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Alkohol am Steuer

Begonnen von Magor, 02. Januar 2016, 15:30:22

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LwPersFw

Man muss hier differenzieren...

Ein Fahrverbot (egal wie lang) wird z.B. nicht in PersWiSys erfasst... aber z.B. die Erteilung oder der Entzug der Fahrerlaubnis.

Ist der Soldat aber im Besitz einer Dienstfahrerlaubnis ... gilt das von mir zuvor Genannte.


Ist der Soldat nicht im Besitz einer Dienstfahrerlaubnis...

Gibt es 2 Varianten:

1. Das Verfahren läuft noch...

Dann gilt A1-1300/25-5000

"Bei schwebenden Verfahren/Wiederaufnahme von Verfahren und Strafen, die gegen Bundeswehrangehörige
gerichtet sind, entfällt die persönliche Meldepflicht, da dies der Bundeswehr (Bw) von Amts wegen (Anordnung
über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)) mitgeteilt wird."

2. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen

Wurde darin z.B. die zivile Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen ... greift wieder die allgemeine Meldepflicht
bezüglich "Änderung in den persönlichen Verhältnissen".

Denn die zivile Fahrerlaubnis ist im Datenbestand des Soldaten erfasst...und würde in diesem Fall gelöscht werden.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Jens79

Also eigentlich ist es doch Wurscht.

Es wird doch eh über MiStra rauskommen.

Was sagen denn die Erfahrungswerte, wie lange der MiStra Weg so dauert?

 

Getulio

@LwPersFw: Danke fürs Raussuchen, habe das heute nicht geschafft.

Zur Mistra: das ist nach meiner Erfahrung unterschiedlich, hängt von der Arbeitsbelastung der jeweiligen StA ab, die teilweise sehr hoch ist. Ich habe es auch schon erlebt, dass das komplett vergessen wurde und man das fragliche Delikt dann "zufällig" im Rahmen eines späteren Verfahrens im BZRA findet.

F_K

@ Getulio:

Ggf. Macht der Verurteilte falsche Angaben zum Beruf / Arbeitgeber - dann gibt es keine Basis für eine Mitteilung.

Getulio

Das ist klar. Hatte aber auch schon einen Fall von § 113 StGB, wo ein frischer Uffz im Suff meinte, die blöden B***en könnten ihm gar nichts - trotzdem keine Mistra, sondern später erst im BZRA aufgefallen.

Auch bei Staatsanwaltschaften arbeiten nur Menschen, kann passieren.

F_K

Nochmal: Die Angaben des Beschuldigten bezüglich Beruf werden nicht gegen geprüft - die Falsch Angabe ist wohl nur eine OWi.

Getulio

Ja, ist ja richtig. Aber wenn ein besoffener Uniformierter dem Schutzmann etwas von "ich bin Unteroffizier der Deutschen Bundeswehr, und ihr könnt mir gar nichts" vorlallt, dann darf die Staatsmacht schon an "Soldat" denken, meinst du nicht?  ;)

Auch wenn es zum Glück die Ausnahme ist und vielleicht schwer fällt zu glauben - Fehler passieren selbst der objektivsten Behörde der Welt.

Jens79

Wenn dann die Polizei noch bei den Feldjägern anruft, ist alles bestens.
 

F_K

@ Getulio:

Für die Polizei (den Polizisten vor Ort) mag es dann offensichtlich sein ...

Der Staatsanwalt ist aber sehr selten vor Ort - und was dann in der Anzeige steht, ist wieder ein anderes Thema ...

A-Bomb

Zitat von: F_K am 05. Januar 2016, 21:21:07
Nochmal: Die Angaben des Beschuldigten bezüglich Beruf werden nicht gegen geprüft - die Falsch Angabe ist wohl nur eine OWi.

Ja richtig, Paragraph 111 OWiG.
Dran, Drauf, Drüber!

Semper Communis

Getulio

Zitat von: F_K am 06. Januar 2016, 08:25:03
@ Getulio:

Für die Polizei (den Polizisten vor Ort) mag es dann offensichtlich sein ...

Der Staatsanwalt ist aber sehr selten vor Ort - und was dann in der Anzeige steht, ist wieder ein anderes Thema ...

Ja. So kann es laufen. Ist es in dem von mir genannten Fall aber nicht. Da war der Anzeige explizit die Soldateneigenschaft zu entnehmen.

Magor

Also zivil bin ich auch gespannt was da noch passiert. Mir haben sie erstmal den Führerschein wieder gegen weil keine ausreichende Gründe haben laut denen.

Ja Jens79. Nach der Antwort von ulli76 war ich erstmal enpannt.
Also von der Polizei weiß ich das ich nur den sogenannten "Idiotentest" machen muss, wenn der Staatsanwalt das entscheided.
Aber erstmal will ich gucken wie hoch mein Promille wert genau war. Kann ja sein das das gerät ein zu hohen wert angezeigt hat.

Getulio

Zitat von: Magor am 09. Januar 2016, 19:01:55
Also von der Polizei weiß ich das ich nur den sogenannten "Idiotentest" machen muss, wenn der Staatsanwalt das entscheided.

Diese Information ist schon mal falsch. Über MPU oder nicht entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde. Ggf. würde ich mir an deiner Stelle überlegen, einen entsprechend spezialisierten Anwalt zu nehmen.

F_K

@ Magor:

Du hättest einen Unfall - da reichen locker 0,5 Promille für die Strafbarkeit.

Die StA entscheidet nicht über die MPU - das macht die Fahrerlaubnisbehörde.

Jens79

Zitat von: Magor am 09. Januar 2016, 19:01:55
Also zivil bin ich auch gespannt was da noch passiert. Mir haben sie erstmal den Führerschein wieder gegen weil keine ausreichende Gründe haben laut denen.

Ja Jens79. Nach der Antwort von ulli76 war ich erstmal enpannt.
Also von der Polizei weiß ich das ich nur den sogenannten "Idiotentest" machen muss, wenn der Staatsanwalt das entscheided.
Aber erstmal will ich gucken wie hoch mein Promille wert genau war. Kann ja sein das das gerät ein zu hohen wert angezeigt hat.

So ist fein. Erst mal ordentlich Scheiße bauen, und danach jeden Strohhalm ziehen und gucken wie man wieder da raus kommt.
Sicherlich war das Gerät nicht geeicht... Eigentlich hattest du keinen Unfall..... Und wenn du nochmal drüber nachdenkst, bist du gar nicht gefahren.  ::)
 

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