Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Neueste Beiträge

#11
Danke!

Zitat von: PzHurra am Heute um 08:59:15Ein Wechsel während der Dienstzeit ist so nicht vorgesehen. Am Ende der Dienstzeit ist man dem zivilen Bewerber gleichgestellt, hier gibt es keinen Vorteil.

Nicht vorgesehen bedeutet nicht möglich, weil keine Soldatin an die zivile Seite abgegeben wird? Oder weil ein Spezialfall, den (kaum) einer unternimmt, weil längere Lebensarbeitszeit und PKV nachteilig erscheinen?
#12
Reserve / Antw:Keine unentgeltliche Verp...
Letzter Beitrag von LwPersFw - Heute um 10:08:59
Zitat von: Cafe Fünfeck am 23. August 2025, 18:02:21Gilt das dann aber nur bei Lehrgangsteilnahme oder müsste grundsätzlich bei Kommandierungen an einen anderen Standort / Dienststelle innerhalb eines Reservistendienstes dann generell die rote V-Karte ausgegeben werden da durch die Kommandierung die Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft & Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung entsteht?


Wie im Gesetz genannt ist es jedes Dienstgeschäft bei dem die Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung angeordnet wird, also können dies nicht nur Trainings(Lehrgänge) sein.

Hier ist zu beachten das die Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung für den Abrechner klar ersichtlich ist.

Deshalb ist die Kommandierung, oder eben der entsprechende Befehl zur Dienstleistung, mit dem Hinweis zur Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung zu versehen.

Oder mit dem entsprechenden Zusatz gemäß § 23 Absatz 3.

Dies vorher zu prüfen und korrekt umzusetzen liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen.

Dessen ungeachtet bleibt der gesetzliche Anspruch für den Reservisten bestehen, auch wenn der Zusatz auf der Kommandierung/im Befehl fehlt ! Denn es ist nicht in der Verantwortung des RDL die internen verwaltungsabläufe sicherzustellen!

D.h. es ist nicht ein "kann", sondern ein "muss" !

Wer hier Probleme hat, auf den gesetzlichen Anspruch gem. § 23 USG i.V.m. BT-Drucksache 19/9491 verweisen.
Führt dies nicht zum Erfolg, nach Ablauf einer Nacht formal Beschwerde einreichen und dabei auf 
§ 23 USG i.V.m. BT-Drucksache 19/9491 verweisen.


Das sagt der Gesetzgeber dazu:

"Zu § 23 (Verpflegung, Verpflegungsgeld)

Zu Absatz 1

Absatz 1 regelt den Anspruch auf Bereitstellung unentgeltlicher Verpflegung für Reservistendienst Leistende für die Dauer auswärtiger Dienstgeschäfte mit Ausnahme von Dienstreisen. Die Regelung ist sachgerecht, da Reservistendienst Leistende nicht von den trennungsgeldrechtlichen Vorschriften für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit erfasst sind und ansonsten kein Anspruch auf sachgleiche Leistung für den dienstlich bedingten Mehraufwand für Verpflegung besteht.

Zu Absatz 2

Absatz 2 regelt den Anspruch von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an dienstlichen Veranstaltungen nach § 81 des Soldatengesetzes an der Verpflegung.

Zu den Absatz 3 und Absatz 4

Soweit den Anspruchsberechtigten nach Absatz 1 der Anspruch auf Verpflegung tatsächlich nicht erfüllt oder die Verpflegung aus dienstlichen Gründen nicht in Anspruch genommen werden kann, richtet sich die Abfindung nach Maßgabe der für Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger reisekosten- und trennungsgeldrechtlichen Vorschriften zur Erstattung von Verpflegungsmehraufwand.

Zu Absatz 5

Absatz 5 regelt den Einbezug der Geldleistung bei dienstlichem Aufenthalt im Ausland nach Absatz 3 in den Kaufkraftausgleich nach § 10 dieses Gesetzes."

BT-Drucksache 19/9491

Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen  Einsatzbereitschaft der Bundeswehr  (Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwEinsatzBerStG)

#13
Die Bewerbung läuft ganz normal wie für jeden anderen auch über das Bewerbungsportal egal welche Laufbahn.

Hier gibt aber zu beachten, dass nicht alle Studiengänge, die man z.B. als Offizier bekommen kann, auch als geeignet für den Direkteinstieg sind. Deshalb hier auch entscheidend, welchen Stellen sind ausgeschrieben.

