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Infos zum Thema Beförderung zum Feldwebel d.R.

Begonnen von snake99, 20. Oktober 2009, 17:49:15

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snake99

Für eine ResOffz Bewerbung wäre nicht die SDBw sonder das Personalamt zuständig.

Adresse und Ansprechpartner unter http://reserveoffizier.bundeswehr.de
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy


snake99

,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Hausmeister Krause

@Snake (bezüglich den neuen Beförderungsvoraussetzungen für Feldwebel):

Die ATN TrpFhrFw sagt mir nichts. Ich persönlich kenne nur die GrpFhr ATN. Ein aktiver Feldwebelanwärter bekommt die Truppengattungs ATN nach bestandenem Feldwebelanwärterlehrgang 2, z.B. FschJgFw. Einige Monate später besucht der Kamerad dann den (truppengattungsunabhängigen) Feldwebellehrgang wo er die ATNs GrpFhr, Sicherungsfeldwebel (wurde wenn ich mich nicht täusche in JgFw geändert) und Schießausbilder erwirbt. Soweit ich weiß wird die ATN GrpFhr beim Reservefeldwebellehrgang (kurz) Teil A ebenfalls erworben. Sollte sich das nicht geändert haben (und warum sollte es das) stellt die Gruppenführer ATN also kein Problem für die Beförderung dar.

Die Truppengattungs-Feldwebel ATN die aktive Kameraden auf dem Feldwebelanwärterlehrgang 2 erwerben ist da schon problematischer. Die Stammdienststelle ist sich des Problems bewusst und arbeitet derzeit an einer Lösung. Das ist natürlich zu begrüßen, da ein Reservist eine vergleichbare Ausbildung erhalten sollte. Allerdings macht es mich stutzig, das überhaupt irgendwelche ATNs für die Beförderung nötig sein sollen, denn dafür gibt es keinerlei Rechtsgrundlage ("Vor der Beförderung zum Feldwebel haben die Anwärterinnen/Anwärter eine Feldwebelprüfung abzulegen."). In der 20/7 steht nichts über ATNs, sondern nur über zu durchlaufende Dienstgrade, Stehzeiten und Laufbahnprüfungen. Ich möchte jetzt kein Querulant sein, aber: Sollte die von Dir beschriebene Situation tatsächlich die derzeitige Beförderungspraxis der Stammdienststelle sein, gibt es keine Rechtsgrundlage und man hat dadurch selbstverständlich erhebliche Laufbahnnachteile. Zum Beispiel bekomme ich weniger Wehrsold und Unterhaltsicherung auf Wehrübungen, obwohl die Beförderungsbestimmungen laut Vorschrift erfüllt sind (wenn sie denn erfüllt sind, also Stehzeiten, entsprechende Beorderung etc, aber davon gehe ich erst einmal aus). Für mich ganz klar ein Fall für eine dicke Beschwerde.

Allerdings habe ich meine Zweifel, dass die Stammdienststelle die Vorschriftenlage nicht kennt. Bist Du Dir da sicher das die das so handhaben? Ich finde das wäre ein (kleiner) Skadal...

snake99

#259
Da haben sie Recht, die ATN TrpFhrFw gibt es tatsächlich nicht, ich habe sie nur stellvertretend für alle fachspezifischen ATN's genannt, die auf TrpFhr Ebene sind, beispielsweise dem FschJgFw.

Das mit der GrpFhr ATN ist vollkommen richtig, diese sowie "Leiter Schießen" wird nach dem ResFwLg kurz Teil 1 erteilt, doch lt. SDBw benötigt der Soldat ebenfalls auch noch seine fachspezifische ATN mit dem Niveau der Ausbilderstufe 6. Kann er diese nicht vorweisen, wird er NICHT befördert!

Ich stehe in engen Kontakt mit der SDBw und meinem S1, bis dato ist keine zeitnahe Lösung in Sicht und ich glaube ich werde mal den Wehrbeauftragten einschalten. Es kann meiner Meinung nach nicht angehen, dass die Uffze o.P. die vor 2002 im aktiven Dienst ausgebildet wurden, wie unerfahrene Mannschaften behandelt werden! Uffze o.P. des alten Systems haben damals hoch offiziell die GrpFhr ATN sowie TrpFhr ATN erhalten. Das was heute ein Fw DstGrd macht, haben bis 2002 die Uffze o.P. gemacht. Nun soll die ganze damalige 6-monatige Ausbildung wiederholt werden, weil die alten ATN's nicht anerkannt werden? Das ist Verwaltungsirrsinn auf höchsten Niveau!

