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Versicherung zum Dienstantritt

Begonnen von derkopp, 11. Juli 2015, 17:54:13

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stinkbuck2000


dunstig

Zitat von: stinkbuck2000 am 19. Juli 2015, 23:17:13
Zitat von: Lidius am 18. Juli 2015, 22:43:54
Ein SaZ 12 bekommt heute fünf Jahre lang Übergangsgebührnisse.
3 Jahre

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=52585.0

Der Tabelle nach hat ein SaZ 12 nach dem neuen Recht 60 Monate Anspruch auf Förderung nach der Dienstzeit.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

stinkbuck2000

Bedeutet das für mich als SAZ mit DZE 31.04.2014 dass ich in diese Regelung falle und sich meine Übergangsgebührnisse von bisher 36 Monate auf die 60 Monate erhöhen?

dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

stinkbuck2000

Ja habe ich und auch die verlinken Dokumente und da sich meine Frage dadurch nicht eindeutig geklärt hat, habe ich Dir gestellt.

dunstig

Das neue Recht findet Anwendung, wenn Sie nach dem 25. Juli 2012 eingestellt wurden oder:
Zitat(...) wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- das Dienstverhältnis wird nach dem Inkrafttreten des BwAttraktStG nach § 40 Absatz 2 des Soldatengesetzes (SG) verlängert (Weiterverpflichtung), oder
- die SaZ beantragen die Anwendung des neuen Rechts, ihre Wehrdienstzeit ist mindestens auf sechs Jahre festgesetzt und es besteht ein dienstliches Interesse an der Weiterverwendung (Wandeloption).

Da bei Ihnen wohl beides nicht zutrifft, findet das neue Recht bei Ihnen keine Anwendung.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

stinkbuck2000

Vielen Dank. Woraus erklärt sich dann aber die Ankündigung meiner WBV, dass meine ÜG von 60 auf 75% erhöht werden und eine Nachzahlung ansteht? Doch neues Recht?

dunstig

Ich kenne mich nicht ausreichend aus mit dem Thema, da mein DZE erst in 7 Jahren bevorsteht, aber die Höhe der Übergangsgebührnisse sollte nichts mit altem oder neuen Recht zu tun haben. 75% sollten der normale Betrag sein, welcher bei Bildungsmaßnahmen auf 90% ansteigt und bei einem zusätzlichen Erwerbseinkommen auf 60% sinkt.

Siehe dazu auch Wikipedia:

ZitatFür Soldaten, die noch vor dem 26. Juli 2012 zum SaZ ernannt wurden, beträgt die Höhe der Übergangsgebührnisse 75 % der letzten Dienstbezüge. Sofern der Soldat an einer vom Berufsförderungsdienst geförderten Bildungsmaßnahme in Vollzeit teilnimmt, bekommt er für diesen Zeitraum 90 % der letzten Dienstbezüge ausbezahlt. Sollte während des Bezugszeitraumes ein zusätzliches Erwerbseinkommen aufgrund einer geförderten Bildungsmaßnahme in Höhe von mehr als 15 % der letzten Dienstbezüge vorliegen, so vermindert sich die Bezugshöhe der Übergangsgebührnisse um 15 %.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

stinkbuck2000

Eben genau diese Minderung ist laut WBV mit neuem Recht weg gefallen und so erhalte ich nicht mehr nur 60% sondern 75%, trotz Vollzeitjob und eine Nachzahlung für die Monate ab Mai 2015. Eben dieser Mai lässt darauf schließen, dass es sich um ein und dasselbe Gesetz handelt. Ich denke ich muss nochmal anrufen und wegen den 60 Monaten nachhaken.

wolverine

#39
Hat das eigentlich noch irgendetwas mit "Versichetungen" zu tun oder wurde hier nur gethreadnapped?!
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Tommie

@ Stinkbuck2000:

Sie sind auch so ein wandelnder Anachronismus! Sie bekommen Post von einer Institution, die im Jahre 2013 abgeschafft wurde (WBV), sie haben BFD-Ansprüche nach altem Recht, also während der Dienstzeit, die ein "SaZ neuer Art" eben nicht mehr hat! Also tun Sie mir einen gefallen und mischen sich nicht in Dinge ein, die für Sie nicht zutreffen und von denen Sie keine Ahnung haben ;) !

stinkbuck2000

Warum so aggressiv?

Ein Forum ist zum Fragen da und das tue ich und lasse ich mir von niemandem verbieten.

Scheinbar weiß aber jeder was gemeint ist egal ob es noch WBV, Servicecenter oder wie auch immer in Zukunft heißt.

Hoffe ich habe Dir nun einen Gefallen getan.

Tommie

Die heißen nicht in Zukunft irgendwie, sondern es gibt schon seit Ende 2013 keine WBV mehr! Aber wenn ich mir Ihre Postings so ansehe, scheint das verstehende Lesen nicht wirklich zu Ihren Kernkompetenzen zu gehören ;) !

Und ... als ehemaliger SaZ 12, wenn ich das richtig interpretiere, haben Sie auch Anspruch auf 60 Monate an Übergangsgebührnissen, allerdings sind bei Ihnen schon 24 Monate während der Dienstzeit abgegolten, weil man Sie bezahlt vom Dienst freigestellt hat. Das passiert bei den Saz, die nach dem 25.07.2012 eingestellt wurden, nicht mehr und nun ist der BFD immer nach der Dienstzeit!

Sollten Sie glauben, dass Ihre 36 Monate nach der Dienstzeit jetzt etwa auf 60 Monate aufgestockt werden, muss ich Sie leider enttäuschen, denn Sie hatten schon eine Freistellung vom Dienst für den BFD während Ihrer Dienstzeit!

Tommie

Zitat von: stinkbuck2000 am 20. Juli 2015, 00:41:33Vielen Dank. Woraus erklärt sich dann aber die Ankündigung meiner WBV, dass meine ÜG von 60 auf 75% erhöht werden und eine Nachzahlung ansteht? Doch neues Recht?

Das Soldatenversorgungsgesetz wurde eben geändert. Und auch wenn Sie mit Ihren BFD-Anspüchen noch nach dem alten Recht behandelt werden, weil Sie eine Freistellung während der Dienstzeit erhalten bzw. erhalten haben, kann es durchaus sein, dass in der Kürzung der Übergangsgebührnisse etwas geändert wurde, nachdem eben jetzt nicht mehr nur 60% an Sie auszuzahlen sind, sondern 75 %! Das ist nichts als die konsequente Anwendung der geltenden Rechtslage. Und zum BFD-Anspruch habe ich Ihnen, genau wie viele andere vor mir, schon oft genug erklärt, dass Sie das nicht betrifft, weil Ihr Diensteintritt eben schon vor dem 25.07.2012 war.

wolverine

Wenn es hier nicht bald wieder um Versicherungen geht, ist hier dicht! Das kann man prima und den neuen SVG Regelungen diskutieren. Ich dachte, ich war deutlich genug.
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