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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

Neueste Beiträge

#1
Wenn gegen dich ermittelt wird, musst du das melden, weil sich etwas ggü deinen Angaben geändert hat. Und dann gehe ich davon aus, dass man deine Bewerbung zurückstellt.
Bei deiner erneuten Bewerbung wirst du dann wahrscheinlich ohnehin angeben müssen, dass du verurteilt wurdest, es sei denn, das Verfahren wird eingestellt o.ä.
#2
Hallo,

ich bin 18 Jahre alt, mache nächstes Jahr mein Abitur und habe mich für die Offizierslaufbahn mit Wunschstudiengang ,,Aeronautical Engineering" und Wunschverwendungen Pilot Strahlenflugzeuge, Pilot Transportflugzeuge und Hubschrauberpilot beworben.
Ein Termin für das Assessment-Center in Köln habe ich bereits.

Nach Absenden meiner Bewerbungsunterlagen hat sich ein Vorfall ereignet. Es wird aktuell wegen dem Strafbestand illegales Kraftfahrzeugrennen gegen mich ermittelt. Dass ich im Falle einer Verurteilung eine Karriere in der Offizierslaufbahn vergessen kann, ist mir bewusst.

Jedoch ist aktuell noch offen, ob es überhaupt zu einem Strafverfahren kommt, ob ich in diesem Falle verurteilt werde und ob ich im Falle der Verurteilung überhaupt vorbestraft bin.

Auch ein laufendes Ermittlungsverfahren, besonders bei diesem Tatbestand kann ein Ausschlusskriterium sein, da meine charakterliche Eignung angezweifelt werden kann; muss es aber nicht. Eine Chance, für tauglich erklärt zu werden, besteht.

Jetzt habe ich folgende Frage: Was denkt ihr, ist schlauer: Meine Bewerbung erstmal zurückziehen, abwarten, bis sich mein Fall geklärt hat, und mich dann erneut bewerben, oder mich jetzt trotz Ermittlungsverfahren bewerben und eine Absage zu riskieren.

Meine Angst ist nämlich, dass ich, selbst wenn das Verfahren eingestellt wird, meine vorherige Ablehnung aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens in meiner zweiten Bewerbung negativ berücksichtigt wird.

Danke im voraus!
#3
Ausbildung und Ausrüstung / Antw:MG5 Nummern (ZDV)
Letzter Beitrag von KillBurn93 - 10. Oktober 2025, 23:50:30
Wenn Sie selber keinen Zugriff haben, wenden Sie sich an besten an Ihren Hörsaalleiter.
Der Begriff ZDv ist schon länger ausgemustert, mittlerweile nennen sich die Vorschriften einfach nur Regelungen.
#4
Ausbildung und Ausrüstung / MG5 Nummern (ZDV)
Letzter Beitrag von Fury34 - 10. Oktober 2025, 21:35:05
Moin an alle Forummitglieder:

auf diesem Wege wollte ich mal nach der ZDv Fragen, welche das MG5 und die Schießsicherheit, bzw. das Schießen allgemein behandeln. (Schwerpunkt hier: MG5), am besten die Nummern. Warum das ganze? Ich halte demnächst eine Lehrprobe, zum MG5, PSK, be-und entladen, sowie klar zum Gefecht, hier Erstausbildung, habe leider keinen Vorschriftenportalzugang, deshalb die Frage, jetzt hier, im Forum. Habe leider sowohl im Netz, als auch hier nichts gefunden, bzw. nur veraltete Versionen, bitte berichtigt mich, sollte ich mich irren.

