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fristlose Entlassung nach 55/5

Begonnen von florianmk1, 07. Juni 2014, 23:19:06

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florianmk1

Der Richter sagte damals, dass man den Wortlaut für oder gegen mich einsetzen kann und er setzt es jetzt mal gegen mich und damit war die Diskussion beendet

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florianmk1

Das Urteil hat von uns keiner verstanden und der Staatsanwalt forderte 3000 euro Geldstrafe.  Der war richtig enttäuscht,  als der Richter 900 veranschlagt hat

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Cally

Vor allem die angeführte Rechtsgrundlage für die Verurteilung ist eigentlich mehr zum Lachen, als zum Nachdenken ("Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen")

Dazu zählst also laut Meinung der Strafkammer und des Staatsanwalt ein Bild von Hitler, mit einem ausgedachten Zitat, dass an die Werbung einer Kreditkarten Firma angelehnt ist? Also wie mein Vorposter bereits schrieb, nur unter dem Punkt, dass das alles wirklich SO passiert ist.

Kennt jemand die Obersalzberg Parodie von Switch? Können die sich auch direkt auf eine Anzeige einstellen?

florianmk1

Aber bei ihm hatte das glaube ich persönliche Gründe

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florianmk1

Nein, das ist künstlerische Freiheit

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florianmk1

Die verdienen damit ihr geld, wovon der staat auch was hat und dann ists ok...

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miT

Schätzelein, leg dich erstmal schlafen, morgen gönnst du dir 2-3 kühle Bier, am Montag schläfst du dich aus. Und am Dienstag gehst du gegen dieses Urteil vor, denn ich wiederhole, WENN ES SIXH SO!!! zugetragen hat, konmt damit niemand in der welt durch. Niemand! 
Kameradschaftliche Grüße!

florianmk1

Ich hoffe auf das Gute im Menschen und auf wiedereinstellung. Wovon ich aber die nächsten 3 monate leben und meine Rechnungen bezahlen soll, weis ich auch noch nicht

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Verteidiger

Irgendwie versteh ich diesen Fall nicht. Selbst wenn Sie ein Hitler Bild teilen macht man sich doch nicht strafbar. Oder darf man jetzt keine Bilder von hohen Nazis veröffentlichen wegen Verwendung Verfassungsfeindlicher Symblole? Wenn ja ist das komplett lächerlich. Wenn man wegen Verwenden von Witzen, auch solchen die deutlich härter sind als dieser, rausgeschmissen wird, dann würde die Bundeswehr doch recht schnell auf 10000 Mann/Frau zussammen schrumpfen. Vorallem wenn ich an diese Welle von "Schwarzer Humor Seiten" vor knapp 2 Jahren denke, war dieser Witz nichts. Ich wüßte mal gerne was in ihrer TE vorgegangen ist, denn in einer "normalen" kontroliert eine StFw nicht die Facebookseiten seiner Leute und guckt wem er was anhängen kann. Da muss es bei Ihnen ja mega geknallt haben.  :-\
Auch versteh ich nicht wie das Landgericht dem Amtsgericht auch noch in der Urteilsverkündung folgen kann. Auch verstehe ich nicht wie man mit 17 Jahren nach Erwachsenstrafrecht verurteilt werden kann.
Am Ende stellt sich bei mir die Frage, ob wir wieder soweit sind Witze zu verbieten

justice005

Zumindest strafrechtlich wird die Sache etwas klarer. Der Fragesteller wurde vermutlich zu einer Geldauflage im Sinne des § 15 JGG verurteilt. Das ist aber etwas völlig anderes als eine Geldstrafe im Erwachsenenstrafrecht.

Offen bleibt, was die Begründung für die fristlose Entlassung ist. Wie schon gesagt, wenn man kein Soldat ist, kann man auch kein Dienstvergehen begehen.

Vermutlich geht es darum, dass das Bild vom Fragesteller auch noch dann verwendet wurde, als er schon Soldat war. Ich könnte mir vorstellen, dass hier ggf. eine Dauertat vorliegt. Offensichtlich war der Beitrag des Fragestellers bei Facebook ja dauerhaft bei Facebook zu lesen. Solange also das Posting bei Facebook online war, liegt also auch das Fehlverhalten vor. Vielleicht ist das die Begründung, wieso man auch eine Verletzung der Dienstpflichten gesehen hat.


Flexscan

Zitat von: Verteidiger am 08. Juni 2014, 07:45:57
Oder darf man jetzt keine Bilder von hohen Nazis veröffentlichen wegen Verwendung Verfassungsfeindlicher Symblole?

Genau das ist der springende Punkt.
Hitler-Bilder etc zählen als Kennzeichen verfassungsfeindlicher Symbole. Und diese sind nunmal verboten.
MkG Flex
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justice005

ZitatHitler-Bilder etc zählen als Kennzeichen verfassungsfeindlicher Symbole.

Ja, ich habe eben auch nochmal nachgeschlagen. Ein Kopfbild von Hitler gilt dann als Kennzeichen der NSDAP (und damit als verfassunsgfeindlich), wenn es sich um ein (Partei-)amtliches Portraitbild handelt. Andere Bilder von Hitler fallen aber nicht darunter.

Ich vermute, strafrechtlich ist hier seitens des Amtsgerichts alles richtig gemacht worden. Das mag zwar vielleicht dem ein oder anderen nicht gefallen, aber die Rechtslage ist nunmal so.


Flexscan

Mein Mitleid hält sich bei solchen Deppen wirklich in Grenzen.
Selbst als 17jähriger sollte man sein Handeln einschätzen können.
Meiner Meinung nach hätte es mangels charakterlicher Eignung erst gar nicht zu einer Ernennung als SAZ kommen dürfen.
MkG Flex
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OSG Oschi

Also "mangels Charakterlicher Eignung"  finde ich wegen sowas etwas hart. 

Er hat das Bild ja nicht selbst gepostet wenn ich es richtig verstanden habe, sondern nur kopiert.

Mal ganz abgesehen von der  Rechtslage, aber alle Welt  macht im Netz auf Seiten wie 9gag Witze über Hitler, die NS Zeit,  Rassismus in allgemeinen,  etc etc.  Alle Welt hat genug Humor um zu erkennen das  es nur Humor ist und lacht...  Außer wir Deutschen, die sich selber daran hindern, selbst nach so langer Zeit, zu akzeptieren das  man auch anders mit diesem Thema umgehen kann. Und das keiner,  der mal einen Witz über diese Zeit komisch findet, automatisch dieser Ideologie angehört oder die Verbrechen gut heißt. 

Paule79

Dazu hätte man aber die mangelnde Eignung feststellen müssen. Offensichtlich ist das nicht geschehen.

Da die Bundeswehr keine Fehler macht ist er wohl doch geeignet gewesen....  ::)

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