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Regressansprüche WBV

Begonnen von Daniel191183, 03. Juli 2013, 09:54:07

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F_K

@ AriFuSchr:

.. gut 8000 Euro Schaden "rummst" schon ganz gut - "meine" knapp 2000 Euro (plus vermutlich ähnlicher Schaden beim Unfallgegner) waren auch ansprechend laut.

Ein Video gibt es leider nicht - nur eine Bilddokumentation hinterher.

mailman

Ich "darf" übernächste Woche vor Gericht als Zeuge (obwohl der eine Unfallgegner nicht müde wird zu behaupten ich sei Schuld) und das wegen 400 Euro.

Aber was will man machen

F_K

@ Mailman:

Ggf. halt gegen diese ehrverletzenden Äußerungen klagen - mein Unfallgegner hat seine Behauptungen ja nur in meinem Beisein aufgestellt und nicht mal bei der Polizei wiederholt.

wolverine

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F_K

@ Wolverine:

Mein Verständnis ist, das solche Äußerungen "im Prozeß der Wahrheitsfindung" noch gedeckt sein können - spätestens nach der Wahrheitsfindung durch ein Gericht aber beendet werden müssen.

Aus der Aussage von mailman entnehme ich, dass nichtmal ein Ermittlungsverfahren gegen mailman aufgenommen worden ist, stattdessen aber der Unfallgegner sich einem Verfahren ausgesetzt sieht.

Insoweit scheint zumindest schonmal die StA eine Tatsacheneinschätzung abgegeben zu haben.

(ich bin ja kein Jurist - aber bei "üble Nachrede" muss ja derjenige, der die "üble Behauptung" in den Raum stellt, nachweisen, dass es eine Tatsache ist - er hat also die Beweislast - oder habe ich das falsch verstanden?)

wolverine

Nach abgeschlossenem Zivilprozess hat Mailman wohl einen Unterlassungsanspruch, so der Gegner dann immer noch behauptet, dass er der "Unfalltäter" o. ä. sei. Bis dahin ist es sicher "Wahrnehmung berechtigter Interessen" da ich ja sonst nicht meine Interessen wahrnehmen könnte wenn z. B. die Polizei schlampig ermittelt.
Nur weil ich evtl. unter 1 auf dem Unfallbogen geführt werde, kann ich immer noch behaupten, dass der andere schuld ist.
Weitere Frage ist, ob "Unfallschuldiger" eine Beleidigung im Rechtssinne ist; wahrscheinlich nicht. Wie gesagt: Unterlassungsanspruch nach Abschluss aber Beleidigung/ Verleumdung/ üble Nachrede wohl nicht.
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AriFuSchr

@ F_K

mein rummsen bezog sich auf Daniel und seine Granaten.

Bei Unfällen bin ich mit Äußerungen zurückhaltend. Zum Schaden kommt immer noch immenser Ärger, Gerenne und Blödmänner (frauen?) bei den Versicherungen.

Insofern allen Geschädígten gute Nerven und einsichtige Sachbearbeiter bei der Versicherung. :)
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr


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