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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: puffelschnuffel am 17. August 2025, 19:49:23

Titel: Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: puffelschnuffel am 17. August 2025, 19:49:23
Hallo,

ich werde demnächst wieder erstmals seit Cororona mehrtägigen Reservedienst (Beorderung) leisten. Stimmt es, dass man als Reservist die Verpflegung seit einiger Zeit auch noch selber von der mickrigen täglichen Dienstprämie bezahlen muss? Laut Wikipedia wären das zusätzliche 11,10 EUR Abzug pro Tag?

Die Mob-Zuschläge gibt es auch nicht mehr???

Grüße
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: xnos am 17. August 2025, 21:46:53
In der Truppenküche bezahlst du, ja.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: doc. am 18. August 2025, 07:11:08
Die RDL-Prämie (mindestens 18,82€) ist ja genau dafür da - sie ersetzt die kostenfreie Verpflegung. Dadurch haben Kameraden (wie ich z.B.) die Wahl, ob sie lieber in die Truppenküche gehen oder sich anderweitig versorgen. Ich halte das tatsächlich für die bessere Option, auch wenn sie etwas aufwendiger (Karte aufladen, bezahlen...) ist.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: panzerjaeger am 18. August 2025, 08:41:12
Das ist nun aber schon seit gefühlten Ewigkeiten so, dass man in RD das Essen in der Truppenküche mit der "grünen Karte" selber bezahlen muss.
In DVag oder VVag ist die Verpflegung dagegen unentgeltlich.

Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: PzPiKp360 am 18. August 2025, 09:48:25
Zitat von: doc. am 18. August 2025, 07:11:08Die RDL-Prämie (mindestens 18,82€) ist ja genau dafür da - sie ersetzt die kostenfreie Verpflegung. Dadurch haben Kameraden (wie ich z.B.) die Wahl, ob sie lieber in die Truppenküche gehen oder sich anderweitig versorgen. Ich halte das tatsächlich für die bessere Option, auch wenn sie etwas aufwendiger (Karte aufladen, bezahlen...) ist.
Ist auch im Alltag gut so, denn gerade bei (längeren) Lehrgängen geht man mit dem Mob mal in die Truppenküche, mal ins Offzheim, mal wird gemeinsam was bestellt usw. - freie Wahl usw.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: puffelschnuffel am 18. August 2025, 17:51:14
Zitat von: doc. am 18. August 2025, 07:11:08(...) oder sich anderweitig versorgen. (...)

Wie bitte? Wie soll ich mich in einer Kaserne während einer RDL selbst versorgen? Soll das ein Scherz sein?

Bei meinen letzen WÜs vor Corona habe ich als Reservist ganz normal an der unentgeltlichen Truppenversorgung teilgenommen und den Wehrsold bzw. Mob-Zuschlag oben drauf bekommen.

Warum hat die Bundeswehr die finanziellen Leistungen für Reservisten in den letzten Jahren derart gekürzt? Ich rede hier nicht von Kurzübungen, DVag oder Dauerwehrübungen von Selbständigen, sondern von ganz normalem jährlichen Reservedienst bis zu 6 Wochen im Jahr.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: KlausP am 18. August 2025, 18:46:45
Soweit ich das mitbekommen habe wurde bei RDL das zustehende Verpflegungsgeld in den Wehrsold (oder wie auch immer der ,,Nachfolger" jetzt genannt wird) integriert.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: doc. am 18. August 2025, 21:43:39
Zitat von: puffelschnuffel am 18. August 2025, 17:51:14Bei meinen letzen WÜs vor Corona habe ich als Reservist ganz normal an der unentgeltlichen Truppenversorgung teilgenommen und den Wehrsold bzw. Mob-Zuschlag oben drauf bekommen.

Was ist denn eine "normale" unentgeltliche Truppenversorgung? In der Truppenküche ist es "normal" dass jeder bezahlt, ausser es handelt sich um ein besonderes Dienstgeschäft und selbst dann müsste über die DLZs der Verpflegungssatz einbehalten werden (zugegeben, das wird irgendwie nicht immer gemacht, bei mir vielleicht ein oder zweimal in den letzten 5 Jahren).

Wie schon mehrfach geschrieben, es ist keine Zusatzbelastung, sondern im Rahmen der Umstellung wurde der Verpflegungssatz in die RDL Prämie überführt. Ist das so schwer zu verstehen?
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: panzerjaeger am 19. August 2025, 10:01:34
ZitatWie bitte? Wie soll ich mich in einer Kaserne während einer RDL selbst versorgen? Soll das ein Scherz sein?

Wann haben Sie denn zuletzt "gedient"? In der Wehrmacht?
Selbst zu Beginn meiner Dienstzeit 1988 gab es schon die Möglichkeit z.B. ein Schnitzel im "Mannschaftsheim" zu essen, wenn einem nicht nach Truppenküche (die damals noch nicht so hieß) war.
Und an meiner jetztigen Dienststelle gehen viele Kameraden mittags zu Aldi, Lidl o.ä. (direkt gegenüber der Kaserne gelegen) und kaufen sich dort einen Salat, Sushi etc..

Und bitte ein wenig auf die Etikette achten werter Kamerad: Formulierungen wie "soll das ein Scherz" sind schon etwas agressiv...

Beste Grüße,
der Panzerjäger

Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: panzerjaeger am 19. August 2025, 10:05:32
ZitatSoweit ich das mitbekommen habe wurde bei RDL das zustehende Verpflegungsgeld in den Wehrsold (oder wie auch immer der ,,Nachfolger" jetzt genannt wird) integriert.

Tatsächlich ist das "Verpflegungsgeld" in in der RDL-Prämie aufgegangen.

Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: LoggiSU am 19. August 2025, 10:45:16
Zitat von: puffelschnuffel am 18. August 2025, 17:51:14Bei meinen letzen WÜs vor Corona habe ich als Reservist ganz normal an der unentgeltlichen Truppenversorgung teilgenommen und den Wehrsold bzw. Mob-Zuschlag oben drauf bekommen.


Das kann nicht, es ist bestimmt seit ca. 10 Jahren so, dass Res die grüne Chipkarte erhalten, anstatt der roten. Letztere war nur zur mengenmäßigen Erfassung der ausgegebenen (unentgeltlichen) Verpflegung. Seitdem ist die Gemeinschaftsverpflegung zu bezahlen.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: LwPersFw am 19. August 2025, 14:26:42
Nur als Hinweis ... RDL erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die rote Karte und können dann unentgeltlich an der Truppenversorgung teilnehmen.

"(Unterhaltssicherungsgesetz - USG)

§ 23 Verpflegung, Verpflegungsgeld

(1)
Reservistendienst Leistende, die für die Dauer eines auswärtigen Dienstgeschäftes außerhalb von Dienstreisen auf Grund dienstlicher Anordnung verpflichtet sind,
an einer Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen, wird die Verpflegung unentgeltlich bereitgestellt.

(2)
Teilnehmerinnen oder Teilnehmer an dienstlichen Veranstaltungen nach § 81 des Soldatengesetzes haben während der Dauer
ihres Wehrdienstes Anspruch auf unentgeltliche Verpflegung.

(3)
Anspruchsberechtigte nach den Absätzen 1 und 2 erhalten in entsprechender Anwendung der §§ 6 und 8 des Bundesreisekostengesetzes ein Verpflegungsgeld
in Höhe der Beträge, die durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift nach § 16 des Bundesreisekostengesetzes festgesetzt sind, wenn

1. sie aus dienstlichen Gründen von der Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung befreit sind oder
2. ihnen keine Gemeinschaftsverpflegung bereitgestellt werden kann.

(4)
Als Verpflegungsgeld für eine Mahlzeit erhalten sie den entsprechenden Teiltagessatz. Bei Dienstgeschäften im Inland gelten die
§§ 3 und 4 der Trennungsgeldverordnung und im Ausland die §§ 7 und 12 Absatz 7 der Auslandstrennungsgeldverordnung entsprechend.

