ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: LwPersFw am Heute um 10:08:59Zitat von: Cafe Fünfeck am 23. August 2025, 18:02:21Gilt das dann aber nur bei Lehrgangsteilnahme oder müsste grundsätzlich bei Kommandierungen an einen anderen Standort / Dienststelle innerhalb eines Reservistendienstes dann generell die rote V-Karte ausgegeben werden da durch die Kommandierung die Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft & Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung entsteht?
Wie im Gesetz genannt ist es jedes Dienstgeschäft bei dem die Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung angeordnet wird, also können dies nicht nur Trainings(Lehrgänge) sein.
Hier ist zu beachten das die Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung für den Abrechner klar ersichtlich ist.
Deshalb ist die Kommandierung, oder eben der entsprechende Befehl zur Dienstleistung, mit dem Hinweis zur Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung zu versehen.
Oder mit dem entsprechenden Zusatz gemäß § 23 Absatz 3.
Dies vorher zu prüfen und korrekt umzusetzen liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen.
Dessen ungeachtet bleibt der gesetzliche Anspruch für den Reservisten bestehen, auch wenn der Zusatz auf der Kommandierung/im Befehl fehlt ! Denn es ist nicht in der Verantwortung des RDL die internen verwaltungsabläufe sicherzustellen!
D.h. es ist nicht ein "kann", sondern ein "muss" !
Wer hier Probleme hat, auf den gesetzlichen Anspruch gem. § 23 USG i.V.m. BT-Drucksache 19/9491 verweisen.
Führt dies nicht zum Erfolg, nach Ablauf einer Nacht formal Beschwerde einreichen und dabei auf
§ 23 USG i.V.m. BT-Drucksache 19/9491 verweisen.
Das sagt der Gesetzgeber dazu:
"Zu § 23 (Verpflegung, Verpflegungsgeld)
Zu Absatz 1
Absatz 1 regelt den Anspruch auf Bereitstellung unentgeltlicher Verpflegung für Reservistendienst Leistende für die Dauer auswärtiger Dienstgeschäfte mit Ausnahme von Dienstreisen. Die Regelung ist sachgerecht, da Reservistendienst Leistende nicht von den trennungsgeldrechtlichen Vorschriften für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit erfasst sind und ansonsten kein Anspruch auf sachgleiche Leistung für den dienstlich bedingten Mehraufwand für Verpflegung besteht.
Zu Absatz 2
Absatz 2 regelt den Anspruch von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an dienstlichen Veranstaltungen nach § 81 des Soldatengesetzes an der Verpflegung.
Zu den Absatz 3 und Absatz 4
Soweit den Anspruchsberechtigten nach Absatz 1 der Anspruch auf Verpflegung tatsächlich nicht erfüllt oder die Verpflegung aus dienstlichen Gründen nicht in Anspruch genommen werden kann, richtet sich die Abfindung nach Maßgabe der für Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger reisekosten- und trennungsgeldrechtlichen Vorschriften zur Erstattung von Verpflegungsmehraufwand.
Zu Absatz 5
Absatz 5 regelt den Einbezug der Geldleistung bei dienstlichem Aufenthalt im Ausland nach Absatz 3 in den Kaufkraftausgleich nach § 10 dieses Gesetzes."
BT-Drucksache 19/9491
Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwEinsatzBerStG)
ZitatNavigationsmaatAlso im Groben Marine oder CIR.
Unterwasserwaffeneinsatzbootsmann
Unterwasserwaffeneinsatzmaat
Waffeneinsatzbootsmann
Navigationsbootsmann
Waffeneinsatzmaat
Geoinformationserkunderin bzw. Geoinformationserkunder
Geoinformationsdatenbearbeiter bzw. Geoinformationsdatenbearbeiterin
Geoinformationsmeteorologiesystemtechniker bzw. Geoinformationsmeteorologiesystemtechnikerin Bundeswehr
Geoinformationsmeteorologietechniker bzw. Geoinformationsmeteorologietechnikerin
Waffeneinsatzbootsmann Elektronischer Kampf
Waffeneinsatzmaat Elektronischer Kampf
Waffeneinsatzbootsmann Luft
Überwasserwaffeneinsatzbootsmann
Überwasserwaffeneinsatzmaat
Zitat von: Wanderin am Heute um 11:03:05Habe ich doch eher seitens Militär Widerstand erwartet, weil dann ein Loch entstünde.
ZitatDass die Beamtenschaft einen Wechsel kritisch sieht überrascht mich