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Beförderung und Dienstzeitfestsetzung

Begonnen von MRBK, 26. September 2024, 15:09:29

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xnos

Zitat von: Nachtmensch am 28. September 2024, 12:18:44
Welcher Nachteil soll entstanden sein? Man hat keinen Anspruch auf Beförderung.

Unabhängig vom Anspruch: Nachteile wären die nicht-erhaltenen Amtszulagen, Reputation, Gefühl, dass etwas nicht richtig lief...

Zitat von: MRBK am 27. September 2024, 10:56:59
[...] habe ich auf eigene Faust mit BaPers telefoniert und es wurde festgestellt, dass wohl meine Laufbahn "zu schnell" ging und deswegen ich noch auf Ausbildung stand. Dass ich bereits seit 2 Jahren aber schon auf meinem DP arbeite, wäre wohl für ihn eine fehlende Info gewesen.

Wer weiß, was noch alles in diesem Einzelfall falsch laufen würde oder auch im Allgemeinen?

Ein Kamerad (Reserve) hat zuletzt von BAPers die information erhalten, dass Beförderungsunterlagen "verloren gegangen" seien. Trotz Diensttagen im hohen zweistelligen Bereich erfolgte eine Beförderung schon zweimal nicht. Im neuen Mannschaftsdienstgrad müssten dann auch erneut 24-Diensttage angesammelt werden für die Beförderung zum Fahnenjunker.
Zuletzt hatte ich an einer Informationsveranstaltung auf einem ROA-Modul teilgenommen. Vertreter von BAPers beschrieben auch absurde Konstellationen, dass Beförderungsunterlagen zur falschen Zeit zum falschen Ort geschickt werden könnten oder auch nicht(?), sodass eine Beförderung effektiv dann nicht erfolge und rückwirkend auch nicht möglich sei, usw. Als ob sowas völlig normal wäre.
Tut mir leid, aber ich kann da nur mit dem Kopf schütteln, wenn Teile der Personalführung so arbeiten.

Zitat von: MRBK am 28. September 2024, 12:12:04
Was wäre geraten in meiner Situation nun zu tun?

Mein Ratschlag: Beschwerde an Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages. Dann wird das immerhin vollständig aufgearbeitet und du kriegst Klarheit.

LwPersFw

Zitat von: Nachtmensch am 28. September 2024, 12:18:44
Welcher Nachteil soll entstanden sein? Man hat keinen Anspruch auf Beförderung.

Keinen Anspruch auf Beförderung, aber auf ermessensfehlerfreies Handeln der Behörden, denn:

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,25234.msg751314.html#msg751314

Zitat von: MRBK am 28. September 2024, 12:12:04

Was wäre geraten in meiner Situation nun zu tun?


Es ist mit dem Personalführer zu klären:
+ erfolgt die Beförderung bis spätestens 31.10.2024
und
+ die Planstelleneinweisung zum 01.08.2024 ?

Wenn ja, ist alles gut, da rechtlich nicht mehr möglich ist.

Kann die Planstelleneinweisung nicht mehr zum 01.08.2024 erfolgen, beantragen Sie schriftlich über Ihren Chef die Schadlosstellung, da Sie die unterlassene rechtzeitige Dienstzeitfestsetzung auf 6 Jahre nicht zu vertreten haben.

Dies heilt aber nur den finanziellen Aspekt.

An der verspäteten Beförderung ist nichts zu ändern.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

Zitat von: MRBK am 28. September 2024, 12:12:04
Danke für die Antworten. Also hat mich da BaPers angelogen?
Finde das ganze nun etwas schwierig. Also ist in meinen Augen doch ein Nachteil entstanden, richtig?
Was wäre geraten in meiner Situation nun zu tun?
Wieso angelogen?
Und dass du schleunigst mit dem PersFhr reden solltest, wurde ja nun mehrfach angeraten.
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