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Das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) ab 01.01.2025

Begonnen von LwPersFw, 20. September 2020, 20:19:38

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SEG

Zitat von: Supermann59 am 17. Dezember 2024, 16:10:26
So Leute zur Info !
Habe gerade Bescheid vom BAPersBw erhalten , in der Sache monatlichen Ausgleich nach Neuen SEG

Ich bin sehr überrascht das der Übergang vom alten BVG/SVG auf das neue SEG so reibungslos erfolgte

Gut ich hatte nach alten Recht eine Grundrente plus die Alterszulage

Im Bescheid :

Begründung ( Wortlaut )

Sie erhalten ab dem 01.01.2025 monatlich aufgrund einer gesetzlichen Regelung nach § 80 Absatz 3 SEG automatisch einen Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen .....

Der Wortlaut automatisch ist ja sehr positiv in meiner Sache , mit der Erhöhten Monatlichen Ausgleich Zahlung

Was nicht dabei ist , ich dachte es gibt hier einen digitalen Zugang , aber ich denke das kommt noch im neuen Jahr 2025

Mit freundlichen Grüßen,

PS . Ich wollte den Bescheid - modifiziert im Anhang reinstellen hat leider nicht funktioniert im Forum


I

So ein Schreiben habe ich auch erhalten, aber irritiert bin ich.
Kein Nachuntersuchungstermin steht drin...

LwPersFw

Zitat von: Marc8 am 17. Dezember 2024, 19:32:30
Hallo in die Runde,

ohne Rehe scheu zu machen, laut der E-Mail, die ich erhalten habe, steht nicht jedem ab dem 01.01.2025 eine Abfindung zu.
Nur denen, die ab dem 01.01.2025 erkrankt sind. Mit dem Kapitel 15 sind ja alle, die vor dem 01.01.2025 begutachtet worden sind, vom SEG ausgeschlossen.
Ich verstehe bestimmt wieder etwas falsch.

Hier die E-Mail: Das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Damit steht die Möglichkeit einer Abfindung nach § 12 SEG nur Anspruchsberechtigten zu, die ab dem Inkrafttreten des Gesetzes einen Anspruch auf Leistungen des Soldatenentschädigungsgesetzes erwerben. Für die am 31. Dezember 2024 vorhandenen Anspruchsberechtigten richtet sich die Versorgung nach den besonderen Maßgaben des Kapitels 15 SEG. Das dort geregelte Übergangs- und Fortgeltungsrecht dient der Überführung der bereits bestehenden Ansprüche aus dem Soldatenversorgungsgesetz und einer angemessenen Besitzstandswahrung. Die Gewährung einer Abfindung für die monatlichen Ausgleichszahlungen ist für die unter den Bestandsschutz fallenden Versorgungsberechtigten nicht vorgesehen.




Was ist damit gemeint ?

Die Abfindung nach § 12 SEG ist ja eine Zahlung des 60-fachen des Betrages der nach § 11 SEG zusteht.

Damit man als "Bestandskunde" diese Leistung nach § 11 SEG erhält, muss man von seinem Wahlrecht gemäß § 85 SEG Gebrauch machen.

"(1) 1Anstelle der Leistungen nach den §§ 83 und 84 können Personen, deren Ansprüche nach dem Soldatenversorgungsgesetz in
Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung vor dem 1. Januar 2025 unanfechtbar festgestellt
worden sind, Geldleistungen nach Kapitel 2 oder 7 erhalten. 2In diesem Fall gelten die bisher anerkannten Schädigungsfolgen sowie die Bemessung
des Grades der Schädigungsfolgen für die Entscheidung über die Leistungen als rechtsverbindlich festgestellt."


Und in Kapitel 2 finden sich § 11 und 12 SEG...

Und Kapitel 15 sind die Übergangsregeln ...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

WDB-100

Auch eine nette Zusammenfassung:

https://www.reservistenverband.de/magazin-die-reserve/soldatenentschaedigung-ab-januar-2025/

Marc8

Guten Morgen,


also habe ich die Qual der Wahl. Wenn ich das richtig verstehe.

Heute bekomme ich ja den Brief der Briefe und bin dann mal gespannt ob sie wirklich darauf hinweisen, dass man eine Wahl hat "neues" oder "altes" Recht.

Vorteile-Nachteile usw.




LwPersFw

Zitat von: WDB-100 am 18. Dezember 2024, 08:55:45
Auch eine nette Zusammenfassung:

https://www.reservistenverband.de/magazin-die-reserve/soldatenentschaedigung-ab-januar-2025/


Wichtige Info daraus ...

