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Schönheitsoperation

Begonnen von nooki89, 21. August 2011, 14:19:49

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F_K

@ Migu:

Meine Kritik bezog sich auf die "Sportbeispiele".

Wie Justice immer so richtig schreibt: Unterschiedliche Sachverhalte sind unterschiedlich zu beurteilen.

Erster Sachverhalt: Sport (mit Verletzungsrisiko) - aber niemand will einen Unfall, bzw. dieser ist unwahrscheinlich
Zweiter Sachverhalt: Reproduktion - ist eines der elementarsten Menschenrechte- und sicherlich durch den Soldatenberuf einschränkbar

Dritter Sachverhalt: Vorsätzliche, medizinisch NICHT indizierte Operation, die die Wehrtauglichkeit beeinflusst.

Vierter Sachverhalt: Selbstverstümmelung als Straftat.

Dass hier jeder Sachverhalt für sich zu bewerten ist, sollte klar sein.

Es fehlt auch ein Nachweiss, für die Behauptung, dass alle "Meldepflichten" explizit festgelegt sind - dies ist nämlich meiner Meinung nach nirgentwo kodifiziert.

MMG

Zitat von: miguhamburg1 am 24. Januar 2013, 16:18:30
Ach nein, auch eine Schangerschaft führt zwangsläufig zu einer zeitweisen Dienstunfähigkeit und in vielen Fällen zu behandlungsbedürftigen Komplikationen/Krankschreibungen.

Insofern ist schon ein Wert gegeben, nämlich bezüglich des Nichtbestehens einer Genehmigungspflicht.

Sehe ich auch so, deshalb hatte ich provokant gefragt.

ZitatAndi « Antwort #37 am: Heute um 13:28:42 »
ZitatZitat von: MMG am Heute um 13:19:48
    Zwar keine medizinisch nicht notwendige OP, aber bei Schwangerschaft wird der DV auch nicht um "ok" gefragt. :-\
Was muss man eigentlich nehmen, um auf einen solchen Vergleich zu kommen?


miguhamburg1

Na, dann schauen Sie mal in die relevanten Vorschriften, Erlasse etc.

Ich habe nirgendwo behauptet, dass alle Beispiele Dasswlbe wären. Aber:

- Die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung mit der Folge einer zeitweisen Dienstunfähigkeit in den unteren Fußballigen/Klassen ist statistisch erfasst und signifikant. Jeder Soldat, der daran teilnimmt, nimmt also billigend in inkauf, verletzt und dienstunfähig zu werden, obgleich dies niemand beabsichtigt. Dennoch müssen sich Soldaten das nicht genehmigen lassen.

- Eine Routine-Schönheitsoperation, die nach Untersuchung kein erhöhtes Risiko nach sich zieht, und einschl. Wiedererlangung der Dienstfähigkeit im Urlaub realisiert werden kann, muss auch nicht genehmigt werden. Hier ist lediglich vom Soldaten zu verlangen, den Truppenarzt einzubeziehen.

- Eine Schwangerschaft kann sogar  von einer Soldatin so geplant werden, dass sie sich ganz bewusst dem Dienst (z.B. einem bevorstehenden Einsatz) entzieht. Darüber hinaus nimmt sie u.U. Erhebliche Komplikationen, eingeschränkte Verwendungsfähigkeit etc. in Kauf. Dennoch muss sie sich nicht genehmigen lassen.

Haben Sie jetzt die rechtswirksamen Gemeinsamkeiten dieser unterschiedlichen Fälle erkannt, lieber F_K? Nämlich dass alles das nicht genehmigungsbedürftig ist?

ulli76

Der Punkt ist aber, dass die meisten Schönheits-OPs zu einer vorrübergehenden Untauglichkeit führen und damit mein ich nicht die 2 Wochen bis die Fäden raus sind und wo man Urlaub nehmen kann.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Zitat von: ulli76 am 24. Januar 2013, 18:04:01... und damit mein ich nicht die 2 Wochen bis die Fäden raus sind und wo man Urlaub nehmen kann.

Echt, ulli76 ;) ? Und ich wollte mir demnächst die Samenstränge hinter den Ohren vorbei legen lassen, dass ich es immer rauschen höre, wenn ... ach, ich glaub, das vergeß ich mal ganz schnell wieder ;D !

miguhamburg1

Ulli, das ist mir auch klar. Deshalb ist es ja auch erforderlich, die Expertise des Truppenarztes bei der Entscheidung zu berücksichtigen, ob und wann man eine derartige OP durchführen lässt.

F_K

Zitateder Soldat, der daran teilnimmt, nimmt also billigend in inkauf, verletzt und dienstunfähig zu werden, obgleich dies niemand beabsichtigt

Jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, nimm billigend in Kauf, einen Unfall zu haben.
Jeder, der LEBT, wird STERBEN.

Es ist aber ein Unterschied, ob es ein KLEINES Risiko eines Unfalles gibt, oder ob SICHER ist, vorübergehend nicht dienstfähig zu sein.

Wenn dieser Unterschied nicht gesehen wird, breche ich die Diskussion hier ab.

(Die rechtliche Bewertung kann ja gerne streitig sein - aber dass hier unterschiedliche Fälle vorliegen ist doch wohl offensichtlich).

justice005

ZitatJeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, nimm billigend in Kauf, einen Unfall zu haben.

