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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: EifrigeStudentin am 22. Februar 2021, 21:05:59

Titel: Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: EifrigeStudentin am 22. Februar 2021, 21:05:59
Horrido Kameraden,
ich bin derzeit Studentin an der UniBw München und derzeit laufen hier viele Umbrüche unter anderem die Unterkünfte betreffend.
Bisher war es der Brauch, dass man sich die Stuben so eingerichtet hat wie es einem selbst am besten gefallen hat und mit der neuen Führung ändert sich dies leider
und private Möbel müssen vom DV genehmigt werden.

Soweit zur Lage, nun zur Frage:
Zur Überprüfung ob diese Weisung auch beachtet wird sollen die Stuben nun regelmäßig überprüft werden, eine Unterscheidung nach U/Ü25 wird scheinbar nicht gemacht
und soll durch den sogenannten Hausältesten und einen ausgewählten Beauftragten durchgeführt werden. Hier werde ich leider stutzig ob das rechtlich in Ordnung ist, denn soweit
ich die Vorschriften im Kopf ist das den Vorgesetzten vorbehalten.
Was mich weiterhin wundert ist, dass wir unterschreiben müssen, dass wir den Zutritt zulassen (Überschrift "Erlaubniserteilung").
Ich möchte nicht, dass mehr Kameraden meine Stuben betreten als ich rechtlich zulassen muss.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: justice005 am 22. Februar 2021, 22:27:40
Die Überprüfungen sind rechtlich zulässig. Damit habe ich keine Probleme. Mit irgendeiner Unterschrift hingegen habe ich sehr wohl Probleme. Was genau wird denn da unterschrieben? Im Zweifel würde ich solche Unterschriften immer verweigern.

Merke: Wenn die Kontrolle aufgrund der Vorschriften erlaubt ist, brauche ich keine Unterschrift. Wenn die Kontrolle aber nicht erlaubt ist, warum sollte ich sie dann durch meine Unterschrift legitimieren?

Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: Aurignacien am 23. Februar 2021, 09:51:42
Darf denn laut "Erlaubniserteilung" die Stube dann auch ohne Ihre Anwesenheit betreten werden?
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: dunstig am 23. Februar 2021, 10:33:18
Wahnsinn. Ich habe es ja an anderer Stelle schon mal erläutert, was ich davon halte, dass sich seit meinem Uni Abgang in den letzten Jahren der militärische Bereich immer mehr in den akademischen Bereich einmischt und sowohl bei der akademischen Freiheit mitreden will, aber insbesondere wie hier auch das Studentenleben immer mehr einschränkt und zurückschraubt.

Meine Güte, das Studentenleben an einer UniBw hat bedauerlicherweise schon kaum etwas mit dem zivilen Studentenleben zu tun, was aber eben auch essentieller und integraler Bestandteil eines Studiums sein sollte und auch zur Persönlichkeitsbildung beiträgt.
Man muss sich mal entscheiden. Will man eine Militärakademie, dann soll man das auch so klar kommunizieren und einführen, aber nicht so ein wischi waschi Salamitaktik-Ding. Auf der anderen Seite immer das zivil akkreditierte Studium, akademische Freiheit und Studentenleben anpreisen, passt dann eben nicht mehr.

Was erwartet man von solchen Regelungen? Man lebt immerhin bis zu vier Jahre in der Bude und soll in der Zeit am besten mit Buche Dekor leben? Noch dazu jederzeit unangekündigte Stubendurchgänge, ob der Führung das Equipment passt?

Das mag vielleicht rechtens sein. Aber man muss sich wirklich mal irgendwann fragen, ob das alles noch so zu dem passt, was man mit dem Konzept des Studiums mal ursprünglich verfolgen wollte. Zur Motivation und Zufriedenheit trägt es langfristig sicherlich nicht bei. Dass sich auch solche Zufriedenheit langfristig in Motivation und Prüfungsergebnissen widerspiegeln kann, sieht dann aber wieder niemand, wenn es zu spät ist. Das kann man dann ja einfach wieder schön dem akademischen Bereich in die Schuhe schieben.

Halleluja, wenn ich sowas höre, würde ich heutzutage direkt am ersten Tag des Studiums mit meiner Freundin zusammenziehen und nicht erst mittendrin. Da kann man sich während des Studiums wenigstens damit auseinandersetzen, was wirklich zählt und sich nicht mit irgendwelchem Trara der militärischen Vorgesetzten rumschlagen.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: Wüstensand am 23. Februar 2021, 10:59:19
Und in Hamburg werden Anträge Befreien vom Wohnen in der GU für U25 nicht mehr genehmigt.  ::)
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: IcemanLw am 23. Februar 2021, 11:38:03
Ja dunstig das ist leider immer öfter der Fall.
Die von Studenten betriebenen Bars sind auch mehr oder weniger dicht und das ganz unabhängig von der Pandemie erstmal dicht etc

Man wartet jede Woche darauf, dass die nächste Einschränkung kommt, dass man wieder die Aufgaben des BwDLZ übernehmen muss.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: christoph1972 am 23. Februar 2021, 11:52:28
Vielleicht bin ich ja ein bisschen zu alt, anders sozialisiert oder einfach zu Demut erzogen worden.

Fakt ist doch, während des Studiums werde ich "fürstlich" nach A9 BBesG besoldet. Ich studiere in Kleingruppen, habe eine tolle Betreuungsquote Professoren zu Studenten, studiere in Trimestern statt Semestern, werde kostengünstig untergebracht und werde in aller Regel bis zum Master studieren und habe nach dem Studium einen Arbeitsplatz sicher. Ich wohne in aller Regel auf dem Campus, bedeutet kurze Wege.

Jetzt zum Kleingedruckten: In 1. Linie bin ich Soldat, dann Offizier und dann Student. Was unterscheidet den Soldaten vom Normalbürger ??? => Grundrechtseinschränkungen => siehe Soldatengesetz.

Das Ganze ist jedoch eine freiwillige Verpflichtung. Ich muss nicht bei der Bundeswehr studieren, geschweige denn Offizier werden und eine Arbeitsplatzgarantie habe ich auch noch - herrje und zum Ende hin kann ich nochmals mein Wissen auf Kosten des Dienstherrn aktualisieren. Ganz schreckliches Gesamtpaket ....

Normaler studentischer Alltag:

Überfüllte Hörsäle, gehetzte Professoren, Assistenten und wissenschaftliche Mitarbeiter, BAFöG reicht mit Ach und Krach oder weil ich noch jobbe. Zimmer im Studentenwohnheim - gerade nicht frei, weil der Bau von Wohnheimen vernachlässigt wurde ... dann suche ich mal eine bezahlbare Studentenbude in München bzw. Hamburg und Umgebung mit annehmbaren Fahrtweg ... Laborplätze reichen nicht, Praktikumsplatzsuche gestaltet sich schwierig, ich muss überlegen, ob ich mir den Master noch leisten kann, rechtzeitig Praktika machen und ein Netzwerk aufbauen, damit ich im Anschluss ans Studium schnell einen Arbeitsplatz finde ....


Das mag jetzt überspitzt und drastisch klingen, ist für viele Studenten an öffentlichen Hochschulen aber Realität. Geld ist knapp, Wohnraum noch mehr und CoViD-19 macht es noch viel schlimmer.



Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: marbella am 23. Februar 2021, 12:01:14
Art. 13 Grundgesetz (GG): Die Wohnung ist unverletztlich = der Staat darf da nicht rein
Deshalb: Schreib einen Brief ans Bundesverfassungsgericht, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: Wüstensand am 23. Februar 2021, 12:05:39
@Christoph, diese Vergleiche mit dem Zivilen kann ich nicht mehr hören. Genauso kann ich argumentieren dass die zivilen Studenten doch auch zur Bundeswehr gehen können. Fakt ist dass über die letzten Jahre die Rahmenbedingungen des Wohnens auf dem Campus zunehmend verschlechtert worden sind. Ich war davon zum Glück noch nicht so massiv betroffen. Für mich war das Studium eine sehr schöne Zeit, aber ausschließlich auf Grund der Wohnebene und allem drum und dran, nicht wegen des Studiums an sich. Wenn ich mir jetzt die neuen Stuben mit den dienstlichen Möbeln anschaue kommt mir das Grauen. Man ist schließlich wie Dunstig schon sagte in der Regel 4 Jahre dort untergebracht. In einem Umfeld in dem man sich wohl fühlt ist man einfach motivierter und leistungsfähiger. Warum man jetzt hier meint man muss alles klinisch steril einrichten und alles nicht dienstliche verbieten erschließt sich mir nicht. Attraktivität und vor allem(!) höhere Besteherquoten erfüllen geht anders meiner Meinung nach.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: JensMP79 am 23. Februar 2021, 12:06:00
Zitat von: marbella am 23. Februar 2021, 12:01:14
Art. 13 Grundgesetz (GG): Die Wohnung ist unverletztlich = der Staat darf da nicht rein
Deshalb: Schreib einen Brief ans Bundesverfassungsgericht, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe

Ohhh wirklich?  ::)

Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: IcemanLw am 23. Februar 2021, 12:25:41
Ich denke übrigens, dass die Kameradin das etwas falsch verstanden hat mit dem Zutritt.

So wie ich das verstehe muss man das nur unterschreiben, wenn man am Stichtag nicht anwesend ist.

Aber der Punkt mit der regelmäßigen Kontrolle durch den Hausältesten oder den Beauftragten stößt mir auch etwas auf. Aber da steht nichts von unangekündigt.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: dunstig am 23. Februar 2021, 12:47:59
Zitat von: christoph1972 am 23. Februar 2021, 11:52:28
Vielleicht bin ich ja ein bisschen zu alt, anders sozialisiert oder einfach zu Demut erzogen worden.
Keine Sorge, in vielen Punkten bin ich ja voll und ganz bei dir. Insbesondere, dass an die Studenten auf Grund der Bezahlung auch ein anderer Anspruch gestellt werden darf und muss, da es sich ja hierbei prinzipiell um ihren Job handelt.

Worum es mir im Wesentlichen geht: Die Scheibchenweise eingeführten Einschränkungen, Rücknahme von bisher selbstverständlichen Freiheiten und immer stärkere Einmischung des militärischen Bereiches sowohl in den akademischen Bereich als auch in das studentische Leben. Das gab es vor wenigen Jahren alles nicht, warum muss es das also jetzt auf einmal geben?

Zitat von: christoph1972 am 23. Februar 2021, 11:52:28
Fakt ist doch, während des Studiums werde ich "fürstlich" nach A9 BBesG besoldet. Ich studiere in Kleingruppen, habe eine tolle Betreuungsquote Professoren zu Studenten,
Das ist korrekt, dafür nehme ich aber auch allerhand Einschränkungen an Möglichkeiten in Kauf im Vergleich zu einer öffentlichen Hochschule. Darum geht es hier aber garnicht. Früher wurden die Studenten auch fürstlich besoldet, hatten Kleingruppen usw. und trotzdem deutlich mehr Freiheiten. Wenn man diese Veränderung dann noch aktiv mitbekommt, ist es doch nur selbstverständlich, dass man sich beklagt oder diese zumindest hinterfragt. ODer darf man das nicht und muss alles einfach hinnehmen, weil man ja fürstlich entlohnt wird und es anderen schlechter geht?

Zitat von: christoph1972 am 23. Februar 2021, 11:52:28
studiere in Trimestern statt Semestern,
Den Vorteil musst du mir bitte erklären? Denn genau das ist der Punkt, der in den Ingenieurwissenschaften dem Großteil das Genick bricht.

Zitat von: christoph1972 am 23. Februar 2021, 11:52:28
werde kostengünstig untergebracht (...) Ich wohne in aller Regel auf dem Campus, bedeutet kurze Wege.
Das ist korrekt, hat aber ebenfalls Nachteile. Einerseits ist die Unterbringung in 70er Jahre-Bauten mit der Einrichtung Buche-Dekor jetzt nicht unbedingt etwas, wo man vier Jahre seines Lebens verbringen möchte. Hier hat sich zu meiner Zeit zwar schon einiges getan, aber hauptsächlich, weil die Wohnebenen individuellen Gestaltungsspielraum hatten. Andererseits leben durch das Campus-Konzept aber auch viele in ihrer "Bundi"-Blase und verpassen unendlich viele Möglichkeiten.

Zitat von: christoph1972 am 23. Februar 2021, 11:52:28
Jetzt zum Kleingedruckten: In 1. Linie bin ich Soldat, dann Offizier und dann Student. Was unterscheidet den Soldaten vom Normalbürger ??? => Grundrechtseinschränkungen => siehe Soldatengesetz.
Tja, das kann man durchaus so sehen. Der Bedarfsträger würde sich meiner Meinung nach aber einen großen Gefallen tun, wenn er den Studenten zugestehen würde, dass sie während des Studiums in erster Linie Student sind und den Auftrag haben, das Studium zu bestehen. Stattdessen wird immer wieder der von dir vorgebrachte Satz vorgebetet und ein nicht zu vernachlässigender Teil beschäftigt sich dann einen erheblichen Teil seiner Wochenstunden mit soldatischen Sachen wie Schießausbildungszug usw. Zeit, die dann zum Studieren fehlt. Bis auf 1-2 Ausnahmen sind bei uns in Maschinenbau in Hamburg alle durchgefallen, die diesen Ansatz gefahren sind. Da ist es ja durchaus schön, wenn die ein vorbildliches soldatisches Verständnis zeigen und irgendwelche Schießvorhaben planen und durchführen. Hat am Ende trotzdem niemand etwas von, wenn diese im Studium den Schwerpunkt falsch setzen und durchfallen. Der Dienstposten wird davon auch nicht besetzt.

Zitat von: christoph1972 am 23. Februar 2021, 11:52:28
Das Ganze ist jedoch eine freiwillige Verpflichtung. Ich muss nicht bei der Bundeswehr studieren, geschweige denn Offizier werden und eine Arbeitsplatzgarantie habe ich auch noch - herrje und zum Ende hin kann ich nochmals mein Wissen auf Kosten des Dienstherrn aktualisieren. Ganz schreckliches Gesamtpaket ....
Spar dir diese Polemik doch einfach. Warum sollte man es nicht ansprechen und kritisieren dürfen, wenn ein wirklich gutes Gesamtpaket sich nach und nach zu verschlechtern droht und man diese Einschränkungen auch noch aktiv mitmachen muss?

