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ZEITUNGSUMFRAGE: Soldaten und Twitter

Begonnen von R Geiger, 08. Oktober 2009, 10:49:52

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R Geiger

Herzlichen Dank für Ihre Antworten! Allerdings muss es in den Twitter-Nachrichten ja nicht nur um geheime, einsatzrelevante Themen gehen. Wie sieht es aus, wenn ein Soldat unverfängliche Fotos von der Truppe schickt oder schreibt, was die Kameraden in der Freizeit getan haben? Aber auch über die allgemeine Situation der Bundeswehr in Afghanistan schreibt, ohne dabei Interna auszuplaudern - ist das nicht ein gutes Recht eines jeden "Staatsbürgers in Uniform"?

schlammtreiber

Zitat von: R Geiger am 09. Oktober 2009, 10:34:59
Allerdings muss es in den Twitter-Nachrichten ja nicht nur um geheime, einsatzrelevante Themen gehen.

,,Nicht nur" ist gut *g* 
Einmal kann schon zuviel sein ;)

Aber ich denke in allen Antworten kam klar zum Ausdruck, dass Privates eher weniger das Problem ist (wenn es nicht gerade die Identität der Angehörigen aufdeckt).

Zitat von: R Geiger am 09. Oktober 2009, 10:34:59
Wie sieht es aus, wenn ein Soldat unverfängliche Fotos von der Truppe schickt

Auch kein Problem, so lange diese auch wirklich unverfänglich sind (und nicht nur dafür gehalten werden), so sollte man zum Beispiel auf den Hintergrund achten, was hier erkennbar ist.

Zitat von: R Geiger am 09. Oktober 2009, 10:34:59
oder schreibt, was die Kameraden in der Freizeit getan haben?

Dito, kein Problem so lange wirklich unverfänglich. ,,Wir spielen heute Abend Mensch-ärger-dich-nicht" ist unverfänglich, ,,wir gehen morgen Abend zu Abdullahs Fried Chicken zum gemeinsamen Essen" ist eine potentielle Einladung für Suizidbomber. Ich denke das Prinzip ist erkennbar...

Zitat von: R Geiger am 09. Oktober 2009, 10:34:59
Aber auch über die allgemeine Situation der Bundeswehr in Afghanistan schreibt

Meinen Sie mit ,,allgemeiner Situation" die Gesamtlage im Einsatzgebiet? Die kennt bzw erkennt der einzelne Soldat überhaupt nicht. Sein Blick zumeist ist auf sein Umfeld und seinen Wirkungsbereich beschränkt.

Zitat von: R Geiger am 09. Oktober 2009, 10:34:59
ist das nicht ein gutes Recht eines jeden "Staatsbürgers in Uniform"?

Jein... siehe Verschwiegenheitspflicht...gilt übrigens nicht nur im Einsatz.
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snake99

Wir erinnern uns an das Busattentat vom 7.6.2003.

Im Nachhinein soll angeblich ermittelt worden sein, dass der Attentäter dank Internet wusste, dass an diesem Tag ein Bus mit heimreisenden Soldaten zum KIA unterwegs war. Ob er diese Info alleine aus dem Internet gezogen oder noch andere Informationsquellen hatten, wurde nicht weiter behandelt.

Aber hieran kann erkannt werden, dass es fatal sein kann, wenn ein Soldat im Einsatz Postings tätigt á la "Übermorgen geht's endlich Heim nach Deutschland".
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Fitsch

Zitat von: R Geiger am 09. Oktober 2009, 10:34:59..  wenn ein Soldat unverfängliche Fotos von der Truppe schickt oder ...

Seine Kameraden, welche auf den Fotos abgebildet sind, haben sicher der Veröffentlichung zugestimmt, oder?  ;)
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

MediNight

Erstens ist in den Feldlagern der Bundeswehr im Auslandseinsatz sowieso das Fotografieren (theoretisch) verboten, so dass auch hier bereits ein Bild aus einem Feldlager zu disziplinaren Ermittlungen führen kann, und zweitens ist man nur dann sicher, keine in irgendeiner Weise relevanten Informationen zu veröffentlichen, wenn man eben GAR KEINE Informationen preisgibt!

Ich kann als Disziplinarvorgesetzten nur allen Soldaten raten, von solchen Dingen die Finger zu lassen! Erwische ich einen meiner Soldaten bei einer solchen Nummer, gibt es eine zwischen die Lichter, die mindestens einen Monat AVZ kostet ;) ! Und nachdem der AVZ in AFG im Monat ca. € 3.300,-- beträgt, muss jeder für sich entscheiden, ob ihm ein "Kasperlestheater" wie "Twitter" diesen Betrag wert ist! Dass ich den Kameraden natürlich auch mit dem nächsten Flieger repatriiere und es ab da gar keinen AVZ mehr gibt, ist ohnehin klar!

