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Reservist - Räuber & Gendarm für Erwachsene?

Begonnen von snake99, 11. Juni 2010, 09:50:08

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wolverine

#45
Ein "Streitthema" ist das für mich nicht. Eine "KSK-Hose" weicht in der Form ab; schon wegen der eingearbeiteten Knieschoner (selbst beschrieben). Damit sind sie in der 37/10 nicht beschrieben und folglich unzulässig.
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der_stuffz

Oh man.

Die KSK-Hose hat die Gleiche Schnittform wie die Feldhose Tarndruck, sie ist nur abgewandelt.
Was sich wieder mit der 37/10 deckt.

Die 37/10 selber ist nicht mehr up to date. ;)

Wenn einer meint er muss alles genau so machen wie es da drin steht bitte.

Mir wurde es bisher selbst überlassen was ich trage.

Ich bin auch kein erklärter Feind dieser Vorschrift, aber wenn ich die Wahl habe und der Auftrag das hergibt bin ich nicht abgeneigt, besseres zu nutzen. ;D

Oscar Golf Mike

Zitat von: der_stuffz am 14. Juni 2010, 14:32:28
Ich bin auch kein erklärter Feind dieser Vorschrift, aber wenn ich die Wahl habe und der Auftrag das hergibt bin ich nicht abgeneigt, besseres zu nutzen. ;D

Jepp  :D

Bei den DVags meiner AKRU sind einige Kameraden dabei die sich was Dezentral angeschafft haben auch Offz.sind darunter, was aber für alle zählt sind immer noch die Ausbildungsinhalte.
Ich werde bei der nächsten Veranstaltung mal ne kleine Umfrage zu diesem Thema machen bin mal gespannt auf das Ergebnis.
2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

snake99

Bezüglich der immer wieder kehrenden "37/10 Diskussion" ...

Soweit ich gesehen habe spielt sie nur noch im "Regeldienstbetrieb" sowie bei formalen Anlässen eine maßgebliche Rolle, was auch in Anbetracht der berühmten Einheitlichkeit gut so ist.

Stehen Geländetage, Übungen oder Einsatz an, so habe ich bisher noch nie von einem DV (oder vergleichbaren Vorgesetzten) gehört, dass er einen Soldaten "weggebomt" hat, wenn dieser privat beschaffte Ausrüstung getragen hat.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

wolverine

Das "Wegbomben" oder hier so beliebte "Wegsprengen" ist sicher auch kein zeitgemäßes Führungs- und Erziehungsmedium mehr. Es reicht eine Belehrung unter vier Augen und Zeit zu geben, einen korrekten Anzug herzustellen. Und wenn hier von "Inhalten" die Rede ist: Dazu gehört auch die Vorschriftenkenntnis und das Wissen, dass in Vorschriften geregelte Sachverhalte mit nichten "freigestellt" sind oder das Umfragen - meinetwegen auch unter Beteiligung von Offizieren - heute bereits zur Befehlslage erhoben werden. Soweit geht der kooperative Führungsstil dann doch nicht. "Gehorsam" fängt übrigens bei einem selbst an!
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der_stuffz

Das sagt ja auch keiner!

Bloß verstehen manche Soldaten diese Vorschrift etwas anders Als Sie.

Form und Farbe ist ein sehr vager Begriff. Wenn dort stehen würde," dem dienstlich gelieferten gleich" dann wäre es sehr eindeutig.

So wie es aber drin steht ist es nicht sehr eindeutig und somit unter Umständen Auslegungssache.

Oder wenn drin stehen würde muss dem vorliegenden Muster entsprechen.

Tut es aber nicht.

Somit machen viele Vorgesetzte Ihr eigenes Ding draus.

Und das ist in der Masse das Problem.

Mein DV hat klar gesagt, dass ich nen Smock tragen darf im GFD in der Kaserne Anzug allgemein/ Innendienstuniform/ Feldanzug Grundform.