Zitat von: christoph1972 am 23. Februar 2021, 11:52:28
Überfüllte Hörsäle, gehetzte Professoren, Assistenten und wissenschaftliche Mitarbeiter, BAFöG reicht mit Ach und Krach oder weil ich noch jobbe. Zimmer im Studentenwohnheim - gerade nicht frei, weil der Bau von Wohnheimen vernachlässigt wurde ... dann suche ich mal eine bezahlbare Studentenbude in München bzw. Hamburg und Umgebung mit annehmbaren Fahrtweg ... Laborplätze reichen nicht, Praktikumsplatzsuche gestaltet sich schwierig, ich muss überlegen, ob ich mir den Master noch leisten kann, rechtzeitig Praktika machen und ein Netzwerk aufbauen, damit ich im Anschluss ans Studium schnell einen Arbeitsplatz finde ....
Nett, dass du mir das normale Studentenleben erklären willst. Keine Sorge, ich kenne beide Seiten aus eigener Erfahrung. ;)
Kein starres verschultes Trimestersystem, dafür Semesterferien, freie Einteilung der Vorlesungszeit, d.h. freie Wahl wann welches Modul belegt wird und welche Prüfungen man wann schreibt, vielfältigere Wahl der Schwerpunktsetzung und Individualisierung, fächerübergreifende Kontakte und Erweiterung des Horizonts, wirklich Zeit sich in das akademische Leben und den Gremien einzubringen, Zeit und vor allem Flexibilität beim Nachholen von Prüfungen und nicht direkt nach einem Trimester die Gefahr, einer nie wieder aufzuholenden Bugwelle hinterherzulaufen, simple Möglichkeiten zur Promotion, unkomplizierte Auslandsstudienaufenthalte und nicht zu vernachlässigen: Ein wirkliches Studentenleben mit allem was dazu gehört. Wenn ich die beiden Arten des Studentenlebens vergleiche, lässt es sich ganz gut beschreiben mit: Das normale Studentenleben ist wie eine Individualreise als Rucksacktourist in ein fremdes Land mit einer exotischen Kultur. An einer Bundeswehruniversität ist es wie eine gebuchte Pauschalreise, in der man den Hotelbunker nicht eine Sekunde verlässt.

Zitat von: christoph1972 am 23. Februar 2021, 11:52:28
Das mag jetzt überspitzt und drastisch klingen, ist für viele Studenten an öffentlichen Hochschulen aber Realität. Geld ist knapp, Wohnraum noch mehr und CoViD-19 macht es noch viel schlimmer.
Aha, weil es anderen schlecht geht, ist es in Ordnung, wenn für mich auch immer weitere Einschränkungen eingeführt wurden, die es so früher nicht gab?

Wie gesagt, wenn man eine Militärakademie will, dann soll man dies auch kommunizieren und einführen. Aber von so einem Misch-Masch hat keiner etwas und alle sind unzufrieden. Zur Motivation trägt man so sicherlich nicht bei.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: JensMP79 am 23. Februar 2021, 13:16:17
ZitatWorum es mir im Wesentlichen geht: Die Scheibchenweise eingeführten Einschränkungen, Rücknahme von bisher selbstverständlichen Freiheiten und immer stärkere Einmischung des militärischen Bereiches sowohl in den akademischen Bereich als auch in das studentische Leben. Das gab es vor wenigen Jahren alles nicht, warum muss es das also jetzt auf einmal geben?

Das ist doch aber überall so.... wechselt die Führung, wechselt der Führungsstil.
Es kann aber nicht zuviel verlangt sein seine Bude in Ordnung zu halten. Und um mehr gehts nicht.

Am Ende bleibt es wie immer. Beschwer -> Beschwerde.

Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: dunstig am 23. Februar 2021, 13:28:48
Zitat von: JensMP79 am 23. Februar 2021, 13:16:17
Es kann aber nicht zuviel verlangt sein seine Bude in Ordnung zu halten. Und um mehr gehts nicht.
Da wird dir auch niemand widersprechen. Aber wenn hier im Einzelfall offensichtlicher Handlungsbedarf bestünde, gab es ja bisher auch schon genügend Möglichkeiten, die regelmäßig wahrgenommen wurden. Warum also pauschal für alle eine Verschärfung einführen, die nur Unzufriedenheit hervorruft?
Aber zur wirklichen Beurteilung fehlen wohl ein paar Informationen. Ich will es auch garnicht vertiefen, da es sonst wieder zu sehr vom eigentlichen Thema abdriftet.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: JensMP79 am 23. Februar 2021, 13:35:16
Eben. Wie so oft werden vermutlich die Details fehlen.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: justice005 am 23. Februar 2021, 21:51:04
@ Christoph

Ich stimme Dir vollumfänglich zu.

@ marbella

Die dienstliche Unterkunft ist keine Wohnung im Sinne des Grundgesetzes. Das wurde schon tausendmal festgestellt und ist in der Rechtsprechung unumstritten.

Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: Rekrut84 am 24. Februar 2021, 07:42:28
Zitat von: christoph1972 am 23. Februar 2021, 11:52:28
Fakt ist doch, während des Studiums werde ich "fürstlich" nach A9 BBesG besoldet.

Ist die Besoldung nicht mehr an den Dienstgrad gekoppelt und Leutnant wird man nicht mehr erst mit Abschluss des Studiums?
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: Wüstensand am 24. Februar 2021, 07:46:06
@rekrut84, selbstverständlich ist die Besoldung an den Dienstgrad gekoppelt, auch an der Uni. Leutnant wird man je nach Einstellungstermin zum Ende des 6. Trimesters. Somit ist man ca. die Hälfte des Studiums Leutnant.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: 2Cent am 24. Februar 2021, 08:18:20
Wann wurde man denn mit Abschluss des Studiums Leutnant?

Ich kann mich an sowas nicht erinnern und bin doch auch schon  etwas älter.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: justice005 am 24. Februar 2021, 11:56:29
Kann ich mich auch nicht erinnern. Leutnant wird man in aller Regel 36 Monate nach Einstellung und das war auch schon immer so.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: EifrigeStudentin am 24. Februar 2021, 13:57:37
Die Situation hat sich bezogen auf den Zettel geklärt, wenn der Zettel nicht unterschrieben wird,
wird persönliche Anwesenheit befohlen was den rechtlichen Bedingungen Genüge tun sollte.

Trotzdem finde ich es außerordentlich kritisch, dass der Hausälteste also ein anderer Student
die Stuben in regelmäßigen Abständen überprüfen soll.


Ich persönlich finde es sehr schade, dass unsere Lebens Situation auf dem Campus ohne jede Not erheblich verschlechtert wird,
der Wille der Führung ist scheinbar, dass kaum noch private Möbel in den Stuben stehen und die Individualität größtenteils verloren gehen soll.
Aber wenn jetzt alles so korrekt ablaufen soll, dann will ich für alles was über die Dienstzeit hinaus geht Stunden bekommen -.-
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: F_K am 24. Februar 2021, 14:13:57
Nunja, warum sollte ein Soldat (!) bei einem anderen Soldaten keine Dienstaufsicht machen?
Das ist ein Prinzip der BW.

Dieser Kritikpunkt ist also deutlich "off base".

