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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

fristlose Entlassung nach 55/5

Begonnen von florianmk1, 07. Juni 2014, 23:19:06

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StOPfr

Zitat von: elec am 08. Juni 2014, 13:19:19
Was mich grad nachdenklich macht, ist die Vermutung, dass ihr alle zuhause im dunklen Zimmer vom PC hockt während ich in der Sonne brutzel und gemütlich vom Handy schreibe. ;) sry fürs OT

Danke für die Erinnerung. In diesem Thread ist ja ohnehin alles klar:

Zitat von: Flexscan am 08. Juni 2014, 12:20:11
sehe ich auch so.
Dauertatbestand.

Ich bin dann mal weg  :D!
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mailman

Vermutlich wurde das Bild "geteilt" und dann "kommentiert".

Dann erscheint das Bild dauerhaft in der eigenen Chronik (Timeline) mit dem Bild und dem Kommentar. Somit kann  man es beim runterscrollen jederzeit sehen.

Hätte man es nur geliked oder kommentiert, hätten es nur die Freunde rechts über der Chatleiste gesehen für eine gewisse Zeit.

InstUffzSEAKlima

Zitat von: elec am 08. Juni 2014, 12:23:05
Umkehrschluss: Wenns zur Bw geht Facebook Profil löschen? Denn es reicht ja schon aus wenn mein Name von einem anderen auf so einem Bild "markiert wird" damit es, ohne mein zu tun für immer auf meinem (!) Profil landet.

Tapatalk on NEXU5

Das wird nur nichts nützen: FB löscht die Daten nicht physisch, sondern zeigt sie dir und anderen Benutzern nur nicht mehr. Für ermittelnde Behörden usw. sind diese aber weiterhin noch zugänglich. Angeblich (?) soll dies auch einer der Hauptgründe der nach Löschung weiter stattfindenden Datenvorhaltung sein.

Ich war/bin und werde deshalb auch kein FB-Nutzer, weil mir die alleinige Kontrolle über meine Daten an dieser Stelle fehlt.

InstUffzSEAKlima

Zitat von: ulli76 am 08. Juni 2014, 13:11:00
Außerdem sollte man regelmäßig seine Privatsphäreeinstellungen anpassen. (...)

Das wäre der falsche Annsatz, denn es suggeriert dem Täter, dass er machen und lassen (Posten, Kommentieren, ...) kann, was er will, wenn er dafür sorgen kann, dass es nur ein bestimmter Personenkreis sehen kann. Wer sowas mitbekommt, hat dennoch ggf. mittels Screenshoots für eine Meldung relevanter Tatbestände zu sorgen.

mailman

Selbst wenn man es nur so postet das es die "angeblichen" Freunde sehen können, kann das nach hinten losgehen.

Bei meinem alten AG hat eine Frau in der Nachtschicht ein paar Fotos gemacht, hochgeladen kommentiert "Hier arbeite ich".
Ging glücklich um 6 Uhr nach Hause, um 10 Uhr hatte sie die fristlose Kündigung.

ulli76

So meinte ich das natürlich nicht, dass man irgendwelche verbotenen Dinge postet und meint, dass man mit der entsprechenden Privatsphäreeinstellung sicher ist.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

.. ich finde es mal wieder interessant, dass es hier trotz erfolgter nicht unerheblicher Geldauflage / Strafe vor einem Gericht und einem offensichtlich abgeschlossenen Entlassungsverfahren (was ja seine Zeit dauert), trotz Beratung durch einen rechtsanwalt immer noch nicht zur Erkenntnis des eigenen Fehlverhaltens gereicht hat.

Gleiches gilt für einige der User in dem Thread hier - Straftatbestand ist FESTGESTELLT - dass dies eine Straftat ist, scheinen einige hier auch nicht verstanden zu haben.

florianmk1

Also ich habe in der Kündigung nachgelesen und es wird nach 55/5 entlassen aufgrund von 23/1, 8sg,17abs2s. 2sg

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk


justice005

 
Zitat55/5 entlassen aufgrund von 23/1, 8sg,17abs2s. 2sg

Nun gut.