Hier z.B. Seiten/Direkteinstieg:

https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de/erece/portal/index.html#/JobDetail/none/ThreeColumnsEndExpanded/FA163EC863931FE094E404D5DDCD1ED4/?json=%257B%2522Keywords%2522:%2522208D_%2522%257D

oder mit Vorbereitungsdienst:

https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de/erece/portal/index.html#/JobDetail/none/ThreeColumnsEndExpanded/FA163EC863931FD08EDDD8352654D3D5/?json=%257B%2522Langu%2522:%2522D%2522,%2522SearchCategory%2522:%255B%25220025%2522%255D%257D,



Ein Wechsel während der Dienstzeit ist so nicht vorgesehen. Am Ende der Dienstzeit ist man dem zivilen Bewerber gleichgestellt, hier gibt es keinen Vorteil. Abgesehen davon, dass man sich natürlich über den BFD für das Auswahlverfahren in Köln vorbereiten könnte. Mal davon abgesehen, dass hier auch die Personalakte im Auswahlverfahren mit betrachtet wird, was ggf. ein wenig hilfreich sein kann, wenn Sie positiv ist.
#14
Zitat von: Wave2 am Heute um 02:35:31Nabend,

Ich schließe nächstes Jahr meine 2. Ausbildung zum Geomatiker ab und interessiere mich schon lange für Militär, Bundeswehr etc.
Nun weiß ich nicht, obwohl ich im ÖD bin, ob man mich bzw uns übernehmen kann. Da kam mir wieder der Gedanke an die Bundeswehr, weshalb ich hier einfach mal anfragen wollte, wie der momentane Bedarf an Geomatikern bei der BW aussieht.

Um nochmal spezifisch zu fragen:

Als Geomatiker zur Bundeswehr - Feldwebel? Mit abgeschlossener Berufsausbildung höchstwahrscheinlich / Eignung erforderlich
Einsatzorte - Euskirchen und ? Würde erstmal Euskirchen planen, gibt wenige andere Optionen
AGA - JA, 3 Monate? Im Bereich CIR aktuell noch 3 Monate GA
Verwendung - Heer, Luftwaffe und Marine möglich? Cyber- und Informationsraum
Weiterbildungsmöglichkeiten? ggf. bei Eignung usw. Fachdienstoffizier

Danke und beste Grüße,
Jonas
Weiter Informationen:

https://www.bundeswehr.de/de/organisation/cyber-und-informationsraum/kommando-und-organisation-cir/kommando-cyber-und-informationsraum/zentrum-fuer-geoinformationswesen-der-bundeswehr

https://www.bundeswehrkarriere.de/soldatin-soldat-im-geoinformationsdienst-der-bundeswehr-687

#15
Allgemein / Antw:Führerscheinentzug Verjäh...
Letzter Beitrag von PzHurra - Heute um 08:33:01
Zitat von: Bunkerfunker am Heute um 02:35:34Das stimmt. Der Kamerad fragte aber, ob die Bundeswehr noch selbst an irgendwelche Informationen kommen könnte.
Vollkommen richtig, aber mit welchem Hintergrund fragt man das wohl? Sofern ich was vergessen habe anzugeben, dann melde ich dieses nach und fertig. Die Prüfkommission wir dann entscheiden, ob es nach der Zeit noch relevant ist oder nicht.
#16
Ich knüpfe hier mal an, weil es passt:

Wie stellt sich eigentlich der Sachverhalt dar, wenn man als Berufssoldatin in den mittleren/gehobenen technischen Verwaltungsdienst der Bundeswehr wechseln möchte?

Wo bewirbt man sich (der eigene Personaler ist ja nicht zuständig für den zivilen Strang) und muss dem zugestimmt werden oder ist das Ermessenssache, weil Dienstherr in beiden Fällen die Bundeswehr ist?
#17
Allgemein / Antw:Führerscheinentzug Verjäh...
Letzter Beitrag von Bunkerfunker - Heute um 02:35:34
Das stimmt. Der Kamerad fragte aber, ob die Bundeswehr noch selbst an irgendwelche Informationen kommen könnte.
#18
Nabend,

Ich schließe nächstes Jahr meine 2. Ausbildung zum Geomatiker ab und interessiere mich schon lange für Militär, Bundeswehr etc.
Nun weiß ich nicht, obwohl ich im ÖD bin, ob man mich bzw uns übernehmen kann. Da kam mir wieder der Gedanke an die Bundeswehr, weshalb ich hier einfach mal anfragen wollte, wie der momentane Bedarf an Geomatikern bei der BW aussieht.

Um nochmal spezifisch zu fragen:

Als Geomatiker zur Bundeswehr - Feldwebel?
Einsatzorte - Euskirchen und ?
AGA - JA, 3 Monate?
Verwendung - Heer, Luftwaffe und Marine möglich?
Weiterbildungsmöglichkeiten?

Danke und beste Grüße,
Jonas
#19
Finanzen / Antw:GG-konforme Alimentation ...
Letzter Beitrag von Griffin - 23. August 2025, 23:04:14

... @justice005, es ist unstrittig klar, dass bis dato kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Bundes i.d.S. vorliegt.

Jedoch ist/ wäre es nur eine Frage der Zeit, bis es dazu käme. Wo keine Kläger, dort gibt es keine Richter.

Die Analogien sind jedoch eindeutig, deshalb nimmt der Bund sich der Sache präventiv auch an.

Dies widerum zu leugnen wäre frevelhaft und irrlegitim.

Grüße!
#20
Allgemein / Antw:Führerscheinentzug Verjäh...
Letzter Beitrag von PzHurra - 23. August 2025, 22:39:18
Wie schon einmal hier besprochen steht im Bewerbungsbogen nirgends was von verjährt oder sonstiges.

Auf die Frage hätte man einfach mit Ja antworten müssen.