Zur Frage der Möbel müsste man die Praxis der Genehmigung kennen.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: JensMP79 am 24. Februar 2021, 14:21:34
ZitatIch persönlich finde es sehr schade, dass unsere Lebens Situation auf dem Campus ohne jede Not erheblich verschlechtert wird,
der Wille der Führung ist scheinbar, dass kaum noch private Möbel in den Stuben stehen und die Individualität größtenteils verloren gehen soll.
Aber wenn jetzt alles so korrekt ablaufen soll, dann will ich für alles was über die Dienstzeit hinaus geht Stunden bekommen -.-

Dann tun Sie das, was Sie für richtig halten. Viel Erfolg dabei.

Meine Meinung dazu behalte ich besser für mich  ::)
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: KlausP am 24. Februar 2021, 14:27:27
Wie wäre es mal ausnahmsweise mit einem Blick in die Vorschrift? ,,Leben in der militärischen Gemeinschaft" fällt mir da spontan ein. Und was ein Soldat tun kann wenn er sich ungerecht behandelt glaubt lernt man schon in den ersten Tagen der Grundausbildung. Traurig, dass das bei Offizieranwärter/Offizieren so schnell in Vergessenheit geraten kann.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: IcemanLw am 24. Februar 2021, 15:51:36
Zitat von: F_K am 24. Februar 2021, 14:13:57
Zur Frage der Möbel müsste man die Praxis der Genehmigung kennen.
Das stimmt, wurde aber in vielen Unterkünften nie so gehandhabt, man hat es den Studenten selbst überlassen.

Wenn man das ändert ist das auch in Ordnung, weil es stellenweise Zustände gab die wirklich nicht haltbar waren.
Ich bin meinerseits in eine komplett verdreckte Stube mit wenig Ausstattung eingezogen. Also hab ich mich in den ersten Wochen dran gesetzt, sauber gemacht und mir die Stube eingerichtet wie ich es schön fand.

Dann mussten mit der neuen Führung erstmal die baulichen Veränderungen entfernt werden (wer hier war weiß was gemeint ist), dann hieß es, dass der Student dafür sorgen muss, dass die Stube beim Auszug voll ausgestattet mit dienstlichen Möbeln ist.
Das kann man auch nur unterstützen.

Das Problem ist halt, dass das so wie es aussieht leider nicht alles ist und die Befürchtung grassiert, dass wir in Zukunft nur noch die Individualität einer Stube in der Grundausbildung haben.
Das wäre ein erheblicher Knick in der Lebensqualität, ich meine wir sind 4 Jahre hier. Für viele ist das der Hauptwohnsitz, der Lebensmittelpunkt.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: F_K am 24. Februar 2021, 17:17:16
@ Iceman:

Ich bin in vielen Punkten bei Dir - aber wenn fiskalisch bereitgestellte Möbel "verschwinden" - dann benötigt man Dienstaufsicht - da gibt es wenig Spielraum.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: IcemanLw am 24. Februar 2021, 17:25:22
Da hast du etwas falsch verstanden, das war nie ein Problem. Was nicht auf den Stuben war wurde entsprechend gelagert und was weg kam war das weiße Zeug was vor Buche Dekor kam und das war auch so abgesprochen.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: Angemon84 am 24. Februar 2021, 17:57:33
Was ist den an Buche-Dekor so schlimm? Es hat dich einen zivilen Touch im Vergleich mit den grünen Möbeln der späten 80er...
Ich bewohne in meiner Kaserne auch eine Stube mit Buche-Dekor und Toilette / Dusche auf dem Gang. Für einen selber reicht das doch.
Nur wenn man mal Besuch über Nacht dabehalten möchte, gibt es wohl auch schöneres Ambiente. Aber selbst in diese Verlegenheit wird man wohl an der UniBw eher selten kommen...
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: IcemanLw am 24. Februar 2021, 18:22:34
Also erstmal reicht der Platz nicht aus für alles was man braucht.
Die Besonderheit an der Uni ist, dass deine Stube auch dein Büro ist, aber entsprechende Büromöbel sind ja nicht als Ausstattung für Wohnunterkünfte vorgesehen.
Die Spinde bieten auch nur relativ wenig Platz für Kleidung neben der Uniform. Natürlich kann man aus dem Koffer leben, wie in der GA, aber das waren 3 Monate keine 4 Jahre

Soweit zu den zwingenden Gründen die ich sehe.

Andererseits verweise ich nochmal darauf, dass das für eine erhebliche Anzahl an Soldaten und Zivilisten der Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt ist. Ein Hauptwohnsitz an dem du dich nicht auf dje Couch setzen kannst um TV zu gucken?
Nein danke, ich denke nicht.

Es gab Gründe für Veränderungen ja, aber alles was gut war mit über den Haufen zu werfen ist meiner Meinung nach schlecht für die Moral.

Und es kommt immer was neues. Erst mussten die Hochebenen weg, dann dies, dann das. Ich musste aus einem Gebäude das voll mit Asbest ist in der Wand verankertes Holz entfernen weil das BwDLZ keine Kapazitäten hat.
Das macht mich so langsam fertig, ich hab 5 Klausuren vor mir, ich hab keinen Kopf dafür Handwerker zu spielen.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: alpha_de am 24. Februar 2021, 18:37:46
Zitat von: justice005 am 24. Februar 2021, 11:56:29
Kann ich mich auch nicht erinnern. Leutnant wird man in aller Regel 36 Monate nach Einstellung und das war auch schon immer so.
Das Heer hat lange Zeit in großen Teilen seine Offiziere erst als Lt an die Uni geschickt, ob das noch immer so ist, weiss ich aus dem Stehgreif nicht. Lw und Marine schicken die OA als Fhj nach einem Jahr an die Uni.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: wolverine am 24. Februar 2021, 18:41:05
Damals ging man aber eben auch erst nach drei Jahren und bestandener Offizierausbildung an die Unis.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: KlausP am 24. Februar 2021, 18:43:18
Zitat von: wolverine am 24. Februar 2021, 18:41:05
Damals ging man aber eben auch erst nach drei Jahren und bestandener Offizierausbildung an die Unis.

Stimmt, kenne ich auch noch so. Und dann mussten die Oberleutnante nach dem Studium in der Truppe erst wieder ,,resozialisiert" werden.  ;)
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: JensMP79 am 24. Februar 2021, 18:47:03
Die Offz Ausbildung im Heer wird ja demnächst wieder umgestellt (zurückgedreht)

