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Allgemeine Dienstpflicht

Begonnen von Ermessenslenkender, 14. Juni 2022, 23:50:43

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thelastofus

Eine Dienstpflicht führt doch wieder nur zu dem was wir bei der Wehrpflicht auch hatten als hierzu noch zum GWD einberufen wurde. Neben KDV, gab es ja nicht unerhebliche "Ausmusterungen".

Und wer 1x die unmotivierten Ersatzdiener bei THW/FF/Sanitätsdienst gesehen hat wünscht sich das nicht zurück. Es will doch heute keiner mehr was machen.

funker07

Zitat von: F_K am 15. Juni 2022, 13:26:27
Ein gefühlter Personalmangel kann einen solchen, schweren Eingriff in Grundrechte nicht rechfertigen.
Bei einer allgemeinen Dienstpflicht absolute Zustimmung.
Die Dienstpflicht ist ein massiver Eingriff in die Freiheit und Lebensgestaltung der jungen Leute, mit Argumenten auf dem Niveau "hat mir auch nicht geschadet" darf man die nicht einführen.
Zumal die wohl eh rechtlich nicht machbar ist, u.A. auf Grund des EU-Rechts.
In der Pflege fehlt es vor allem an ausgebildeten Krankenpflegern (mit Staatsexamen), bei Pflegehelfern sieht die Situation besser aus und selbst die haben ne einjährige Ausbildung, also mehr als jeder Dienstpflichtige erreichen wird.
Für Hilfstätigkeiten steht erstmal der Arbeitsmarkt offen. Vor der Dienstpflicht muss deshalb eine Nachfrage nach Hilfskräften mit Bezahlung deutlich über dem Mindestlohn da sein.


Eine Wehrpflicht könnte ich mir allerdings vorstellen. Hier besteht der Bedarf an jungen, gesunden Soldaten sowie daran, diese Auszubilden und im V-Fall als Reservisten wieder einziehen zu können.
Zitat von: Jan96 am 15. Juni 2022, 13:18:54
Da wir derzeit Richtung LV/BV umschwenken stellen wir häufig fest, dass uns sehr viele Kräfte im Bereich Sicherung, Kraftfahrer und anderer einfacher Tätigkeiten (SiDaF, FdKdo, Absperrposten, Melder, Wache) fehlen.
z.B. fehlen den Heeresfliegerregimentern meines Erachtens Sicherungskomponenten für FARP, FOB etc. welche nicht durch die Profis sichergestellt werden können.
Es gibt viele Tätigkeiten, die derzeit zivil durchgeführt oder ignoriert werden, für die man Wehrpflichtige gebrauchen kann.

Dann muss die Wehrpflicht aber auch konsequent für alle durchgeführt werden:
Jeder muss gemustert und bei Tauglichkeit eingezogen werden.
Die Musterung muss ehrlich durchgeführt werden und der Fußballstürmer darf nicht wegen Asthma ausgemustert werden, weil man eh gerade kaum Soldaten braucht.
KDV-Anträge müssen ehrlich bewertet werden. Eine Verweigerung ist aus Gewissensgründen möglich, nicht aus "gewissen Gründen" wie Unlust oder politische Ablehnung.


Zitat
Die Personalobergrenzen bieten auch keinen Spielraum für mehr Soldaten und / oder Ausbilder - von Ressourcen gar nicht zu reden ...
Welche Obergrenzen? Die aus den 2-4-Verträgen kann man wohl als Hinfällig betrachten. Ressourcen muss man schaffen - wenn(!) die Notwendigkeit für eine Wehrpflicht da ist.
Ob wir so viele Wehrpflichtige aber gebrauchen (d.h. sinnvoll einsetzen) können?


Die Personalgewinnung durch Wehrpflichtige ist ein netter Bonus, darf aber nicht der Grund sein, junge Menschen zwangsweise einzuziehen.

F_K

EP14.

Wehrpflicht / Reservisten ist nur dann sinnvoll, wenn es entsprechende na TrT mit Gerät gibt, die entsprechend vorgehalten werden - und auch das kostet Geld - und dafür reichen auch die 100 Mrd nicht ...

SanStffEins

Fangen wir doch ganz klein an:

Wo bringen wir die denn alle unter?

So gut wie jeder ü25 wird aus der Kaserne geworfen, und jetzt sollen (geschätzt) ein paar 10000 Kameraden dazu kommen?

Ich bin eh froh dass die Wehrpflicht ausgesetzt ist, FWDL ist mir im Fachdienst ein Dorn im Auge, und dann noch nach zusätzlichen Herausforderungen betteln?
Danke, ne danke.