(5)
Bei dienstlichem Aufenthalt im Ausland unterliegt das nach Absatz 2 auszuzahlende Verpflegungsgeld dem Kaufkraftausgleich nach § 10."



Voraussetzung ist das entsprechende Kommandierungen bzw. Befehle vorliegen, aus denen dies eindeutig hervorgeht.

Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: puffelschnuffel am 19. August 2025, 16:45:43
Zitat von: panzerjaeger am 19. August 2025, 10:05:32Tatsächlich ist das "Verpflegungsgeld" in in der RDL-Prämie aufgegangen.

Dann frage ich mich, was ich die ersten 15 RDL-Tage im Jahr als MoB-Beorderter für Wehrsold erhalte, wenn ich bereits die Hälfte der RDL-Prämie für Verpflegung selbst bezahlen soll?

Sind wir jetzt wieder bei den Zuständen der preußischen Armee, fehlt nur noch, dass die Bekleidung und Ausrüstung demnächst auch selbst bezahlt werden muss (siehe Wikipedia)

Nee, liebe Truppe, so läuft das nicht. Es werden Milliardenbeträge für Verteidigung ausgegeben und ich soll als Reservist quasi umsonst Dienst tun und vielleicht auch noch in Zukunft in der Ukraine meinen Kopf hinhalten?
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: F_K am 19. August 2025, 17:06:48
@ Puffelschnuffel:

Die RDL Prämie ist vor 10 Jahren eingeführt worden - und hat die finanziellen Leistungen für die meisten Anwendungsfälle erhöht.

Zur Sicherung des Unterhaltes gibt es andere USG Leistungen.

Was ist dein Punkt?
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: xnos am 19. August 2025, 17:13:37
Du kriegst doch den Tagessatz entsprechend deines Dienstgrades bzw. die Mindestleistung nach USG UND die Prämie (diese beinhaltet das Verpflegungsgeld) - ggf. noch weitere Zuschläge z.B. für längeren Dienst (ab dem 15. Tag) oder für Verpflichtung zu längerem Dienst vor dem ersten Tag des Reservedienstes (mindestens 33 Tage im Kalenderjahr).

Wo genau ist dein Problem?
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: KlausP am 19. August 2025, 17:15:38
Einfach mal im aktuellen Leistungskatalog für FWDL und RDL nachlesen, was da so drin steht. Und der gilt nicht erst seit gestern.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: puffelschnuffel am 19. August 2025, 17:50:01
Zitat von: F_K am 19. August 2025, 17:06:48Was ist dein Punkt?
Zitat von: xnos am 19. August 2025, 17:13:37Wo genau ist dein Problem?

Es ist mehr als offensichtlich, dass das Reservisten im Status von ehemaligen Wehrdienstleistenden finanziell gesehen offenbar Soldaten 2. Klasse sind und für die Truppe billige Diesntleister, die den Bundeshaushalt nur marginär belasten, während für die aktiven Soldaten mehr und mehr üppige Besoldung erfolgt.

Sollte sich das nicht zeitnah ändern werde ich meine Beorderung aufheben lassen und weiterhin nur noch auf dem Papier Reservist sein!

Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: KlausP am 19. August 2025, 17:55:52
Aha. Und den Leistungskatalog haben Sie schon gelesen UND verstanden?
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: F_K am 19. August 2025, 19:24:14
OK, ein Troll.

Sachlich gesehen haben sich die Leistungen für RDL nämlich in den letzten Jahren deutlich verbessert.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: Jupp Roy am 19. August 2025, 22:18:50
Zitat von: puffelschnuffel am 19. August 2025, 17:50:01Es ist mehr als offensichtlich, dass das Reservisten im Status von ehemaligen Wehrdienstleistenden finanziell gesehen offenbar Soldaten 2. Klasse sind und für die Truppe billige Diesntleister, die den Bundeshaushalt nur marginär belasten, während für die aktiven Soldaten mehr und mehr üppige Besoldung erfolgt.


Nachrechnen lohnt sich: Als RDLer verdient bekommt man in der Regel mehr als die Aktiven in vergleichbarem Dienstgrad.
Die o.g. Aussage ist einfach nicht korrekt weil nicht ausgiebig genug recherchiert.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: LwPersFw am 20. August 2025, 06:02:39

https://www.bundeswehrkarriere.de/downloads/reservistendienst/947

Beispiele was Reservisten erhalten können
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: panzerjaeger am 20. August 2025, 08:52:47
Zitat von: LwPersFw am 20. August 2025, 06:02:39https://www.bundeswehrkarriere.de/downloads/reservistendienst/947

Beispiele was Reservisten erhalten können

Wird so etwas bei der Bundeswehr eigentlich nicht nach 4-Augen-Prinzip kontrolliert, bevor es ins Netz gestellt wird?
Das bei dem ersten Beispiel (Stabsunteroffizier) bei der Reservistendienstleistungsprämie zwei unterschiedliche Ergebnisse aufgeführt werden, sticht doch eigentlich sofort ins Auge...


Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: doc. am 20. August 2025, 09:30:15
Das hat halt jemand ohne praktische Erfahrung gemacht, vielleicht ist beim zweiten Beispiel einmal Dienst am Samstag dabei  ::)  ... alleine schon 14 Tage RDL dürften sehr atypisch sein, 2 Wochen würden normalerweise in 12 Tagen resultieren, 14 Tage würde man so legen, dass zwischendrin 2 WE liegen (z.B. Mi bis Di).

Ach, einmal mit Profis...
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: Bunkerfunker am 20. August 2025, 09:30:42
Die Mindestleistungen der Anlage 1 des Gesetzes sind veraltet. Diese wurden per Verordnung erhöht:
https://www.gesetze-im-internet.de/mlanpv_2024/__1.html
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: F_K am 20. August 2025, 09:34:24
Es sind BEISPIELE - wenn auch ggf. ein kleiner Fehler vorliegt.

Der PUNKT ist doch - der RESERVIST erhält in aller Regel mehr "Geld" als bei seiner "normalen Arbeit", ja nach Fallkonstellation auch durchaus erheblich.

(Nicht "umsonst" gibt es "Berufsreservisten" - dies hat auch finanzielle Gründe).
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: Bunkerfunker am 20. August 2025, 11:00:18
Zitat von: F_K am 20. August 2025, 09:34:24Der PUNKT ist doch - der RESERVIST erhält in aller Regel mehr "Geld" als bei seiner "normalen Arbeit", ja nach Fallkonstellation auch durchaus erheblich.

Das stimmt so nicht. Zur Schonung des Bundeshaushalts muss man per Formular ("Anlage zum Einverständnis zur Ableistung einer Dienstleistung") bestätigen, dass das eigene Einkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Ansonsten kann es sein, dass man nicht herangezogen wird. Bei Mannschaften sind das z.B. monatlich 3.300 brutto als Selbständiger oder netto als Angestellter. Die niedergelassene Ärtzin, die als Stabsoffizier herangezogen würde, müsste auch unterschreiben, dass sie nicht mehr als 7.050 € brutto im Monat verdient.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: Jupp Roy am 20. August 2025, 11:14:23
Bei der Aussage "... in aller Regel ..." meint man sicherlich die Mehrheit aller RDLer.
Die große Mehrheit kommt nicht in die Verlegenheit, im Zivilen so viel mehr Geld zu bekommen, dass die Bw bei RDL ein Problem hat, es auszugleichen.
Das vorhandenen System funktioniert sehr gut, und auch Selbstständige mit einem hohen Lebensstandart kommen bei RDL auf ihre Kosten, sofern sie es überhaupt nötig haben.

@Bunkerfunker
Wenn Sie nur eine Ausrede finden, um aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen keine RD leisten zu wollen - nur zu.
Leute mit unreflektierten und unverbesserlichen Meinungen möchte ich in meiner Einheit nicht haben.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: F_K am 20. August 2025, 11:19:51
Bitte die Median- / und Durchschnittseinkommen in DEU betrachten, dann erkennt man schnell, wie klein der Anteil an Personen ist, für die diese REGELUNG in Betracht kommt.

Da dann die BW oder der Reservist auf eine Zuziehung verzichtet, ist dieser Anwendungsfall in der Praxis NOCH KLEINER als der Anteil am Einkommen.