Mal schauen wie sich das auswirkt.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 24. Februar 2021, 19:42:52
Das dienstliche Unterkünfte nach rein funktionalen und sicherheits-/brandschutztechn. Anforderungen eingerichtet sind, dürfte einleuchten. Der Dienstherr muss sich hier absichern und kann daher keine signifikanten Abänderungen der Möblierung dulden. Es ist nicht nur die etwaige höhere Brandlast, sondern die flexible Belegbarkeit würde bei einem zu hohen Grad der Individualisierung der Unterkünfte auch drastisch eingeschränkt. Da kommen dann die Bewohner angekrochen und beklagen, dass sie aus der Bude nicht so schnell ausziehen können, weil der antike Schrank den 20. Umzug sonst nicht überleben würde oder was auch immer für Ausflüchte.
Daher ist nachvollziehbar, dass hier eine einheitliche Einrichtung und Ausstattung nach funktionalen und zweckmäßigen Aspekten vorgenommen und natürlich auch durchgesetzt wird. Vermutlich ist die konsequente Durchsetzung von Anweisungen für viele das größere Problem, da sie es aus dem Zivilen oft nicht mehr gewohnt sind, dass Regelungen auch durchgesetzt und auf Einhaltung kontrolliert werden. Eine Anweisung will also nicht nur veröffentlich sein, sondern muss, um wirksam zu sein, auch angemessen durchgesetzt, überwacht und im Zuwiderhandlungsfall auch sanktioniert werden. Da kann man ja auch gut bei den Infektionsschutzmaßnahmen im Rahmen der Pandemiebekämpfung beobachten, da die Bürger durchdrehen, wenn sie plötzlich nicht mehr machen und lassen können, was sie bisher durften und offenbar verlernt haben, sich Regelungen zu unterwerfen, die in ihre Komfortzonen eingreifen.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: Angemon84 am 24. Februar 2021, 20:12:26
Zitat von: IcemanLw am 24. Februar 2021, 18:22:34
Also erstmal reicht der Platz nicht aus für alles was man braucht.
Die Besonderheit an der Uni ist, dass deine Stube auch dein Büro ist, aber entsprechende Büromöbel sind ja nicht als Ausstattung für Wohnunterkünfte vorgesehen.
Die Spinde bieten auch nur relativ wenig Platz für Kleidung neben der Uniform. Natürlich kann man aus dem Koffer leben, wie in der GA, aber das waren 3 Monate keine 4 Jahre

Soweit zu den zwingenden Gründen die ich sehe.

Andererseits verweise ich nochmal darauf, dass das für eine erhebliche Anzahl an Soldaten und Zivilisten der Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt ist. Ein Hauptwohnsitz an dem du dich nicht auf dje Couch setzen kannst um TV zu gucken?
Nein danke, ich denke nicht.

Mit Verlaub, aber bei meinen zivilen Studium war ein Teil der Kommilitonen auch im Studentenwohnheim untergebracht. Da durfte das Mobiliar auch nicht beliebig verändert werden. Und ein Sofa stand da nicht drin, sondern nur das Bett. Kochnische war auch drin, daher der Platz auch sehr dezidiert.
Den Platzmangel aufgrund der Uniform kann ich nachvollziehen, wenn man seinen Wohnsitz dahin verlegt.

Abschließend möchte ich aber im Sinne der Gleichbehandlung zur TSLw in Fassberg verweisen. Dort sind die Kameraden auch über mehrere Jahre in den Unterkünften, teilweise noch ohne Buche-Dekor. Daher ist ein äquivalenter Standard in solchen Liegenschaften m.E.n. berechtigt.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: IcemanLw am 24. Februar 2021, 20:40:56
Du siehst es also als angemessen an, dass der Ist Zustand mit dem sich die Soldaten wohl fühlen ohne Not umgeworfen wird?

Der Brandschutz war übrigens die erste Maßnahme. Ergebnis:
Trittbrett am Fenster und ggf zweiter Rauchmelder.

Damit war das, was ist für den Brandschutz in Ordnung.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: christoph1972 am 25. Februar 2021, 13:39:09
Ich stelle wirklich fest, ich bin anders groß geworden ...

Dienstliche Unterkunft = dienstlich geliefertes Mobiliar = die Damen und Herren Bewohner unterliegen der Dienstaufsicht und zahlen nur einen "Unterkunftsbeitrag" oder wie sich das jetzt gerade besoldungstechnisch schimpft. Der Dienstherr stattet die Unterkunft im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aus.

Soldaten mit meinem Geburtsjahrgang (1972) kennen noch den Luxus der 10-Mann-Stuben in der (A)GA und von 4- bis 6-Mann-Stuben in der späteren Stammeinheit. Farbtöne: Grün und weiß.
Duschen und Waschrinnen und Toiletten zur Gemeinschaftsnutzung auf dem Flur im Ambiente einer Jugendherberge oder Hostels mit dem Charme einer Bahnhofsvorhalle "alter" Zeiten.

Erster TrÜbPl-Aufenthalt Bergen-Hohne 1995 im Lager Oerbke II => Der Duschraum erinnerte entfernt an das nahe gelegene Lager der Nationalsozialisten mit umlaufener Wasserleitung und festmontierten Duschköpfen mit Kette zum an- und abstellen des Wassers. Die Betten waren durchgelegen, die Matratzen, naja, man legte mehr oder minder schnell lieber noch die Iso-Matte zwischen Bettlaken und Matratze, um nicht direkt auf dem Lattenrost zu liegen.

Die übenden Kameraden der Kampftruppe, zum Teil in frei laufenden Übungsverlauf, durften in ihren "Dackelhütten" nächtigen und hatten Waschrinnen auf Ihren Übernachtungsplätzen und Toiletten des Typs "Freifall nach unten".

Es wurde einfach "ertragen" und durchgehalten. Klar, man war nicht begeistert, aber besser Bett und Dusche in Bauten aus dem angenommenen Zeitraum "1933 - 1945" als ohne Dusche und Bett im Zelt 14 Tage pennen.

Ja, die Zeiten haben sich geändert (zum Glück) und die Unterbringung ist fortschrittlicher und persönlicher geworden.

Sicher ist ein Zeitraum von 4 Jahren an einer UniBw in "einer" Studentenbude auf Grund der beengten Verhältnisse und fehlender Anpassung an die Realität "Flachbildfernseher" und zumindest "Laptop" mit Peripheriegeräten nicht zeitgemäß und nicht luxuriös.

Aber ...

das Ganze wird mit Steuergeldern finanziert, wofür eine Menge Leute hart arbeiten und häufig am Ende eines Monats "Stielaugen" bekommen, wie hoch die Steuerlast ist und sich fragen, wofür das ganze Geld verschleudert wird.

Das "Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler" listet die größten Pleiten auf.

Ich nehme kaum an, dass die IBUK dort gerne mit Negativschlagzeilen wie "Neubau von Studentenapartments im  Stile eines luxuriösen 4*-Sterne-Komforthotels" auftauchen möchte.

Die einfachste Alternative wäre: Ich lasse in einem PPP-Verfahren, neue Unterbringungsmöglichkeiten mit Singleapartments in der Größe von etwa 49m² (entspricht ungefähr der maximal angemessenen Größe bei ALG 2-Bezug für Alleinstehende) zu ortsüblichen Mieten ohne Mobiliar, dafür durchgehend WLAN-Zugang, Kabelfernsehen, Concierge-, Putz-und Wäscheservice und Tiefgarage bauen mit ordentlichen Mietverträgen und natürlich Mietkaution.

Das Geschrei wäre vermutlich viel größer, als die jetzigen Unannehmlichkeiten ,,,
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: IcemanLw am 25. Februar 2021, 13:42:45
Das ganze wird von Steuergeldern finanziert?

Ich hab die Bude mit meinem Geld renoviert, möbliert und überhaupt erst Lebenswert gemacht.