Deepflight

Naja, dass eine durch die Organe des Staates vor dem VerfG scheitern würde halte ich mal für mehr als unwahrscheinlich. Denn der Auftrag des VerfG ist es, über die Einhaltung des GG zu wachen und nicht, dass GG zu bestimmen.
Wenn sich also das Volk über seine gewählten Organe GG-Änderubgen beschließt ist das erst mal so.
Denn ansonsten würde nicht das Volk sich seine Verfassung in Form des GG geben, sondern das VerfG.
Hierzu als Quelle gerne die Papiere des ZInFü oder des VerfG selbst lesen, da steht das explizit so drin.
Der Auftrag des VerfG ist im Bezug auf Änderungen des GG beschränkt darauf zu überwachen, dass die durch die Ewigkeitsklauseln geschützten Artikel nicht geändert oder Ausgehöhlt werden.
Ob jetzt eine allgemeine Dienstpflicht einen dieser Artikel aushöhlt glaube ich tatsächlich persönlich nicht.
Wenn es einen breiten politischen Konsenz gibt, wäre das rein staatsrechtlich sicher machbar.

PERSÖNLICH bin ich zwiegespalten. Ich finde den Ansatz, einmal im Leben x Monate dem Staat zu widmen, der einem (weitestgehend) kostenlose Bildung, ein hervorragendes Gesundheits- und Sozialwesen, freie Meinungsäußerung und vieles mehr vollkommen unabhängig von der persönlichen Leistung und gleich welcher Herkunft ermöglicht, schon  nachvollziehbar und tatsächlich charmant.
Einzig ich bin mir sicher, dass die Ausgestaltung gewaltige Hürden hätte, damit es a.) fair und wirklich allgemein ist und b.) Keine reine Verwahrmaßnahme ist, sprich wirklich einen mehrwert hat und die Leute nicht nur rumhängen wie zu Wehrdienstzeiten Soldaten und  Zivis mitunter gleichermaßen.

Aktuell sehe ich weder den breiten Konsenz (wie z.B. bei der Wiedereinführung in Skandinavien) noch eine wirklich kluge Idee wie sowas auszugestalten wäre, daher sage ich aktuell ganz klar Sommerlochthema.

Holger1970

Zitat von: funker07 am 15. Juni 2022, 17:17:28
Eine Verweigerung ist aus Gewissensgründen möglich, nicht aus "gewissen Gründen" wie Unlust oder politische Ablehnung.
Wie werden die Gewissensgründen zuverlässig geprüft ?
Die Leute können sich doch beraten lassen und sich entsprechend vorbereiten, um dann die richtigen Worte zu finden

Ralf

Eine Dienstpflicht wird immer sehr leicht wieder mit der Einführung der allgemeinen Grundwehrdienstes gleichgesetzt Das ist mE nach nicht richtig.
Sollte es eine Dienstpflicht geben, so kann die Bundeswehr doch bspw. sagen: wir bieten hierfür 12-500 Möglichkeiten an. Das entspricht genau dem Umfang der FWDL. Und das entspricht dem Bedarf an Kurzdienern der Bundeswehr. Also warum nicht das eine mit dem anderen verbinden?
Auch das Thema KdV zieht dann nicht, weil halt eben eine Verweigerung der Dienstpflicht nicht Sache der Bw wäre, diejenigen entscheiden sich dann auch bewusst für die Bw, dort ihre Dienstpflicht abzuleisten. Die Bundeswehr ist nicht dafür dafür da, die Stattsentscheidungen alleine zu tragen. Sie ist ein ganz normaler Abnehmer wir bspw. das DRK oder THW.

Also; Warum sollte die Bundeswehr verpflichtet sein, ein Kontingent aufzunehmen, dass über dem eigentlich Bedarf liegt? Es ist doch nicht die Aufgabe der Bundeswehr, eine politisch gewollte Dienstpflicht umfänglich anzubieten. Es sei denn, man würde die dementsprechenden Mittel auch bereitstellen.
Der grds. Gedanke, dass Menschen auch etwas für den Staat tun, dem kann ich schon einiges abgewinnen. Vielleicht reduziert das das Reden über einen anstatt mit einen und erhöht die Sozialkompetenz, die ansch. recht viele langsam abhanden kommt.
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Helft mit, dass es so bleibt.