Also gibt es an dieser Stelle von einem erfahrenen DV der Stufe 2 die ganz klare Empfehlung, von solchen Dingen einfach Abstand zu nehmen! Das ist billiger und spart eine Menge Ärger ;) !

Timid

#20
Zitat von: Rollo83 am 09. Oktober 2009, 09:57:04So dumm ist aber auch keiner glaub ich.

Wir reden hier über Menschen. Und Menschen machen nunmal Fehler!
Wenn solche Dinge selbstverständlich wären, bräuchte es keine Vorschriften oder Befehle zu dem Thema.




Zur Ursprungsfrage: Es kommt wohl immer darauf an, was wie wem zugänglich gemacht werden soll. Alles, was den Dienst direkt betrifft, hat im Internet nichts verloren, gerade bei Auslandseinsätzen, und speziell bei solch heiklen Missionen wie der in Afghanistan. Aber auch im Inland.

Nachrichtendienste z.B. nutzen zu einem guten Teil öffentlich zugängliche Informationen (ich meine, das BfV hätte in einem Jahresbericht mal von einer Quote von über 80% geschrieben). Wenn man die ganzen wichtigen Details im Internet ausplaudert, macht man es diesen Diensten grad richtig leicht.
Und bei den Terroristen und Aufständischen, die in Afghanistan die Bundeswehr bedrohen, wird es nicht anders sein. Nur das diese die Informationen nicht "nur" dazu nutzen, um an geheime Informationen heranzukommen. Nein, sie nutzen sie im Zweifelsfall, um Menschen zu töten.

Deshalb sollte man mit den Informationen, die man preisgibt, sehr vorsichtig sein. Selbst wenn es nur ganz kleine Häppchen sind - eventuell ergeben viele solche Häppchen nachher ein recht umfassendes Gesamtbild, das ein "Gegner" ausnutzen kann.

Zitat von: R Geiger am 09. Oktober 2009, 10:34:59Wie sieht es aus, wenn ein Soldat unverfängliche Fotos von der Truppe schickt oder schreibt, was die Kameraden in der Freizeit getan haben?

Da ist die Frage, was wirklich unverfänglich ist? Z.B. mag ein Bild eines Kameraden an sich vielleicht unverfänglich sein - wenn das Bild aber den Kameraden beim Wachdienst zeigt und man Bewaffnung, Schutz- und sonstige Ausrüstung detailiert erkennen kann, dann ist das nicht mehr unverfänglich. Wenn man ein Bild aus seiner Unterkunft zeigt, mag das unverfänglich sein - wenn aber gleich noch gezeigt wird, dass man sich das Quartier mit noch ein paar Kameraden mit wichtigen Funktionen teilt, und wenn dann noch auf Grund der Bilder erkennbar ist, wo im Lager sich dieses Quartier befindet, dann macht man sich zur Zielscheibe.
Genauso ist es nicht unbedingt vorteilhaft, wenn man regelmäßig aller Welt verkündet, dass die komplette Einheit x regelmäßig jeden Dienstag von 10:15 bis 11:23 in Bereich y des Lagers unbewaffnet und ohne Schutzwesten Fußball spielt - wie gesagt, Zielscheibe ...

Die Soldaten sollten also wirklich aufpassen, was sie schreiben, denn mit ein paar unbedachten Äußerungen können sie ihre eigene Sicherheit, die ihrer Kameraden oder sogar der eigenen Familie massiv gefährden. Dann doch lieber weniger als mehr Informationen veröffentlichen, und lieber gar keine als wenige ...

ZitatAber auch über die allgemeine Situation der Bundeswehr in Afghanistan schreibt, ohne dabei Interna auszuplaudern - ist das nicht ein gutes Recht eines jeden "Staatsbürgers in Uniform"?

Die Rechte eines Staatsbürgers in Uniform sind allerdings eingeschränkt, gerade durch die genannte Pflicht zur Verschwiegenheit.


(Rein interessehalber: Darf man erfahren, um welche Zeitung es sich handelt?)
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R Geiger

Nur, damit Sie verstehen, was mich auf das Thema brachte: http://www.zeit.de/digital/2009-10/bundeswehr-twitter

miguhamburg1

Wir müssen bei der Betrachtung zwei Aspekte voneinander unterscheiden:

a)  wie ist die rechtliche Lage?  Hier gilt für Soldaten natürlich Dasselbe wie für jeden anderen Bundesbürger. Heißt: Die Selbstestimmung führt dazu, dass man den Soldaten im Einsatz nicht vorschreiben kann, welche Kommunikationsmedien sie benutzen dürfen, wenn prinzipiell unterschiedliche zur Auswahl stehen. Außerdem darf man sie nicht daran hindern, zu welchen auch immer gearteten Privatpersonen sie Kontakt haben. Heißt genau: Kein Mesch kontrolliert einen Soldaten, der ja für die Internetnutzung im Einsatzland zahlt, mit welchen Kontakten er in Verbindung steht.

