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Wohnsitz in der Kaserne melden?

Begonnen von PioMin, 16. Januar 2009, 19:29:48

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LuftwaffenSLD

Zitat von: justice005 am 14. Dezember 2012, 12:20:59

Das alles sind Kommandierungen und fallen daher aus der Diskussion sowieso raus...

Nicht ganz:

Zitat von: Roughnecks am 13. Dezember 2012, 19:42:58
Verstehe ich dies richtig dass ich mich an meinem Standort meiner Kaserne anmelden MUSS?
Selbst wenn mein verbleib dort noch nicht sicher ist und ich die nächsten Monate auf meinen Laufbahnlehrgängen bin?

Das beneinte ich pauschal, da ich den typischen SaZ Ausbildungsverlauf unterstellte.

Antwort darauf:

Zitat von: F_K am 13. Dezember 2012, 20:19:16
... ein SOLDAT ist gesetzlich verpflichtet sich an seinem Standort zu melden. BGB.

Endlich verstanden?

Nach meinem Gesetzesauszug:

Zitat von: F_K am 14. Dezember 2012, 11:00:57
...

Bleibt also der "normale" Soldatenfall:
- hier werden Kommandierungen zu (mehrmonatigen) Lehrgängen ausgenommen,
selbstverständlich meldet sich der Soldat an SEINEM Standort an, auch wenn er mehrere Monate auf Lehrgängen "anderswo" sein wird - dies begründet keine Ausnahme von der MeldePFLICHT.

Ich behaupte abschließend, dass der Soldat von der Meldepflicht ausgenommen ist, wenn er weniger als 6 Monate an einem Standort in der GU wohnt und für eine Wohnung im Inland gemeldet ist.
Dies dürfte bei den meisten Saz für mindestens das erste Jahr zutreffen. Er muss sich also auch nicht am Standort seiner Stammeinheit melden, wenn er dort weniger als 6 Monate tätig ist.

Von Eignungsübenden und FWDL rede ich hier erst gar nicht.

Liege ich damit so falsch?

LwPersFw

Auf der Seite des Deutschen Bundeswehr Verbandes zu finden:

"1)
Nach der gültigen Rechtslage müssen Berufs- und Zeitsoldaten sich am Standort anmelden, auch wenn sie eine gemeinsame Wohnung mit der Familie woanders haben.

Dadurch entstehen ihnen Aufwand und zum Teil die Zweitwohnungssteuer-Pflicht, da die Zweitwohnungssteuer regelmäßig an die Innehabung eines Nebenwohnsitzes geknüpft ist.
Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Steuer, die für eine Nebenwohnung erhoben wird.
Der Steuersatz variiert von Gemeinde zu Gemeinde, liegt im Schnitt aber bei rund zehn Prozent der Nettokaltmiete.
Auch die einzelnen Regelungen der Kommunen variieren, manche nehmen Soldaten in Gemeinschaftsunterkünften von der Steuerpflicht aus
(weiterführende Informationen und Hinweise unter anderem unter www.zweitwohnsitzsteuer.de).

Allerdings dürfen Verheiratete, die nicht dauernd von ihrer Frau getrennt leben und die aus beruflichen Gründen neben der Ehewohnung
eine weitere Wohnung innehaben, laut einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2005 nicht zu einer Zweitwohnungssteuer herangezogen werden.

Für den seltenen Fall, dass unverheiratete Trennungsgeldberechtigte für ihre Wohnung/Unterkunft am Dienstort eine Zweitwohnungssteuer zahlen müssen,
erhalten sie diese zudem im Rahmen des § 3 Abs.4 TGV erstattet.

Allerdings ist im Regelfall die Wohnung am Dienstort die Hauptwohnung. Dann kommt es zu einer nicht erstattungsfähigen Belastung durch eine Zweitwohnungssteuer,
wenn die Kommune am Heimatort diese erhebt.

Das aktive und passive Wahlrecht, etwa bei einer Wahl respektive Kandidatur für den Gemeinderat, kann regelmäßig nur am Haupt-(Erst-)wohnsitz ausgeübt werden

2)
Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf des Meldefortentwicklungsgesetzes hätte keine Meldepflicht am Standort bestanden,
wenn der Soldat eine Gemeinschaftsunterkunft oder andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft bezieht.

3)
Die jetzt zunächst vom Bundestag beschlossene gesetzliche Regelung schreibt jedoch eine Meldepflicht vor,
wenn die dienstliche Unterkunft am Standort länger als sechs Monate bezogen wird."