Man könnte das Problem recht schnell mit einem "Umsetzerlehrgang" lösen, der nur die Inhalte "Leiter eines Schießens", SichFw (JägerFw) sowie ZEEM enthält, aber warum soll ein GrpFhr noch mal zum GrpFhr ausgebildet werden? Das ist in meinen Augen Blödsinn sowie Zeit- und Geldverschwendung!

Zur 20/7:
Ich hatte eine offizielle Anfrage an die SDBw gestellt. Demnach wurde angegeben, dass für die Ernennung zum Fw nicht nur die 20/7 zählt, sondern auch noch einzelne Passagen die SLV.
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Holgi33

Snake, ich hatte den Wehrbeauftragten eingeschaltet. Was ist dabei raus gekommen. Im aktuellen Bericht ein Satz über das Thema Beförderung, es wurden mir Fehler beim KWEA, Truppe und aus bei der SDBw zugestanden. Aber geholfen hat alles nichts.

Was diese notwendige laufbahnbezogene ATN vor der Beförderung soll versteht kein Mensch. Die SDBw tut so, als würde nach der Beförderung der feldwebel keine WÜ's mehr machen. Es bleibt genügend Zeit den Mann auf dem DP auszubilden. Wieso setzt man sich zeitlich vorher so unter Druck, dass man nach einem Jahr Stehzeit bzw. in dem einem Jahr diese ATN erlangen muss.

Meine Entscheidung meinen Beorderungsdienstposten zurück zu geben und nicht mehr weiter zu machen rückt immer näher.

Seit Januar bin ich zwar StUffz und wie Du weißt habe ich den FwLehrg auch in der Tasche. Aber auf das Kasperletheater habe ich keine Lust mehr. Sollen die doch zusehen wo sie die restlichen 50.000 Reservisten her bekommen.

snake99

Holgi, ich kann dich zu 100% verstehen!

Wie gesagt, auf dem letzten FwLg wurde ebenfalls die breite Masse der SU's NICHT befördert, weil die besagte ATN bisher nicht zugewiesen wurde.

2 Kameraden wurden befördert, aber auch nur, weil die ihren S1 anriefen und der ihnen kurzerhand die benötigte ATN einfach eingetragen hat! Sie mussten weder eine Prüfung noch eine AAP noch sonst was dafür tun!

Das zeigt mir ebenfalls mal wieder, dass die Beförderungen offensichtlich auch von Beziehungen abhängig gemacht werden können .... Mein Draht zu meinem S1 ist ebenfalls gut, doch er weigert sich mir die ATN zu geben, weil er sich über die Rechtmässigkeit unsicher ist .... da er noch Karriere machen will, hält er sich an die Vorgabe der SDBw und macht nichts ...
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snake99

Zitat von: Holgi33 am 18. März 2010, 07:10:16
Die SDBw tut so, als würde nach der Beförderung der feldwebel keine WÜ's mehr machen.

Darüber braucht sich die SDBw keine Sorgen machen, denn immerhin gibt es diesen Verpflichtungsbogen den man unterschreiben muss, wenn man als Soldat der Reserve weiter ausgebildet wird. Ich habe mich z.B. dazu verpflichtet 72 Tage WÜ in 3 Jahren abzuleisten. Gültig ab Ernennung zum Fw.
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Holgi33

Ja, das nennt sich Einsatzreservist.

Wäre für mich kein Problem. Aber unter anderen Voraussetzungen.

Hausmeister Krause

Das Problem mit der Ausbildungshöhe kenne ich nur bei den Fachunteroffizieren, da auf dem Fachunteroffizierlehrgang keine ATN zuerkannt wird. Das heißt man braucht entweder eine direkt verwertbare zivile Ausbildung oder eine ATN der Ausbildungshöhe 7.

Ein Feldwebel braucht natürlich auch eine ATN der entsprechenden Ausbildungshöhe (6), allerdings dachte ich immer dass die Sicherungsfeldwebel ATN (JgFw ATN) da ausreicht, und die bekommt man ja auf dem Lehrgang.

Etwas anderes würde mich mal interessieren: Wenn man auf einem Jägerfeldwebel Dienstposten beordert ist, was für eine ATN der Stufe 6 bräuchte man dann für die Feldwebelbeförderung? Eigentlich doch die JgFw ATN? Wenn allerdings seit Jan 2010 die JgFw ATN die SichFw ATN abgelöst hat, dann hat man doch nach dem Feldwebellehrgang Reserve Teil A alle ATNs die man benötigt, oder?