ROA2022

Zitat von: F_K am 15. Juni 2022, 14:40:11
Einfach mal lesen und verstehen:

https://www.bundestag.de/resource/blob/407368/43df3ffead238bcb3419889beece932d/WD-3-371-07-pdf-data.pdf

Man erkennt dann schnell, wie grottig das Papier ist - und dass eine Änderung des GG eben nicht ausreicht - weil es völkerrechtliche Verbindlichkeiten gibt.

Insoweit sind solche Äußerungen wie "Eine etwaige Änderung des Grundgesetzes wäre meines Erachtens gut machbar" wirklich eine "reine Meinung" ohne jede Sachkenntnis, und als Tatsachenbehauptung eben einfach FALSCH.
Wie man einen allgemeinen Dienst deklariert oder juristisch legitimiert, ist eine Frage, die durch die zuständigen Juristen der Bundesregierung zu klären wäre. Die von Dir zitierte bzw. verlinkte Bundestagsverwaltung zeigt doch bereits eine Lösung auf: Wiedereinführung der Wehrpflicht (gekoppelt auch mit zivilen Organisationen) für alle. Die juristisch-technischen Detailfragen sind bei solchen Debatten für mich sekundär. Geht nicht, gibts nicht für die Legislative. Alles eine Frage des politischen Willens, der parlamentarischen Mehrheit und einer rechtskonformen Umsetzung durch die Exekutive. Fehlende Unterkünfte und Liegenschaften der Bundeswehr sind ein Gegenargument, aber kein Debattenkiller. Das ist eine Debatte, die wir mittel- und langfristig denken müssen.

VictorBravo

Zitat von: Resi22 am 15. Juni 2022, 20:33:12
Geht nicht, gibts nicht für die Legislative.

Habe selten etwas gelesen, was so abgrundtief falsch ist.

funker07

Zitat von: Resi22 am 15. Juni 2022, 20:33:12
Wie man einen allgemeinen Dienst deklariert oder juristisch legitimiert, ist eine Frage, die durch die zuständigen Juristen der Bundesregierung zu klären wäre. Die von Dir zitierte bzw. verlinkte Bundestagsverwaltung zeigt doch bereits eine Lösung auf: Wiedereinführung der Wehrpflicht (gekoppelt auch mit zivilen Organisationen) für alle.
Was denn jetzt? Dienstpflicht oder Wiedereinführung der Wehrpflicht?
Eine Wehrpflicht kann man nicht an zivile Organisationen "koppeln"

Zitat von: Resi22 am 15. Juni 2022, 20:33:12
Die juristisch-technischen Detailfragen sind bei solchen Debatten für mich sekundär.
Für dich vielleicht, für das BVerfG, was dir die Scheiße wieder um die Ohren haut nicht.
Dienstpflicht geht laut diversen Gutachten nicht, Wehrpflicht braucht Wehrgerechtigkeit.

Ermessenslenkender

Allgemeine Dienstpflicht wohl kaum rechtlich durchsetzbar. Es sei denn es wird eine Dienstpflicht  für Art. 4 - Buchstabe c in Erwägung gezogen. Mit Bezug Klimawandel - Pandemien?

ZitatNicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt

c) eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;
https://dejure.org/gesetze/MRK/4.html

ZitatObwohl es sich definitionsgemäß um Zwangsarbeit handelt, die laut Europäischer Menschenrechtskonvention grundsätzlich verboten ist, fällt die Wehr- oder Ersatzdienst-Pflicht unter einen Ausnahmetatbestand in Art. 4 EMRK (dort als ,,militärische Dienstpflicht") und ist somit nicht unmittelbar völkerrechtswidrig. Trotzdem ist sie unter Menschenrechtlern umstritten.[2][3]

Eine allgemeine Dienstpflicht, bei der es primär um den Dienst beispielsweise im sozialen Sektor geht, wie sie etwa in Deutschland des Öfteren diskutiert wird, würde im Gegensatz zur Wehrpflicht nicht unter den Ausnahmetatbestand fallen und würde somit gegen die EMRK verstoßen. https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrpflicht

Deepflight

@Ermessenslenkender: bitte was? Das was Sie schreiben ist nicht nur wirr, sondern auch noch sachlich falsch!
Art 4 c gibt es nicht, nur Art 4 (3), und der besagt explizit in Buchstabe d dass eine Pflichtarbeit, die zu den üblichen Bürgerrechten zählt, nicht als Zwangsarbeit zählt.
Dies ist mit den Regelungen des Art 12 (2) GG also vollkommen konform; dieser besagt das der Staat eine für alle gleiche Dienstleistungspflicht verlangen darf.