Insoweit ist meine Tatsachenbehauptung mit der Formulierung "in der Regel" schon zutreffend.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: Bunkerfunker am 20. August 2025, 11:59:46
Zitat von: Jupp Roy am 20. August 2025, 11:14:23@Bunkerfunker
Wenn Sie nur eine Ausrede finden, um aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen keine RD leisten zu wollen - nur zu.
Leute mit unreflektierten und unverbesserlichen Meinungen möchte ich in meiner Einheit nicht haben.

Der Kommentar zeugt nicht gerade von Führungsstärke.

Wie dem auch sei, mein Punkt war folgender: Während Angestellte mit gesetzlicher Krankenversicherung in der Regel mit dem USG recht gut versorgt sind, ist das für Selbständige überhaupt nicht der Fall. Dort wird nämlich das Brutto (und nicht das Netto), also vor Abzug von Einkommensteuer und Krankenversicherung entschädigt. Altersvorsorge (Äquivalent zu Rentenversicherung), Anwartschaften in der privaten Krankenversicherung, die während des Ruhens im Reservedienst weitergezahlt werden müssen, sowie Rücklagen für schwierige Zeiten (Äquivalent zu Arbeitslosenversicherung) trägt der Bund nicht.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: Bunkerfunker am 20. August 2025, 12:07:18
Zitat von: F_K am 20. August 2025, 11:19:51Bitte die Median- / und Durchschnittseinkommen in DEU betrachten, dann erkennt man schnell, wie klein der Anteil an Personen ist, für die diese REGELUNG in Betracht kommt.

Da dann die BW oder der Reservist auf eine Zuziehung verzichtet, ist dieser Anwendungsfall in der Praxis NOCH KLEINER als der Anteil am Einkommen.

Insoweit ist meine Tatsachenbehauptung mit der Formulierung "in der Regel" schon zutreffend.

Quelle: Statistisches Bundesamt (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/04/PD25_134_621.html)

Der Median liegt bei 4.347 € brutto im Monat. 30 % der Einkommen sind höher als 5.400 € brutto im Monat, was etwas über 3.300 € netto im Monat entspricht. Damit wären etwa 30 % der in Deutschland Berufstätigen mit ihrem Nettoeinkommen über der Grenze, die für Reservisten in Mannschaftsdienstgraden vorgesehen ist.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: F_K am 20. August 2025, 12:13:48
@ Bunkerfunker:

Ja, erstmal richtig.

Es stellt sich aber die Frage, ob diese 30 % nicht in höheren Laufbahnen sind, für die andere Grenzwerte gelten.

Dazu kommen alle Personen, die eben NICHT Vollzeit arbeiten und damit niedrigere Einkommen haben, ebenso wie Arbeitslose und Personen ohne Einkommen, oder Personen, die schon Rentner sind oder Pensionen erhalten.

Ich kenne ja einige (wenige) Reservisten, die trotz hohem Einkommen (und damit Einkommensverlusten bei RD), RD leisten - aber insgesamt sind es prozentual sehr wenige Reservisten.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: Bunkerfunker am 20. August 2025, 12:27:15
Zitat von: F_K am 20. August 2025, 12:13:48@ Bunkerfunker:

Es stellt sich aber die Frage, ob diese 30 % nicht in höheren Laufbahnen sind, für die andere Grenzwerte gelten.

Dazu kommen alle Personen, die eben NICHT Vollzeit arbeiten und damit niedrigere Einkommen haben, ebenso wie Arbeitslose und Personen ohne Einkommen, oder Personen, die schon Rentner sind oder Pensionen erhalten.

Der Dienstgrad eines Reservisten hängt nicht von seiner zivilen Qualifikation oder dem zivilen Einkommen ab. Bekanntlich basiert alles auf einer Laufbahn gemäß SLV. Wer also mal Grundwehrdienst geleistet hat, danach studiert und gut verdient, kommt trotzdem zunächst als Mannschafter in die Reserve und dann greifen die entsprechenden Grenzen bei der Unterhaltssicherung. So wird das jedenfalls nichts mit der Zeitenwende und dem Aufwuchs der Reserve bei IT und Ingenieuren.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: F_K am 20. August 2025, 12:35:36
@ Bunkerfunker:

Wir kommen vom Thema ab - die "unentgeltliche Verpflegung" für Reservisten ist annähernd sachgleich (auch da gibt es Ausnahmen) in die RDL Prämie "aufgegangen" - so gesehen wird dem Res die Verpflegung zur Verfügung gestellt - unabhängig vom Einkommen.

Natürlich gibt es keine "feste Verbindung" zwischen zivilem Einkommen und mil. Laufbahn - aber oft setzen sich hochqualifizierte Menschen in verschiedenen Bereichen durch.
Der Anteil studierter Menschen ist mBn in höheren Laufbahnen deutlich höher.

Ein Besserverdiener, ehemaliger GWDL, wird vermutlich nicht als OGefr RDs leisten.
Dies wäre weder kostengünstig, noch sonst sinnvoll.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: doc. am 20. August 2025, 12:52:59
Zitat von: Bunkerfunker am 20. August 2025, 12:27:15Der Dienstgrad eines Reservisten hängt nicht von seiner zivilen Qualifikation oder dem zivilen Einkommen ab. Bekanntlich basiert alles auf einer Laufbahn gemäß SLV. Wer also mal Grundwehrdienst geleistet hat, danach studiert und gut verdient, kommt trotzdem zunächst als Mannschafter in die Reserve und dann greifen die entsprechenden Grenzen bei der Unterhaltssicherung. So wird das jedenfalls nichts mit der Zeitenwende und dem Aufwuchs der Reserve bei IT und Ingenieuren.

Ich ziehe jetzt mal wieder meine Steuerzahlerschuhe an. Ich möchte nicht dass mein Steuergeld an einen Oberstabsgefreiten im Schützengraben geht, dem sein ziviles Führungskräftegehalt bei einem DAX-Konzern ersetzt wird. Da ist das Verhältnis von Aufwand und Ertrag aus meiner Sicht nicht gegeben. Deswegen halte ich es für sinnvoll, dass es eine Wirtschaftlichkeits*prüfung* (die kann im Einzelfall auch positiv beschieden werden) gibt.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: Jupp Roy am 20. August 2025, 14:02:36
Zitat von: Bunkerfunker am 20. August 2025, 11:59:46Der Kommentar zeugt nicht gerade von Führungsstärke.

Kann man so sehen, Geduld hat bekanntlich Grenzen. Es ist eine Frage der Einstellung des Gegenübers.

Zitat von: Bunkerfunker am 20. August 2025, 11:59:46Wie dem auch sei, mein Punkt war folgender: Während Angestellte mit gesetzlicher Krankenversicherung in der Regel mit dem USG recht gut versorgt sind, ist das für Selbständige überhaupt nicht der Fall. Dort wird nämlich das Brutto (und nicht das Netto), also vor Abzug von Einkommensteuer und Krankenversicherung entschädigt. Altersvorsorge (Äquivalent zu Rentenversicherung), Anwartschaften in der privaten Krankenversicherung, die während des Ruhens im Reservedienst weitergezahlt werden müssen, sowie Rücklagen für schwierige Zeiten (Äquivalent zu Arbeitslosenversicherung) trägt der Bund nicht.

Und hier kommt man einem ruhigen vernünftigen Gespräch schon näher ...  ;)

Diese Argumente sind per se nicht falsch.
Aber bei der von Ihnen getätigten Aussage ...
Zitat von: Bunkerfunker am 19. August 2025, 17:50:01Es ist mehr als offensichtlich, dass das Reservisten im Status von ehemaligen Wehrdienstleistenden finanziell gesehen offenbar Soldaten 2. Klasse sind und für die Truppe billige Diesntleister, die den Bundeshaushalt nur marginär belasten, während für die aktiven Soldaten mehr und mehr üppige Besoldung erfolgt.
... haben Sie verallgemeinert, was Ihrer jetziger Argumentation entgegenwirkt.

