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Vorstrafe (getilgt) nicht angegeben

Begonnen von Thomas1223, 25. November 2014, 20:53:33

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Thomas1223

Das ganze ist auch ein Missverständniss,
Absichtlich bzw vorsätzlich hab ich das sicher nicht gemacht.

Pofi

Das kann hier auch keiner beurteilen...

Thomas1223

Ich weiß, nur belastet mich die ganze Sache von Tag zu Tag mehr. Ich kann seit Tagen weder schlafen noch essen

Jens79

 

Thomas1223

Das weiß ich auch selber  ;)
Ich will nur das das bis Weihnachten alles vorbei ist ; (

Pofi

Ob das so sein wird kann dir hier auch keiner sagen... ::)

Thomas1223

Könnte es aber jetzt auch sein, das der DV mich zb mit Disziplinarmaßnahmen belegt zb Arrest oder so bis er was vom Rechtsberater hört ?

Tommie

Zitat von: Tommie am 07. Dezember 2014, 14:14:40Ich weiß ja nicht, warum Sie von uns hier die ganze Zeit eine Art "Kaffeesatz-Leserei" verlangen! Warum warten Sie nicht einfach ab, bis der Rechtsberater sich entschieden hat? Letztendlich wird Ihnen sowieso nichts anderes übrig bleiben! Fakt ist, dass aus dem Forum hier niemand "schuld" ist an der Situation, die durchaus auch als Missverständnis verstanden werden kann. Somit sollten wir hier auch alle Spekulationen sein lassen ...

Welchen teil davon haben Sie denn nicht verstanden ;) ? Es könnte alles sein von "Uschi knutscht Sie nieder!" bis hin zu "Sie bekommen die Bastonade und werden anschließend den Krokodilen vorgeworfen!" Warten Sie doch einfach mal ab!

F_K

Nein, der DV wird auf die Einschätzung des RB warten.

Thomas1223

In welchen Fällen bekommt man diesen Arrest eigentlich ?

F_K


KlausP

Wie lange sind Sie jetzt Soldat? Eigentlich sollten Sie schon mal was von der Wehrdisziplinarordnung gehört haben und auch davon, dass es darin keinen "Strafenkatalog" gibt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Thomas1223

Die WDO ist mir sehr wohl bekannt. Nur steht da ja kein Beispiel wie man Arrest bekommt  ;)

KlausP

Zitat von: Thomas1223 am 07. Dezember 2014, 18:49:47
Die WDO ist mir sehr wohl bekannt. Nur steht da ja kein Beispiel wie man Arrest bekommt  ;)

Was sagt uns das? Richtig, sowas gibt es ja auch nicht. Jede Disziplinarmaßnahme liegt im Ermessen des verhängenden Diziplinarvorgesetzten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Thomas1223

Also das ich das jetzt richtig verstehe,
wenn man jetzt zb 2 Tage eigenmächtig Abwesend ist, kann der DV zb wählen zwischen Verweis, Disziplinarbuße und Arrest grob gesagt ?