Und der Vergleich mit Übungsplätzen ist schlicht und einfach unpassend.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: christoph1972 am 25. Februar 2021, 14:02:08
Ironie an Auch die Bundeswehr zahlt tatsächlich Heizkosten, Frisch- und Abwasserversorgung, Müllabfuhr und solche Dinge wie Grünschnitt etc. Ironie aus

Tatsächlich kümmert sich um solche Angelegenheiten das BAIUDBw ... und auch um den Gebäudeunterhalt bzw. -instandsetzung mit regionalen Teams. Aber das weiss ein Offzier(-anwärter) sicherlich.

Lieber Iceman, sie haben also Bundeseigentum mit eigenen Mitteln renoviert, möbliert und lebenswert gemacht? Böse Zungen würden jetzt erstmal Regress und oder ein "Diszi" prüfen, weil sicherlich ohne formelle Genehmigung erfolgte!?

Spaß beiseite, es ist traurig, wenn ein Soldat selbst zu Pinsel und Farbe greifen muss, andererseits, ist die Frage gestattet, wie sah die Bude vorher aus? Wer hat die Unterkunft beim Auszug abgenommen und es unterlassen, zeitnah für die Renovierung zu sorgen? Und es besteht sicherlich auch die Möglichkeit, eine unrenovierte "Bude" abzulehnen? Ansonsten hilft sicher ein Gespräch mit offiziellen Charakter beim zuständigen Objektverwalter des BwDLZ ... oder der entsprechenden Leitung des BwDLZ.

Zitat von: IcemanLw am 25. Februar 2021, 13:42:45
Das ganze wird von Steuergeldern finanziert?

Ich hab die Bude mit meinem Geld renoviert, möbliert und überhaupt erst Lebenswert gemacht.


Und der Vergleich mit Übungsplätzen ist schlicht und einfach unpassend.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: IcemanLw am 25. Februar 2021, 14:19:36
Die Aussage war grob:
Machen Sie was sie wollen, reißen Sie nur keine Wände ein.

Ich möchte jetzt keine Bilder einstellen, aber die Uni war die zehnte Kaserne in der ich geschlafen habe und ich war sehr entgeistert vom allgemeinen Zustand der Stube. Aber auch von den erheblichen baulichen Veränderungen, es gab praktisch eine zweite Etage die von unseren Vorgängern eingebaut wurden.

Das BwDLZ braucht teilweise bis zu einem Jahr um sowas zu richten. Also habe ich selbst angepackt und eine gute Wohnsituation geschaffen und mich nicht beschwert.

Wir warten jetzt einfach mal ab wie heiß das ganze am Ende gegessen wird.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: KlausP am 25. Februar 2021, 16:00:00
Zitat... Ich möchte jetzt keine Bilder einstellen, aber die Uni war die zehnte Kaserne in der ich geschlafen habe und ich war sehr entgeistert vom allgemeinen Zustand der Stube. ...

Ich vermute mal, das war auch einer der Gründe für die Maßnahmen des DV, was man natürlich auch als DV entsprechend kommunizieren könnte.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: Maj a.D. am 25. Februar 2021, 16:58:27
Als ehemaliger Student vor langer langer Zeit bin ich ob der "Militarisierung" der Studienzeit sehr negativ überrascht.

Einerseits von der offenbar immer größer werdenden Fokussierung auf militärische Anteile mit einhergehendem zeitlichen Mehraufwand. Hier werden, gerade im Hinblick auf die im Bericht der Wehrbeauftragten erwähnten Abbrecherquoten, m.E. die Prioritäten völlig falsch gesetzt. Da nach der Uni eh eine Nachschulung, bzw. in großen Teilen ja die erste militärische Fachausbildung für die Truppengattung beginnt, erschließen sich für mich keine Lücken, die durch militärische Ausbildung während des Studiums geschlossen werden müssen. Was bringt mir der fertige L/OL, der etwas mehr Schießen und Marschieren war, wenn im Gegenzug dafür SIGIFIKANTE Lücken durch Studienabbrecher im technischen Bereich entstehen. Wer die Investitionskosten da mal gegenüberstellt, wird schnell sehen, womit mehr "gewonnen" werden kann: beim etwas mehr "militarisierten" Master Graduate oder bei einer größeren Besteherquote und einhergehend besserer DP-Besetzung. Diese Absolventen müssen eh alle noch fertig (Fach-)ausgebildet werden. Das pack ich dann problemlos in die Lehrgänge dazu.

Zweitens stellt die Stube an der Uni eine Einzigartigkeit zu allen anderen militärischen Infrastruktureinrichtungen dar: die Stube ist 1. das Büro für alles außerhalb des Hörsaales und das sind sehr viele Stunden beim Nachbereiten, Lernen, Verfassen von Hausarbeiten, Bachelor- und Masterarbeit,...) und 2. gleichzeitig die Unterkunft, wo ich meine Zeit außerhalb des Dienstes verbringe. Viele Kameraden, die nicht im näheren Umfeld der UniBws wohnen, sind damit über sehr lange Zeiträume vor Ort (da ja gezwungenermaßen auch der Erstwohnsitz, oft genug auch der EINZIGE Wohnsitz dort existiert). In diesem Spannungsfeld von "Doppelfunktion" der Stube und langem vor Ort sein, gepaart mit der Stehzeit von 4 Jahren an selben Standort, finde ich die Reduktion auf nur dienstliche Möbel geradezu diensterschwerend. Angefangen vom ergonomischen Stuhl über eine vernünftige Matratze (beides durchaus langfristig der Gesundheit dienlich/ Wo lagere ich den dienstlichen Stuhl, die dienstliche Matraze solange bis Rückgabe der Stube an den Spieß? ) über fehlende Lagermöglichkeiten für die gesamte militärische Ausrüstung sowie meine privaten Bestände an Kleidung und Sportgerät bis hin zu persönlicher Elektronik, die jeder Soldat definitiv besitzt und die in Teilen ja auch studienrelevant sind: Rechner, Drucker, ...)

Attraktivität schaut anders aus und wir kämpfen doch eh schon um qualifiziertes Personal.

Es geht mir nicht drum, dass keine militärische Ordnung mehr herrscht, regelmäßige und angemessene Kontrollen sind m.E. selbstverständlich und der Rückbau der "2. Wohnebene" auch. Hier allerdings der Hinweis dass sich viele jüngeren Kameraden gerne bereit erklärt haben, die Einrichtung mit Einbauten offiziell (auch mit Dokumentation durch Spieß) zu übernehmen und auch die Verantwortung für spätere Ausbauten zu übernehmen.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: BulleMölders am 26. Februar 2021, 08:18:21
Wollen wir jetzt wirklich über vergangene Unterbringung reden? Dann schaut euch mal die Unterkünfte auf der Mölders im Marinemuseum in WHV an, dann wisst ihr was Entbehrung bei den Unterkünften heißt.
Doch das war einmal und Heute ist die Unterbringung an Bord anders. So wie auch an Land die Unterbringung nun anders ist und diese Vergleiche, meine Unterbringung war aber die unkomfortabelste, bring keinen etwas, schon gar nicht beantwortet sie die Frage des TE.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: christoph1972 am 27. Februar 2021, 00:39:05
Da KlausP an anderer Stelle die entsprechende Vorschrift zum "soldatischen Leben" erwähnte, was sagt die denn nun zu unangekündigten Kontrollen aus?

