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Fragen zur Nachmusterung !

Begonnen von Max90, 30. Juli 2009, 16:53:30

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Max90

Hallo erst einmal möchte ich mich vorstellen . Ich heiße Max bin 19 Jahre alt und wohne in Ostfriesland .

Vor 2 Jahren ungefär war ich bei meiner erst Musterung und  aufgrund von CAnabis Konsum

für vorrübergehend nicht Wehrdiensttauglich gemustert . Ich wurde gefragt ob ich denn überhaupt mein Wehrdienstleisten möchte ?

Ja , Will ich !

Meine Medizinische Akte wurde gespeichert und mir wurde gesagt das ich einen Antrag auch Nachmusterung stellen könnte wenn ich denn wollte .

Ich Habe in den lezten 2 Jahren meinen Haupt und Realschulabschluß nachgemacht , und habe heute eingesehen das es mit dem Kiffen dumm und kindisch war !

Da ich Leider auch einen Eintrag im BZR hab da ich leztes jahr mit 10 g angehalten wurde .

Meine Fragen sind nun : 1. Welches Kreiswehrersatzamt ist für den Nachmusterungs Antrag im Bereich Ostfriesland , nördliches Niedersachsen ?

2. Ich habe gehört das bei vorstrafen der MAD zur einer Befragung kommt . Wie wird das Thema Canabis Konsum dort eingeschäzt ?

Hoffe ihr könnt mir helfen ich wollte mich bevor ich den schritt antrette ein wenig schlau machen =) danke euch
Wer in die Fußstapfen eines Anderen tritt , wird im Leben nie eigene hinterlassen so wie das Leben zu kurz ist um sich zu streiten , schließt die Augen und denkt an alte Zeiten !

mailman

Naja wenn es vorübergehend war, dann wird wahrscheinlich noch mal zu einer Musterung aufgefordert, aber am besten rufst du selbst an.

Welches KWEA zuständig ist?

Na, wohl das mit dem du bisher kommuniziert hast und in dem auch die erste Musterung gelaufen ist.

SemperFidelis

... Er lebe Hoch, er lebe Hoch. ...

"Patrioten reden immer davon, dass Sie für ihr Land sterben würden, aber nie, dass Sie für ihr Land töten würden"

mailman

ZitatIch wurde gefragt ob ich denn überhaupt mein Wehrdienstleisten möchte ?

Ja , Will ich !

Ist wohl eindeutig.

Max90

Also Am liebsten würde ich mich schon verpflichten lassen denn ich möchte mir doch schon für ein paar Jahre sicher sein können Finanziel keine probleme zu haben !

Das soll aber nicht heißen das ich ausschließlich wegen dem geld so Handel , mein Interesse am Handwerk des Soldaten ist auch sehr groß . 

Wer in die Fußstapfen eines Anderen tritt , wird im Leben nie eigene hinterlassen so wie das Leben zu kurz ist um sich zu streiten , schließt die Augen und denkt an alte Zeiten !

Max90

Hoffe das noch jemand hier ist der mir weitere infos geben kann wie es in meiner situation aussieht !
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ulli76

Stell den Antrag an dein zuständiges KWEA. Wenn du seit der Musterung nicht umgezogen bist, ist das gleiche wie letztes Mal zuständig.
Dass deine Chancen auf SaZ mit so einer Vorgeschichte wesentlich geringer sind, als bei einem Bewerber ohne Drogenvergangenheit, dürfte wohl klar sein.
Vorstafen werden übrigens bei keinem Arbeitgeber gerne gesehen, das ist bei der Bundeswehr nicht anders, zumal bei uns der Sicherheitsaspekt wesentlich höher ist als z.B. bei einem Bäcker.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Max90

Ich danke ersteinmal für die Antwort =)  . DAs meine chancen schlechter sind war mir klar ... Ich versuche ienfach mal aus deiner antwort abzuleiten das Vorstrafe und Eintrag ins Bundeszentralregister gleich gesehen wird bei der Bundeswehr ?!?!?!
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mailman

Ja zum einen muss man ein Führungszeugniss einreichen zum anderen erhält die Bundeswehr ein "Behördenführungszeugniss"

Also die Bundeswehr bekommt auch Auskunft für Sachen die nicht im Führungszeugnis stehen.

Mit Vorstrafen hat man auch im zivilen schlechte Karten. So kann man eine Karriere bei jedem Zustelldienst,  Sicherheitsdienst oder bei Elektronikmärkten in der Regel vergessen.

wolverine

"Vorstrafe" ist ein rechtlicher Fachterminus, der eindeutig definiert und nicht mit dem Eintrag im BZR gleichgesetzt ist. Das ist bei der Bw nicht anders als sonstwo. Trotzdem macht ein BZR-Eintrag auch keinen guten Eindruck wenn es keine Vorstrafe ist.
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schlammtreiber

Zitat von: wolverine am 06. August 2009, 15:54:09
...rechtlicher Fachterminus...eindeutig definiert ... Eintrag im BZR gleichgesetzt ...

Ich weiß nicht, was Du da redest, aber wehe Dir es ist wieder was Unanständiges  :D
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wolverine

#11
BZR ist Laugenbäck in bayrischen Biergarten zur Halben - der Rest war allerdings versaute Schweinerei 8)
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Max90

Also meine ´´Strafe ´´ lag unter 800 euro und kein Knast ,sprich keine Vorstrafe !

Und was ist wenn ich schon T5 gemustert bin wegen Canabis konsum und Clean beim 2 mal erscheine !!!

dürfte doch nicht all zu große probleme machen oder irre ich mich da ? ! ? ! habe schon öfters davon gehört das ´´Jugendsünden´´ nicht so schwer zu gewicht kommen ?!?!
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APDSFS-T

Wenn im Rahmen der Nachmusterung festgestellt wird, dass Sie jetzt Wehrdiensttauglich sind und Sie ihren Wehrdienst ableisten wollen, spricht grundsätzlich nichts dagegen, Sie, trotz Ihrer Jugendsünden, die 9 Monate als Grundwehrdienstleistender ableisten zu lassen.

wolverine

Zitat von: Max90 am 09. August 2009, 21:19:04
unter 800 euro und kein Knast ,sprich keine Vorstrafe

Sie wissen schon, dass der erste und der letzte Satzteil nichts miteinander zu tun haben?

Und zum Rest: Es besteht keinerlei Anspruch auf eine weitere Musterung. Die Bw kann eine weitere Musterung zulassen. Insbesondere wenn Tatsachen vorliegen, dass sich der Gesundheitszustand geändert hat. wenn sie es aber nicht macht, besteht hierauf keinerlei Anspruch, d. h.: man bekommt keine rechtsmittelfähige Entscheidung!
Und ob sich etwas geändert hat, weiss hier kein Mensch. Bestehen evtl. schon Spätschäden durch den Konsum? Gibt oder gab es weitere körperliche Einschränkungen? Alles Dinge, die hier keiner beantworten kann.
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