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Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??

Begonnen von Goldi82, 05. November 2013, 19:11:54

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Sciento

Vielleicht will ich es nicht verstehen oder hab es falsch formuliert! Was ist da jetzt anders? Ich bewerbe mich 2013 zum BS und OffzMilFD. Ich werde 2013 als OffzMilFD zugelassen aber meine BS-Bewerbung wird wegen Aussetzung des BS-Verfahrens in das ja 2014 verschoben und da bin ich dann auf einmal nicht mehr berechtigt? Es kann ja nicht sein, dass nur weil die Auswahlkonferenzen verschoben wurden man dadurch komplett aus der Betrachtung fällt. Das ergibt für mich keinen Sinn.

ZitatAnders ist es, wenn mal als Feldwebel den Antrag stellte und gleichzeitig im Auswahlverfahren MilFD zugelassen wurde. Dann wurde man auch noch als OA zum BS ernannt, weil man ja zum Antragszeitpunkt die Voraussetzungen erfüllte.

Ralf

Dann das kann man, nennt sich Stichtagsregelung. Sowas gibt es immer und ueberall.
Der Dienstherr ist nicht verpflichtet jedes Jahr eine Auswahlkonfenrenz zu machen, von daher war scho mal kein Anspruch fuer eine 2013er Konferenz gegeben. Kulanter weise hat man die 2013er Antraege nicht alle negativ beschieden, sondern sie fuer die 2014er Konferenz gelten lassen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu gab es nicht!

Ausserdem verstehe ich das eh nicht, was das soll. Du/er/sie wirst/wird eh BS. Und die Ausbildung zu bestehen ist der Auftrag, den der OA hat. Das Argument, wenns man nicht schafft waere man ja benachteiligt, zieht nicht. Dann hat man es selbst vergeigt und es hat einen auch niemand gezwungen, einen MilFD Antrag zu stellen.
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