Schmarrn. Es ist immer das selbe. Du verwendest juristische Begriffe, die du nicht verstehst, in völlig falschem Zusammenhang. Bevor ich es wieder lange und breit erkläre (und es sowieso nicht angenommen wird), empfehle ich mal diesen Link zur Weiterbildung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz

Ansonsten halte ich mich aus dem Rest der Diskussion raus. Ich gehe davon aus, dass der Fragesteller eine ausreichende Antwort bekommen hat. Auf weitere Sisyphus-Arbeit habe ich keine Lust. Sonst artet das wieder aus und das will ja keiner. ;)

In diesem Sinne... ;)

StOPfr

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dunstig

Zitat von: StOPfr am 24. Januar 2013, 19:17:21
Zitat von: justice005 am 24. Januar 2013, 19:03:10
...Sonst artet das wieder aus und das will ja keiner. ;)

In diesem Sinne... ;)

Danke  ;)!

Als jemand der hier meist nur mitliest, muss ich entgegnen, dass ich als junger Vorgesetzter die juristische Betrachtungsweise sehr interessant finde, auch wenn sie nicht immer die Realität in der Truppe wiederzuspiegeln scheint. Nichtsdestotrotz ist es gerade diese Herangehensweise, die jungen Vorgesetzten meiner Meinung nach mehr Handlungssicherheit geben würde.

Daher finde ich es schade, dass die (wenn auch oft theoretischen) juristischen Diskussionen hier im Forum scheinbar nicht erwünscht sind.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Andi

Nicht erwünscht ist die falsche Formulierung. Ich und einige andere neigen nur dazu das ganze bis zum Erbrechen durchzukauen - ohne dass natürlich auch nur einer seine Ansichten ändert - und deswegen gibt es seit einiger Zeit die unausgesprochene Vereinbarung diese Endlosdiskussionen irgendwann abzubrechen. ;)
Also: Bitte weiterhin die Rechtslehrer auf den Lehrgängen löchern.

Gruß Andi
the rest is silence...

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justice005

ZitatBitte weiterhin die Rechtslehrer auf den Lehrgängen löchern.

Das ist ein sehr guter Rat, dem ich mich nur 100%ig anschließen kann. Vor allem sollten junge D-Vorgesetzte auch keine Hemmungen haben, den Rechtsberater anzurufen. Der wird schließlich dafür bezahlt, dass er D-Vorgesetzte berät. Es ist immer besser zu fragen, als sich alleine durchzuwurschteln und vermeidbare Fehler zu machen.



F_K

.. und rein PRAKTISCH haben wir ja weitgehend Einigkeit:

- Rein kosmetische OPs werden nicht im Rahmen der UTV bezahlt
- Der Truppenarzt sollte kontaktiert werden
- Die Ausheilung (bei fehlender Dienstfähigkeit) im Urlaub passieren
- Evtl. Komplikationen werden zwar im Rahmen der UTV behoben - können aber zu Regressforderungen führen.

- Es ist eine gute Idee, ggf. mit dem DV zu sprechen

StOPfr

#73
Zitat von: dunstig am 24. Januar 2013, 20:03:26
Daher finde ich es schade, dass die (wenn auch oft theoretischen) juristischen Diskussionen hier im Forum scheinbar nicht erwünscht sind.

Das siehst du falsch, weil Diskussionen im Forum grundsätzlich erwünscht sind. Andi hat dazu ja schon geantwortet. Richtig ist, dass die Protagonisten ihre Positionen mit Klauen und Zähnen verteidigen bis sich die Diskussion im Kreis dreht und dir, so verquirlt ( ;)), auch kaum Erkenntnisgewinn bringt. Dabei hilft es auch nicht, dass der eine oder andere Aspekt ungewöhnlich unterhaltsam herausgearbeitet wird. 
Daher sind die Ratschläge von Andi und justice005 zielführender, ohne dass im Forum künftig juristische Diskussionen fehlen werden.

btw und mein Senf dazu als juristischer Laie:
Ich sehe nichts, was - mit kleinen, schon genannten Einschränkungen (Schamempfinden) - gegen das Gespräch mit dem DV spricht. Das scheint mir für die Entscheidungsfindung und die Handlungssicherheit der beste Weg zu sein. 
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schlammtreiber

Zitat von: dunstig am 24. Januar 2013, 20:03:26
Daher finde ich es schade, dass die (wenn auch oft theoretischen) juristischen Diskussionen hier im Forum scheinbar nicht erwünscht sind.

Das liegt daran, dass wir als notorische Anarchisten Recht & Gesetz an sich ablehnen. Wir wurden allesamt antiautoritär erzogen, haben dann irgendwann gemerkt, dass wir theoretisch (über 1.80 groß, Bizeps größer als Lobus Temporalis, gewaltbereit und im Umgang mit Waffen geschult) an der Spitze der Nahrungskette stehen könnten, aber in der Praxis durch die Fesseln von Rechtsstaat und Gesellschaftsordnung daran gehindert und als Soziopathen ausgegrenzt werden. Wir spucken daher auf Justitia und spekulieren auf den Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung, um dann nach Herzenslust plündern, mordend und vergewaltigend um die Häuser ziehen zu können.

[gelöscht durch Administrator]
Semper Communis
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