Der Smock sollte nur dem dienstlich gelieferten nahe kommen.

miguhamburg1

Lieber StUffz,

1)  die in der bundeswehr eingeführten Vorschriften zeichnen sich im Allgemeinen gerade durch eine Unmissverständlichkeit des Inhalts aus. Um zu Ihrem Beispiel zurückzukommen: Die ZDv 37/10 sagt eindeutig: Privat beschaffte Bekleidungsstücke und Abzeichen haben in Form und Farbe den dienstlich geliferten zu etsprechen. Dienstlich gelieferte Bekleidungsstücke/Ausrüstungsstücke entsprechen den vorgegebenen TL. Da es für die dienstlich gelieferten Bekleidungsstücke über die LHD gewissermaßen Muster gibt, können Sie ohne jedes Problem prüfen, ob Ihre gekauften Stücke diesen entsprechen. Alles Andere ist eine billige Ausrede!

2)  Für jede Ausbildung bei der Bundeswehr gibt es Dienstpläne, so auch für DVags etc., die Reservistenkameradschaften u.Ä. im Zusammenwirken mit TrTlen durchführen. Im Zeitraum der DVag sind Sie Soldat und somit ist dieser Dienstplan für Sie ein Befehl!

3)  Wenn auf diesem Dienstplan ein Anzug beschrieben ist, dann in aller regel auch, ob Grundform oder mit welcher ergänzung/Abwandlung.

4)  Der von Ihnen anscheinend so heiß geliebte Smock ist (genau wie die flieger-/Panzerkombi etc.) eine Sonderbekleidung, die nur in bestimmten TrTlen und dort auch nur von dafür festgelegtem Personal getragen werden darf. Einzelheiten hierzu regelt im Übrigen die ZDv 37/10, ggf. durch allg. Umdrucke/Richtlinien für Bekleidung) ergänzt. Das Nichtwissen um diese Regelungen entbindet einen militärischen (Unter) Führer allerdings nicht, sich an diese zu halten!

5)  Es ist vollkommen unerheblich, wie Sie darüber denken und welche bekleidungsstücke Sie ggf. bevorzugen: Uniform heißt einheitlicher Anzug - gem. Dienstplan - und Vorgesetzte haben in Haltung und Pflichterfüllung Vorbild zu sein (SG). Dies kommt ebenfalls in der Anzugordnung zum Tragen, worin es heißt: "Der Vorgesetzte trägt den Anzug seiner Untergebenen".

6) Auch als Reservist auf einer DVag etc. gilt NICHT das "Wünsch-Dir-Was-Prinzip" - und das ist auch gut so!

ARMY STRONG

Lieber Migu - Sie haben natuerlich in allem recht. Nur, da der Kamerad StUffz der Auffassung ist dass die ZDV 37/10:
1. Veraltet ist
2. Nur ein grober Anhalt (ich habe mal gelernt das ist ein Befehl)
3. Eh keinen interessiert

Hat es eh keinen Zweck. Der gute Mann wird auch weiterhin wie ein Partisan bzw. Soeldner herumlaufen in dem Glauben dass das alles richtig ist.
Ich hoffe nur, dass solche Leute keine Befehlsgewalt bekommen, warum ergibt sich aus seinen Aussagen bzw. Auffassungen zu Befehlen usw.

snake99

Habe mir die Mühe gemacht, und gestern mal die 37/10 studiert (wobei ich nicht prüfen kann, ob es die letzte gültige Version ist).

Da gibt es einen kleinen, aber dennoch bedeutsamen Satz der sinngemäß lautet, dass selbstbeschaffte Ausrüstung durchaus getragen werden darf, auch wenn sie von der STAN abweicht ;) Besonders im Bezug auf den Geländedienst hebelt die Vorschrift den Leitsatz "Alles muss einheitlich sein" aus und bringt das Wort "zweckmässig" zur Sprache.