So, und wo wir ja jetzt wissen, was im Art 12 (2) GG steht wird auch klar sein, warum ein für alle Menschen verpflichtendes "Jahr für Deutschland" durchaus geht.
Ein solches allgemeines Dienstjahr würde heute aber kein Mensch mehr als Wehrpflicht ausgestalten, u.A. auch weils nicht zweckmäßig wäre. Die denkbare Regelung wäre eher "du must ein Jahr Dienst machen, egal ob Mann, Frau, Divers, behindert oder nicht, LGBT, hetero, was auch immer und was du machst (Umwelthilfe, Altenpflege, Ordnungsamt, THW, Feuerwehr, Bundeswehr, Stadtverwaltung etc.) Ist egal, es muss nur im öffentlichen Dienst sein"

So, man stellt also fest, soooooo schwer wäre das garnicht, man müsste nichtmal ans GG drangehen sondern lediglich ein Bundesgesetz dazu erlassen, dass den Artikel des GG mit Leben füllt. Die Frage ist eher, ob man das politisch und gesellschaftlich will.

ROA2022

Zitat von: Deepflight am 15. Juni 2022, 22:47:34
@Ermessenslenkender: bitte was? Das was Sie schreiben ist nicht nur wirr, sondern auch noch sachlich falsch!
Art 4 c gibt es nicht, nur Art 4 (3), und der besagt explizit in Buchstabe d dass eine Pflichtarbeit, die zu den üblichen Bürgerrechten zählt, nicht als Zwangsarbeit zählt.
Dies ist mit den Regelungen des Art 12 (2) GG also vollkommen konform; dieser besagt das der Staat eine für alle gleiche Dienstleistungspflicht verlangen darf.

So, und wo wir ja jetzt wissen, was im Art 12 (2) GG steht wird auch klar sein, warum ein für alle Menschen verpflichtendes "Jahr für Deutschland" durchaus geht.
Ein solches allgemeines Dienstjahr würde heute aber kein Mensch mehr als Wehrpflicht ausgestalten, u.A. auch weils nicht zweckmäßig wäre. Die denkbare Regelung wäre eher "du must ein Jahr Dienst machen, egal ob Mann, Frau, Divers, behindert oder nicht, LGBT, hetero, was auch immer und was du machst (Umwelthilfe, Altenpflege, Ordnungsamt, THW, Feuerwehr, Bundeswehr, Stadtverwaltung etc.) Ist egal, es muss nur im öffentlichen Dienst sein"

So, man stellt also fest, soooooo schwer wäre das garnicht, man müsste nichtmal ans GG drangehen sondern lediglich ein Bundesgesetz dazu erlassen, dass den Artikel des GG mit Leben füllt. Die Frage ist eher, ob man das politisch und gesellschaftlich will.

Sehe ich auch so.

Ermessenslenkender

@Deepflight
Oh je, ich habe die Klammer mit der 3 vergessen.Die Quellenangabe ist doch vorhanden. 
Sie sind natürlich fehlerfrei und  übersehen nix? Also, bitte sachlich bleiben.

Zitatd)    eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört.

Was sind denn die üblichen Bürgerpflichten?

Zitatc)    eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;

Das ist doch klare Aussage mit dem der Bürger was anfangen kann.

Art. 4
Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.

(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.

(3) Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt
   a)    eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die Freiheit entzogen oder die bedingt entlassen worden ist;
   b)    eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist;
   c)    eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;
   d)    eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört.
https://dejure.org/gesetze/MRK/4.html

VictorBravo

Zitat von: Deepflight am 15. Juni 2022, 22:47:34
Art 4 c gibt es nicht, nur Art 4 (3), und der besagt explizit in Buchstabe d dass eine Pflichtarbeit, die zu den üblichen Bürgerrechten zählt, nicht als Zwangsarbeit zählt.
Dies ist mit den Regelungen des Art 12 (2) GG also vollkommen konform; dieser besagt das der Staat eine für alle gleiche Dienstleistungspflicht verlangen darf.
Das ist falsch! 12 (2) gibt das eben nicht her. Bitte mal einen Kommentar zum GG zur Hand nehmen und einlesen.

Zitat von: Deepflight am 15. Juni 2022, 22:47:34
So, und wo wir ja jetzt wissen, was im Art 12 (2) GG steht wird auch klar sein, warum ein für alle Menschen verpflichtendes "Jahr für Deutschland" durchaus geht.
Wenn "wir" das wüssten, lägen ja alle falsch.

Zitat von: Deepflight am 15. Juni 2022, 22:47:34
So, man stellt also fest, soooooo schwer wäre das garnicht,
Doch, so schwer ist das!