenen MAL oder nimmt man an dem für das Heer teil?
Für mich ist es sehr sehr schwierig an Infos zu kommen, auch im Trainingskatalog habe ich nichts gefunden.
Da es eine Heeres-AVR ist, findet das beim Heer statt.
Zitat von: OMLT am 06. November 2018, 20:14:06
Dasselbe Ergebnis hätte eine Suche nach "militärischer Auswahllehrgang" im Trainingskatalog übrigens auch geliefert.
Dies sollte einem S1-Offz/Fw durchaus zuzutrauen sein ;)
MkG und Horrido!
Solche Aussagen und Kommentare weiß ich wirklich sehr zu schätzen.... ;D
Warum sollte ein S1 aber das Intranet durchforsten, wenn er davon ausgeht, dass es einen solchen Lehrgang gar nicht gibt??? Sondern das man - wie im Grunde genommen jeder - eine direkte Zusage, oder Absage im AC bekommt?!?
Wobei
jeder wieder "nur" Zivilisten/Wiedereinsteiger betrifft. Aktive Soldaten müssen sich ja immer 3-4 mal beweisen und von Test zu Test rennen, auch wenn man über Jahre hinweg ein gewisses Leistungsbild aufweist und dieses von seinen Vorgesetzten (in Form von Beurteilungen/Leistungsprämien/förmlichen Anerkennungen) bescheinigt bekommt.
Aber wer bin ich schon, dass ich darüber urteile und ein eigenes Bild diesen Vorschriften und Vorgehensweisen habe :)
Zitat von: Edding400 am 07. November 2018, 07:03:14
Zitat von: OMLT am 06. November 2018, 20:14:06
Dasselbe Ergebnis hätte eine Suche nach "militärischer Auswahllehrgang" im Trainingskatalog übrigens auch geliefert.
Dies sollte einem S1-Offz/Fw durchaus zuzutrauen sein ;)
MkG und Horrido!
Solche Aussagen und Kommentare weiß ich wirklich sehr zu schätzen.... ;D
Warum sollte ein S1 aber das Intranet durchforsten, wenn er davon ausgeht, dass es einen solchen Lehrgang gar nicht gibt???
Um seiner eigenen Begrenztheit auf die Spur zu kommen, zum.Beispiel.
Systematisches Vorgehen und das (Er-)kennen der eigenen Grenzen und Schwächen sind offensichtlich nicht sehr weit verbreitet 👎🏽👎🏽👎🏽
Zitat... Warum sollte ein S1 aber das Intranet durchforsten, wenn er davon ausgeht, dass es einen solchen Lehrgang gar nicht gibt??? ...
Warum? Weil der dafür
bezahlt wird. Und wenn er selber dazu
zu faul zeitlich zu eingeschränkt ist, hat er ja wohl Personal in seiner Abteilung, dem er solche Recherchen auf's Auge drücken kann. Ansprechpartner und Berater für Offizierbewerber aus seinem Verband ist nun mal der PersOffz und niemand sonst. Schon schlimm, dass sich das seit meiner aktiven Spießzeit immer noch nicht überall rumgesprochen hat, denn der Abgrenzungserlass gilt ja wohl immer noch.
Guten Tag, hier wurde zwar lange nichts mehr geschrieben, aber trotzdem stelle ich mal folgende Frage;
Wenn man nach Paragraph 29 SLV zum Truppenoffizier zugelassen wird, muss bzw. kann man dann trotzdem noch ein Studium an der UniBw machen?
Nein, für die §29er ist kein Studium vorgesehen, es sei denn, es wäre für die Verwendung Bestandteil.
Mit dem Wegfall des §29 SLV hat sich das "Problem" aber sowieso erledigt.
Der §29 SLV ist immer noch Bestandteil der SLV!
Auch wurden im OAJ/OAC 2020 wieder UmP über §29 übernommen.
Und im Trainingskatalog sind bereits die Termine der MAL von H/Lw/M 2021 fixiert.
Ja, aber das ändert doch nichts an meiner Aussage, oder? Wenn er wegfällt, stellt sich die Frage nicht mehr, dann gibt es nur noch einen Übernahmeparagraphen.
Btw: Bis spätestens Sommer d.J. wird die SLV zu ändern sein, weil ansonsten das neue BU-System nicht eingeführt werden kann.
Zitat von: Ralf am 18. Dezember 2020, 14:28:32
Ja, aber das ändert doch nichts an meiner Aussage, oder? Wenn er wegfällt, stellt sich die Frage nicht mehr, dann gibt es nur noch einen Übernahmeparagraphen.
Btw: Bis spätestens Sommer d.J. wird die SLV zu ändern sein, weil ansonsten das neue BU-System nicht eingeführt werden kann.
Das ändert zunächst nichts an deiner Aussage, das stimmt!
Aber ob und wann dieser Paraph nicht mehr existent ist hat ja nichts mit dem neuen BU-System zutun. Die 1349/50 wurde bereits als Entwurf geändert und die kompette SLV (im Hinbick auf die etwaigen Paragraphen) muss für die Einführung nicht geändert werden.
ZitatAber ob und wann dieser Paraph nicht mehr existent ist hat ja nichts mit dem neuen BU-System zutun.
Doch. ohne Änderung der SLV kann das neue BU-System nicht ab 01.08. eingeführt werden, die Systematik muss und wird dort verankert werden.
Und damit gehen ja noch jede Menge andere Änderungen einher (bspw. Wegfall 29. Lj usw.) und auch der § 29 und damit der MAL fällt dann weg, den braucht es nicht mehr.
Was aber erschwerend dazu kommt ist, dass die Bildungsvoraussetzung dann nicht mehr Realschule mit Beruf ist, sondern mind. Fachhochschulreife.
Aber - das war die ja die Ausgangsfrage- dann kann bei dienstl. Bedarf auch jeder Laufbahnwechsler zum OffzTrD ein Studium machen.
@Ralf:
Wenn du vom Wegfall des 29 Lj. sprichst, betrifft das dann auch die Einstellung der OA.
Es das sicher, dass das mit dem neuen System am 01.08 eingeführt wird?
Alle Laufbahnen. Das Thema hatten wir aber auch schon prominent an anderer Stelle iZm der geplanten Änderung seit 2019, die dann aufgrund der nicht ausräumbaren strittigen Punkte nicht kam.
Sicher ist, dass es eine SLV-Änderung bis zum 31.07. geben muss und das ist auch ein Teil der geplanten Änderung, der jedoch völlig unstrittig ist.
Sicher ist alles immer erst, wenn es im Bundesgesetzblatt verkündet ist.
Wird sich mit der neuen SLV auch an der Möglichkeit von MilFD zu TrD zu wechseln was ändern?
Auch da ändert sich einiges, ist doch offensichtlich,(es fällt ja das 29. Lj weg, damit ist doch klar, dass sich hier etwas ändert, weil man sich nunmehr mit jedem Alter dafür bewerben kann! Aber das führt nun zu weit weil
a) es hier um ein anderes Thema geht und
b) erst mit einer auch außerhalb des Ressorts gebilligten Version eine hohe Planungssicherheit besteht. D.h. dass selbst eine im BMVg abgestimmte Version nicht zwangsläufig die letztendlich gebilligte sein muss.