Einigkeit besteht ja wohl darin, dass die "Stube" des studOA/Offz eine Unterkunft i. S der angesprochenen Vorschrift ist.

Als ehemaliger "ziviler" Student in einem Studienmodell mit Urlaub statt Semesterferien, bis jetzt habe ich keine Beschwerden von den zivilen Pendants der studOA/Offz aus dem Bildungszentrum der Bundeswehr in Mannheim gelesen. 1:1 ist das natürlich nicht vergleichbar, aber .... die Stoffdichte ist vergleichbar hoch (in 3 Jahren zum BA), von zu Hause ist man in aller Regel auch getrennt und man wird je nach Wohnort noch nicht mal unbedingt einen Praktikumsplatz in unmittelbarer Wohnortnähe haben, weil schlicht keine Dienststelle in der Nähe oder nicht genügend oder keine Praktikumsplätze.

IGF/KLF fallen weg und der Satz an dienstlich gelieferter Bekleidung ist "0".

Mannheim ist natürlich jetzt als Studienort nicht vergleichbar mit Hamburg oder München, mangels Attraktivität an ablenkender Millionenmetropole, aber dennoch Studienort.

Ist das Mobiliar anders? Würde mich nur am Rande interessieren ...
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: Jan9603 am 27. Februar 2021, 08:53:05
Zitat von: christoph1972 am 27. Februar 2021, 00:39:05

Als ehemaliger "ziviler" Student in einem Studienmodell mit Urlaub statt Semesterferien, bis jetzt habe ich keine Beschwerden von den zivilen Pendants der studOA/Offz aus dem Bildungszentrum der Bundeswehr in Mannheim gelesen. 1:1 ist das natürlich nicht vergleichbar, aber .... die Stoffdichte ist vergleichbar hoch (in 3 Jahren zum BA),

Das was sie beschreiben ist studieren in Regelstudienzeit. Das Trimesterstudium ist nach 7 Vorlesungs-Trimestern, sprich 2 1/4 Jahren (inklusive Praktikumstrimestern) mit dem Bachelor durch. Der Master wird ebenfalls in 1 3/4 Jahren durchgepeitscht.
Das ist eben ein essentieller Unterschied zwischen dem Regel und Intensiv-Modell.
Semesterferien in dem Sinne gibt es dabei auch nicht. Zwischen Prüfungsphase und nächster Vorlesung liegt nur ein Wochenende, die Prüfungen selbst werden meist direkt an den Tagen nach der letzten Vorlesung geschrieben.
Damit ist das Intensivstudium für mich kaum mit der Intensität des Studiums in Mannheim vergleichbar.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: IcemanLw am 27. Februar 2021, 11:57:26
Bei den FH Studiengängen ist der Master kürzer und der Bachelor länger und ein Wochenende ist es zum Glück auch nicht.
Man hat immer Ostern, den Sommer und Weihnachten dazwischen :)
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: Löwe von Eutin am 27. Februar 2021, 11:57:45
Gilt für den Offizier, was auch für den Unteroffizier gelten sollte?

"Er teilt Härten und Entbehrungen mit seinen Soldaten."

Bei allem Respekt und Verständnis, aber es gibt Soldaten in meiner Einheit und an meinem Standort, die leben von Sonntag Abend bis zum Dienstschluss am Freitag zum Teil in Stuben, die kleiner sind als mein Badezimmer Zuhause. In der Stube von einem Oberstabsgefreiten aus meiner Teileinheit befinden sich ein Doppelstockbett, zwei Spinde, Ein Waschbecken mit Spiegel und ausreichend Platz, damit man das Bett und den Spind erreichen kann. (Nicht mehr und nicht weniger.) Bildschirm und Konsole stehen auf einem Spindoberteil, welches als eine Art Tisch verwendet wird.

Natürlich gibt es auch größere Stuben und modernere, aber die bleiben bei uns im Standort vermutlich platztechnisch und ausstattungstechnisch hinter dem zurück, was unserem studierten Führernachwuchs zugemutet wird. Ich bin immer dafür, dass man Verbesserungen im Bereich was den den Komfort für uns Soldaten betrifft erwirkt, aber ich bitte auch um Verständnis, das solche Probleme auf dem Campus auf Jemanden der den Alltag und die Realität in der Truppe kennt und erlebt befremdlich wirken kann.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: alpha_de am 27. Februar 2021, 12:13:13
Über diese typisch deutsche Neiddebatte würde im Ausland wohl jeder nur den Kopf schütteln.

Welche Soldaten sind dem studOffz nochmal unterstellt, deren Entbehrungen er teilen soll?

Keine... also ein sinnfreies Argument, das in dieser Absolutheit  eher eine kommunistische Armee bedient als Streitkräfte in einem demokratisch verfassten Staat.

Die Bundeswehr schreibt sich Attraktivität auf die Fahnen und das Studium ist ein zentrales Element einer attraktiven Offizierlaufbahn. Also müssen auch die Rahmenbedingungen einem Studium des Jahres 2021 entsprechend und nicht auf dem Stand der 1990er stehen geblieben sein.

Man fordert von den Studenten ein eigenständiges und eigenverantwortliches Studium, dann darf man sie in dem Zimmer, in dem sie dieses 4 Jahre lang erfolgreich bestreiten sollen, auch nicht derart gängeln.

Insoweit kann ich die Kritik voll und ganz nachvollziehen und wer die Situation in der Truppe damit vergleicht, vergleicht Äpfel mit Birnen.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: KlausP am 27. Februar 2021, 12:27:04
Zitat... Da KlausP an anderer Stelle die entsprechende Vorschrift zum "soldatischen Leben" erwähnte, was sagt die denn nun zu unangekündigten Kontrollen aus? ...

Ich habe die Quelle doch benannt. ,,Onkel Google" suchen lassen kann doch wohl jeder selber, deshalb werde ich den Text hier auch nicht reinkopieren.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: Wüstensand am 27. Februar 2021, 12:34:35
Klassisches whataboutism  ::) Wie alpha sagte, Äpfel und Birnen. Übrigens, jemand der nicht selbst an einer der beiden Unis studiert hat kann m.M.n. hier gar kein Urteil zu fällen, mit Ausnahme des Hinweises auf gültige Vorschriften.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: Ralf am 27. Februar 2021, 13:07:53
Zitatdann darf man sie in dem Zimmer, in dem sie dieses 4 Jahre lang erfolgreich bestreiten sollen, auch nicht derart gängeln.
Gibt halt eine Vorschrift, man kann auch keinem einen Vorwurf machen, wenn er sich daran hält, oder?
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: alpha_de am 27. Februar 2021, 13:31:25
Man kann eine Vorschrift sachgerecht anwenden (das wäre von Stabsoffiziere zu erwarten) oder man kann sie nutzen, um andere zu gängeln...

Nicht alles, was legal ist, ist auch legitim und erforderlich.

Die A2-2630 kennt nicht nur die Stubenkontrolle, sondern fordert in Nr. 111, wo immer möglich Verantwortlichkeiten zu übertragen und Freiräume zu gewähren. Maßnahmen sollen nachvollziehbar sein.

Das hier geschilderte Verbot privater Einrichtungsgegenstände widerspricht der Nr. 158, denn für eine über Jahre bewohnte Stube sind belastbarere entgegenstehende dienstliche Interessen kaum erkennbar.

