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8-Punkte-Plan zur Attraktivität als Arbeitgeber von v.d.Leyen

Begonnen von elec, 30. Mai 2014, 09:29:40

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elec

Die Sache mit der Teilzeit:

http://www.sueddeutsche.de/politik/teilzeit-bei-der-bundeswehr-von-der-leyen-will-mehr-soldaten-als-stellen-1.2031695

ulli76

Ich finde, dass ein Teil der Punkte schlicht und ergreifend weltfremd sind bzw. von einem Unverständnis bezüglich militärischer Besonderheiten zeugen.

Karriere in Teilzeit ist z.B. etwas, das in der Regel nicht funktioniert. Führungsverantwortung mit allem was dazu gehört ist z.B. nicht teilbar. Bestimmte Funktionen gehen nun mal nicht in Teilzeit- Spieß, DV etc. ist in Teilzeit schlicht und ergreifend nicht möglich. Ich so ein Drama live miterlebt. Und damit limitieren sich schon Karrieremöglichkeiten für Soldaten die sich für Familie und Teilzeit entscheiden.

Das gleiche mit den weniger Versetzungen: Soldaten werden ja nicht aus Lust und Laune quer durch die Republik versetzt. Das passiert entweder wenn ein Dienstposten wegfällt oder wenn der Soldat auf einen förderungswürdigen Dienstposten will/soll. Letztere gibt es nicht unendlich und schon gleich gar nicht jederzeit und überall.
Oder sollen wir in Zukunft in einem Btl 5 Kommandeure haben nur damit die entsprechenden Offiziere nicht vom Standort weg müssen aber trotzdem gefördert werden. Oder kann man als KpChef Oberst werden? Fragen über Fragen.

Sollen Soldaten, die sich nach Dienst engagieren (können), auf jedem Übungplatzaufenthalt dabei sind, jeden Einsatz der Einheit mitnehmen, aufgrund fehlenden familiären Verpflichtungen an Lehrgängen quer über die Republik verteilt teilnehmen können, eine große Verwendungsbreite haben gegenüber jemandem benachteiligen, der seit Anbeginn seiner Karriere seinen Standort nicht verlassen hat, keine Zusatzqualifikationen hat, familiär gebunden ist und für den man noch externes Personal besorgen muss, weil er nachmittags um 15:00 stillen muss, der Schießtag aber bis 16:30 geht?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

ZitatDas gleiche mit den weniger Versetzungen: Soldaten werden ja nicht aus Lust und Laune quer durch die Republik versetzt. Das passiert entweder wenn ein Dienstposten wegfällt oder wenn der Soldat auf einen förderungswürdigen Dienstposten will/soll. Letztere gibt es nicht unendlich und schon gleich gar nicht jederzeit und überall.
Nicht unbedingt. Es gibt ja eine ganze Anzahl an Versetzungen um Verwendungsbreite zu erlangen. Hier geben die OrgBereiche Vorgaben, dass man z.B. für Verwendungen oberhalb der allg. Laufbahnperspektive auch außerhalb des eigenen OrgBereiches eingesetzt werden soll, oder eine Verwendung auf Ebene HöhKdoBeh.
Das "eindampfen" dieser Bedarfsträgervorgaben von "nice to have" auf "need to have" schafft schon eine ganze Reihe von Versetzungen ab.
Der nächste Punkt ist eine stringente(re) Trennung von Spezialist und Generalist. Einigt man sich darauf, dass der Spezialist (bis Ebene A15) auch als solcher gesehen wird, entfallen Versetzungen aufgrund Verwendungsbreite. Das i.V.m. längeren Stehzeiten wird das Versetzungskarussell langsamer drehen lassen.
Auch das vorgegebene Prinzip "Perspektive bestimmt Planung" wird doch schon lang nicht mehr verfolgt, sondern man geht nach "Planung schafft Perspektive". In der Perspektivbestimmung wird doch oftmals argumentiert, x ist besser als y für eine bestimmten Verwendung geeignet, weil er schon dies und das gemacht hat.  Also fordert man vor der Perspektive immer die Planung und versucht seine Schäfchen möglichst breit und differenziert zu verwenden, um ihnen einen Vorteil in den PKs zu verschaffen. Die Abkehr von der derzeitigen Praxis und Rückkehr zu den Vorgaben würde auch hier weniger Versetzungen bedingen. Und dann noch dazu, dass Soldaten bei Erreichen der eigenen Laufbahnperspektive auch bis zum DZE auf DP bleiben können, entlastet m.E. ungemein.
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Ralf