Bezüglich des leidigen Themas und den daraus resultieren endlosen Diskussionen mit "pro & contra" sollten wir immer noch eins bedenken:

- wir sind Kameraden und sitzen alle im gleichen Boot.
- es ist unkameradschaftlich sich gegenseitig "in die Pfanne zu hauen"
- jeder Kamerad, der selbstbeschaffte Kleidung und Ausrüstung trägt, muss dies persönlich u.U. bei seinem DV verantworten
- das private Forum hier ist kein Gericht. Es wurde auf die 37/10 hingewiesen, wer meint anderes tragen zu müssen, wird u.U. die OFFIZIELLEN Konsequenzen dafür tragen müssen.
- es wird nicht immer alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

wolverine

Zitat von: snake99 am 15. Juni 2010, 12:52:01
Da gibt es einen kleinen, aber dennoch bedeutsamen Satz der sinngemäß lautet, dass selbstbeschaffte Ausrüstung durchaus getragen werden darf, auch wenn sie von der STAN abweicht ;) Besonders im Bezug auf den Geländedienst hebelt die Vorschrift den Leitsatz "Alles muss einheitlich sein" aus und bringt das Wort "zweckmässig" zur Sprache.

Na, dafür hätte ich dann doch gern einmal eine Fundstelle! Ich orientiere mich maßgeblich am Grundsatz: Die Uniform als einheitlicher Anzug ist Teil militärischer Tradition und drückt das Zusammengehörigkeitsgefühl der Soldaten auch äußerlich aus.

Dann kenn ich noch den hier: Uniform- und dienstliche Ausrüstungsteile dürfen nicht zur Zivilkleidung, zivile Oberbekleidung darf nicht zur Uniform getragen werden, ausgenommen handelsüblicher Schutzhelm bei der Benutzung eines privaten Fahr-/ Kraftrades. Sofern über den zivilen Schutzhelm hinaus weitere sichtbare Schutzbekleidung getragen wird, ist Zivil zu tragen.

Und bezüglich selbstbeschaffter Gegenstände, sagt die ZDv das hier: Im Rahmen der Bestimmungen dieser Dienstvorschrift dürfen Bekleidungsartikel getragen werden, die nicht zum Ausstattungssoll gehören. Das Tragen dieser Bekleidungsartikel darf nicht befohlen werden....
Jedes Tragen nicht dieser Dienstvorschrift entsprechender Uniformteile, das Anlegen nicht genehmigter oder in Form und Farbe abweichender Abzeichen sowie zweckwidrige Verwendung bundeswehreigener Bekleidung ist unzulässig... Selbstbeschaffte Uniformteile und Abzeichen haben in Form und Farbe den dienstlich gelieferten zu entsprechen.

Damit sollten eigentlich alle Spielräume - sowohl die eigenen als auch die des Vorgesetzten - begrenzt sein.
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snake99

Ich stimme dir und deinem Plädoyer zu Wolverine, auch wenn man über die 2 Wörter "Farbe & Form" sicherlich noch ausgiebig philosophieren könnte, aber lassen wir es ... :) Wie gesagt, die für uns zuständigen DV's haben da das letzte Wort, wenn wir im Dienst sind.
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ARMY STRONG

Wolverine hat kein Plädoyer gehalten sondern nur die Vorschrift zitiert.

Snake, in einem anderem Threat diskutierst du ausgiebig die Wege die du einschlagen willst, um unbedingt Fw zu werden. Hier diskutierst du den Inhalt einer ZDV....
Wer Vorgesetzter werden will, sollte sich unter anderem damit auseinandersetzen ob Befehle diskutiert, verbogen oder sonst wie verunstaltet werden duerfen, nur damit sie einem persoenlich in den Kram passen.
Ohne dich zu kennen, kann ich aber aus dem was du hier im Forum teilweise von dir gibst sagen, dass du noch etwas "Reife" brauchst, bevor du vor der Front stehen kannst.
(von einem der schon seit vielen Jahre ein "Fischchen" tragen darf).

schlammtreiber

Zitat von: ARMY STRONG am 15. Juni 2010, 15:17:44
Wolverine hat kein Plädoyer gehalten sondern nur die Vorschrift zitiert.

Den Unterschied erkennt man immer am Schluss, den alle Plädoyers beendet wolverine mit dem Satz "...im Übrigen bin ich der Ansicht, dass die Luftwaffe zerstört werden muss!"   ;)
Semper Communis
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RD

Zitat von: schlammtreiber am 15. Juni 2010, 15:21:45
[...]"...im Übrigen bin ich der Ansicht, dass die Luftwaffe zerstört werden muss!"   ;)

Das ist klasse. Kann ich das klauen und für meine Signatur nehmen?

wolverine

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