"Wahlrecht für Versorgungsempfänger

Mehr als 80 Prozent der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger erhalten Entschädigungen, die unabhängig vom Einkommen und Beschäftigungsstatus sind.
Diese einkommensunabhängigen Leistungen werden einfach erhöht.
Für diejenigen, die weitere Entschädigungen wie beispielsweise Leistungen für Verheiratete oder für Empfänger einer Alterszulage beziehen, verkompliziert sich die Rechnung.

Diejenigen, die sogenannte einkommensabhängige Leistungen beziehen, erhalten ein Wahlrecht, ob sie ab 2025 nach dem bisherigen oder neuen Recht ihre Leistungen beziehen möchten.
Dazu bekommen sie vom BAPersBw in einem Bescheid centgenau die Zahlungen nach neuem und bisherigem Verfahren aufgelistet. Die Bescheide werden ab Mitte Dezember 2024 verschickt.

Damit alle Versorgungsempfängerinnen und -empfänger diese Bescheide erhalten, bittet die Abteilung VII 2 des BAPersBw darum, im Falle einer Adressänderung die aktuellen Daten mitzuteilen.

Wer seine Adressdaten aktualisieren lassen möchte, schreibt einfach eine E-Mail an SEG@bundeswehr.org."


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Zitat von: SEG am 18. Dezember 2024, 06:52:57

Kein Nachuntersuchungstermin steht drin...



Dies ist ja auch nicht zwingend ... nur wenn im persönlichen Fall vorgesehen ...


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

WDB-100

Heute kam das 9 seitige Vergleichsschreiben. Der neue Bescheid (3 Seiten), allgemeine Informationen - "nichts neues" (2 Seiten), Beratungsschreiben zum Wahlrecht - "individuell,  aber ohne echte Empfehlung" (3 Seiten) und das Formular zur Wahlrechtsentscheidung (1 Seite). Meine Berechungen wurden bestätigt und ich bleibe bei den bisherigen Leistungen nach 83 SEG. Das Formular zur Wahlrechtsentscheidung wird nur benötigt, wenn man ins neue System (11 SEG) möchte.

Die offen gebliebenen Fragen habe ich an meine zuständigen Referate geschickt. Mal sehen, ob ich noch die letzten Informationen vorm Jahreswechsel erhalte. Soweit läuft erstmal alles, auch wenn mir von der UVB noch eine Bestätigung fehlt. Ist ja noch ein bisschen Zeit.  ;D

s60

Hallo
1.Wie wird die Ausgleichsrent berechnet
bekomme Berufsschadensausgleich, Rente wegen voller Erwerbsminderung,Betriebsrente.
wird auch der Berufsschadensausgleich zum berechnen von der Ausgleichsrent verwendet

2.Gibt es die Alterszulage im SEG noch


LwPersFw

Zitat von: s60 am 19. Dezember 2024, 17:20:24
Hallo
1.Wie wird die Ausgleichsrent berechnet
bekomme Berufsschadensausgleich, Rente wegen voller Erwerbsminderung,Betriebsrente.
wird auch der Berufsschadensausgleich zum berechnen von der Ausgleichsrent verwendet

2.Gibt es die Alterszulage im SEG noch

Bekommen Sie auch eine Grundrente auf Grundlage einer WDB ?

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Zitat von: WDB-100 am 19. Dezember 2024, 15:39:54

Mal sehen, ob ich noch die letzten Informationen vorm Jahreswechsel erhalte...


Sie können im neuen Jahr ja auch gleich einmal den § 67 SEG "Fallmanagement" testen ... wenn Sie wirklich noch wichtige Fragen haben die keinen Aufschub dulden...  ;)

( Das System mit tausenden Fragen zu überlasten, die ggf. auch warten können, oder sich im laufenden Jahr klären werden, hilft ja den Betroffenen auch nicht...  ;)  )


"Zu § 67 (Fallmanagement)

Zu Absatz 1

Die Bundeswehrverwaltung kann auf Wunsch der geschädigten Person oder deren Hinterbliebenen
sowie nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Beachtung des Willens der geschädigten Person
oder der Hinterbliebenen ein Fallmanagement einleiten.

Das Fallmanagement soll insbesondere bei komplexen Fallgestaltungen zur Anwendung kommen,
die eine besondere Verfahrensführung und Bearbeitung erfordern.

Zu Absatz 2

Durch das Fallmanagement sollen geschädigte Personen und Hinterbliebene, die Ansprüche nach
diesem Gesetz geltend machen
, von behördlicher Seite durch das Antragsverfahren begleitet werden.