Mit mehr Lohn und geregelter Arbeitszeit wollte Verteidigungsministerin von der Leyen ihre Truppe für Rekruten attraktiver machen. Ausgerechnet Parteifreund Wolfgang Schäuble macht ihr nach SPIEGEL-Informationen nun einen Strich durch die Rechnung.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-schaeuble-stoppt-von-der-leyens-vorzeige-projekt-a-997913.html
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miguhamburg1

Lieber Ralf, es wäre schön, wenn sich Ihre Gedanken in die Köpfe der Insp einbrennen könnte. So könnten tatsächlich locker 40  bis 50 Prozent der Versetzungen eingespart werden.

Trennung: Liebe Ulli, es gibt bereits in der Truppe mehrere Teilzeit-Kompaniechefs (m/w). Auch dort brechen nicht alle Dämme oder es herrschen auch nicht Sodom und Gomorrha in diesen Einheiten. Ihr Einwurf, so richtig er sicher an mancher Stelle ist. Der Gedankenfehler ist doch in einigen Fällen (z.B. KpChef), dass die Vertreterregelung entweder nicht eindeutig befohlen ist oder aus anderen gründen nicht greift.

Tommie

Zitat von: miguhamburg1 am 22. Oktober 2014, 10:44:27... oder es herrschen auch nicht Sodom und Gomorrha in diesen Einheiten.

In der Praxis ist es wohl mehr "Soda und Gonnorhoe" ;D ! Aber das ist eine Momentaufnahme und von der Führung unabhängig ... ;) !

F_K

Zitatmehrere Teilzeit-Kompaniechefs (m/w).

Nur mal als Frage zur Umsetzung in der Praxis:

- Der Teilzeit DV geht dann NICHT auf Übung / Einsatz? (weil ja deutlich mehr als Teilzeitstunden?)
- Wird da die Disziplinargewalt stündlich geregelt?
- "Sieht" der DV "seine" Soldaten dann noch genug, um beurteilen zu  können (ist ja so schon oft ein Problem)?
- Wie funktionieren Lehrgänge / Weiterbildungen für die Kameraden in Teilzeit? Gibt es die auch in Teilzeit?

justice005

Zitat- Wird da die Disziplinargewalt stündlich geregelt?

Ein sehr guter Einwand, der mich auch schon beschäftigt hat. Meines Erachtens müsste hierzu die WDO geändert werden, denn nach den jetzigen Grundsätzen ist vieles nicht bedacht.

Die Disziplinarbefugnis geht AUSSCHLIESSLICH in 3 Fällen auf den Vertreter über, nämlich:
1. Urlaub/DZA
2. Krankheit
3. Kommandierung

Ansonsten hat der Chef rund um die Uhr Disziplinarbefugnis, also auch dann, wenn er Feierabend hat und zu Hause ist. Dieses Prinzip geht davon aus, dass der Chef während des normalen Dienstes anwesend ist. Die Fälle, in denen er außer Dienst tätig werden muss (z.B. weil er ausnahmsweise früher Schluss macht oder die Kompanie länger Dienst macht als er selbst) sind daher extrem seltene Ausnahmen, die keinesfalls zur Regel werden können. 

Eine Kompaniechef, der halbtags arbeitet, ist die Hälfte der Zeit nicht da und kann den übrigen Tag lang die Disziplinarbefugnis gerade NICHT auf den Stellvertreter übertragen. Das ist auch richtig so, denn ansonsten hätte der Soldat ja faktisch zwei Kompaniechefs (einen für vormittags und einen für nachmittags). Das wiederum kann ersichtlich nicht sein.


wolverine

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miguhamburg1

Bitte, liebe Kameradinnen und Kameraden, wir sollten doch mal die Kirche im Dorfe lassen und uns schlicht fragen, was Wolverine eben angemerkt hat. Gerne präzisiere ich dies weiter:

In welchen disziplinarischen Fällen ist ein sofortiges Eingreifen des DV sofort erforderlich? Wie oft kommt dies tatsächlich vor? Und in wieviel Prozent der Fälle kommt dies vor, dass der DV aus welchen Gründen auch immer nicht sofort greifbar ist - und mithin nicht handeln kann?