Ja, es mag Fälle geben, bei denen sich aufgrund der Höhe der zivilen Einkünfte die Bw ein wenig bedeckt hält und Grenzen aufzeigt.
Allerdings, was die Selbstständigkeit betrifft und die damit verbundene Selbstversorgung in Punkto Sozialabgaben, bleiben diese Reservisten ja beim gleichen Stand wie sonst auch, also keine Benachteiligung in meinen Augen.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: F_K am 20. August 2025, 14:15:25
Mal ein Beispiel:

Angestellter Gymnasiallehrer - Netto 2500 Euro monatlich (halt kurz nach dem Studium, erste Anstellung, "Wunschstadt" derzeit nicht anders verfügbar), als Hptm in RDL um die 4000 Euro Netto - 1.500 Euro im Monat mehr ... mit Mindestleistung - inzwischen OTL, da sieht das Einkommen nochmal anders aus ...

Auch Handwerker - Handwerkergehalt gegenüber StFw Mindestleistung ist auch so eine "Hausnummer" mehr monatlich.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: FernmelderW9 am 20. August 2025, 16:59:31
Zitat von: F_K am 20. August 2025, 12:35:36Ein Besserverdiener, ehemaliger GWDL, wird vermutlich nicht als OGefr RDs leisten.
Dies wäre weder kostengünstig, noch sonst sinnvoll.

In solchen Fällen will das BAPers eine Begründung, warum man soviel für eine bestimmte Person bezahlen soll. Die wird wohl aber erst bei mehr als 30 Tagen in Jahr verlangt.

In meinem Fall hatte ich bisher 26 Tage und ich konnte als Studierter als OG RDL machen. Die Aufgabe entsprach allerdings auch nicht der Tätigkeit eines Mannschafters, sondern einer meiner zivilen Ausbildung entsprechend.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: MikeEchoGolf am 20. August 2025, 17:07:44
Zitat von: Bunkerfunker am 20. August 2025, 12:27:15
Zitat von: F_K am 20. August 2025, 12:13:48@ Bunkerfunker:

Es stellt sich aber die Frage, ob diese 30 % nicht in höheren Laufbahnen sind, für die andere Grenzwerte gelten.

Dazu kommen alle Personen, die eben NICHT Vollzeit arbeiten und damit niedrigere Einkommen haben, ebenso wie Arbeitslose und Personen ohne Einkommen, oder Personen, die schon Rentner sind oder Pensionen erhalten.

Der Dienstgrad eines Reservisten hängt nicht von seiner zivilen Qualifikation oder dem zivilen Einkommen ab. Bekanntlich basiert alles auf einer Laufbahn gemäß SLV. Wer also mal Grundwehrdienst geleistet hat, danach studiert und gut verdient, kommt trotzdem zunächst als Mannschafter in die Reserve und dann greifen die entsprechenden Grenzen bei der Unterhaltssicherung. So wird das jedenfalls nichts mit der Zeitenwende und dem Aufwuchs der Reserve bei IT und Ingenieuren.

Die entsprechenden Grenzen bei der Unterhaltssicherung greifen stets und stehen in keinem Zusammenhang mit dem Dienstgrad.

Ein Mannschafter wird in der Regel weder Ingenieurtätigkeiten ausüben noch besondere Verantwortung tragen.

Die Zeitenwende und der Aufwuchs werden mit Sicherheit nicht bei IT- und Ingenieurkräften im Mannschaftsdienstgrad, mit ohne Grenzen bei der USG, eingeleitet werden.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: KlausP am 20. August 2025, 17:12:11
Und diese Grenzen bei USG-Leistungen bzw. zeitliche Begrenzungen für Wehrübungen z.B. für Selbstständige gab es schon zu meiner Zeit als Reservistenbearbeiter (1996 bis 2006).
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: puffelschnuffel am 20. August 2025, 17:59:32
Zitat von: F_K am 20. August 2025, 14:15:25Mal ein Beispiel:

Angestellter Gymnasiallehrer - Netto 2500 Euro monatlich (halt kurz nach dem Studium, erste Anstellung, "Wunschstadt" derzeit nicht anders verfügbar), als Hptm in RDL um die 4000 Euro Netto - 1.500 Euro im Monat mehr ... mit Mindestleistung - inzwischen OTL, da sieht das Einkommen nochmal anders aus ...

Falsch! Als angestellter Gymnasiallehrer im öffentlichen Dienst ist er gemäß USG nicht anspruchsberechtigt und erhält auch keine Mindestleistung! Es bleiben nicht zusätzlich 1.500 EUR im Monat mehr übrig, sondern im Gegenteil: Er bekommt an Bezügen von der Bundeswehr maximal die genannten 1.500 EUR, was ja wohl ein finanzieller Witz gegenüber der Besoldung von aktiven Soldaten ist.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: F_K am 20. August 2025, 18:02:18
Aufgrund der Dauer der RDL wird er freigestellt - ohne Weiterzahlung der Bezüge.

Quelle für Deine Behauptung?
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: OberStabsSteiger am 20. August 2025, 19:06:45
ZitatSie wurden zu einer Wehrübung herangezogen und sind im öffentlichen
Dienst angestellt bzw. verbeamtet.
Bei Ihnen als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ruht
das Arbeitsverhältnis während der Wehrübung gemäß § 1 Abs. 1
Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG).
Als Beamtin und Beamter sind Sie für die Dauer der Wehrübung gemäß § 9
Abs. 2 S. 1 Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) mit Bezügen beurlaubt.
§ 1 Abs. 2 ArbPlSchG und § 9 Abs. 2 S. 2 ArbPlSchG verpflichtet Ihren
Arbeitgeber/Dienstherr dazu, Ihnen für die gesamte Dauer einer
Wehrübung Arbeitsentgelt/Bezüge wie bei einem Erholungsurlaub zu
zahlen.

Quelle: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5217150/789f9088e4d0babc33be11635ff34449/verpflichtung-des-oeffentlichen-arbeitgebers-zur-weiterzahlung-des-arbeitentgeltes-data.pdf
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: F_K am 20. August 2025, 21:49:40
Einfach mal den 10er lesen - und dann auf Zeitverträge im ÖD und mehrmonatige RDL abstellen - wie läuft es dann?

Es ging hier auch nicht darum, WER ggf. (weiter-) zahlt, sondern um das Einkommen im Vergleich.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: puffelschnuffel am 21. August 2025, 06:58:18
Zitat von: F_K am 20. August 2025, 18:02:18Aufgrund der Dauer der RDL wird er freigestellt - ohne Weiterzahlung der Bezüge.

Quelle für Deine Behauptung?

Das hast du behauptet, also musst du auch die Quelle nennen. Nochmal! Es, geht hier ausschließlich um die Bezüge und finanziellen Leistungen der BUNDESWEHR für Reservisten und nicht darum, ob und was für Leistungen aus dem zivilberuflichen Umfeld vom Arbeitgeber bzw. zivilen Dienstherrn weitergezahlt werden! Ich bleibe dabei. Reservisten sind finanziell gesehen Soldaten 2. Klasse und das sollte sich schleunigst ändern sonst wird das nichts mit dem avisierten Aufwuchs auf 260K Soldaten.

Ich fordere alle Kameraden Reservisten auf sich für eine deutliche Anhebung der RDL-Bezüge zu engagieren und das auch bei jeder RDL in der Truppe kundzutun und auch dem Reservistenverband zu kommunizieren.

PS: Wo kann ich einen Thread zum leidigen Thema Freiwilligkeitsprinzip bzw. Freistellung Arbeitgeber aufmachen? Der Laden hier muss endlich mal auf Touren kommen, damit das Ansehen der Reservisten bei der Truppe und im Zivilen wieder glänzt.

Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: wolverine am 21. August 2025, 07:09:01
Irgendwie sind Sie offenbar der Einzige, der ein Problem mit dem Verpflegungsgeld hat.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: christoph1972 am 21. August 2025, 10:50:49
Im Moment kann ich diese Aufregung so gar nicht verstehen, Reservedienstleistungen sind ganz freiwillig. Kein einziger Reservist wird gegen seinen Willen zu einer RDL gezwungen.