Man sollte die gesamte Vorschrift und auch ihre Zielrichtung verstehen und nicht nur die einen genehmen Teile herausbrechen.

Zumal sich diese Vorschrift gerade auf die beengte Kasernenunterkunft mit Mehrfachbelegung bezieht. Offiziere wie Rekruten zu behandeln ist nicht angemessen.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: LwPersFw am 27. Februar 2021, 13:32:06
Zitat von: Ralf am 27. Februar 2021, 13:07:53
Zitatdann darf man sie in dem Zimmer, in dem sie dieses 4 Jahre lang erfolgreich bestreiten sollen, auch nicht derart gängeln.
Gibt halt eine Vorschrift, man kann auch keinem einen Vorwurf machen, wenn er sich daran hält, oder?



"1.3.3  Stuben- und Spindordnung

157. Die Stube in der  Gemeinschaftsunterkunft  ist  der  Wohnbereich der  Soldatin bzw.  des Soldaten.  Die  zuständigen  Disziplinarvorgesetzten können,  sofern  keine  dienstlichen Interessen entgegenstehen,  private  Einrichtungs-  bzw.  Ausstattungsgegenstände zulassen.  Die Gegenstände (z.  B.  Mobiliar/Elektrogeräte)  sind vor  Auszug  aus  der  Stube zu entfernen.  Der  Bund haftet  bei  Verlust oder  Beschädigung nicht.  Einzelheiten sind in einer  Stubenordnung  zu regeln."

Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: Ralf am 27. Februar 2021, 13:46:47
Ja genau.
Also -sollten dienstliche Gründe dem nicht entgegen stehen- kann er das zulassen. Welche das sind, müsste halt der betreffende DV (im Zweifelsfall auch schriftlich) erläutern. Hat er hier nicht, also hören wir wie immer nur eine Seite. Da muss man sich doch jetzt nicht so darüber echauffieren?
Warum nähert man sich dem nicht sachlich an, sondern wird polemisch (wie z.B. das wäre von Stabsoffiziere zu erwarten): Ist die Diskussionskultur so weit unten?
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: alpha_de am 27. Februar 2021, 14:19:55
Die dienstlichen Interessen, die es zumindest in den letzten 3 Jahrzehnten nicht gegeben hat, scheinen ja nicht erläutert worden zu sein. Und bei einer Unterkunft, die über 4 Jahre der zentrale Arbeits- und Wohnraum für ein intensives und anspruchsvolles Studium ist, sind die Anforderungen an solche dienstlichen Interessen schon ziemlich hoch.

Ich sehe hier die Vorschrift in ihrer Gesamtheit (Menschenbild, Staatsbürger in Uniform, studOffz, Nr. 111) nicht sachgerecht angewendet... und von Stabsoffizieren erwarte ich aber, dass sie das können und tun. Was daran Polemik sein soll, erschließt sich mir nicht.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: F_K am 27. Februar 2021, 14:31:04
@ alpha_de:

Kennst Du die Befehlslage und die Lage im Detail?

(Oder nur die hier dargestellte "Lage"?)
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: HubschrauBär am 27. Februar 2021, 15:06:38
Vielleicht täusche ich mich, aber wenn von einer "selbst gebauten Hochebene" (Trockenbau?) und "in der Wand verankertem Holz" geredet wird, dann werden einzelne Möbelstücke wohl nicht der Kern des Problem sein.

Wurden hier in Eigenregie Zwischendecken gezogen und die Unterkunft quasi baulich verändert? Dann kann ich natürlich verstehen, dass der DV "auf Null zurück" fährt.

Am Ende ja auch eine Frage der Fürsorge, bevor hier nach der X-ten Übergabe des "Bauwerks" von Bewohner an Bewohner die Hochebene unter der Last des Mobiliars den Geist aufgibt.

Klingt alles teils sehr abenteuerlich. Vielleicht täuscht das aber auch
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: IcemanLw am 27. Februar 2021, 17:13:17
Das kam alles Schubweise.
Zuerst wurden Hochebenen und Hochbetten verboten, dann kam Wochen später noch die Sache mit den Möbeln was scheinbar doch nicht so umfangreich werden wird wie zuerst gedacht.

Das mit den Hochebenen seh ich geteilt. Das Argument für den Abriss war nämlich nicht, dass bauliche Änderungen verboten seien sondern der Brandschutz.
Das selbe Argument hat man für Hochbetten genommen. Man hat Hochbetten aus Brandschutzgründen verboten und nicht weil die Betten brennen könnten sondern weil man da oben ersticken könnte.

Vom Brandschutz wurde uns bei den Begehungen aber nur gesagt, dass ein weiterer Rauchmelder montiert werden muss.

Die Stimmung hat sich aus dieseb Gründen sehr hochgeschaukelt, die Ebenen hat man noch akzeptiert, das Argument für die Hochbetten hat man als absurd abgetan und die Aussicht auch noch seine privaten Möbel verboten zu bekommen hat für blankes entsetzen gesorgt.

Das ganze kam ja auch nicht in einer Weisung sondern hintereinander. Also fragt man sich immer, was denn noch kommt.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: KlausP am 27. Februar 2021, 17:16:53
Und was steht nun in den Beschwerdebescheiden? Ich vermute nichts, weil sich keiner beschwert hat. Pfff ...
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: IcemanLw am 27. Februar 2021, 17:39:42
Ich vermute mal, dass die Vorschriften kein Gewohnheitsrecht kennen über dessen Missachtung man sich beschweren könnte.

Was die Möbel betrifft:
Für eine Beschwerde muss eine Beschwer vorliegen und die liegt eben NOCH nicht vor.

Ausnahme Hochbett, aber das hatte ich nie. Also kann ich mich auch nicht beschweren.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: alpha_de am 27. Februar 2021, 17:44:35
@HubschrauBär

Über die Hochbetten usw. kann man sicherlich geteilter Meinung sein, denn das ist eine bauliche Veränderung... aber dann darf man sie eben nicht 30+ Jahre dulden. Die gab es schon in den 1990ern (in den obersten Etagen, nur dort waren die Räume hoch genug).
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: Wüstensand am 27. Februar 2021, 18:08:26
In Hamburg wurden auch freistehende Hochbetten verboten.  ::)
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: IcemanLw am 27. Februar 2021, 18:21:48
Wie gesagt Hochbetten zu verbieten, mit diesem Argument, ist peinlich.

Da kann man sogar den Vergleich zur Stube in der GA bringen...
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: LwPersFw am 27. Februar 2021, 21:21:27
Anscheinend gibt es auch einen Unterschied zwischen alten und neu gebauten Unterkünften.

aus einem andren Thread

Zitat von: geronimoo am 26. Mai 2016, 18:17:37
http://x-media-campus.unibw.de/content/das-leben-auf-dem-campus

Da erhälst du schon mal einen kleinen Einblick in die Unterkünfte.
Das klärt evt. nicht direkt deine Frage, schließt sich aber thematisch dem ganzen an.
Titel: Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
Beitrag von: IcemanLw am 28. Februar 2021, 10:33:12
Anmerkung dazu:
Die alten Stuben haben keine eigene Dusche sind aber ein gutes Stück größer.
Und sonst kommen auf eine Dusche 4 Personen.