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Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!

Begonnen von Drigaaz, 21. Oktober 2010, 19:11:39

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rambosocke

#15
Zitatc) folgende Maßnahme getroffen wurde: Die Handys werden, zumindest während der Dienstzeit, eingesammelt, um das Befolgen des Befehls überwachen zu können. Über Art und Weise* der Einsammlung und Aufbewahrung wurde bislang nichts bekannt.
(* entscheidend!)

Insofern kann ich schlussendlich gar keine Dienstpflichtverletzung des OFw erkennen, da mir wesentliche, zur Bewertung relevante Informationen nicht vorliegen.

Ich kann nach wie vor, also auch wenn man den Ausgangsfall, welcher in der Tat etwas unpräzise geschildert ist, in dem von dir genannten Sinne umdeutet, beim besten Willen nicht erkennen, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage sich der OFw des Privateigentums der Rekruten bemächtigt. Somit wäre der Befehl zur Abgabe der Handys bzw. die Einsammlung (und aus der Schilderung des TE geht schon hervor, dass die nicht freiwillig zur sicheren Verwahrung abgegeben wurden) meines Erachtens nach rechtswidrig und wäre entsprechend eine Dienstpflichtverletzung des OFw.
Den Befehl, das Handy während der Dienstzeit ausgeschaltet im Privatfach zu verstauen, möchte ich jetzt nicht in Frage stellen.
Aber wie der Befehl durchgesetzt bzw. die Nicht-Befolgung sanktioniert wird, kann ich nicht nachvollziehen. Da bieten EEM und WDO doch effektivere und vor allem rechtmäßige Möglichkeiten der Erziehung und Disziplinierung. Wozu sich dann also mit so einer "Dann-nehm-ichs-euch-halt-weg"-Aktion selbst angreifbar machen?

rambosocke

ZitatEs wurde befohlen die Handys ja ausgeschaltet und verschlossen im Privatfach zu belassen, andererseits wurde uns aber erlaubt unsere Handy´s als Wecker zu benutzen.

Also wiederspricht sich da was ?!

ZitatMan hat uns den Befehl vom OFw gegeben dass wir unsere Handys auszuschalten haben und in unserem Privatfach aufzubewahren haben, wenn wir im Dienst sind und lediglich zur Dienstunterbrechung unsere Handys einschalten dürfen.

Sie erkennen da keinen Widerspruch, weil es keinen gibt. Ihren eigenen Angaben zufolge können und dürfen Sie schließlich ihre Handys in Dienstunterbrechungen nutzen, also auch als Wecker. ;)
Während des Dienstes brauchen Sie sicherlich keinen Wecker, es wird schon dafür gesorgt werden, dass Sie nicht einschlafen bzw. schnell wieder aufwachen.  ;D

ulli76

Vermutlich war damit die Dienstzeit gemeint, in welcher das Handy ausgeschaltet im Privatfach zu liegen hat.

Übrigens finde ich es bei Rekruten nicht entscheidend, ob das Handy im Privatfach an- oder ausgeschaltet ist. So eine geheime AGA wird wohl keiner haben.

Um das Ganze nocheinmal zusammen zu fassen: Vermutlich (wohl gemerkt nur eine Vermutung von mir, da ich auch nicht dabei war) ist der OFw über´s Ziel hinaus geschossen. Versucht vernünftig mit ihm zu sprechen, dann sollte auch eine Lösung gefunden werden.

(Und ja, es kann extrem nervig sein, wenn es Soldaten gibt, bei denen man denkt, dass das Handy direkt mit dem Gehirn verbunden ist bzw. regelmäßig bei Ausbildungen oder im normalen Dienst ein Klingelton zu hören ist.)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

RekrKp8

Nun, es gibt nunmal Einheiten, denen ist es wichtig, ob das Handy ausgeschaltet ist oder nicht. Und wenn es nur einen "vorbereitenden" dienstlichen Zweck hat oder als Teil der Disziplinierung von Soldaten dient.

Ich möchte hiermit klarstellen, dass ich gegen ein Einsammeln von Handys bin, um den Befehl der ausgeschalteten Handys zu überwachen. Da gibt es auf jeden Fall bessere Möglichkeiten. Durch das Einsammeln verhindert der ZgFhr oder GrpFhr allerdings die Sanktion Diszi (~100 EUR in ähnlichen Fällen) durch den Chef.

Nun ja, die Art und Weise des Einsammelns ist halt noch nicht klar. Sollte der Fall - wie er von mir auch gewünscht wird - so sein, dass es im Kompaniebereich spezielle Wertfachspinde gibt (wie es auf manchen Lehrgängen Kühlfächer gibt), wo die Handys vom UvD oder wen überwacht werden, gibt es keine rechtlichen Bedenken.  Da wäre ein Beitrag des TE´s sicherlich hilfreich.

Der OFw hat sich ja nicht des Privateigentums der Rekruten bemächtigt; das klingt so als benütze er es wie ein Eigentümer. Das kann ich mir beim Besten Willen nicht vorstellen.