Entweder man akzeptiert die derzeitigen Rahmenbedingungen für eine RDL oder man lässt es besser ganz bleiben.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: BulleMölders am 21. August 2025, 11:59:54
Aber die Bundeswehr sucht doch so dringend Personal warum passt die Bundeswehr denn die Rahmenbedingungen nun nicht an meinen Forderungen und Bedürfnisse an?
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: Klinger3000 am 21. August 2025, 12:56:34
Zitat von: wolverine am 21. August 2025, 07:09:01Irgendwie sind Sie offenbar der Einzige, der ein Problem mit dem Verpflegungsgeld hat.
Nein. Ich auch. In der Kaserne, in der ich gerade über, gibt es keinerlei Verpflegungsmöglichkeiten. Wirklich 0. Keine Kantine, kein Mannheim, nix UHG, nix OHG.
Als OTL bekomme ich 27,15 Prämie am Tag. Für Frühstück, Mittagessen und Abendbrot.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: F_K am 21. August 2025, 13:15:43
Ein Soldat ist sicherlich in der Lage, seine Verpflegung sicher zu stellen - ich habe im Inland noch nie von verhungerten Soldaten gehört.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: LwPersFw am 21. August 2025, 15:23:03
Es bleibt doch festzustellen ... entweder akzeptiere ich die Leistungen die aktuell gewährt werden ... nach den vom Gesetzgeber (nicht der Bw) vorgegebenen Regeln...

... oder ich darf eben nicht freiwillig RD leisten ...


https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5503782/0f42146ae27f32b709b57963b56675c0/leistungskatalog-fuer-fwdl-rdl-data.pdf

"Verpflegung" unter Punkt 4.

Unter Punkt 9. "Sozialversicherung und sonstige soziale Absicherung"

Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: alpha_de am 21. August 2025, 16:03:52
@puffelschnuffel

Ich habe den Eindruck, dass jemand hier ein persönliches Problem bzw. eine anderweitige Unzufriedenheit verallgemeinert.

Ich habe in meinem Bereich mehrere hoch qualifizierte Reservisten. Die kommen gerne und bringen sich bestens ein. Sie kommen freiwillig und müssten das nicht machen. Und sie verstärken meinen Bereich und wir sind um diese Unterstützung froh. So schlecht scheinen also die Rahmenbedingungen dann doch nicht zu sein.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: Cafe Fünfeck am 23. August 2025, 18:02:21
Zitat von: LwPersFw am 19. August 2025, 14:26:42Nur als Hinweis ... RDL erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die rote Karte und können dann unentgeltlich an der Truppenversorgung teilnehmen.

"(Unterhaltssicherungsgesetz - USG)

§ 23 Verpflegung, Verpflegungsgeld

(1)
Reservistendienst Leistende, die für die Dauer eines auswärtigen Dienstgeschäftes außerhalb von Dienstreisen auf Grund dienstlicher Anordnung verpflichtet sind,
an einer Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen, wird die Verpflegung unentgeltlich bereitgestellt.

...

Voraussetzung ist das entsprechende Kommandierungen bzw. Befehle vorliegen, aus denen dies eindeutig hervorgeht.



Aufgrund einer Kommandierung zur Lehrgangsteilnahme hatte ich die rote Verpflegungskarte erhalten; die Ausgabe der roten Karte stand dann auf der Kommandierung.

Gilt das dann aber nur bei Lehrgangsteilnahme oder müsste grundsätzlich bei Kommandierungen an einen anderen Standort / Dienststelle innerhalb eines Reservistendienstes dann generell die rote V-Karte ausgegeben werden da durch die Kommandierung die Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft & Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung entsteht?

Und wie verhält es sich wenn die Einberufung zwar auf die eigene Einheit erfolgt, Meldeort und tatsächlicher Dienstort für die Dauer des Reservistendienstes allerdings ganz woanders ist? Hatte ich jetzt mehrmals, müsste dann nicht auch eine Kommandierung erfolgen durch welche dann der Anspruch auf die rote V-Karte entsteht?

Finde es etwas verwirrend, manchmal die rote Karte zu erhalten und manchmal nicht.


Danke
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: FlaRak31 am 23. August 2025, 21:20:46
Das ist schon verwirrend?

Ich habe eine rote Karte mit einem grünen Aufklebe-Punkt drauf. Soll damit ne grüne Karte sein  ;D
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: KlausP am 23. August 2025, 21:24:48
Da waren die grünen Karten wohl gerade vergriffen.  ;D
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: LwPersFw am 24. August 2025, 10:08:59
Zitat von: Cafe Fünfeck am 23. August 2025, 18:02:21Gilt das dann aber nur bei Lehrgangsteilnahme oder müsste grundsätzlich bei Kommandierungen an einen anderen Standort / Dienststelle innerhalb eines Reservistendienstes dann generell die rote V-Karte ausgegeben werden da durch die Kommandierung die Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft & Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung entsteht?


Wie im Gesetz genannt ist es jedes Dienstgeschäft bei dem die Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung angeordnet wird, also können dies nicht nur Trainings(Lehrgänge) sein.

Hier ist zu beachten das die Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung für den Abrechner klar ersichtlich ist.

Deshalb ist die Kommandierung, oder eben der entsprechende Befehl zur Dienstleistung, mit dem Hinweis zur Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung zu versehen.

Oder mit dem entsprechenden Zusatz gemäß § 23 Absatz 3.

Dies vorher zu prüfen und korrekt umzusetzen liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen.

Dessen ungeachtet bleibt der gesetzliche Anspruch für den Reservisten bestehen, auch wenn der Zusatz auf der Kommandierung/im Befehl fehlt ! Denn es ist nicht in der Verantwortung des RDL die internen verwaltungsabläufe sicherzustellen!

D.h. es ist nicht ein "kann", sondern ein "muss" !

Wer hier Probleme hat, auf den gesetzlichen Anspruch gem. § 23 USG i.V.m. BT-Drucksache 19/9491 verweisen.
Führt dies nicht zum Erfolg, nach Ablauf einer Nacht formal Beschwerde einreichen und dabei auf 
§ 23 USG i.V.m. BT-Drucksache 19/9491 verweisen.


Das sagt der Gesetzgeber dazu:

"Zu § 23 (Verpflegung, Verpflegungsgeld)

Zu Absatz 1

Absatz 1 regelt den Anspruch auf Bereitstellung unentgeltlicher Verpflegung für Reservistendienst Leistende für die Dauer auswärtiger Dienstgeschäfte mit Ausnahme von Dienstreisen. Die Regelung ist sachgerecht, da Reservistendienst Leistende nicht von den trennungsgeldrechtlichen Vorschriften für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit erfasst sind und ansonsten kein Anspruch auf sachgleiche Leistung für den dienstlich bedingten Mehraufwand für Verpflegung besteht.

Zu Absatz 2

Absatz 2 regelt den Anspruch von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an dienstlichen Veranstaltungen nach § 81 des Soldatengesetzes an der Verpflegung.

Zu den Absatz 3 und Absatz 4

Soweit den Anspruchsberechtigten nach Absatz 1 der Anspruch auf Verpflegung tatsächlich nicht erfüllt oder die Verpflegung aus dienstlichen Gründen nicht in Anspruch genommen werden kann, richtet sich die Abfindung nach Maßgabe der für Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger reisekosten- und trennungsgeldrechtlichen Vorschriften zur Erstattung von Verpflegungsmehraufwand.

Zu Absatz 5

Absatz 5 regelt den Einbezug der Geldleistung bei dienstlichem Aufenthalt im Ausland nach Absatz 3 in den Kaufkraftausgleich nach § 10 dieses Gesetzes."

BT-Drucksache 19/9491

Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen  Einsatzbereitschaft der Bundeswehr  (Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwEinsatzBerStG)

Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: Cafe Fünfeck am 24. August 2025, 14:43:59
Zitat von: LwPersFw am 24. August 2025, 10:08:59
Zitat von: Cafe Fünfeck am 23. August 2025, 18:02:21Gilt das dann aber nur bei Lehrgangsteilnahme oder müsste grundsätzlich bei Kommandierungen an einen anderen Standort / Dienststelle innerhalb eines Reservistendienstes dann generell die rote V-Karte ausgegeben werden da durch die Kommandierung die Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft & Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung entsteht?


