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"Obdachloser" Soldat

Begonnen von gaaaaaaaast, 29. August 2020, 16:39:10

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LwPersFw

"Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)

§ 18 Gemeinschaftsunterkunft und Gemeinschaftsverpflegung

Der Soldat ist auf dienstliche Anordnung verpflichtet, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen und an einer Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen..."


Da diese Bedingung nicht gegeben ist ... und auch nicht geben wird ... bezogen auf die neue Stammeinheit ...

... ist es ... wie hier schon mehrfach genannt ... die reine private Entscheidung des Soldaten, seine dauerhafte Unterbringung zu regeln.

Und bei einem Ledigen, Ü25, ohne berücksichtigungsfähige Wohnung ... mit einem mindest-Netto von aktuell 1.982,70 € (A3/EF1/LStKl 1) ... hält sich mein Mitleid auch in deutlichen Grenzen...  ::) :'(





aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

milFd2017

Ein Soldat ohne festen Wohnsitz könnte auf lange Sicht seiner Pflicht zur Gesunderhaltung nicht vollumfänglich nachkommen. Eventuell kann man da disziplinar ansetzen.

Ist er vielleicht überschuldet? Dickes Auto? Ggf. einschalten entsprechender Stellen des Sozialdienstes.
ITFw 2007
OffzMilFD 2017 (IT)

Anon83393

In diesem Thread wurde schon zu genüge festgestellt, dass dem TE offensichtlich keine Gemeinschaftsunterkungt zusteht.
Ich kann aber gut nachvollziehen, dass der TE mit Hinblick auf mögliche (ggf. zeitnahe) Versetzungen an seinem neuen Standort sich nicht großartig niederlassen will.

Daher kann ich Ihnen folgendes empfehlen:
1- Üblicherweise gibt es an Standorten durch das BwDLZ gesteuert eine "Wohnungsfürsorge", d.h. es wird eine Liste geführt von Wohnobjekten in der Region, bei denen die Eigentümer an Soldaten vermieten wollen. Bei meinem Standort werden dort auch recht viele möbelierte Apartments/ WG-Zimmer gelistet - das spart Ihnen vielleicht Geld und Sie bleiben mobil. Fragen Sie nach, wo Sie sie diese Liste erhalten können.
2- Fragen Sie mal bei Hotels in der Umgebung an - Die können bei einer "Langzeitmiete" preislich ganz akzeptabel sein. Und dann müssen Sie auch nicht putzen  ;)
3- Fragen Sie mal bei der bei Ihrem Standort zuständigen Stelle für die Unterkünfte nach, was der so an Optionen kennt. Bei mir am Standort ist das das UstgPers StoÄ.
Sie sind nicht der einzige Soldat, der Ihre Problematik hat und da wird man Ihnen sicher standortspezifische Tipps geben können.

Und bevor Sie obdachlos werden, empfehle ich natürlich sich mit dem Sozialdienst in Verbindung zu setzen.

Andi8111

Was für Probleme denn? Er will sich keine Wohnung nehmen. Da hilft der Sozialdienst auch nicht.

KlausP

Zitat... 3- Fragen Sie mal bei der bei Ihrem Standort zuständigen Stelle für die Unterkünfte nach, was der so an Optionen kennt. Bei mir am Standort ist das das UstgPers StoÄ. ...

Das wird der Soldat vermutlich getan haben, sonst wüsste er ja nicht, dass es keine freien Unterkunftskapazitäten in der Liegenschaft bzw. am Standort gibt. Und das UstgPers kann sich Unterkünfte auch nicht aus den Rippen schneiden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Al Terego

Ich vermute mal der TE hat hier einen kleinen Testballon steigen lassen um herauszufinden, ob es nicht vielleicht doch ein Schlupfloch gibt, mit dem er die Gestellung einer dienstlichen Unterkunft "erzwingen" kann.

Anon83393

Zitat von: Andi8111 am 30. August 2020, 17:12:06
Was für Probleme denn? Er will sich keine Wohnung nehmen. Da hilft der Sozialdienst auch nicht.
Naja, dass es am Standort eine Stubenknappheit gibt, kann man schon als "Problem" bezeichen - auch wenn die Bundeswehr hier nicht handeln muss und die Problemlösung dem einzelnen Soldaten obliegt.

Und der Sozialdienst hilft auch bei Problemen, die komplett eigenverschuldet sind - natürlich wird das nicht auf die Wunschlösung des Soldaten herauslaufen.
Ich denke schon, das falls er es tatsächlich drauf ankommen lässt, und da ohne Unterkunftperspektive blauäugig anreist von deren Hotline (?) kein "nicht zuständig" hören wird. Die Bundeswehr hat einen hohen Fürsorgeanspruch und wenn die neue Situation "Wohnungssuche" ihn überfordert dann wird man da auch Hilfestellung geben können.

Mir ist noch ein 4- eingefallen: ggf. könnte der TE die erste Zeit am Standort überbrücken, in dem er sich auf alles an Lehrgängen bucht, was er für seine Tätigkeit am neuen Standort braucht. Wenn er das mit Urlaubsabbau kombiniert, geht auch erstmal Zeit rum.

SolSim

Vor einer Versetzung hat man doch heutzutage genug Zeit, um sich um eine adäquate Unterkunft zu kümmern.
Damit dürfte das Problem doch selbstgemacht sein.