Vielen Dank euch schon mal im Voraus.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
#5
Lippstadt / Antw:2./FmBtL 7 - Ehemaligentr...
Letzter Beitrag von Ralf Goette - 10. Oktober 2025, 20:20:39
Hallo und guten abend,
Hab heute erst von dieser Seite erfahren. Ist die Seite eingestellt worden ?
War von 1983 - 1993 im Bongozug der 2./ zusammen mit Frane und mit Uli
#6
Reserve / Antw:App "Meine Reserve"
Letzter Beitrag von Bunkerfunker - 10. Oktober 2025, 19:33:01
Zitat von: FernmelderW9 am 10. Oktober 2025, 13:47:22Eine zusätzliche Anmerkung: Wenn ich ein vorgetäuschtes WLAN aufbaue und den Netzwerkverkehr mitschneide, kann ich darüber schon Rückschlüsse über genutzte Applikationen treffen, solange ich keine zusätzlichen Schutzmassnahmen, wie zB ein VPN, treffe.

Da hast du recht. Man könnte dann die Bw-Angehörigkeit einem Gerät zuordnen, jedoch nicht einer Telefonnummer. Darum reist man in bestimmte Länder übrigens besser mit einem frischen Gerät.
#7
Reserve / Antw:App "Meine Reserve"
Letzter Beitrag von Ralf - 10. Oktober 2025, 19:32:23
Die gesamte Bw arbeitet derzeit an dem sog. Zweitrollenkonzept.
Das ist nicht so trivial Also, sagt man bloß, dass der DP-Inhaber bspw. Adju im V-Fall zum ZgFhr SichZg wird oder sagt man, dass Sdt mit einer Qualifikation x im V-Fall auf DP mit der Quali x kommen. Und im Zweifel wird dann dieser Sdt mit der Quali x eigentlich bereits dort gebraucht, wo er jetzt Dienst macht. Denn wenn dann diese Arbeitskraft wegfällt, wer macht dann dessen Arbeit oder auch nur Teile davon.
So können ja von den 3 Hauptaufgaben ggf nur eine für den V-DP gebraucht werden.
#8
Ausbildung und Ausrüstung / Antw:Kit Lehrgang / Englisch
Letzter Beitrag von Ralf - 10. Oktober 2025, 19:27:49
1. im IntranetBw

2. Der 200 P Test ist ja ein Einstufungstest, also wo man in einen Lehrgang oder direkt in einen Test eingestuft wird. Nichtbestehen geht da also nicht. Den SLP muss man in jedem Fall machen, entweder über Lehrgang oder halt eben nur den Test, je nach SLP.
#9
ZitatWie gesagt ich habe schon einen Abschluss und ich habe auch schon zivil in diesem Bereich gearbeitet. Müsste ich dann trotzdem eine ZAW machen? Ich würde gerne in eine infanteristische Verwendung gehen. Inwiefern ist dabei eine ZAW notwendig?
Wo wie gesagt, dass du eine Berufsausbildung hast? Ich lese nur von einem Studium.
Aber, wie von KlausP schon geschrieben, für inf Verw keine ZAW. "Müsste"? Nein, du darfst nicht, so würde ich das wohl eher sehen.

ZitatWürde es den Laufbahnwechsel erschweren?
Nein, weil er schlichtweg nicht vorgesehen ist. Siehe das, was ich vorher geschrieben habe, das musst du schon lesen:
ZitatGrds. ist ein Laufbahnwechsel "nach unten" nicht vorgesehen. Auch die "Rückgabe" seiner Laufbahn "OATrD" nicht. Wenn jemand in der Ausbildung scheitert oder seinen Antrag zurückzieht, ist er -soweit möglich- in die Lfb zurückzuführen, aus der er kam. Wenn nicht grds. zu entlassen.
Da du nicht aus der Msch-Lfb kommst, kannst du nicht dorthin (oder auch ne Fw-Lfb) zurückgeführt werden. Streng genommen, müsstest du für eine juristische Sekunde entlassen und in eine neue Lfb wiedereingestellt werden.
#10
Zitat... Ich würde gerne in eine infanteristische Verwendung gehen. Inwiefern ist dabei eine ZAW notwendig? ...

Überhaupt nicht. Da gibt es keine ZAW, das ist Truppendienst und ZAW ist nur für Fachdienstverwendungen vorgesehen.