Wie im Gesetz genannt ist es jedes Dienstgeschäft bei dem die Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung angeordnet wird, also können dies nicht nur Trainings(Lehrgänge) sein.

Hier ist zu beachten das die Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung für den Abrechner klar ersichtlich ist.

Deshalb ist die Kommandierung, oder eben der entsprechende Befehl zur Dienstleistung, mit dem Hinweis zur Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung zu versehen.

Oder mit dem entsprechenden Zusatz gemäß § 23 Absatz 3.

Dies vorher zu prüfen und korrekt umzusetzen liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen.

Dessen ungeachtet bleibt der gesetzliche Anspruch für den Reservisten bestehen, auch wenn der Zusatz auf der Kommandierung/im Befehl fehlt ! Denn es ist nicht in der Verantwortung des RDL die internen verwaltungsabläufe sicherzustellen!

D.h. es ist nicht ein "kann", sondern ein "muss" !

Wer hier Probleme hat, auf den gesetzlichen Anspruch gem. § 23 USG i.V.m. BT-Drucksache 19/9491 verweisen.
Führt dies nicht zum Erfolg, nach Ablauf einer Nacht formal Beschwerde einreichen und dabei auf 
§ 23 USG i.V.m. BT-Drucksache 19/9491 verweisen.


Das sagt der Gesetzgeber dazu:

"Zu § 23 (Verpflegung, Verpflegungsgeld)

Zu Absatz 1

Absatz 1 regelt den Anspruch auf Bereitstellung unentgeltlicher Verpflegung für Reservistendienst Leistende für die Dauer auswärtiger Dienstgeschäfte mit Ausnahme von Dienstreisen. Die Regelung ist sachgerecht, da Reservistendienst Leistende nicht von den trennungsgeldrechtlichen Vorschriften für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit erfasst sind und ansonsten kein Anspruch auf sachgleiche Leistung für den dienstlich bedingten Mehraufwand für Verpflegung besteht.

Zu Absatz 2

Absatz 2 regelt den Anspruch von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an dienstlichen Veranstaltungen nach § 81 des Soldatengesetzes an der Verpflegung.

Zu den Absatz 3 und Absatz 4

Soweit den Anspruchsberechtigten nach Absatz 1 der Anspruch auf Verpflegung tatsächlich nicht erfüllt oder die Verpflegung aus dienstlichen Gründen nicht in Anspruch genommen werden kann, richtet sich die Abfindung nach Maßgabe der für Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger reisekosten- und trennungsgeldrechtlichen Vorschriften zur Erstattung von Verpflegungsmehraufwand.

Zu Absatz 5

Absatz 5 regelt den Einbezug der Geldleistung bei dienstlichem Aufenthalt im Ausland nach Absatz 3 in den Kaufkraftausgleich nach § 10 dieses Gesetzes."

BT-Drucksache 19/9491

Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen  Einsatzbereitschaft der Bundeswehr  (Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwEinsatzBerStG)



Ok, Danke für die ausführliche Erläuterung mit Hinweis auf die BT-Drucksache.

Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung entsteht dann automatisch durch das auswärtige Dienstgeschäft aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstherren, korrekt?


Finde ich zumindest unpraktibal gelöst. Bei Einberufung auf die eigene Einheit/Standort A mit Tätigkeit bei Einheit/Standort B erhält man die rote V-Karte; bei direkter Einberufung auf Einheit/Standort B gibt es die grüne V-Karte was für mich zumindest zu einem unnötigen Bearbeitungs/Klärungsaufwand für alle Beteiligten führt obwohl der Reservist in beiden Fällen ja nicht am Standort der eigenen Einheit seinen Dienst leistet. Besser wäre hier eine allgemeine Regelung die jegliche Fallkonstellation pauschal abdeckt oder eine automatische Abgeltung über die USG o.ä.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: F_K am 24. August 2025, 19:11:31
Es geht NICHT um die Frage "eigener StO".
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: Cafe Fünfeck am 24. August 2025, 21:07:03
Zitat von: F_K am 24. August 2025, 19:11:31Es geht NICHT um die Frage "eigener StO".

Sondern?

Bedingung ist doch ein außwärtiges Dienstgeschäft außerhalb einer Dienstreise.

Damit dieses außwärtig ist, muss es doch außerhalb des eigenen Standortes stattfinden wozu dieser ja definiert sein muss.

Und den Fall habe ich ja selbst bereits gehabt:

Einberufung auf die eigene Einheit am Standort A
Kommandiert zum Lehrgang in Standort B
>> rote V Karte erhalten

Und da im §23 USG nicht explizit "Lehrgang" sondern "außwärtiges Dienstgeschäft" steht ist die rote V-Karte in solchen Fällen wohl dann immer auszugeben wenn o.g. Szenario eintritt, nicht nur bei Lehrgangskommandierungen, was bei uns in der Einheit öfter mal vorkommt.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: F_K am 25. August 2025, 07:14:13
@ cafe:

Wird der RD zu dem Standort zugezogen, so ist dieser nicht auswärtig.

Died ist der Regelfall bei RDL.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: Cafe Fünfeck am 25. August 2025, 21:14:14
Zitat von: F_K am 25. August 2025, 07:14:13@ cafe:

Wird der RD zu dem Standort zugezogen, so ist dieser nicht auswärtig.

Died ist der Regelfall bei RDL.

Wird er auf Standort A einberufen und leistet Dienst an Standort B ist er auswärtig, wodurch der "eigene StO" dann ja doch eine Rolle spielt.

Wird er direkt auf Standort B einberufen weil er dort seinen Dienstort hat ist er dann nicht auswärtig?

Somit entscheidet offenbar die jeweilige Einberunfungspraxis ob man die rote- o. grüne V-Karte erhält obwohl sich der Residienstleistende in beiden Fällen an Standort B befindet.

Regelfall hin- oder her, bei uns in der Einheit kommt Szenario A/B öfter vor.


Meine zuletztgestellte Frage war aber auch ob durch das auswärtige Dienstgeschäft automatisch die Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung (durch Fürsorgeppflicht des Dienstherrn?) entsteht oder ob diese noch an anderen Kriterien gebunden ist.
Nein, wir erhalten in dem Szenario A/B üblich keine Kommandierung auf welcher das explizit angeordnet ist.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: MikeEchoGolf am 26. August 2025, 03:45:14
ZitatWird er direkt auf Standort B einberufen weil er dort seinen Dienstort hat ist er dann nicht auswärtig?
Genau das!

ZitatSomit entscheidet offenbar die jeweilige Einberunfungspraxis ob man die rote- o. grüne V-Karte erhält obwohl sich der Residienstleistende in beiden Fällen an Standort B befindet.
Ja, deswegen sich bei seinem Beordungstruppenteil einberufen und sich dann kommandieren lassen.

ZitatMeine zuletztgestellte Frage war aber auch ob durch das auswärtige Dienstgeschäft automatisch die Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung (durch Fürsorgeppflicht des Dienstherrn?
Entscheidend und zwingende Voraussetzung ist aber, ob die Verfügung einen Vermerk zur Verpflichtung zur Gemeinschaftsverpflegung oder einen Hinweis auf die Durchführung eines besonderen Dienstgeschäfts nach A2211/2 enthält.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: LwPersFw am 26. August 2025, 06:20:42
Zitat von: MikeEchoGolf am 26. August 2025, 03:45:14zwingende Voraussetzung ist aber, ob die Verfügung einen Vermerk zur Verpflichtung zur Gemeinschaftsverpflegung
oder einen Hinweis auf die Durchführung eines besonderen Dienstgeschäfts nach A2211/2 enthält.