Anmerkung von mir :

Es spielt keine Rolle ob die Gemeinschaftsunterkunft auf Grund

- einer gesetzlichen Verpflichtung
- der kostenlosen Bereitstellung für TG-Empfänger
- freiwilliger Nutzung gegen Bezahlung

bezogen wird. Entscheidend ist nur das Kriterium der Nutzung !
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Weiß

@Justice005

1a)
Alter 31

1b)
Mein derzeitiger gemeldeter Hauptwohnsitz München (eigene Wohnung, also nicht bei Eltern)

1c)
Von Montag-Freitag wohne ich üblicherweise in der Kaserne (Gemeinschaftsunterkunft, 8qm 2-Mann-Stube, Gemeinschaftsduschen)
Anwesenheit im Standort letztes Jahr 133 Arbeitstage
89 Arbeitstage Abkommandiert
143 Tage Hauptwohnung inkl. Urlaub und Wochenenden sowie DZA

1d)
In meiner derzeitigen Hauptwohnung in München (ca 100 km vom Standort entfernt)

1e)
Bayern

2a)
Das schreiben ist vom Landratsamt und nennt sich Anhörung Vollzug des Meldegesetztes bitte äußern sie sich bis....
Mit Sachverhalt

2b)
Wenn mit der mir gegebenen Frist zur Äußerung die Rechtsmittelfrist gemeint ist, Ja.

Grüße und Danke schonmal im Vorraus






justice005

ok, also ist noch gar kein Bußgeld erlassen worden. Vielmehr hast du jetzt Gelegenheit, Deine Sicht der Dinge darzulegen, ebor über ein Bußgeld entschieden wird.

Wenn ein Bußgeld tatsächlich verhangen wird, dann kann man dagegen Einspruch einlegen. Wird dem Einspruch nicht abgeholfen, landet die Sache vor Gericht.

So wie ich deinen Fall sehe, kannst du definitiv deine Hauptwohnung in München behalten. Das bayrische Meldegesetz räumt ein, dass die hauptwohnung im Zweifelsfall dort ist, wo man seinen sozialen Lebensmittelpunkt hat. Das muss nicht bedeuten, dass man da die meiste zeit verbringt. Außerdem bist du nach eigener Darstellung soweiso die meiste zeit des Jahres in der Hauptwohnung. Wenn du das sauber argumentierst, dürfte dieses Problem bereits gelöst sein.

Es bleibt aber ein zweites Problem übrig. Die Behörde kann ggf. darauf bestehen, dass du an deinem Standort zumindest einen Zweitwohnsitz anmeldest. Ob man dich tatsächlich dazu zwingen kann, muss im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden. Ich halte mich mal mit einer endgültigen Einschätzung zurück.

Ich würde ggf. argumentieren, dass du nicht verpflichtet bist, in der kaserne zu wohnen. Zur Untermauerung würde ich den § 18 Soldatengesetz zitieren und die entsprechende Vorschrift beifügen, dass jeder, der 25 oder älter ist, nicht in der kaserne wohnen muss. Da muss die Behörde zumindest mal drüber nachdenken. Art 22 Abs. 1 Nr. 2 des bayr. Meldegesetzes schreibt zwar vor, dass ein Soldat sich anmelden muss, wenn er eine Gemeinschaftsunterkunkt "bezieht". Ich würde dies aber einfach mal bestreiten. Dass du gelegentlich  mal eine Nacht auf der Stube verbringst, weil es später geworden ist und du nicht in deine Hauptwohnung fahren willst, bedeutet noch lange nicht, dass du da im Sinne des Meldegesetzes "eingezogen" bist.

Es gibt drei Varianten, die du machen kannst:

1. Dich amelden und das Bußgeld zahlen
2. Wie oben vorgeschlagen, argumentieren und dann im Falle des Fehlschlagens zähneknirschend zu Variante 1 übergehen.
3. Die Sache bis vor Gericht durchziehen. Diese Variante aber bitte nur mit einem Anwalt, damit man hier ggf. mal zu einem neuen Präzedenzfall kommt. Allerdings besteht da natürlich ein durchaus erhebliches Kostenrisiko.



Weiß

Dann entscheide ich mich für Variante 2 jedoch lass ich einen Anwalt argumentieren. Vielleicht ist dass wirkungsvoller. :-)
Um dass Bußgeld werd ich eh nimmer rumkommen. Vielleicht klappt es dann aber noch mit dem Zweitwohnsitz.