Die Dienstunterbrechung gilt ja meist vom "Dienstschluss" bis zum beginnenden Revierreinigen oder bis zum Zapfenstreich. Selbstverständlich gehört aber ein befohlener Zapfenstreich nicht zur Dienstzeit.

ulli76

Der Chef wird wohl kaum ein Diszi von 100€ Disziplinarbuße durch bekommen weil ein Rekrut ein nicht ausgeschaltetes Handy im Spind hatte.
Wenn es eine entsprechend sicherheitsempfindliche Einheit ist, wo man die Soldaten dafür sensibilisieren will, hättem man das Rekruten auch sagen müssen.

Und ich kenn bisher keine Einheit, wo ein eingeschaltetes Handy im Spind in der Unterkunft ein Sicherheitsproblem darstellen sollte- vielleicht bei speziellen Einheiten im Einsatz in nem Safe-House oder so- aber doch nicht in der normalen Unterkunft.
Da sollte man schon mal auf dem Teppich bleiben.
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RekrKp8

Nun ich verstehe diese Argumentation, aber die steht gar nicht im Vordergrund. Es geht um die Mißachtung eines Befehls, im Wiederholungsfall (muss ich dazu sagen) gibt sowas in manchen Einheiten eben eine Disziplinarbuße. In manchen Truppengattungen wird möglicherweise etwas laxer mit der Durchsetzung von Befehlen umgegangen, aber in anderen Truppengattungen kann man sich so etwas nicht leisten.

wolverine

#21
Zitat von: =TRG= am 23. Oktober 2010, 12:08:49
(nebenbei: Es ist sehr wohl wichtig, ob das Handy aus ist oder nicht und es geht den Vorgesetzten sehr wohl etwas an.)
Na dann schieß mal los! Bisher ist das ein These und kein Argument.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

ulli76

@TRG- ne is klar. Deswegen gibt es ja auch nur im Sanitätsdienst ein abgestuftes System von EMs und Disziplinarmaßnahmen.
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hbmaennchen

Und um Befehle an Rekruten einer Erfolgskontrolle zu unterziehen, weil das in einer AGA-Einheit ja so wichtig ist, darf man jetzt als OFw befehlen, das Privatfach zu öffnen, TRG?

TazD

Gesetzt den Fall, der OFw hat gesagt:
" Jetzt öffnet ihr eure Privatfächer und holt die Handys raus, damit ich diese kontrollieren kann".

Worum ging es wohl? Um die Kontrolle der Privatfächer (die ja nur dem DV vorbehalten ist) oder um die Kontrolle der Handys ?

Hätte besagter OFw gesagt: "Holt eure Handys zur Kontrolle raus." wäre es dann im Endeffekt etwas anderes ?

Ich denke nicht, und daher können wir vielleicht auch mal diese kleinliche Rumreiterei auf dem "Privatfach-öffnen-Befehl" sein lassen und uns auf das Wesentliche konzentrieren. Relevanter in diesem Fall ist m.M.n. die Wegnahme der Handys. Damit habe ich wirklich ein Problem.

Btw:
Es gibt keine "Dienstunterbrechung". Entweder hat der Soldat "Dienstzeit" oder "dienstfreie Zeit". Bin aber trotzdem für anderslautende Definitionen offen.

hbmaennchen

IMHO wäre das anders gewesen - nach meinem Verständnis als Offz und DV darf der OFw nicht mal öffnen lassen, um reinzuschauen, also auch keinen Einblick nehmen. Nimmt er aber, wenn er vor dem Spind steht. "Vor den Stuben antreten - Wegtreten, 1 Minute Zeit - Handys holen und vorzeigen" wäre allerdings ja doof i.S.d. OFw gewesen, denn jeder Rekrut mit ein bisken Grips hätte das Handy auf dem Weg vom Spind vor die Stube natürlich ausgeschaltet.

Hätte ein OFw MEINER Kp auf diese Weise einen Stubendurchgang veranstaltet, HÄTTE ich ein Diszi angedacht - für den OFw. Der hat wegzubleiben vom Privatfach - nach MEINER Lesart.

Im grundsätzlichen Konfiszieren der Handys während des Dienstes mit Aushändigung nach Dienstschluß sehe ich allerdings weniger ein Problem, eher schon in der Befugnis des OFw dazu.

TazD

Zitat von: hbmaennchen am 23. Oktober 2010, 22:53:53
....darf der OFw nicht mal öffnen lassen, um reinzuschauen, also auch keinen Einblick nehmen.
Da sind wir uns ja auch einig! Wenn es um die reine Kontrolle des Inhalts des Privatfachs geht, DANN überschreitet der OFw seine Kompetenzen. Darum ging es hier aber nicht. 

