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Impfungen machen ?!

Begonnen von cozzar, 19. März 2012, 20:07:37

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Jakkaru

Ein 2er

schlammtreiber

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kiche-ma

Da es hier ja einige Spezialisten zu geben scheint:

Wann MUSS ich denn nun mit den Impfungen anfangen?

1, vor Erteilung eines positiven 90/5 Auslandsverwendungsfähigkeit
2, danach

Als Hintergrund Info: Es gibt einige Gründe, die gegen eine Auslandsverwendungsfähigkeit sprechen (medizinische Einschränkungen) und ich würde mir ungern belastenden Impfungen geben lassen (die ich in der Vergangenheit immer sehr schlecht vertragen habe), wenn ich evtl. gar nicht dafür in Frage komme.

ulli76

Also die Basisimpfungen musste als Soldat eh haben- da geht das Impfen schon in der AGA los.
Wenn du bisher Impfungen schlecht vertragen hast, wäre zu prüfen, ob du überhaupt tauglich bist.

Wenn absehbar ist, dass du kein Auslands-90/5er bekommst, solltest du mit deinem SanBereich Verbindung aufnehmen.
Einige SanBereich machen die Einsatzimpfungen erst, wenn das 90/5er abgeschlossen ist. Das ist allerdings oft unpraktikabel, weil man dabei zu viel Zeit verliert und die Soldaten dann nicht pünktlich verlegefähig werden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Roughnecks

Hallo Ulli76,

was ist denn wenn ich meinen Impfpass nicht mehr habe? Bekomme ich dann alle Impfungen von der Bundeswehr aus oder wäre es besser wenn ich zum Hausarzt gehe?

kiche-ma

Hallo Ulli76,

danke für deine Antwort. Du schreibst, einige SanBer impfen erst mit gültigem 90/5er. Gibt es dazu eine eindeutige Rechtslage?

ulli76

Wenn es kein Impfbuch gibt, wird alles nochmal von der Bundeswehr geimpft. Versuch aber, ob noch was vom Kinder- oder Hausarzt zu bekommen ist.

@Kiche: Da müsstest du nochmal in der aktuellen Impfweisung nachlesen. Es darf halt nur bei entsprechender Indikation geimpft werden. Wenn absehbar ist, dass du nicht in den Einsatz gehst, besteht die Indikation ja nicht. Sprich doch einfach mit dem SanBereich.
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Roughnecks

Vielen Dank,

ich werde mal bei meinem Hausarzt anfragen.

Pericranium

Ich grabe hier mal um  ;D

Folgendes:
Aufgrund einer privaten Reise würde ich mich gerne gegen Krankheiten impfen lassen, welche nicht vom Basis-Impfschutz abgedeckt werden.
Der Truppenarzt kann mir den Impfstoff nicht besorgen, da er keine Privatrezepte ausstellen kann und einfach so darf er mich nicht impfen, da ich es nicht für den Einsatz/90/5 brauche.
Ist es mir nun erlaubt, einfach zu einem zivilen Arzt zu gehen und mich da impfen zu lassen?

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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F_K

.. oder halt beim San Bereich nachfragen: ich habe da auch ne Cholera Impfung bekommen, obwohl die nicht im Schema stand (konnte aber mit Ausland argumentieren und der Impfstoff war vorrätig).

Pericranium

Zitat von: F_K am 22. August 2018, 18:18:33
.. oder halt beim San Bereich nachfragen: ich habe da auch ne Cholera Impfung bekommen, obwohl die nicht im Schema stand (konnte aber mit Ausland argumentieren und der Impfstoff war vorrätig).

Schon versucht, machen die nicht, weil das eben Privatvergnügen ist.

F_K

Wahrscheinlich "Verhandlungssache" - ich habe halt mit Ausbruch im Nachbarland und Offlabel use gegen Durchfall argumentiert - und der TrArzt hielt das für schlüssig.

Vorschriftenlage habe ich nicht geprüft.

ulli76

Die Vorschriftenlage hat sich immer mal wieder geändert. Früher waren Reiseimpfungen komplettes Privatvermögen. Dann ging es ne Weile mehr oder weniger auf Kulanz unter dem Motto "Braucht der Patient wohl eh für irgendeinen Einsatz (Status- und Verwendungsabhängig), also bezahlen wir es". Dann "Wir zahlen die Impfung, damit wir nicht die Folgekosten einer Erkrankung zahlen müssen. Und mein letzter Stand war, dass es wohl nicht mehr bezahlt wird.

Man kann aber jederzeit zu einem zivilen Arzt und es dort auf IGEL/Selbstzahler machen. Das kann man prinzipiell mit jeder med. Maßnahme machen, muss sich aber vorher über die Folgen vom Truppenarzt aufklären lassen (z.B. auswirkungen auf die Tauglichkeit)
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