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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: FernmelderW9 am 10. Oktober 2025, 13:47:22Eine zusätzliche Anmerkung: Wenn ich ein vorgetäuschtes WLAN aufbaue und den Netzwerkverkehr mitschneide, kann ich darüber schon Rückschlüsse über genutzte Applikationen treffen, solange ich keine zusätzlichen Schutzmassnahmen, wie zB ein VPN, treffe.
ZitatWie gesagt ich habe schon einen Abschluss und ich habe auch schon zivil in diesem Bereich gearbeitet. Müsste ich dann trotzdem eine ZAW machen? Ich würde gerne in eine infanteristische Verwendung gehen. Inwiefern ist dabei eine ZAW notwendig?Wo wie gesagt, dass du eine Berufsausbildung hast? Ich lese nur von einem Studium.
ZitatWürde es den Laufbahnwechsel erschweren?Nein, weil er schlichtweg nicht vorgesehen ist. Siehe das, was ich vorher geschrieben habe, das musst du schon lesen:
ZitatGrds. ist ein Laufbahnwechsel "nach unten" nicht vorgesehen. Auch die "Rückgabe" seiner Laufbahn "OATrD" nicht. Wenn jemand in der Ausbildung scheitert oder seinen Antrag zurückzieht, ist er -soweit möglich- in die Lfb zurückzuführen, aus der er kam. Wenn nicht grds. zu entlassen.
Da du nicht aus der Msch-Lfb kommst, kannst du nicht dorthin (oder auch ne Fw-Lfb) zurückgeführt werden. Streng genommen, müsstest du für eine juristische Sekunde entlassen und in eine neue Lfb wiedereingestellt werden.
Zitat... Ich würde gerne in eine infanteristische Verwendung gehen. Inwiefern ist dabei eine ZAW notwendig? ...