Bitte dabei aber den rechtlichen Aspekt beachten, dass ein Fehlen nicht den gesetzlichen Anspruch aushebelt.
Denn das Gesetz fordert diese Vermerke nicht!
Und es nicht in der Verantwortung des RDL interne Verwaltungsabläufe sicherzustellen.


Für die FWDL gelten ja die adäquaten Regelungen, geregelt in § 17 WSG.
Hier gibt es auch eine Regelung zur Umsetzung.
Aber auch diese fordert diese Vermerke nicht!:

"A-1457/6 Wehrsoldrechtliche Leistungen für den freiwilligen Wehrdienst

3.2.3 Verpflegung und Verpflegungsgeld

334. Nach § 17 Absatz 1 WSG haben FWDL Anspruch auf unentgeltliche Bereitstellung von
Gemeinschaftsverpflegung, sofern sie bei auswärtigen Dienstgeschäften (außerhalb von Dienstreisen)
aufgrund dienstlicher Anordnung zur Teilnahme verpflichtet sind. Näheres über die Verpflichtung
zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung regelt die AR ,,Verwaltungsvorschrift zu § 18 des
Soldatengesetzes – Gemeinschaftsverpflegung" A-1900/2.

335. Kann in den Fällen der Nr. 334 die Gemeinschaftsverpflegung nicht bereitgestellt werden oder
wird die bzw. der FWDL aus dienstlichen Gründen von der Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung
befreit, besteht Anspruch auf ein Verpflegungsgeld nach Maßgabe von § 17 Absatz 2 und
3 WSG. FWDL beantragen das Verpflegungsgeld mit den durch das Verpflegungsamt der Bundeswehr
bereitgestellten Forderungsnachweisen 1.

1 Verpflegungsgeld Inland (Anlage 17.11 zur AR ,,Operatives Verpflegungsmanagement" A2-1910/0-6001-1)
und Verpflegungsgeld Ausland (Anlage 17.12 zur AR A2-1910/0-6001-1).

Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: MikeEchoGolf am 26. August 2025, 08:04:11
BMVg – P III 2/P 5 – Az 19-11-03 hat dies in Verbindung mit dem Erlass BMVg IUD II 3 zur Bedingung gemacht. Ohne diese Voraussetzung sind die Rechnungsführer angewiesen, mangels Verpflichtung Forderungen auf Zahlungen abzulehnen.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: LwPersFw am 26. August 2025, 14:56:24
Zitat von: MikeEchoGolf am 26. August 2025, 08:04:11BMVg – P III 2/P 5 – Az 19-11-03 hat dies in Verbindung mit dem Erlass BMVg IUD II 3 zur Bedingung gemacht. Ohne diese Voraussetzung sind die Rechnungsführer angewiesen, mangels Verpflichtung Forderungen auf Zahlungen abzulehnen.

Wie ich schon anmerkte, Fehler auf Seiten des Dienstherrn, liegen nicht in der Verantwortung des Soldaten.
Wenn der Refü einen Vermerk z.B. im Befehl zu einer Übung dazu benötigt...
Muss dies zwischen Refü und Verantwortlichen für den Befehl geregelt werden.
Am gesetzlichen Anspruch des Soldaten ändert dies nichts.

####################################################################################

Zitat:

"Anfrage BAPersBw zu der Auslegung der Begriffe

- auswärtiges Dienstgeschäft und
- Dienstreise.
_________________________________________________________________________________

Anwortmail BMVg vom 4. August 2020:
BMVg - P III 2 - Az 19-11-03

P III 2 und P II (5 alt) nehmen zu Ihrer u.a. Fragestellung unter Beteiligung von IUD II 2, IUD II 3, FüSK III 5 und P II 1 wie folgt Stellung:

Freiwilligen Wehrdienst Leistende (FWDL) und Reservistendienst Leistende (RDL) sind nicht von den trennungsgeldrechtlichen
Vorschriften für Berufssoldatinnen und -soldaten (BS) und Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit (SaZ) erfasst und
haben danach keinen Anspruch auf Leistungen für den dienstlich bedingten Mehraufwand für Verpflegung bei auswärtigen
Dienstgeschäften, bei denen sie zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet sind.

§ 17 WSG und § 23 USG schaffen daher einen sachgleichen Anspruch auf Ausgleich verpflegungsbedingten Aufwands für diese Soldatinnen und Soldaten.

Auswärtiges Dienstgeschäft im Sinne von § 17 WSG und § 23 USG

In allen Fällen, in denen BS und SaZ Anspruch auf Leistungen für den dienstlich bedingten Mehraufwand für Verpflegung
nach der Trennungsgeldverordnung (TGV) / Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV) haben, erhalten FWDL und RDL
unentgeltliche Verpflegung bzw. ein Verpflegungsgeld nach § 17 WSG bzw. § 23 USG, damit sie in diesen Fällen nicht
schlechter gestellt sind als SaZ und BS
.

Die Formulierung des § 17 WSG/ § 23 USG soll damit die Maßnahmen umfassen, welche bei SaZ/BS zu einem Trennungsgeldanspruch führen.

Die Höhe des Verpflegungsgeldes richtet sich daher folgerichtig nach den für Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger
geltenden trennungsgeldrechtlichen Vorschriften zur Erstattung von Verpflegungsmehraufwand. Dies schließt den Anwendungsbereich
des § 12 Absatz 7 ATGV ein. Auch wenn sich die Höhe des Trennungsgeldes nach den reisekostenrechtlichen Bestimmungen bemisst,
handelt es sich um trennungsgeldrechtliche Ansprüche und damit um den Anwendungsfall nach § 17 WSG/ § 23 USG.

Trennungsgeld auslösende Maßnahmen in diesem Zusammenhang könnten sich aus Maßnahmen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4, 6, 8 und 9 TGV und § 2 Abs. 1 ATGV ergeben.
§ 1 Absatz 3 TGV bzw. § 2 Absatz 3 ATGV ist zu beachten.

Grundsätzlich bestimmt die Art der Personalmaßnahme/ Weisung die Zuordnung zur Erstattung von Trennungsgeld oder Reisekosten,
insofern ist das Reisekosten- und Trennungsgeldrecht nur Folgerecht aus einer dienstlichen Maßnahme.

Das Kriterium für die Zuordnung zur Rechtsfolge nach § 17 WSG/ § 23 USG ist somit nicht das Dienstgeschäft an sich,
sondern die zugrundliegende Personalmaßnahme/ Weisung.

Für die Abgrenzung der Kommandierungen von Dienstreisen wird auf die ZDv A-1420/37 "Versetzung, Dienstpostenwechsel und
Kommandierungen von Soldatinnen und Soldaten", Kapitel 4.2 - Abgrenzung der Kommandierung von der Dienstreise - verwiesen.

Maßnahmen im Sinne des § 17 WSG/ § 23 USG sind zum Beispiel Kommandierungen zur Teilnahme an (keine abschließende Aufzählung):

+ Lehrgängen,
+ Fort- und Weiterbildungen,
+ Ausbildungsreisen,
+ Übungen,
+ Besonderen Auslandsverwendungen oder
+ Seedienst.

Dienstreisen im Sinne von § 17 WSG und § 23 USG

Dienstreisen im Sinne von § 17 WSG und § 23 USG sind alle anderen dienstlich bedingten Reisen, die nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG)
oder der Auslandsreisekostenverordnung (ARV) abgefunden werden. Da FWDL und RDL selbst zum berechtigten Personenkreis des BRKG und der
ARV gehören, ist der Ausgleich von dienstlich bedingtem Mehraufwand für Verpflegung hierbei auch für diesen Personenkreis sichergestellt.

Dienstliche Anordnung im Sinne von § 17 WSG und § 23 USG

Dienstliche Anordnung im Sinne von § 17 WSG und § 23 USG sind schriftliche dienstliche Weisungen oder Befehle, aufgrund derer
Soldatinnen und Soldaten allgemein (z.B. nach ZDv A-1900/2) oder im Einzelfall (z.B. durch Befehl oder Personalverfügung)
zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet werden. Die Anordnung zur Teilnahme an einem besonderen Dienstgeschäft
im Sinne von Nr. 202 der ZDv A-2211/2 - Besonderes Dienstgeschäft - gilt zwar zugleich als dienstliche Anordnung der Verpflichtung
zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung.
Auf die Verpflichtung sollte aber möglichst trotzdem in den entsprechenden Befehlen/Personalverfügungen nochmals hingewiesen werden.