KlausP

Das ,,Problem" ist selbstverschuldet. Ich zitiere zur Erinnerung aus dem Eingangspost:

Zitat... Der Soldat gibt an keinerlei Absicht zu haben sich eine eigene Mietwohnung zu suchen, er sieht durch seine Bereitschaft sich Bundesweit versetzen zu lassen den Dienstherrn in der Pflicht für eine Unterbringung zu Sorgen.  ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Flexscan

#24
Kann man nicht ganz einfach die Reißleine ziehen und rausschmeißen?
Stichwort Charakterliche Nichteignung ist ja schon gefallen.

Was mir noch eingefallen ist. Die Dackelgarage zählt doch noch zur Grundausstattung oder?  ;D
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Zitat von: Anon83393 am 30. August 2020, 16:58:53

... möbelierte Apartments/ WG-Zimmer ...


Und wozu braucht er dafür ... so er denn dies will ... den ganzen von Ihnen genannten Aufwand?

Normale Versetzungen sind heutzutage Monate vorher bekannt...

Da wird ein Erwachsener es doch wohl hinbekommen, sich z.B. ein möbliertes Zimmer zu mieten, wenn er nicht mehr braucht, oder will.

Zitatin dem er sich auf alles an Lehrgängen bucht

Das entscheidet nicht er...
Und kein vernünftiger Chef schickt Soldaten "sinnlos" auf Lehrgänge...schon gar nicht in so einem Fall...

Aber wir drehen uns im Kreis.

Er hat keinen Anspruch.
Bei seinem Verdienst greift auch keine Fürsorgepflicht.
Und ja ... der Dienstherr kann ihn "vor die Tür setzen"...
Dann muss er eben erst mal ins nächste Hotel... wenn er das selbst provoziert.  ::)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

BSG1966

Zitat von: Anon83393 am 30. August 2020, 17:50:39
ggf. könnte der TE

Der TE ist (nach eigenen Angaben) der Vorgesetzte des betreffenden Soldaten.

InstUffzSEAKlima

Zitat von: Anon83393 am 30. August 2020, 16:58:53...Ich kann aber gut nachvollziehen, dass der TE mit Hinblick auf mögliche (ggf. zeitnahe) Versetzungen an seinem neuen Standort sich nicht großartig niederlassen will....

Die Situation besteht ja schon seit vielen Jahren, dass Unterkünfte selbst für U25 knapp sind und ist nicht plötzlich und unerwartet entstanden. Dem betroffenen Soldaten war dieser Umstand somit bereits zum Zeitpunkt seiner Verpflichtung bekannt.

Dann fragt man sich, was den betroffenen Soldaten dazu bewogen hat, sich zu verpflichten und damit im gesamten Bundesgebiet einsetzbar zu sein. Natürlich ist es bequemer, wenn man in der Nähe der eigenen oder der elterlichen Wohnung auch Dienst verrichtet oder weiß, dass man längerfristig an einen Standort bleibt und entsprechende Planungssicherheit hat, so dass eine Wohnung auch "richtig" eingerichtet und bewohnt werden kann und nicht nur als Aufstellort für eine Bettstelle und zur Aufbewahrung der Reisetasche dient. Aber das sind Angelegenheiten, die nicht in den Verantwortungsbereich des Dienstherren fallen und sondern ausschließlich das Privatvergnügen der Kameraden sind.

Wenn der Soldat meint, "irgendwo" nächtigen zu müssen, kann man davon ausgehen, dass der damit längerfristig nicht ausreichend ausgeruht zum Dienst erscheint und ihm auch die Körperpflege und Reinigung seiner Bekleidung nicht im notwendigen Umfang möglich ist.

Wenn ein erwachsener Mensch mit über 25 Jahren nicht in der Lage ist, elementare Dinge des täglichen Lebens selber zu organisieren, wäre in der Tat eine Form der charakterlichen Nichteignung zu erkennen, die einen Verbleib im Dienstbetrieb längerfristig nicht zweckdienlich erscheinen läßt.

Man muss sich auch vorstellen, wie das ganze von der Öffentlichkeit wahrgenommen würde, wenn ein Soldat einen auf obdachlos macht, nur weil er seinen Willen nicht durchsetzen kann, eine preiswerte Stube in der Kaserne zu bekommen, sondern sich etwas anzumieten.

BulleMölders

Ganz ehrlich, für mich ließt sich die Problem Beschreibung im ersten Post folgendermaßen:
Der Proband hat keinerlei eigene Unterkunftsmöglichkeit und hat in den letzten Jahren, seit er bei der Bundeswehr ist, immer in der dienstlich zur Verfügung gestellten Unterkunft gewohnt. War bisher wohl auch kein Problem, da in den bisherigen Standorten genügend Kapazitäten auch für Ü25 vorhanden waren.
Das schließe ich aus dieser Aussage des TE:
Zitat von: gaaaaaaaast am 29. August 2020, 17:18:31
Es besteht keinerlei Absicht zu pendeln, sondern am Wochenende in der Kaserne zu verbleiben.

Vielleicht sollte man das Problem mal von der Seite aus betrachten.
Test

JensMP79

ZitatVielleicht sollte man das Problem mal von der Seite aus betrachten.

Was meinst du damit? Wenn der Soldat bisher Glück hatte eine Bude zu bekommen kann er daraus keinen Anspruch ableiten.

Ich kann ja nur von Hannover berichten. Auch hier bekommt man in der Regel als Ü25 keine Bude mehr. Allerdings gibt es immer eine Möglichkeit jemanden für eine Zeit X unterzubringen.

Vorausgesetzt man kennt alle Umstände und Hintergründe. Das scheint mir in dem Fall des TE nicht gegeben.


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