Holgi33

Zitat von: Hausmeister Krause am 18. März 2010, 14:51:14
Etwas anderes würde mich mal interessieren: Wenn man auf einem Jägerfeldwebel Dienstposten beordert ist, was für eine ATN der Stufe 6 bräuchte man dann für die Feldwebelbeförderung? Eigentlich doch die JgFw ATN? Wenn allerdings seit Jan 2010 die JgFw ATN die SichFw ATN abgelöst hat, dann hat man doch nach dem Feldwebellehrgang Reserve Teil A alle ATNs die man benötigt, oder?

Ja, ich weiß von Jg-Einheiten, die nach einer WÜ von 2 Wochen die JgFw-ATN vergeben, wenn die SichFw-ATN vorhanden ist.

Hausmeister Krause

Soweit ich weiß gibt es die Sicherungs(feldwebel) ATN gar nicht mehr? Nach dem (Reserve-)Feldwebellehrgang bekommt jeder Feldwebelanwärter die JgFw ATN, daher meine Frage. Eine angehender Jägerfeldwebel hätte demnach ja alle ATNs (bzw. eben die eine) die er braucht... Für ihn wäre dann eine AAP oder ein Lehrgang ja eigentlich nicht mehr erforderlich und er könnte direkt befördert werden (sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind), oder sehe ich da was falsch?


snake99

#268
Die Info bezüglich der JägerFw ATN liegt auch mir offiziell vor.
Lt. SDBw und meinem S1 ist die ATN SichFw seit dem 1.1.10 von der ATN JägerFw abgelöst. Es war jedoch komisch, dass die TrpSchule in Hammelburg nichts davon wusste und somit weiterhin als Lehrgangsziel "GrpFhr" sowie "SichFw" nannte. Offensichtlich gibt es da mal wieder ein Kommunikationsproblem zwischen SDBw und TrpSchulen ...

Im groben hat der Hausmeister Recht und es richtig erkannt. Jedoch gibt es immer noch einen kleinen Haken bei der Geschichte ... Wenn der Kamerad SU nicht explizit auf einer JägerFw Stelle beordert ist, sondern z.B. auf einer FD Stelle, nützt ihm die ATN JägerFw gar nichts, denn dann gilt wieder, erst Ernennung zum Fw wenn die fachliche ATN gem. DP Beschreibung der Ausbildungsstufe 6 erworben bzw. zugewiesen wurde! Da die Lehrgänge für die Zuweisung dieser ATN für Reservisten gesperrt sind, kann der Soldat nur darauf hoffen, via WÜ und positiver Beurteilung oder AAP die ATN seitens seines S1 zugewiesen zu bekommen, und da fängt es wieder an, das ATN's möglicherweise via "Handauflegen" vergeben werden.

Wie gesagt, mir ist eine Kameradin bekannt, die den Lg in Hammelburg bestanden hat, auf einer Fw Stelle eine WÜ mit sehr guter Beurteilung absolviert hat und dennoch nicht befördert wird, weil die SDBw anprangert, dass die Kameradin auf dem falschen DP geübt hat und somit die Beurteilung nicht anerkannt wird! Die SDBw schiebt nun also wieder dem S1 den "schwarzen Peter" zu .... Da die Kameradin nun schon fast ein Jahr auf ihre Ernennung zum Fw wartet, die SDBw aber immer wieder neue "Probleme" meint zu erkennen, ist sie kurz davor freiwillig die Uniform auszuziehen weil sie sich, ganz offen und deutlich formuliert, verarscht vorkommt!

Die Bw sollte in meinen Augen eins nicht vergessen bzw. sie sollte sich einen Umstand immer wieder vor Augen führen:
Ein beorderter Soldat der Reserve engagiert sich auf rein FREIWILLIGER BASIS! Niemand zwingt ihn dazu sich für die Bw zu engagieren. Wenn die Bw dieses freiwillige Engagement jedoch so würdigt, wie im o.g. Fall, so soll sie sich nicht wundern, wenn sie keine Reservisten mehr zum freiwilligen Engagement gewinnen kann. 
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HCRenegade

DIe ATN Stufe 6 kann man sich aber auch recht unproblematisch vom MobTrT zuerkennen lassen:

Bsp:

Ich habe letztes Jahr eine 6wöchige WÜ auf einem PzGrenFw-DP abgeleistet - als ich vor ein paar Wochen mit meinem ResBearbeiter telefoniert habe, sagte er mir, dass er mir die ATN quasi rückwirkend zuerkennen kann und das ganze dann als AAp verkauft wird- mMn relativ unproblematisch, da ich ja bereits PzGrenUffz bin.
Vor ein paar Tage habe ich dann Post bekommen, dass mir die ATN zuerkannt wurde - damit wäre schonmal ein Problem gelöst ;)

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