Darüber hinaus sollen sie unterstützt werden, einen einfachen Zugang zu anderen Sozialleistungen zu erhalten.

Neben das eigentliche Antragsverfahren tritt damit im Zusammenhang mit der gesetzlichen Fürsorgeverpflichtung
eine durch die Bundeswehrverwaltung verbindlich zu erbringende Beratungsleistung.
Hierbei kommt auch dem Sozialdienst der Bundeswehr eine besondere Bedeutung zu.
Das Fallmanagement soll daher in enger Abstimmung mit dem Sozialdienst der Bundeswehr erfolgen.
Die notwendigen personellen und informationstechnischen Voraussetzungen hierfür sind auf der Grundlage dieser
gesetzlichen Regelung durch ergänzende Vorschriften zu schaffen."




aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

WDB-100

Das Fallmanagement konnte ich dieses Jahr schon testen. Mit ein wenig Zuarbeit hat es sehr gut geklappt. Es ist zukünftig für jeden Betroffenen eine gute Anlaufstelle.

Meine Sachbearbeiter/-innen sind zum Glück nicht überlastet und die meisten Fragen sind abgehakt.  ;) Ich finde es sehr gut, dass Anträge fürs UVB vom BAPersBw in der ersten Zeit weitergeleitet werden. So bleibt es erstmal vertraut und unkompliziert.

Das UVB teilte mir auch mit, dass es hinsichtlich der erhaltenen Leistungen durch das BAPersBw (BVG) zu keiner schlechter Stellung bei den Leistungen der UVB kommen darf. Soweit erstmal beruhigende Aussagen für alle Betroffenen und Angehörigen.

s60

Zitat von: LwPersFw am 20. Dezember 2024, 07:04:05
Zitat von: s60 am 19. Dezember 2024, 17:20:24
Hallo
1.Wie wird die Ausgleichsrent berechnet
bekomme Berufsschadensausgleich, Rente wegen voller Erwerbsminderung,Betriebsrente.
wird auch der Berufsschadensausgleich zum berechnen von der Ausgleichsrent verwendet

2.Gibt es die Alterszulage im SEG noch

Bekommen Sie auch eine Grundrente auf Grundlage einer WDB ?


100% WDB
Grundrente
Schwerstbeschädigtenzulage Stufe 2
Ausgleichsrente
Ehegattenzuschlag
Berufsschadensausgleich

LwPersFw

Zitat von: s60 am 20. Dezember 2024, 16:57:04
Zitat von: LwPersFw am 20. Dezember 2024, 07:04:05
Zitat von: s60 am 19. Dezember 2024, 17:20:24
Hallo
1.Wie wird die Ausgleichsrent berechnet
bekomme Berufsschadensausgleich, Rente wegen voller Erwerbsminderung,Betriebsrente.
wird auch der Berufsschadensausgleich zum berechnen von der Ausgleichsrent verwendet

2.Gibt es die Alterszulage im SEG noch

Bekommen Sie auch eine Grundrente auf Grundlage einer WDB ?


100% WDB
Grundrente
Schwerstbeschädigtenzulage Stufe 2
Ausgleichsrente
Ehegattenzuschlag
Berufsschadensausgleich

Dann würde ja zur Anwendung kommen was der DBwV hier ausgeführt hat.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68867.msg753738.html#msg753738

Die bisherigen Leistungen werden addiert... um 25 % erhöht ... und ab 01.01.2025 weiter gezahlt

Ebenso der Berufsschadensausgleich... plus 25 % ... Weiterführung.
Bei Eintritt in die Regelaltersrente... Weiterzahlung von 50 %.

Zusätzlich können Sie ein Wahlrecht zwischen diesen Leistungen und den Leistungen nach neuem Recht ausüben.

Aber um dies genau bewerten zu können, müssen Sie das Schreiben des BAPersBw abwarten.

Es wird wohl aber so sein, dass Sie sich finanziell besser stellen, wenn Sie kein Wahlrecht ausüben.
Siehe die Ausführungen von @WDB-100.

Letztlich muss dies aber jeder für sich selbst bewerten... anhand den eigenen Gegebenheiten.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen


Michael 1199

Zitat von: Michael 1199 am 02. Januar 2025, 10:38:39
http://cloud.tapatalk.com/s/67765e7bb462f/Information_Arzt_SEG.pdf
Eine Handreichung von der Unfallversicherung Bund und Bahn für betroffene zur Vorlage beim Arzt
https://www.uv-bund-bahn.de/versicherte-und-leistungen/soldatenentschaedigung/


EDIT: auch als Anhang hier beigefügt

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