Wenn wir dieses Thema ernst behandeln wollen, dann sollten wir feststellen, dass die wenigen Fälle, in denen ein DV sofort eingreifen muss, entweder durchaus nicht so zeitkritisch sind und infolge dessen während der Teilzeit-Anwesenheit von ihm/ihr bearbeitet werden können. Oder im Normalfall auch nicht sofort bearbeitet werden können, weil er nicht vor Ort ist, wo der Vorfall passierte.

Im Übrigen sllen wir doch nun nicht s tun, als wäre der Chef/die Chefin in der Freizeit nicht mittels Mobiltelefon erreichbar.

schlammtreiber

Zitat von: miguhamburg1 am 22. Oktober 2014, 13:59:00
Im Übrigen sllen wir doch nun nicht s tun, als wäre der Chef/die Chefin in der Freizeit nicht mittels Mobiltelefon erreichbar.

Laut der Bundeswehr-Imagekampagne ist Chefin aber dann gerade beim Shoppen... Schuhe. Und schon mal versucht, eine Frau beim Schuhe Einkaufen zu stören, wenn auch nur telefonisch? Baaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaad idea!
Semper Communis
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justice005

ZitatBlöde Frage: Wofür muss ganztägig eine Disziplinargewalt "vor Ort" sein?

Durchsuchungen, Beschlagnahme, Entscheidungen über die Festnahme, unverzügliche erste Maßnahmen nach einem Dienstvergehen, besondere Vorkommnisse welche unverzügliche erste Ermittlungen bedürfen... die Liste ist lang.
Jedenfalls halte ich es für ausgesprochen schwierig, wenn der Chef regelmäßig die Hälfte der Zeit nicht da ist.

ZitatIn welchen disziplinarischen Fällen ist ein sofortiges Eingreifen des DV sofort erforderlich?

siehe oben

ZitatWie oft kommt dies tatsächlich vor?

Lieber miguhamburg, im BMVg und in den Stäben, in denen solche schlauen Ideen entwickelt werden, kommt das vermutlich gar nicht vor und dies erklärt auch Ihre Ansicht.

In den Kompanien hingegen, wo viele junge ungestüme Soldaten unterwegs sind, kommt das regelmäßig vor. Zumindest regelmäßig genug, als dass es m.E. eine entsprechende gesetzliche Regelung notwendig macht.

Ich sage ja nicht, dass ein DV keine Teilzeit machen kann. Ich sage nur, dass die WDO angepasst werden muss. Zum Beispiel könnte der § 32 II WDO erweitert werden, z.B. dahingehend, dass der höchste anwesende Offizier vorläufige Maßnahmen nach der WDO ergreifen darf oder so. Keine Ahnung, man muss halt mal überlegen... Nach dem jetzigen Prinzip sehe ich jedenfalls erhebliche rechtliche Schwierigkeiten.


justice005

Nachtrag:

Ich bin mal gespannt, was das BMVg sagt, wenn ein BV etc. nicht sofort abgesetzt wird und mit den Ermittlungen nicht sofort begonnen wird, weil die Chefin grade Schuhe kauft (um auf Schlammies überspitzte Darstellung einzugehen) oder die Kinder wickelt oder ähnliches zu Hause macht.

Wenn so etwas nachts passiert, ist es ok, aber im Tagesdienst sieht das anders aus.




wolverine

#104
Der DVorgesetzte kann Ermittlungen übertragen und Vernehmungen durch jeden Offizier vornehmen lassen; festnehmen darf der mil. Ordnungsdienst und die Wache. Ich bestreite ja nicht, dass es "angenehm" und sinnvoll ist wenn der DVorgesetzte vor Ort ist. Ich gehe sogar so weit, dass es meinem soldatischen Selbstverständnis widerspricht, den "Job" halbtags zu erledigen. Aber eine zwingende (gesetzliche)Notwendigkeit sehe ich nicht wirklich.
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