Zitat von: hbmaennchen am 23. Oktober 2010, 22:53:53
Nimmt er aber, wenn er vor dem Spind steht. "Vor den Stuben antreten - Wegtreten, 1 Minute Zeit - Handys holen und vorzeigen" wäre allerdings ja doof i.S.d. OFw gewesen, denn jeder Rekrut mit ein bisken Grips hätte das Handy auf dem Weg vom Spind vor die Stube natürlich ausgeschaltet.
Da bin ich aufgrund langjähriger AGA-Erfahrung mit dir einer Meinung.

Zitat von: hbmaennchen am 23. Oktober 2010, 22:53:53
Hätte ein OFw MEINER Kp auf diese Weise einen Stubendurchgang veranstaltet, HÄTTE ich ein Diszi angedacht - für den OFw. Der hat wegzubleiben vom Privatfach - nach MEINER Lesart.
Nach meiner Lesart ging es dem OFw nicht um das Privatfach, sondern um die Handys.

Zitat von: hbmaennchen am 23. Oktober 2010, 22:53:53
Im grundsätzlichen Konfiszieren der Handys während des Dienstes mit Aushändigung nach Dienstschluß sehe ich allerdings weniger ein Problem, eher schon in der Befugnis des OFw dazu.
Nach meinem Verständnis als Offz und als DV sehe ich nach wie vor in beidem ein Problem. Nicht nur in der Befugnis des OFw dazu.

hbmaennchen

Ist aber in Schulen gang und gäbe, Handys während des Unterrichtes zu konfiszieren, damit Ruhe ist.
Ob das schon judiziert wurde - keine Ahnung momentan.
Als Erfolgskontrolle eines - in der Sinnhaftigkeit eher fraglichen Befehls, wenn der Spind nicht klingelt (also keine Störung - dienstlicher Zweck? "Abhören" von Dienstgeheimnissen eines lautlosen Handys??), ist das Konfiszieren allerdings fraglich....IMHO.

RekrKp8

Okay, ich versuche zu antworten:

a) es geht den Vorgesetzten sehr wohl was an, ob das Handy aus ist, wenn er es befohlen hat.
b) schien es mir, als wäre es für ulli76 ok, wenn das Handy zwar an, aber wenigstens im Spind ist. Das ist meiner Meinung nach ein falscher Ansatz. Befehl lautet Handy aus und im Spind, also ist dies die einzige Verwahrungsmöglichkeit.

b2) OB es wichtig ist, dass das Handy aus ist, steht hier gar nicht zur Diskussion, es war befohlen aus, also ist das Handy aus. So ein Befehl ist nicht rechtswidrig. Jedenfalls will ich nicht durch irgendwelche Klingeltöne beim Stubenunterricht oder Stubendurchgang gestört werden.

c) bin ich immer noch dagegen und halte es für rechtlich bedenklich, die Handys einzusammeln, wahrscheinlich auch noch von allen, nicht nur von den "Tätern". Die Möglichkeit mit Schließfächern ist ja eher eine theoretische Idee, aber eine einmalige Belehrung oder ein Diszi hält leider manchen Rekruten nicht davon ab, sich von seinem Handy ablenken zu lassen.

d) bin ich mir sicher, dass der OFw keinen Blick in das Privatfach gewagt hatte. Egal, ob er in der Stube stand oder nicht. Es geht ja nicht um den möglichen Blick, sondern um den Willen, das Privatfach einzusehen.

e) Wird mir jeder, der in der AGA Dienst tut, zustimmen, wenn ich behaupte, dass 98% aller Rekruten sehr wohl ihr Handy auf lautlos stellen können, aber 2% es irgendwie dann doch vermasseln ("oh habe ich vergessen!" oder "weiß nicht wie das geht!").
Zumeist geht es beim Thema Handy ohnehin nur um die ersten zwei Wochen, in denen Antrete-und Richtübungen trainiert werden, viel Unterrichte sind, Spinde eingeräumt werden, Bettenbau ausgebildet wird, Selbstudium durchzuführen ist (NATO-Alphabet, Dienstgrade). Ein Handy im Spind, das an ist, verlockt (ähnlich wie Verleitung zum Kameradendiebstahl) dazu, einen Blick drauf zu werfen. Sollte dann die Freundin eine SMS geschrieben haben, liest man die schnell. Wenn dann da drin steht: "Ich vermisse Dich und weiß nicht ob ich es noch lang aushalte", dreht sich im Kopf des Rekruten alles um diesen Satz und er verschwendet keine Energie für den nun anstehenden Unterricht "Rechte und Pflichten des Soldaten", z.B. Ich halte den Befehl Handy AUS für sinnvoll.


wolverine

#29
Das ist wieder nur These: "Das Handy muss aus sein, ISSO!" Warum? Hier war beschrieben: Auf lautlos im Spind. Und da suche ich den dienstlichen Zweck, warum das nicht eine wenig eingriffsintensive Maßnahme zum Erreichen eines Zwecks ist.
Und ganz klar: Wenn der Befehl keinen dienstlichen Zweck verfolgt, ist er per se rechtswidrig.
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