Im Auftrag
03.08.2020"


Wie aus der im letzten Satz gewählten Formulierung von BMVg P III 2:

"Auf die Verpflichtung sollte aber möglichst trotzdem in den entsprechenden Befehlen/Personalverfügungen nochmals hingewiesen werden."

zu ersehen ist, "sollten" entsprechende Vermerke "möglichst" benutzt werden.

Warum hat das BMVg dies so formuliert, weil es das Gesetz nicht fordert.
Und wenn es das Gesetz nicht fordert, kann der Anspruch nicht erlöschen, nur weil ein Bearbeiter z.B. einem Vermerk in einem Übungsbefehl vergessen hat.


Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: MikeEchoGolf am 26. August 2025, 17:10:52
Ich finde es toll wie du recheriert hast.

Aber dann bitte auch die LoNo von IUD II3 v. 14.10.2020 und BMVg P III 2 v. 14.10.2020 dazu einstellen.

Denn, aus "Auf die Verpflichtung sollte aber möglichst trotzdem in den entsprechenden Befehlen/Personalverfügungen nochmals hingewiesen werden." wurde nämlich

"Setzt aber zwingend voraus, dass die Personalverfügung grundsätzlich einen Vermerk [...]"


Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, beim Erhalt der Verfügung als RD nicht darauf zu achten, dass dieser Vermerk gesetzt wurde, oder ob ich besser auf deine Anmerkungen vertrauen und dies gegebenenfalls gerichtlich erstreiten sollte.


---
Zitat"Bitte dabei aber den rechtlichen Aspekt beachten, dass ein Fehlen nicht den gesetzlichen Anspruch aushebelt.
Denn das Gesetz fordert diese Vermerke nicht!"

Laut Gesetz hat der RD Anspruch auf USG; verwaltungstechnisch wird dafür jedoch zwingend ein Antrag verlangt.

-------------------

Der eigentliche, etwas verwirrende Punkt bei der ganzen Geschichte (den Älteren ist dies noch bekannt) ist jedoch folgender: Ein RD erhält grundsätzlich Verpflegungsgeld. Mit der Einführung der Prämie und deren Erhöhung wurde das Verpflegungsgeld in die Prämie integriert.

Prämie = Wehrsolds + Verpflegungsgeld / So wurde es damals "verkauft".

Der RD, der sich direkt einer anderen Liegenschaft zuweisen lässt, hat nun einen Nachteil gegenüber demjenigen, der sich kommandieren lässt, da Letzterer zusätzlich das Verpflegungsgeld ausgezahlt bekommt bzw. die rote Karte erhält.

Der Umstand, dass die Prämie aus Wehrsold und Verpflegungsgeld besteht, scheint mittlerweile vollkommen in Vergessenheit geraten zu sein.

Da sitzen also zwei RD in derselben Liegenschaft in der Truppenküche: der eine mit grüner Karte, der andere mit roter Karte.  :o


Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: F_K am 26. August 2025, 18:11:15
@ MEG:

..und der RD im Einsatz bekommt die Verpflegung auch meistens umsonst, und?

Andere Fallgestaltung, andere Absicht des Gesetzgebers.

Wer das nicht für "stimmig" hält, muss sich an Diesen wenden und auf Änderung drängen - ist manchmal schwierig ...
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: MikeEchoGolf am 26. August 2025, 18:20:56
Naja, das eine ist umsonst, dass andere ist umsonst + umsonst.

"andere Absicht des Gesetzgebers."
Was genau ist die Absicht des Gesetzgebers, wenn zwei RD in derselben Liegenschaft dieselbe Tätigkeit ausüben, jedoch aufgrund eines bloßen Vermerks bei einem RD – der sich hat kommandieren lassen – unterschiedliche Arten von Verpflegungsgeld erhalten?
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: F_K am 26. August 2025, 19:34:18
@ MEG

Unterschiedliche Dienstgrade werden auch unterschiedlich bezahlt.

Die Begründung des Gesetzgebers ist öffentlich, und hier auch schon zitiert worden.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: MikeEchoGolf am 26. August 2025, 22:47:15
ZitatUnterschiedliche Dienstgrade werden auch unterschiedlich bezahlt.
Das lässt sich auch begründen.

Aber stell dir vor, du bist mit einem zweiten RD gleichen Dienstgrades in derselben, standortfremden Liegenschaft eingesetzt. Er wird als Kommandierter geführt, du hingegen direkt herangezogen. Aufgrund des Vermerks in seiner Verfügung erhält er rund 250 Euro mehr.
Du musst mit deiner grünen Karte das Essen selbst bezahlen (also aus deiner Prämie). Dein Kamerad mit der roten Karte bezahlt das Essen ebenfalls aus seiner Prämie, ist aber monatlich deutlich besser gestellt. Und das über mehrere Monate hinweg ...


Und deine Begründung so:
ZitatUnterschiedliche Dienstgrade werden auch unterschiedlich bezahlt.


ZitatDie Begründung des Gesetzgebers ist öffentlich, und hier auch schon zitiert worden.
Die einzige Begründung ist, dass das eine im Sinne einer Dienstreise vollzieht, technisch beide denselben Umstand aufweist.
Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: LwPersFw am 28. August 2025, 13:32:20
Zitat von: MikeEchoGolf am 26. August 2025, 17:10:52Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, beim Erhalt der Verfügung als RD nicht darauf zu achten, dass dieser Vermerk gesetzt wurde, oder ob ich besser auf deine Anmerkungen vertrauen und dies gegebenenfalls gerichtlich erstreiten sollte.


Grundsätzlich sind wir uns ja einig  ;)

Meine Intention geht aber in eine andere Richtung:

ZitatWie ich schon anmerkte, Fehler auf Seiten des Dienstherrn, liegen nicht in der Verantwortung des Soldaten.
Wenn der Refü einen Vermerk z.B. im Befehl zu einer Übung dazu benötigt...
Muss dies zwischen Refü und Verantwortlichen für den Befehl geregelt werden.
Am gesetzlichen Anspruch des Soldaten ändert dies nichts.

Klar, wenn der RD um diese Bestimmungen weiß ... und das Problem gleich erkennt ...
... sollte er sofort auf die fehlenden Zusätze im Befehl/auf der Personalverfügung hinweisen...
... und um Ergänzung bitten.

Nur ... kennen alle RDL diese Vorgaben ? Ich würde sagen - nein. ;)

Insbesondere bei besonderen Dienstgeschäften, die ja i.d.R. durch Befehle geregelt werden.

Entweder die Verantwortlichen ziehen dieses Problem dann "gerade" - eben auch im Nachgang - und der RD bekommt was ihm gesetzlich zusteht.
Oder ihm bleibt ja nichts Anderes übrig als den Beschwerdeweg zu wählen, wenn der Refü dann sagt: "Bekommst Du nicht."

Denn der RDL hat nicht zu vertreten das andere ihre Arbeit nicht sauber gemacht haben.

Dies wollte ich nur verdeutlichen.

Titel: Antw:Keine unentgeltliche Verpflegung mehr für Reservisten?
Beitrag von: Cafe Fünfeck am 30. August 2025, 18:27:20
Wie verhält es sich dann auf Übungsplätzen?

Zu diesen werden wir auch auf die Einheit einberufen, als Meldeort ist dann der Standort des Übungsplatzes angegeben.

Die Verpflegung wird hier wie üblich kostenfrei ohne grüne/rote V Karte ausgegeben da sich der Tagessatz Verpflegung und das "Buschgeld" gegeneinander aufheben.

Nach der Logik des "außwärtigen Dienstgeschäftes" durch welche die Verpflegung doch sowieso kostenfrei ist, müsste demnach dann doch das "Buschgeld" zusätzlich ausgezahlt werden?

Oder schließen sich derartige "doppelte" Ansprüche gegenseitig aus?