Danke nochmal

C_kills

Hallo,

ich fange am 1.7.2013 als Offiziersanwärter bei der Bundeswehr an. problematisch ist hierbei aber das ich z.Z. keinen Wohnsitz in Deutschland habe. Nun wird ja nach §9 BGB mein Erstwohnsitz der Standort sein an den ich gehe, in diesem fall die ersten 6 Monate Hammelburg. Da ich aber mit dem Auto nach Deutschland kommen werde frage ich mich jetzt wie das mit der Zulassung ist, da ja seit 2007 das Auto am Erstwohnsitz zugelassen werden muss. Da ich aber nach 6 Monaten in Hammelburg auf unterschiedliche kürzere Lehrgänge gehe bis ich mein Studium beginne frage ich mich ob ich:

a) Hammelburg als Wohnsitz für die 3-monatigen Lehrgänge behalte

b) Ob ich mein Auto, und damit auch meinen Hauptwohnsitz an einem anderen Ort, in diesem falle bei verwandten, anmelden kann.

Ich bin kein Jurist und weiß nicht ob ich mich in irgendeinem Falle strafbar machen würde, trotzdem würde ich gerne wissen ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

BulleMölders

Uih auf die Antwort "unserer" Juristen freue ich mich schon.
Denn über die Frage wo ein lediger SaZ seinen Melderechtlichen Hauptwohnsitz hat, streiten sich die Geister schon seit anbegin der Bundeswehr.

RekrKp8

Was ist eigentlich mit dem Satz in einer der Vorschriften: "Der Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort"?


bayern bazi

ich würd das auto erstmal in hammelhausen zulsassen

und nachdem ja nur noch umgemeldet werden muss - ohne neue nummern - ist alles andere ja dann kein pfoblem bis du mal irgendwann nen festen wohnsitz hast  ;D ;D ;D

ist ja egal wo das auto gemeldet ist
hauptsache die strafzettel kommen unter der  angegebenen adresse bei dir an  ;D ;D

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

justice005

Wenn Du einen Wohnsitz in Deutschland hast, und du auch in Deutschland arbeitest, musst du auch Dein Auto dort anmelden. Das bedeutet, dass du auch in Deutschland KFZ-Steuer zahlen musst.

Daher musst du dich und dein Auto in Hammelburg anmelden.

Es gab vor ein paar Jahren mal Diskussionen über die Auto-Anmeldung bei Soldaten, die im grenznahen Ausland stationiert sind, dort eine Wohnung haben und in Deutschland einen Zweitwohnsitz. Nachdem mehrere Soldaten am Wochenende in Deutschland Ärger mit der Polizei und der Steuerbehörde bekamen, gab es dann irgendwann endlich eine Klarstellung des Bundesfinanzministeriums, dass die Soldaten nicht verpflichtet sind, ein Auto in Deutschland anzumelden.

Bei dir ist die Situation aber anders, weil du in Deutschland stationiert bist und du da auch deinen Wohnsitz anmelden musst. Daher muss das Auto in Hammelburg angemeldet werden.


C_kills

Ok, dann komme ich wohl nicht drum herum das Auto an- und mehrmals umzumelden.

F_K

Zitatund mehrmals umzumelden.

Wieso? Dein Wohnsitz bleibt Hammelburg - Kommandierungen hin oder her.

Marc

Im Moment soll es wohl auch an der HSU Hamburg die Tendenz geben, alle zur Anmeldung des Hauptwohnsitzes zu "bewegen".
Wenn ich den Thread richtig gelesen habe, dann trifft auf mich (ledig, Ü25, anerkannter Hausstand, keine UKV zugesagt) ab Versetzung zu, dass ich dort meinen Nebenwohnsitz anmelden kann und dann die eventuelle Zweitwohnsitzsteuer auch zurück erstattet bekomme.
Sollte ich meinen Lebensmittelpunkt doch nach Hamburg verlegen, könnte ich später immer noch den Hauptwohnsitz dort anmelden und meine Wohnung zum Nebenwohnsitz machen - Folgen wären u.a. Auto ummelden, Wahlrecht in Hamburg, Fahrten zur Nebenwohnung steuerlich kaum absetzbar.
Soweit richtig?

Andi

Nein, du hast deinen Erstwohnsitz in Hamburg anzumelden...zum 1000sten mal... ;)
Dein bisheriger Wohnsitz wird Zweitwohnsitz. Wenn dein Wohnort Zweitwohnsitzsteuer kassiert, dann hast du die auch zu zahlen, wer sollte die denn bitte erstatten?
Und wie kann man nach so einem ewig langen Thread nichts verstanden haben?
the rest is silence...

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