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Vorstrafe (getilgt) nicht angegeben

Begonnen von Thomas1223, 25. November 2014, 20:53:33

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Thomas1223

Hallo,
Mich beschäftigt mometan etwas sehr, ich bin am 1.7 als wiedereinsteller zur Bundeswehr in der Mannschaftslaufbahn gegangen.
Ich wurde im Jahre 2006 mal mit einem Strafbefehl belegt wegen Betruges zu 100 Tagessätzen meine damalige Ex Freundin hat sachen bei ebay mit meinem Account verkauft ich konnte das damals nicht mehr abwenden und sie hat alles abgestritten. Beim ausfüllen fragte ich einen Rechtsanwalt ob ich dieses Delikt angeben muss dieser sagte nein da es schon getilgt wurde.und ich es nach Paragraph 53 Abs 1 nicht angegeben muss wenn ich nicht ausdrücklich über Paragraph 53 Absatz 2 belehrt wurde. Es steht in keinem Privaten Führungszeugnis und auch in keinem Behördenführungszeugniss. Aufgrund eines Führerschein Entzuges hat der Rechtsberater alle Straf/Ermittlungsakten strafbefehle bei der zuständigen Staatsanwaltschaft angefordert und eingesehen. Dieser hätte dann doch auch von meinem Strafbefehl mit den 100 Tagessätzen erfahren das ich es nicht angegeben habe oder irre ich mich ? Mich plagt trotzdem jetzt mein Gewissen und ich würde es trotzdem gerne jetzt nachträglich noch offenbaren. Auch wenn mir dahingehend Konsequenzen drohen können/könnten die nehme ich in kauf. Könnt ihr mir sagen was ich zu erwarten habe ?? Und noch wichtiger an wem ich mich dahingehend wenden kann ?

Pofi

Was ist das den für eine bescheuerte Frage??? Wenn Sie es unbedingt angeben wollen, fragen Sie doch Ihren Karriereberater, an wen Sie sich wenden müssen... Oder wollen Sie sich hier irgendeinen Freibrief holen??? Sollen jetzt alle sagen, dass ihr (eventueller) Einstellungsbetrug schon in Ordnung geht???


Rufen Sie Ihren Karriereberater an und gut ist...

Thomas1223

Ich wollte keinen Freibrief für irgendwas...
Aber warum Karriereberater ?? Ich bin ja schon seit Juli wieder im aktiven Dienst ? Sollte ich nicht eher dem KP Chef das mitteilen ?

KlausP

der Karriereberater hat damit nichts mehr zu tun, weil:

ZitatMich beschäftigt mometan etwas sehr, ich bin am 1.7 als wiedereinsteller zur Bundeswehr in der Mannschaftslaufbahn gegangen.

;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Thomas1223

Was würden Sie mir raten zu tun KlausP ??
Ich will nicht einfach kündigen und mich so aus der Verantwortung zu stehlen..

KlausP

Reden Sie mit Ihrem Disziplinarvorgesetzten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Thomas1223

Okay das werde ich tun. Können Sie evtl einschätzen
was dabei rum kommt ?

KlausP

Nein, kann ich nicht. Und Ihr Chef sicher auch nicht, der wird wohl dann Verbindung mit dem zuständigen Rechtsberater aufnehmen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Thomas1223

Im schlimmsten Fall wohl Entlassung.. und evtl eine Strafanzeige

wolverine

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Pofi

Zitat von: KlausP am 25. November 2014, 21:13:59
der Karriereberater hat damit nichts mehr zu tun, weil:
ZitatMich beschäftigt mometan etwas sehr, ich bin am 1.7 als wiedereinsteller zur Bundeswehr in der Mannschaftslaufbahn gegangen.
;)
Hatte ich überlesen, ändert aber nichts an der Sinnhaftigkeit der Frage  :)

Ralf

#11
Als Wiedereinsteller hat man i.d.R. keine 6 Monate Widerrufsrecht (wenn alles richtig gemacht wurde). Ob dann ueberhaupt eine Kuendigung in Frage kaeme?
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BulleMölders

Wie immer in solchen Situationen sind Antworten auf die Frage "Was kommt auf mich zu?" reine Spekulation und Kaffeesatzleserei.
Denn die Entscheidung liegt einzig und allein bei der Personal bearbeitenden Stelle nach Empfehlung eines Rechtsberaters.
Der den Fall dann individuell Prüft. Deshalb bringen den TE auch Erfahrungen in ähnlich gelagerten Fällen nicht weiter, denn ähnlich ist nicht gleich.

Thomas1223

Im Bewerbungsbogen steht zwar das man getilgte oder Tilgungsreife Vorstrafen nicht mehr angeben muss,
Weiß aber nicht inwieweit das auf mich zutrifft.  Denn im Privaten und im Behördenführungszeugniss steht es ja schon längst nicht mehr, aber im BZRG glaub ich noch weiß das aber auch nicht genau. Ich hab mir letzte Woche mal eine Einsichtnahme angefordert die ich bei Gericht einsehen kann.

miguhamburg1

Wenn ich es richtig verstehe, liegt dieser Strafbefehl acht Jahre zurück. Wenn das alles so stimmt, sprechen Sie vertrauensvoll mit Ihrem Disziplinarvorgesetzten und teilen ihm Ihre Gewissensnot mit.