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Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?

Begonnen von Kalus, 16. Januar 2007, 17:45:47

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schlammtreiber

Zitat von: DieGräfin am 17. Januar 2007, 17:57:45
schlammi....dein posting hätte ja so nicht sein müssen, oder?

Man wird doch mal leicht überzeichnen dürfen...  ::)

Semper Communis
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wolverine

Strafbarkeit nach § 132a StGB ist nicht gegeben, "wenn für einen objektiven Beobachter eine Identifikation von Person und Uniform ausscheidet. Dies ist bei Verwendung auf dem Theater oder bei Makeraden der Fall" (T/F Rn. 23; LK Rn. 24; SK Rn.14; S/S Rn. 18).

Für § 132 StGB muss man sowohl den Eindruck der Amtsträgerschaft erwecken und eine Amtshandlung vornehmen.

Dientsrechtliche Vorschriften bleiben davon unberührt. Ein Soldat, der Uniform im Karneval auf Sitzungen trägt, verstößt sicher gegen § 17 II SG!
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StOPfr

Zitat von: wolverine am 18. Januar 2007, 10:00:14
Dientsrechtliche Vorschriften bleiben davon unberührt. Ein Soldat, der Uniform im Karneval auf Sitzungen trägt, verstößt sicher gegen § 17 II SG!

Wir können also davon ausgehen, dass Kalus - vorausgesetzt er ist Zivilist (siehe Fragestellung) - die Uniform dann ohne Probleme anziehen kann, wenn er während des Karnevals bzw. auf Karnevalsveranstaltungen damit unterwegs ist. Uniform und Träger sollten aber eindeutig dem "närrischen Treiben" zuzuordnen sein.

Ich würde zwar trotzdem abraten, aber nun gut, wenn unser juristischer Chefberater Absolution (:D) erteilt sollen die Narren ihren Spaß haben. .     
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wolverine

Das war eine rein strafrechtliche Bewertung nach den gängigen Kommentaren. "Geschmacklich" hätte ich eine andere Beurtelung getroffen aber diese ist der juristischen Betrachtung entzogen - "De gustibus non est disputandum!"
Im Studium hört man sehr oft den Satz, dass Strafrecht "ultima ratio" ist und auch sein soll und darum nicht jedes nicht wünschenwerte Verhalten gleich unter einer Strafandrohung steht. Hier ist sicher so eine Grenzzone erreicht, denn wenn die Unterscheidung nicht mehr getroffen wird und unser "Träger" das billigend in Kauf genommen hat (dolus eventualis), ist die Strafbarkeit erreicht.
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StOPfr

@ wolverine
Vielen Dank für die Aufklärung. Nach einem Blick ins StGB (ohne Kommentar) hätte ich für Kalus kaum einen anderen Ausweg gesehen, als auf den Kauf der Uniform zu verzichten.  Im § 132a
heißt es u.a.

(1) Wer unbefugt

    4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,


wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.


Von der Strafverfolgung ausgenommen sind also offenbar nur solche Uniformen, die eindeutig nicht zu verwechseln sind, wie immer das erreicht wird. Eine Luftschlange um den Hals ist vielleicht zu wenig  ;D.   

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Timid

Zitat von: wolverine am 18. Januar 2007, 10:00:14Dientsrechtliche Vorschriften bleiben davon unberührt. Ein Soldat, der Uniform im Karneval auf Sitzungen trägt, verstößt sicher gegen § 17 II SG!

Wobei noch erschwerend hinzu käme, dass das Tragen von Uniform, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, auf genau solchen Veranstaltungen wie Karneval sogar ausdrücklich verboten ist (siehe Anzugsordnung), womit eine Gehorsamsverweigerung gegeben sein könnte.
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wolverine

Der "Tröndle" führt als Beispiel Phantasieuniformen oder Uniformen an, die bzgl. der Hoheitszeichen "entschärft" sind - da besteht überhaupt keine Gefahr 8z. B. dieses Shirt für GWDL am Entlassungstag, welches in den HBG verkauft wird).

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Piet

Ich bin einmal im FA während der Karnevalszeit nach Hause gefahren..."Ist aber n cooles Kostüm!", "Als was gehst Du denn?" etc.....50 mal, ungelogen. Ist keine schöne Sache.

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

Metatron79

Zitat von: Timid am 18. Januar 2007, 13:40:35
Wobei noch erschwerend hinzu käme, dass das Tragen von Uniform, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, auf genau solchen Veranstaltungen wie Karneval sogar ausdrücklich verboten ist (siehe Anzugsordnung), womit eine Gehorsamsverweigerung gegeben sein könnte.

Wir dürfen zur Karnevalszeit nicht mal in Uniform zum und vom Dienst fahren (Raum Düsseldorf). Da sieht man mal, wie ernst das genommen wird. Ich würd es schlicht und ergreifend lassen. Recht hin oder her, man kann Dinge auch totdiskutieren.  ::)

M
Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten - ich mach mir neue.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben - und den Mund halten!

peppie

Danke für die ausführliche rechtliche Darstellung. Wie gesagt, ich habe nicht vor uniformiert zum Karneval zu gehen ;)
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

bayern bazi

spätestens wenn dich echte schülerlotsen mitnehmen  ;)  und du nicht beweisen kannst das du kein soldat bist hast du pech :):)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

peppie

Schülerlotzen? DAS verbitte ich mir! -mit Stolz auf meine orangen Litzen zeig-  ;D ;D ;D

Nebenbei, liegt die Beweispflicht nicht bei dem, der die Anschuldigung erhebt? Oder gilt im Fall von Uniformen die Beweisumkehrlast? Ich bin nicht so der Rechtsexperte ;)
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Metatron79

Zitat von: peppieno am 18. Januar 2007, 18:41:57
Schülerlotzen? DAS verbitte ich mir! -mit Stolz auf meine orangen Litzen zeig-  ;D ;D ;D

Hast ja recht. Ihr seid ja BEWAFFNETE Schülerlotsen  ;D

M
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wolverine

Wenn man eine Uniform trägt, ist es sicher nicht fahrlässig, wenn die MP denkt, man sei Soldat!
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schlammtreiber

Zitat von: peppieno am 18. Januar 2007, 18:41:57
Nebenbei, liegt die Beweispflicht nicht bei dem, der die Anschuldigung erhebt? Oder gilt im Fall von Uniformen die Beweisumkehrlast?

Der Tatumstand, dass Du eine Uniform trägst und Dich nicht als Soldat ausweisen kannst, ist ja offensichtlich (und muss daher kaum bewiesen werden).
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