b)  Zu dem, was dienstlich mitgeteilt werden darf, ist hier schon viel beschrieben, nämlich genau wie im Inland rein rechtlich gar nichts, das als Verschlusssache gekennzeichnet ist. Was das alles ist, wird allen Soldaten als Belehrung mit auf den Weg gegeben, außerdem gibt es entsprechende schriftliche Hinweise. Also, Zeiten, Orte, Einheiten, Aufträge, Fotos, Namen von Soldaten aus dem Lager/gefährdeten Bereichen sind schlicht und ergreifend verboten.

c) Darüber hnaus kommen ach noch andere Rechtsgüter in Betracht, die vom Twitterer verletzt werden können, so das Selbstbestimmungsrecht, das u.a. besagt, dass man nicht ohne Genehmigung ein Foto veröffentlichen darf, das andere Personen zeigt usw.

d)  Schließlich wird das Twittern inhaltlich dadurch begrenzt, dass es auch noch so etwas wie einen gesunden Menscenverstand gibt. Also, Fotos, auf denen Dinge zu sehen sind, die den Ort der Aufnahme verraten, Einzelheiten über die Asrüstung der Soldaten, Aufnahmen, die zeigen, wie die Moral der Personen ist und vieles mehr. Also alles das, was einem bei entsprechender Auswertung selbst in höchste Gefahr bringen könte (einschlielich Leben/Gesundheit von Kameraden)

Fazit: Genan wie beim Telefonieren mit wem auch immer gibt es erhebliche Beschränkungen inahltlicher Art. Aufs Bloggen oder Twittern bezogen, dürfte es sich also nicht lohnen, denn wen interessiert schon zu erfahren, mir geht es gut, das Wetter ist sonnig, gestern habe ich gut geschlafen usw.?

schlammtreiber

Zitat von: miguhamburg1 am 09. Oktober 2009, 14:24:06
gestern habe ich gut geschlafen usw.?

Hoch riskante Aussage. Lässt eindeutig darauf schließen, dass der Beschuss des Camps in der vergangenen Nacht unzureichend war. Führt zu einem Diszi für irgendeinen unglücklichen Taliban-Mörsertruppführer und zu vermehrtem Störfeuer für mindestens drei Nächte - danach wird wieder eine andere Sau durch´s Dorf getrieben  ;)
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wolverine

In der guten alten Zeit war sogar der Speiseplan "VS" eingestuft, da man daraus auf die Moral der Truppe schließen konnte. Aber zum Rest ist wohl genug gesagt: Wirklich irrelevantes Zeug soll doch jeder in den Almanach des Unnützen blasen. Bildrechte, die während des Dienstes im Einsatz gemacht wurden, gehören jedoch dem Dienstherrn.
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StOPfr

Zitat von: miguhamburg1 am 09. Oktober 2009, 14:24:06
...denn wen interessiert schon zu erfahren, mir geht es gut, das Wetter ist sonnig, gestern habe ich gut geschlafen usw.?
Das dürften allein in Deutschland schon einige Millionen sein...  ;).
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R Geiger


MediNight

Zitat: "The Helmand blog is run by Major Paul Smyth from the UK Forces Media Ops team."

Das heisst für mich im Klartext, dass es sich hierbei um ein "Propaganda-Blog" handelt, in dem garantiert nichts auftaucht, was die Royal Armed Forces dort nicht sehen wollen, oder ;) ?

Rollo83

ZitatIn der guten alten Zeit war sogar der Speiseplan "VS" eingestuft, da man daraus auf die Moral der Truppe schließen konnte. Aber zum Rest ist wohl genug gesagt: Wirklich irrelevantes Zeug soll doch jeder in den Almanach des Unnützen blasen. Bildrechte, die während des Dienstes im Einsatz gemacht wurden, gehören jedoch dem Dienstherrn.

Aber das ist doch ganz leicht Donnerstag ist Suppentag also Moral im Keller. ;D
Ok das war nur in meiner Kaserne so!

R Geiger

Natürlich wird in diesem Helmand Blog die Sicht des Militärs dargestellt. Aber immerhin werden auch Gefallene und Gefechtsberichte nicht ausgespart. Ist es Propaganda, wenn man ausführlich über die Biographie eines getöten 20-Jährigen lesen kann? An anderer Stelle schreibt ein 18 Jahre alter Soldat, dass er gleich nach seiner Basisausbildung nach Afghanistan kam und dort sofort beschossen wurde...

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