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Begonnen von burner20, 01. März 2010, 19:40:12

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Ul-Andre

ich hoffe nur das es auch zählt das die sache vor der bundeswehrzeit verkauft wurde und jetzt erst nach 3 jahren,wo ich seit 1 jahr bei der bundeswehr bin entlastet.
Zudem war ich da noch 17 Jahre!
Könnte die bundeswehr mich trotzdem entlassen?

Ul-Andre

sagen wir ich bin jetzt wegen betrug verurteilt mit 35 TS.

wer entscheidet jetzt alles darüber ob ich entlassen werde oder nicht?

mailman

Ließ den Betrag von Wolverine bitte noch mal richtig.

schlammtreiber

Zitat von: Ul-Andre am 25. März 2010, 13:20:25
wer entscheidet jetzt alles darüber ob ich entlassen werde oder nicht?

Die Heilige Spanische Inquisition.
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wolverine

Was soll ich jetzt ohne Urteil und Kenntnis der Fallakte dazu sagen?! Dass Sie 17 waren, es drei Jahre her ist und vor der Bw-Zeit war spielt für den Prozess überhaupt keine Rolle. Straftaten kommen nie gut im Leben. Mit dem Strafbefehl allein hätte grundsätzlich kein Entlassungsgrund bestanden. Ob Sie wann und wo gelogen haben, kann ich nicht sagen. Und wie das Urteil ausgeht weiss ich auch nicht. Haben Sie denn keinen Strafverteidiger, der Sie berät?
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Ul-Andre

Hallo,

War heute beim Gerichtstermin.Die Klage wird eingestellt da ich gewonnen habe,dh das ich bei der Bundeswehr bleibe oder? ???

Rollo83

Nein sie werden entlassen!!
Mensch natürlich wenn die Klage fallen gelassen wurde ist doch nichts passiert.

AriFuSchr

na denne, jetzt tief durchatmen, und in Zukunft derartigen Streß vermeiden  ;)
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

bullett

Morgen Kameraden
Ich warte auch auf eine Strafe und würde gerne wissen ob ich auch Entlassen werden kann.

Der Fall ist. Ich habe mich nach 4 jahren versetzen lassen (andere TSK) leiden kam ich mit der neuen verwendung und dem auftrag nicht klar und habe gleich ein gesuch gestellt. Der vom chef abgelehnt worden war, da er mich behalten wollte. Jedenfalls hatte sich mein aufgestauter unmut nach einer party entladen. Ich kam betrunken auf meiner Dienststelle (Schiff) und habe mehrmals den befehl (schlafen zu gehen) verweigert (da ich noch eine Rauchen wollte) dadurch hat sich alles hoch geschaukelt und habe dann gewisse Dienstgrade, die dazu gekommen sind, um zu schauen was da los ist, beleidigt und den mittelfinger gezeigt. Mein chef hat das weitergeleitet und ausgesetzt also von ihm kam nix/oder noch nix.

Ich weiß davon so gut wie kaum was und ich habe mir vorher nie was zu schulden kommen lassen.
Ende vom Lied ich kam da weg und wurde versetzt.(obwohl das eigentlich nicht geht) mit einem verfahren. Hab es aber schriftlich

Könnt ihr mir vill sagen was rein Theopraktisch auf mich zukommen kann

DANKE FÜR EURE MÚHE


wolverine

Bei dieser umfangreichen, ausführlichen und vor allem allgemeinverständlichen Sachverhaltsdarstellung? Nein!
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bullett

Brauchen sie mehr infos oder wa das ironie
Falls es Ironie wa was kann auf mich zu kommen

F_K

@ Bullet:

Um den Sachverhalt beurteilen zu können, wären deutlich mehr Fakten notwendig:

- Art des Dienstverhältnis, schon abgeleistete Dienstzeit
- Hat der Wehrdisziplinaranwalt Anklage vor dem Truppendienstgericht erhoben?
- Warum hat Ihr DV dass nicht innerhalb seiner Möglichkeiten (oder des nächsten DV) geregelt?
- Was ist genau vorgefallen? Tätliche Beleidigung? Gehorsamsverweigerung?

(.. und einem Schiff kennt man sich mit Alkoholmißbrauch schon aus - insoweit ist eine Eskalation vermutlich nicht durch ein Fehlverhalten der Vorgesetzten entstanden ....)

bullett

Also bin saz 8 davon 4 gedient und 2 monate in der neuen einheit

Kann ich nicht sagen

Keine ahnung er hatte mit nem rechtsberater gesprochen und es dann abgegeben und ausgesetzt. Mehr weiß ich nicht

Ich wurde vom mdw ins bett geschickt. Ich wollte noch nicht und habe angefangen zu diskutieren. Da hat er den wo geholt und dann nahm es seinem lauf da âußerte ich mein unmut den leuten gegen über mit beleidigungen und mittelfinger. Also gehorsamsverweigerung darauf läuft es wohl.



KlausP

Als Soldat im 5. Dienstjahr können Sie nicht mehr fristlos nach § 55(5) Soldatengesetz entlassen werden, eine "Entfernung aus dem Dienstverhältnis" geht dann nur durch truppendienstgerichtliches Urteil.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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