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Die Zukunft der Bw

Begonnen von LwPersFw, 24. November 2021, 19:26:29

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LwPersFw

Bericht der Wehrbeauftragten 2023

Drucksache 20/10500

https://dserver.bundestag.de/btd/20/105/2010500.pdf
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

redhat

Überlegung:
In Deutschland besteht eine Dienstpflicht, da der Staat das Gewaltmonopol innehat und Bürger zum Kriegsdienst zwingen kann. Es stellt sich die Frage, ob der Staat verpflichtet ist, Bürger vorher für den Kriegsdienst auszubilden. Die Dienstpflicht betrifft sowohl Frauen als auch Männer unterschiedlichen Alters, unabhängig von etwaigen Handicaps. Die Tätigkeiten werden nach Tarif bezahlt. Der Dienst erfolgt monatsweise in Rotationen und umfasst verschiedene Bereiche: 1. Sanitätsdienst, 2. Feuerwehr, 3. Technisches Hilfswerk (THW), 4. Wehrdienst. Beim Wehrdienst besteht die Möglichkeit, sich zwischen einer Waffenausbildung und Bauarbeiten wie Straßenbau oder Tiefbau zu entscheiden.

LwPersFw

Pressekonferenz des VM zu seiner geplanten Strukturreform

Heute, ab ca. 12:30 Uhr , auf Phönix

https://www.youtube.com/live/DibiW2rWuGM?feature=shared

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

schlammtreiber

Zitat von: redhat am 03. April 2024, 17:11:56
In Deutschland besteht eine Dienstpflicht, da der Staat das Gewaltmonopol innehat und Bürger zum Kriegsdienst zwingen kann.

als Politologe bekomme ich bei diesem Satz bedenken, es ist buchstäblich jeder Teil "problematisch"  ;D

Zitat von: redhat am 03. April 2024, 17:11:56
In Deutschland besteht eine Dienstpflicht

Naja, tut sie ja eben nicht, und verfassungsrechtlich ist fraglich ob sie jemals bestehen könnte  ;)

Zitat von: redhat am 03. April 2024, 17:11:56
da der Staat das Gewaltmonopol innehat 

Das staatliche Gewaltmonopol ist eine INNERE Angelegenheit jedes einzelnen Staates und hat mit Verteidigung/Sicherheits-/Außenpolitik nichts zu tun, im internationalen/zwischenstaatlichen Bereich gibt es kein Gewaltmonopol.

Zitat von: redhat am 03. April 2024, 17:11:56
und Bürger zum Kriegsdienst zwingen kann.

Nicht wirklich, siehe Art 12a GG:
Zitat(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
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schlammtreiber

Zitat von: LwPersFw am 04. April 2024, 08:24:15
Pressekonferenz des VM zu seiner geplanten Strukturreform

Man darf gespannt sein, ob da "der große Wurf" kommt oder nicht
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LoggiSU

#320
https://www.reservistenverband.de/magazin-die-reserve/pistorius-strukturreform/


https://www.bmvg.de/de/aktuelles/bundeswehr-der-zeitenwende-kriegstuechtig-sein-um-abzuschrecken-5765386




EDIT: Link zu BMVg.de hinzugefügt
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

schlammtreiber

Semper Communis
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Bumblebee

Ich raffs nicht. Was sollen die TSKs denn taktisch führen?

Ist der Job nicht eindeutig bei den Component Commands verortet? Was soll das KdoH denn tun - mit den Großverbänden, die den Korps gehören?

bayern bazi

lese ich da so richtig raus - das der ZSan mit der SKB zusammengelegt wird als Kommando Unterstützungstruppen ???

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Ralf

Das ist doch nun nicht Neues ggü. dem, was bereits in dem Bericht vor 3 Wochen gestanden hat.
Zitat von: schlammtreiber am 04. April 2024, 15:30:10
Hm, finde ich jetzt eher etwas unterwältigend.
Ist es schon, wenn man die Struktur auf der ersten Ebene sich anschaut. Wann hat man denn mal vorher MilOrgBer zusammengestrichen anstatt diese weiter aufzuplustern?
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Sachbearbeite®

Zitat von: bayern bazi am 04. April 2024, 18:52:34
lese ich da so richtig raus - das der ZSan mit der SKB zusammengelegt wird als Kommando Unterstützungstruppen ???

SKB wird es nicht mehr geben. Die bisher eigenständige Streitkräftebasis (SKB) vor allem als Logistikdienstleister und der Zentrale Sanitätsdienst gehen in einem Unterstützungsbereich auf.

Wichtigste Änderung entgegen den ersten Überlegungen ist, dass der AufgBer FJgWesBw dem Unterstützungsbereich zugeordnet und nicht ins Heer eingegliedert wird. 😎

Micha88

Was genau bedeutet das für die Logistik ? Ich komme da nicht hinterher.
Welche Änderungen Standort-technisch wird es geben?

bayern bazi

#327
Zitat von: Sachbearbeite® am 04. April 2024, 19:16:28

SKB wird es nicht mehr geben. Die bisher eigenständige Streitkräftebasis (SKB) vor allem als Logistikdienstleister und der Zentrale Sanitätsdienst gehen in einem Unterstützungsbereich auf.

wenn es unterstellte Bereiche sind  bekommt der  Kommandeur Unterstützung  3 Sterne und die beiden eingegliederten Bereiche jeweils nur noch 2 Sterne  - also keinen GOSA mehr :o  ;)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

redhat

@schlammtreiber

Trotz der Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland bleibt die Möglichkeit einer Einberufung zum Kriegsdienst im Falle einer Mobilmachung bestehen. Gemäß dem Wehrpflichtgesetz können im Spannungs- oder Verteidigungsfall alle Männer ab 18 Jahren bis zur Vollendung ihres 60. Lebensjahres (59) eingezogen werden. Jedoch stellt sich die Frage, ob der Staat verpflichtet ist, vor einer möglichen Einberufung eine entsprechende Ausbildung für den Kriegsdienst zu ermöglichen. Der Notstandsartikel (Artikel 12) der deutschen Verfassung, der Einschränkungen von Grundrechten, einschließlich der Berufsfreiheit, erlaubt, könnte in diesem Zusammenhang relevant sein.

Die Bevölkerung und Regierung scheint sehr naiv zu sein - in Bezug auf Kriegsgefahr.

MikeEchoGolf

Diese Struktur wundert mich jetzt nicht, da bereits während der Corona-Zeit das KdoTABw (Führung General Breuer) die operative Führungsverantwortung von 30.000 Soldaten der TSK mit Erfolg übernommen hatte.

Das OpFüKdoBw dürfte demnach aus der Feder von General Breuer kommen.

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