§ 55 Abs. 5 Soldatengesetz:  Innerhalb der erste vier Dienstjahre kann man fristlos entlassen werden, wenn man seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt und ein Verbleiben im Dienst eine ernstliche Gefahr für das Ansehen der Bundeswehr oder die militärische Ordnung wäre.

§ 23 Abs. 1 Soldatengesetz: Schuldhafte Verletzung der Dienstpflichten ist ein Dienstvergehen

§ 8 Soldatengesetz: Du hast gegen die Pflicht verstoßen, sich für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzusetzen.

§ 17 Abs. 2 Satz 2: Du hast gegen die allgemeine außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht verstoßen.

Diese ganzen Pflichten kann man aber logischereise nur verletzen, wenn man Soldat ist. Ich gehe daher davon aus, dass du diese Pflichten auch noch während (!) deiner Zeit als Soldat verletzt hast. Zum Thema Dauerdelikt wurde ja oben schon einiges gesagt.


itschie

die Richter haben es jetzt so ausgelegt... entsprechend Greift das System wie geschrieben wurde!

Sie hatten einfach Pech! Ich denke ein normaler Vorgesetzter hätte gesagt, siehe mal zu das du das von deinen Profil verschwinden läßt weil man es falsch verstehen kann, Ihrer hat es halt Angezeigt!

Beschwerde können Sie versuchen, aber ich denke es wird Ihnen nix mehr helfen, des weiteren würde ich schnellst möglich das vom Profil entfernen!

justice005

Zitatdie Richter haben es jetzt so ausgelegt...

Naja, bei der Entlassung war noch kein Richter involviert. Die Entlassung verfügt entweder der Leiter der personalbearbeitenden Dienststelle oder der Divisionskommandeur. Im Falle einer Beschwerde entscheidet dann der Befehlshaber des entsprechenden Führungskommandos und wenn einem das dann immernoch nicht passt, dann entscheidet ein Richter am Verwaltungsgericht.

Ich sehe aber auch wenig Chancen. Bei Verstößen gegen § 8 SG (einsetzen für die freiheitlich demokratische Grundordnung) versteht man üblicherweise keinerlei Spaß.


F_K

ZitatSie hatten einfach Pech!

Dieser TE hat eine STRAFTAT verwirklicht und wurde deswegen (rechtskräftig) verurteilt.

Dies als "Pech" zu bezeichnen ist schon ein starkes Stück.

Hptm. d. R.

Richter müssen einen möglichen Tatbestand immer im Zweifel immer für den Angeklagten auslegen. Das heißt ein Richter war überzeugt vom vorliegen einer Straftat. Das hat nichts mit Pech oder Auslegung zu tun.

wolverine

So apodiktisch würde ich das nicht sehen: "In dubio" hebelt der Richter mit dem schlichten Satz "zur vollen Überzeugung des Gerichts" aus; that´s it. Und das hier beschriebene Verhalten (und nur dazu äußere ich mich!) ist sicher grenzwertig und kann wirklich auch anders bewertet werden: ich hätte nicht auf Anhieb gewusst, dass ich mit einem Kommentar auf Facebook gleich speichere und verbreite (im Rechtssinn). Und ein simples Bild von Adolf Hitler hätte ich auch nicht als "Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation" gesehen. Beide Auffassungen sind vertretbar, gar keine Frage. Aber man kann beides auch mit guten Gründen anders sehen.
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F_K

Ja, Wölfe, so ist es.

Allerdings wird der Dienstherr einfach auf das rechtskräftige Urteil schauen - und da gibt es dann wenig Handlungsspielraum - in Streitkräften, wo rein vorsorglich sxhonmal ein Spruch verboten wird, nur weil er den Anschein hat von einem Nazispruch abzustammen ...

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